Viele kennen Sie, doch nicht alle wissen genau was sie ist. Die Rürup oder auch Basis Rente.Für Selbstständige entwickelt und im Jahr 2005 eingeführt, sollte die Basisrente als „Ersatz“ für die gesetzliche Rentenversicherung sein. Benannt nach dem Entwickler Bert Rürup, sollte Sie Selbstständigen eine Basisversorgung im Rentenalter garantieren.

Ruerup Rente bzw Basisrente

Wie funktioniert das Schichtensystem in der Altersvorsorge?

Das Altersvorsorgesystem besteht aus einem drei Schichten Prinzip. Dabei befindet sich die Basisrente in der untersten, 1. Schicht. Hier ist von der Systematik auch die gesetzliche Rentenversicherung, als auch die landwirtschaftliche Altersklasse und die berufsständischen Versorgungswerke.

Vorteil: Steuerliche Absetzbarkeit

Einer der Vorteile der Beiträge zur Basisrente ist ihre steuerliche Absetzbarkeit. Im Sinne der Vorsorgeaufwendung können hier Steuerersparnisse generiert werden.

Welche Arten der Basisrente besten?

Es bestehen drei Möglichkeiten wie eine Basisrente abgeschlossen werden kann:

Grundsätzlich empfehle ich immer die Variante „fondsgebundenen“. Hier besteht die Möglichkeit eines Abschlusses mit oder ohne Garantie.

Die lebenslange Rente!

Die Rürup Rente ist eine lebenslange Rente. Somit wird im Rentenalter eine lebenslange, und jeden Monat ausgezahlte finanzielle Summe bereitgestellt. Sie dient der allgemeinen Versorgung und kann nicht ausgezahlt werden. Aus diesem Grund, der Sicherstellung der finanziellen Versorgung, sind auch frühzeitige Kündigungen des Vertrages nicht möglich. Viele Empfinden den Punkt als negativ, dennoch muss man bedenken, dass somit eine finanzielle Sicherheit gewährleistet ist.

Steuerliche Vorteile durch nachgelagerte Besteuerung

Da der Steuersatz bei Rentnern niedriger als bei Erwerbstätigen ausfällt, ist eine Besteuerung der Basisrente kein Hindernis, sondern als Vorteil zu verzeichnen.

Basisrente für alle!

Die Basisrente ist für alle (Angestellten oder Selbständige) da, die zusätzlich zu ihrem regulären Rentenanspruch eine Aufstockung wollen.

Die wichtigen Vorteile einer Basisrente!

Der wichtigste Vorteil ist die enorme Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Basisrente. Um ein Vielfaches höher als z.B. bei der Riester Rente (max. 2.100€/pro Jahr) ist der steuerliche Vorteil bei der Basisrente größer. Hier kann man maximal 25.046 € pro Jahr und pro Person absetzten.

Garantierte lebenslange Rentenzahlung

Keine finanziellen Sorgen, dank der lebenslangen Rentenzahlung, unabhängig vom Alter. Man ist auf Lebenszeit abgesichert und kann seinen Ruhestand genießen.

Effektive Möglichkeit des Sparens

Das private Ansparen für die Rente ist nicht so einfach. Oftmals kommt uns immer was dazwischen und wir neigen dazu auch mal an unsere Reserven zu gehen. Das Ansparen in Form einer Basisrente erscheint demnach hier sehr effektiv. Das Geld aus dem Vertrag ziehen ist nicht so leicht möglich. Folglich ist es eine ideale Art auch des Selbstschutzes und somit ein großer Vorteil.

Positiver Aspekt der Anlagemöglichkeiten

Die Vielfalt in der Anlagemöglichkeit ist auch ein sehr positiver Aspekt der Basisrente. Man kann immer wählen zwischen ETFs oder aktiven Fonds. Es besteht auch immer eine Wahlmöglichkeit, ob man lieber klassisch oder festverzinslich investieren möchte. Diverse Möglichkeiten, die man in der heutigen ökonomischen Situation beachten sollte.

Sicherheit im Alter
Sicherheit im Alter – wer wünscht sich das nicht?

Beitragsvariation

Es besteht immer die Möglichkeit deinen Beitrag an deine Lebenssituation anzupassen und ihn zu variieren. Auch sind Einmalzahlungen zum Jahresende möglich, falls ein steuerlicher Vorteil erlangt werden soll.

Rechtlich sicher vor Insolvenz- und Pfändung

Pfändungsschutz gilt für die Basis/ Rürup Rente. Dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen gemäß der Zivilprozessordnung erfüllt sein.

  • eine lebenslange monatliche Zahlung ab Renteneintritt vereinbart
  • keine Verfügungsbefugnis in Bezug auf den Vertrag besteht
  • keine Bezugsberechtigung eines Dritten vorhanden ist
  • und es keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt

In den meisten Fällen sind alle genannten Voraussetzungen erfüllt. Im BGH Urteil vom 16.11.2017 wurden festgelegt, dass Verträge, im Falle einer Insolvenz, unpfändbar wären und somit eine Sicherheit für die Basisrente besteht.

Auch bei Hartz IV ist die Rente sicher

Positiv ist zudem, dass die Rürup Rente vor einem möglichen Schicksal in Hartz IV sicher ist.

Sie gilt nicht als Vermögen und wird auch bei Hartz IV nicht ins Vermögen eingerechnet.

Mögliche Nachteile der Basis/ Rürup Rente

Grundsätzlich muss man immer selbst und individuell entscheiden welche Form der Rentenabsicherung für einen die beste ist. So können auch gewisse Aspekte der Basisrente für einige Personen negative Aspekte beinhalten.

Gerade in Bezug auf Flexibilität stellt die Basisrente nicht viele Möglichkeiten. Für mehr Flexibilität wären wohl andere Modelle besser geeignet.

Auch ist der Kostenfaktor nicht unerheblich. Verhältnismäßig hohe Kosten mit manchmal einer geringeren Rendite können bei schlechter Beratung auch vorkommen.

Für viele ist besonders abschreckend, dass die Rürup Rente nicht vorzeitig gekündigt werden kann. Hier stellt sich wieder eine finanzielle Belastung ein, die für manche abschreckend wirken kann. Dennoch besteht die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung, was immer Erleichterung bringt im Notfall.

Nicht vergessen einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren.

In den Vertragsbedingungen ist nicht zwingend geregelt, dass Hinterbliebene die Rente weiter bekommen. Man sollte zur Sicherheit immer einen Hinterbliebenenschutz mit hinzu buchen.

Steuerlichen Vorteile im Detail

Wie schon erwähnt sind die steuerlichen Aspekte der Rürup bzw. Basisrente sehr interessant.

Gerne würde ich kurz näher beleuchten woraus sich die Steuervorteile genau ergeben und wie man sie für sich nutzen kann.

Absetzbarer Höchstbetrag

Welcher Höchstbetrag im Detail genau abgerechnet werden kann ergibt sich immer aus der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass diese Grenze von Jahr zu Jahr variiert.

Für dieses Jahr (2020) ist der Betrag, der maximal abgesetzt werden kann, 25.046 Euro pro Jahr. Das ist ein Beitragssatz von 24,7 % bei einer Beitragsbemessungsgrenze (West) von 101.400 Euro.

Laut Tabelle können also im Jahr 2020 ca. 90% der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden in der Hoffnung bis 2025 eine 100% Möglichkeit der Absetzbarkeit besteht.

Für einen selbstständigen würde das genau folgendes bedeuten:

Zahlt ein Selbstständiger im Jahr 2020 ca. 12.000 Euro ein, dann ergibt sich für ihn ein Höchstbetrag für Versorgungsaufwendungen von 25.046 Euro für das Jahr 2020.

90% von 12.000 Euro sind 10.800 Euro. Folglich können 10.800 Euro für das Jahr 2020 steuerlich abgesetzt werden.

Ähnliches gilt auch für einen Angestellten.

Hier ist noch der gesetzliche Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung hinzuzurechnen.

Im konkreten Beispiel:

Der Beitrag des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt pro Jahr 7.500 Euro und der gesetzliche Arbeitgeber Anteil zur Rentenversicherung auch 7.000 Euro. Der Beitrag zur Rürup Rente beläuft sich auf 6.000 Euro pro Jahr, so kommt man insgesamt auf 21.000 Euro. Wie schon bei den Selbstständigen, beträgt der Höchstbeitrag für Versorgungsaufwendungen im Jahr 2020, 25.046 Euro. 90% von 21.000 Euro sind 18.900 Euro, abzüglich des steuerfreiem Arbeitgeber Anteil von 7.500 Euro können für das Jahr 2020 ca. 11.400 Euro steuerlich abgesetzt werden.

WICHTIG: Das erste Jahr im Rentenbezug ist entscheidend vom steuerlichen Aspekt her.

Das sogenannte Kohortenprinzip legt fest wie besteuert wird. So wird im ersten Jahr der steuerfreie Anteil festgeschrieben, der dann auf Dauer gilt. Dabei ist zu beachten, dass je später der Rentenbeginn stattfindet, desto höher ist der Prozentsatz der Basisrente, der zu versteuern ist.

2020 gibt einen Besteuerungsanteil von 80% vor, welcher sich um 1% von Jahr zu Jahr erhöht. Bis 2040 ist davon auszugehen, dass 100% der Rente versteuert werden muss.

Wichtig ist auch zu wissen, dass der steuerpflichtige Anteil der Basisrente dem eigenen Steuersatz angepasst wird.

Doch für wen genau ist eine Rürup- bzw. Basisrente lohnenswert?

Auch hier ist Individualität wieder entscheidend. Grundsätzlich ist die Basisrente immer eine sinnvolle Art der Vorsorge, doch für manche ist sie besonders passend und für andere wiederum etwas weniger.

Gerade für Selbstständige stellt die Rürup Rente eine sinnvolle Art der Vorsorge dar. Man ist abgesichert für die Zukunft, kann selbst entscheiden, wohin das Geld investiert wird und ist unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch Personen mit einem sehr guten Einkommen aus einem Angestellten-Verhältnis können gerade von den Steuervorteilen profitieren.

Auch in Ehepartnerschaften macht die Rürup Rente Sinn. Die Absicherung des Ehepartners ist hier entscheidender Faktor, der wiederum steuerlich vorteilhaft genutzt werden kann.

Fazit:

Die Rürup- bzw. Basisrente ist ein sehr komplexes Thema, welches von vielen Seiten individuell betrachtet und immer situationsabhängig abgeschlossen werden sollte. Eine professionelle und richtige Beratung ist hier entscheidend. Man sollte genau darauf achten bei welcher Versicherung man vorsorgen möchte, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt. Sollten Sie somit noch Fragen zur Rürup Rente haben, oder generell Möglichkeiten der Altersvorsorge kennenlernen wollen, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Kontaktieren Sie mich gleich hier für einen Besprechungstermin.