Bausparen steuerlich absetzbar

Stellt sich für Sie als Bausparer die Frage ob der Bausparvertrag steuerlich absetzbar ist, werden Sie von der Antwort enttäuscht sein. Generell ist kein Vertrag zum Bausparen steuerlich absetzbar und fordert somit von Ihnen Einzahlungen, die Sie in der Jahressteuererklärung nicht geltend machen können.

Vom Bausparvertrag steuerlich absetzbar sind lediglich Gebühren und Kosten, nicht aber die Summe Ihrer Einzahlungen zur Schaffung von Wohneigentum. Doch lassen sich seit der Einführung der Abgeltungssteuer verschiedene Schlupflöcher nutzen, die das Bausparen steuerlich absetzbar machen und so Vorteile für Sie als Bausparer beinhalten. Wir sind ein Versicherungsmakler aus München. Sollten Sie Fragen haben, oder Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte über nachfolgendes Kontaktformular (Button klicken)

So werden Zinsen beim Bausparen steuerlich absetzbar

Da die Zinsen beim Bausparen oft sehr gering sind, stellen Sie als Bausparer in der Regel keinen Freistellungsauftrag dafür. Dies wird zum Vorteil, möchten Sie die Zinsen aus dem Bausparvertrag steuerlich absetzbar gestalten. Auch wenn es nur um niedrige Zinsen geht und Sie kaum über den steuerlichen Freibetrag kommen, unterliegen die Zinsen aus Bausparverträgen der vor einigen Jahren eingeführten Abgeltungssteuer.

Diese müssen Sie auf die erhaltenen Zinsen entrichten und schaffen sich so ohne eingereichten Freistellungsauftrag die Möglichkeit, den Bausparvertrag steuerlich absetzbar zu gestalten und zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Dabei spielt Ihr Sparbetrag keine Rolle, da sich die steuerliche Rückerstattung allein auf die Zinsen und darauf entfallenden Steuern bezieht. Doch schaffen Sie eine Möglichkeit, durch die Sie Bausparen steuerlich absetzbar gestalten und sich einige Vorteile zu Nutzen machen.

In seiner Gesamtheit ist kein Bausparvertrag steuerlich absetzbar. Wohl aber lassen sich Zinsen und Gebühren, sowie anfallende Kosten für ein Darlehen auf den Bausparvertrag beim Bausparen steuerlich absetzbar konfigurieren und so als Steuervorteil aufzeigen.

Das sollte der Bausparer beachten

Wird man beim Bausparen auf steuerliche Vorteile stoßen heißt das nicht, dass Bausparen steuerlich absetzbar ist. Die in den Vertrag einbezahlten Beträge gehen immer zu Ihren Lasten und können nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Anders verhält es sich mit den Kosten wie der Abschlussgebühr, sowie einem Darlehen welches Sie zum Bausparvertrag aufnehmen. Hier sind einige Faktoren im Bausparvertrag steuerlich absetzbar und können Ihre Steuerlast senken. Die Abschlussgebühr kann über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum Abzug gebracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das durch den Bausparvertrag erworbene oder errichtete Objekt zur Erzielung von Einkünften genutzt wird oder genutzt werden soll (=die Immobilie wird vermietet). Bei zukünftiger Eigennutzung des Objektes kann kein Abzug der Abschlusskosten vorgenommen werden.

Für einen Bausparvertrag sollten Sie sich nur dann entscheiden, wenn Ihnen die monatliche Belastung in der Ansparphase bis zur Zuteilung und in der Rückzahlungsphase (=Darlehensphase) nicht zu viel wird und Sie die Möglichkeit haben, die Beträge über die gesamte Laufzeit zu zahlen. Daher vergewissern Sie sich vor Abschluss darüber, wie die Konditionen in der Darlehensphase sind und wovon der vermeintlich niedrige Zinssatz abhängt. 

Als Altersvorsorge oder zur Kapitalbildung sind Bausparverträge wenig geeignet. Wer Wohneigentum schaffen möchte, wird sich nicht davon abschrecken lassen, das eine steuerliche Vergünstigung beim Bausparen außen vor bleibt und nicht gewährt wird.

Beim Bausparen steuerlich absetzbar gestaltete Kosten sind meist so gering, das nur ein kleiner und kaum bemerkenswerter steuerlicher Vorteil entsteht.

Den Bausparvertrag steuerlich absetzbar gestalten ist unmöglich. Da es sich um eine Kapitalbildung zur Schaffung von Wohneigentum handelt, müssen Sie als Bausparer konkret darauf achten, dass Sie die zu erbringenden Leistungen laut Vertrag ohne Schwierigkeiten die gesamte Laufzeit über bedienen können.

Die Prämien die Sie einzahlen sind in keinem Bausparvertrag steuerlich absetzbar und gehen immer zu Ihren Lasten. Beim Bausparen steuerlich absetzbar sind Gebühren und außerordentliche Kosten die von der Bausparkasse auf Sie veranlagt und übertragen werden.

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