Betriebsausfallversicherung: In zahllosen Firmen beruht der finanzielle geschäftliche Erfolg oft einzig und allein auf der Einsatzfähigkeit des Inhabers bzw. Geschäftsführers. Kommt es gesundheitsbedingt zum Ausfall dieser Person, sieht sich ein Unternehmen schnell vor dem finanziellen Ruin. Es wurden versicherungstechnische Lösungen für diesen Fall geschaffen mit der Betriebsausfallversicherung, Praxisausfallversicherung und der Beriebsunterbrechungsversicherung. Hier in meinem Beitrag wird erklärt, worauf beim Abschluss zu achten ist, welcher Unterschied zur Krankentagegeldabsicherung über eine private Krankenversicherung besteht und warum es keine andere versicherungstechnische Lösung gibt die Kosten zu überbrücken.
Für wen ist die Betriebsausfallversicherung?
Eine Betriebsausfallversicherung gleicht einen finanziellen Verlust durch gesundheitsbedingten Ausfall der versicherten Person in einem Unternehmen aus. Gewöhnlich ist das der Firmeninhaber. Zu vergleichen mit einem Krankentagegeld. Nach einer Übergangszeit (=Karenzzeit) wird für den Ausfall der versicherten Person eine festgelegte Ausgleichssumme gezahlt. Mit diesen können dann weiterlaufende Kosten, nicht realisierte Gewinne oder die Kosten für eine Vertretungsperson aufgefangen oder gemildert werden. Zweckmäßig ist eine Betriebsausfallversicherung oder Beriebsunterbrechungsversicherung im Allgemeinen dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg von einer einzigen Person abhängig ist.
Dies kommt sehr oft bei Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Ärzten, Notaren, Steuerberatern und vielen weiteren Berufsarten vor. Hierzu wurde eine spezielle Betriebsausfallversicherung und Beriebsunterbrechungsversicherung für Kanzleien und Praxen geschaffen. Eine weitere Gruppe für eine Betriebsausfallversicherung sind sicherlich mittlere und kleine Handwerksbetriebe und auch Landwirte. Auch hier hängt der Erfolg zum größten Teil vom Inhaber ab. Durch schwere körperliche Arbeiten ist das Ausfallrisiko offensichtlich höher. Hierzu das richtige und passende Angebot zu finden bedarf kompetentem Beistand, da Versicherungsgesellschaften diese Risiken scheuen.
Wichtiger Hinweis zum Unterschied Betriebsausfallversicherung – Krankentagegeldversicherung: Aufgrund der meist einfacheren Gesundheitsprüfung und oft geringeren Beiträgen werden häufig die Betriebsausfallversicherungen (=Kompositversicherung) empfohlen anstelle einer Krankentagegeldabsicherung. An dieser Stelle muss man aber erwähnen, dass die Versicherungsgesellschaften im Schadensfall i.d.R. ein Kündigungsrecht haben, dass bei der Krankentagegeldversicherung nicht besteht. Nachlesen kann man das in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Betriebsausfallversicherung. Mal angenommen, die versicherte Person wird häufig krank, so hätte der Versicherer die Möglichkeit im Schadensfall der versicherten Person zu kündigen und man hat zukünftig keinen Versicherungsschutz mehr. Umgehen kann man das durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung, die aber häufig teurer ist als die Betriebsausfallversicherung.
Betriebsausfallversicherung steuerlich absetzbar?
Was auch häufig falsch angenommen wird, dass die Betriebsausfallversicherung, die den Krankheitsausfall einer bestimmten Person versichert, als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Das ist leider nicht richtig! Nur die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Betrieb ist absetzbar (Erläuterung weiter unten zur Unterbrechungsversicherung). Allerdings gibt es dazu ein neues Urteil vom Bundesfinanzhof, dass nun den GmbH-Chefs Hoffnung gibt, dass die Beiträge zu dieser Police doch als Betriebsausgaben anerkannt werden müssen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil das Finanzamt in Revision gegangen ist.
Weitere Info´s zum Krankentagegeld finden Sie hier in meinem Beitrag:
Jetzt direkt online Ihren Gewerbe-Vergleich erstellenBeispielsrechnungen im Versicherungsfall
Die Leistung einer Betriebsausfallversicherung beträgt täglich 1/360 der Versicherungssumme. Diese sollte die jährlichen festen Kosten wie Miete und Personalkosten beinhalten. Vernünftig wäre zusätzlich den zu erwartenden Gewinn abzusichern. Dies ist nicht bei jedem Anbieter möglich. Die Kosten für eine Ersatzperson sollten schon in die Versicherungssumme einfließen. Bei folgendem Beispiel werden die Feststellung und die Höhe der täglichen Versicherungszahlung anschaulich gemacht.
Modellfall 1 ist ein handwerklicher Betrieb mit dem Meister als Inhaber und 5 Gesellen. Die Auftragsbeschaffung und Planungen werden völlig allein vom Inhaber durchgeführt. Vom Umsatz würden 80 Prozent ohne den Inhaber wegfallen.
Umsatz im Jahr: 800.000 EUR
Feste Kosten: 130.000 EUR
Veränderliche Kosten: 600.000 EUR
Lohn für Unternehmer: 50.000 EUR
Erlös: 20.000 EUR
Wenn in diesem Fall der Inhaber ausfällt, reduziert sich der Umsatz des Betriebes um 80% auf 160.000 EUR und die veränderlichen Kosten auf 120.000 EUR. Die festen Kosten verändern sich nicht. Kostenrisiko = (Fixkosten + 20% der variablen Kosten) – 20% des Umsatzes. Das zu versichernde Risiko beläuft sich auf mindesten 90.000 EUR im Jahr. Dies entspricht rund 250 EUR, die als Entschädigung aus der Betriebsausfallversicherung benötigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Lohn des Unternehmers durch eine Krankentagegeldversicherung gesichert ist. Wenn nicht, sollte dieser Wert mit in die Berechnung der abzuschließenden Versicherung einfließen. Die Versicherungssumme würde dann 160.000 EUR betragen mit einer täglichen Auszahlung von etwa 445 EUR am Tag im Versicherungsfall.
Modellfall 2 ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die von einem Inhaber zusammen mit einem angestellten Anwalt betrieben wird. Der Inhaber bringt 70 Prozent des jährlichen Umsatzes ein.
Umsatz im Jahr: 250.000 EUR
Feste Kosten: 100.000 EUR
Veränderliche Kosten: 30.000 EUR
Lohn für Unternehmer: 75.000 EUR
Erlös: 45.000 EUR
Kommt es bei diesem Beispiel zum Ausfall des Inhabers und damit zum Versicherungsfall, reduziert sich der Umsatz um 70% auf 75.000 EUR und die veränderlichen Kosten sinken auf 9.000 EUR, während die festen Kosten unverändert bleiben. Dementsprechend liegt das zu versichernde Risiko bei wenigstens 34.000 EUR im Jahr und damit einer täglichen Entschädigung von rund 95 EUR. Wenn in diesem Modellfall der Überschuss und der Lohn für den Inhaber eingeschlossen werden sollen, errechnet sich eine Versicherungssumme von 154.000 EUR mit einer täglichen Auszahlung von etwa 427 EUR.
Über- oder Unterversicherung
Dieses Problem muss in jedem einzelnen Fall geklärt werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten. Im Allgemeinen kann die Versicherungssumme für eine Betriebsausfallversicherung oder Beriebsunterbrechungsversicherung geringer angesetzt werden bei hohen Rücklagen. Sollte sie jedoch zu hoch anberaumt sein, wird schließlich die Leistung auf den tatsächlich entstandenen Unterbrechungsschaden zurückgeführt. Als Kunde sollten Sie wissen, dass eine bereits bestehende Krankentagegeld- oder Beriebsunterbrechungsversicherung nicht ausreichend ist. In einer Krankentagegeldversicherung sind nur die Risiken für den Gewinn oder ein Nettoeinkommen abgesichert.
Alle anderen Kosten bleiben davon unberührt. In der Beriebsunterbrechungsversicherung werden nur Sachschäden wie sie durch Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser entstehen versichert. Der gesundheitliche Ausfall des Inhabers ist mit einer Beriebsunterbrechungsversicherung nicht abgedeckt. Eine zweckmäßige andere Möglichkeit zur Betriebsausfallversicherung gibt es nicht. Die Betriebsausfallversicherung kann auch Kanzleiausfallversicherung, Praxisausfallversicherung oder Betriebskostenversicherung heißen.
Unterschiede in den Leistungen der Anbieter
Es gibt starke Abweichungen bei den Leistungen der Versicherungsanbieter, über Gewerbeversicherungen online vergleichen können Sie das direkt herausfinden. Oftmals werden psychische Krankheiten wie Burn-out oder Überlastung gerade bei Schlüsselpersonen ausgeschlossen. Sie sollten auf eine Kündigungsverzichtsklausel im Falle eines Schadens und eine lange Vertragslaufzeit achten. Beim Abschluss einer Betriebsausfallversicherung sollten Sie darauf achten, dass die Festkosten wie auch die Kosten für die Einstellung einer Vertretung, Unternehmerlohn und Gewinn eingeschlossen sind, das ist nicht immer der Fall.
Auch bei der Betriebsausfallversicherung müssen Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person gemacht werden. Hier kann es durch Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen bei der Prämie wie auch zu Leistungsausschlüssen oder sogar einer kompletten Ablehnung kommen. Die Fragen sollten in jedem Falle wahrheitsgemäß beantwortet werden, da der Versicherer in jedem Falle den Antrag überprüft und eventuell sogar von der Leistung im Versicherungsfall befreit ist. Jeder Anbieter hat seine eigene Prämienfeststellung. Prämiensenkend wirken längere Karenzzeiten. Hier ist eine eingehende Beratung über die verschiedenen Tarife erforderlich. Die Kosten für eine Beriebsunterbrechungsversicherung sind ganz oder teilweise als Betriebsausgaben von den Finanzämtern anerkannt. Ein Gespräch mit dem Finanzamt oder dem Steuerberater kann hier klärend sein.
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Beriebsunterbrechungsversicherung als Sammelbegriff für Schadensversicherungen
Mit einer Beriebsunterbrechungsversicherung sollen Einbußen durch eine Unterbrechung im betrieblichen Ablauf abgesichert werden. Die Versicherungsanbieter verlangen umfassende Informationen zum Risiko, bevor eine Deckung gewährt wird. Voraussetzung für eine Leistung aus einer Beriebsunterbrechungsversicherung ist ein Sachschaden am Versicherungsort, durch den diese Unterbrechung entsteht. Der Schaden muss nicht zu einem totalen Betriebsstillstand führen. Der Versicherungsfall liegt bereits vor, wenn der Betrieb nicht in der üblichen Weise weiterbetrieben werden kann. Um die Prämien für eine Beriebsunterbrechungsversicherung zu senken, kann eine finanzielle Selbstbeteiligung wie auch eine zeitliche Karenzzeit vereinbart werden. Üblich sind 5 bis 10 Tage.
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