Zum 01.01.2022 sinkt der Höchstrechnungssatz für Lebensversicherungen, Pensionsfonds und -kassen von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das Bundesministerium der Finanzen hat die entsprechende Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichts-Gesetz.
Laut einer aktuellen Umfrage zur Absenkung des Höchstrechnungszinses (HRZ), zeigt sich deutlich, dass diese Änderung weitreichende Konsequenzen für die Neukalkulation und Prämienanpassungen der Berufsunfähigkeits- und Risikolebens-Versicherung hat. Die Anpassungen werden auf jeden Fall je nach Unternehmen unterschiedlich ausfallen.
31 Versicherungs-Unternehmen wurden befragt
31 Unternehmen beteiligten sich aktiv an dieser Umfrage und gaben an wie die im Neugeschäft aktiven Anbieter damit umgehen und wie sich die Produkte konkret ändern werden.
57 Gesellschaften wurden befragt. 31 haben teilgenommen:
- Axa Lebensversicherung AG
- Baloise Sachversicherung AG
- BL die Bayerische Lebensversicherung AG
- Cosmos Lebensversicherungs-AG
- Credit Life AG
- Debeka Lebensversicherungs-Verein a.G.
- Dialog Lebensversicherungs-AG
- Direkte Leben Versicherung AG
- Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG
- Generali Deutschland Lebensversicherung AG
- Gothaer Lebensversicherung AG
- Gothaer Pensionskasse AG
- Hannoversche Lebensversicherung AG
- Hansemerkur Lebensversicherung AG
- HDI Lebensversicherung AG
- Huk-Coburg-Lebensversicherung AG
- Ideal Lebensversicherung a.G.
- Interrisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
- Itzehoer Lebensversicherungs-AG
- Lebensversicherung von 1871 a.G. München
- LVM Lebensversicherungs-AG
- Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG
- Neue Leben Lebensversicherung AG
- PB Lebensversicherung AG
- Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
- SV Sparkassenversicherung Lebensversicherung AG
- Targo Lebensversicherung AG
- Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG
- VPV Lebensversicherungs-AG
- WGV-Lebensversicherung AG
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
15 Versicherer enthielten sich der Aussagen, immerhin 8 Unternehmen gaben ein kurzes Statement ab und 4 Lebensversicherer antworteten gar nicht auf die Anfrage.
Bis zu 10 Prozent Mehrbeitrag in der Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich
In der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) drohen nach Angaben der Anbieter Beitragserhöhungen von bis zu zehn Prozent.
Dass die Beiträge in der BU steigen, davon gehen fast 80 Prozent der befragten Lebensversicherer, die schon eine Einschätzung zur HRZ-Senkung geben wollten, aus.
Laut LVM betrifft dies vor allem der Bruttobeitrag, womit sich somit auch die Spanne zwischen diesem Höchstbeitrag und dem nach Abzug der Überschussbeteiligung verbleibende Nettobeitrag verändert.
Die Hansemerkur und Ergo hält eine Erhöhung von durchschnittlich sechs Prozent für möglich. Die Stuttgarter geht von einer Spanne zwischen fünf und zehn Prozent aus. Es könnten aber auch Bedingungsänderungen und Anpassungen bei der Berufseinordnung die Erhöhung durch den HRZ dominieren – so die Hansemerkur
Vor allem Bruttobeitrag betroffen
Je nach Lebensversicherer treten die Erhöhungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft und fallen auch unterschiedlich hoch aus.
Für die Debeka wird die Beitragserhöhung keine wesentlich großen Rolle spielen, da sie bereits mit einem HRZ von 0,0 Prozent in der BU kalkuliert.
Die Credit Life verzichtet auf eine HRZ-Reduzierung. Das Leistungspaket hingegen wird erweitert. Dem Unternehmen zufolge sei „ein Vorher/Nachher-Vergleich der Preise daher nicht aussagekräftig“.
Die Zürich kalkuliert schon jetzt mit einem HRZ von 0,25 Prozent, da die rein kalkulatorisch resultierende Verteuerung der Produkte bei der Neukalkulation Anfang 2021 an den Kunden weitergegeben wurde und die Prämien im Mittel somit konstant gehalten wurden.
Die Ergo kontert mit Erfahrungswerten und weist darauf hin, dass „viele Marktteilnehmer die Rechnungszinsabsenkung zum Anlass nehmen sich preislich neu zu positionieren.“
Fast alle befragten Lebensversicherungen waren sich einig und gaben an, dass die HRZ-Senkung auch in der Risiko-Lebensversicherung die Prämien verteuern, aber die Auswirkung deutlich geringer ausfallen wird. Die Stuttgarter schätzt die durch die Neukalkulation notwendige Anpassung auf rund zwei Prozent.
0,9-Prozent dominiert noch
Die meisten Unternehmen, ca. 60 %, werden erst zum 1.1.2022 ihre Produkte endgültig neu kalkulieren.
Bis dahin kalkulieren weiterhin rund 40 Prozent der Versicherer überwiegend mit einem Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent, z.B. für die Kalkulation, beispielsweise von Rentenversicherungen, Mindestrenten oder Fondspolicen.
Diejenigen, die noch Riester-Produkte offerieren, wenden ebenfalls diesen Prozentsatz bei der Kalkulation an. Gleiches gilt für Versicherer, die biometrische Absicherungen, wie Berufsunfähigkeits- oder Risiko-Lebensversicherung anbieten.
Meine Meinung und Empfehlung an Sie:
Wenn man um 1 Jahr mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wartet, erhöhen sich die Beiträge zusätzlich um ca. 3 Prozent durch das höhere Eintrittsalter, weil der Versicherte für die meisten Gesellschaften ab dem 01.01. eines Jahres 1 Jahr älter ist, unabhängig wann der Geburtstag ist. Die Kalkulation richtet sich immer nach dem Versicherungsjahr.
Ferner könnte es auch folgendermaßen zu Beitragserhöhungen kommen:
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warnt bereits davor, dass sich die Zahl der Patienten mit chronischer Erschöpfung bis hin zur Suizidgefahr durch Corona-Langzeitfolgen verdoppeln könnte, was entsprechende Folgen für den Arbeitsmarkt haben würde.
Dies würde bedeuten, dass Mitarbeiter viele Male im Jahr ausfallen und nicht mehr die Leistungsfähigkeit bringen könnten, die sie vorher hatten. Gegebenenfalls würden manche womöglich auch ganz aus dem Unternehmen ausscheiden. Eine Impfung der Erkrankten gegen Long Covid könnte eine mögliche Lösung dafür sein. Hinweise gäbe es dafür, eine Antwort stehe aber noch aus.
Daher meine Empfehlung an Sie: Schieben Sie den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht hinaus! Sichern Sie sich frühzeitig ab. Ich stehe Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Wussten Sie, dass ca. 85% der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen “schwebend unwirksam” sind? Richtig! 85% der “versicherten” Menschen da draußen, erhalten im Fall einer Berufsunfähigkeit keine Versicherungsleistungen. Lassen Sie sich bei der Auswahl hier BU-Versicherung von einem Experten unterstützen! Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und berate bei sämtlichen Fragen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.