Nach jahrelangem Sparen können sich Rentner ihre Rentenansprüche auszahlen lassen. Wenn es endlich so weit ist, dass man sich die Riester auszahlen lassen kann, eröffnet sich mehr als nur eine Möglichkeit, die sich lohnt, Riester wirksam und gut zu nützen. Doch manchmal stellt man sich überhaupt die Frage “Riester: Ja oder nein?”.
Kostenlose Beratung erwünscht? – Hier klicken!Beachten Sie bitte, dass sich dieser Beitrag auf die “gewöhnliche” Riester-Förderung bezieht. Für den Bauspar-Riester bzw. Wohn-Riester weichen die Auszahl-Ansprüche ab. Der Grund dafür liegt auf der Hand, da Sie bei einem Wohn-Riester bereits vor Rentenbeginn auf die Beiträge zugreifen um eine selbstgenutzt Immobilie damit zu finanzieren. Beachten Sie hierzu meinen Blogbeitrag zum Thema: Wohn Riester Nachteile.
Grundsätzliche Informationen und eine Einführung zum Thema Riester Rente finden Sie hier auf meinem Blog (klicken)
Rentenansprüche auszahlen lassen
Riester: Ja oder nein? Die Frage, ob sich das Sparen dafür lohnt, Riester auszahlen zu lassen, stellen sich viele, da die Aussichten darauf schlecht stehen, dass man sich ausreichende Rentenansprüche auszahlen lassen kann. Viele Experten zweifeln am Ausgleich der sinkenden Renten durch eine Riester-Förderung.
Grundsätzlich muss man aber sagen, dass sich die Riester Rente für jeden Angestellten lohnt, weil die eingezahlten Beiträge und auch die staatlichen Zulagen zum Rentenbeginn per Gesetz garantiert sind. Einen Verlust kann also niemand erleiden!
Wenn man beispielsweise 30 Jahre lang 100 Euro monatlich für die Riester-Förderung einspart, kann man sich später jeden Monat rund 130 Euro Riester-Rente auszahlen lassen. Doch wenn man sich die Riester-Rente auszahlen lassen möchte, wird diese erst einmal nachgelagert völlig versteuert, was somit auch viele bezüglich Steuervorteil Riester-geförderter Renten verunsichert.
Dabei muss man aber beachten, dass man in der Anspharphase der Riester Rente auch jedes Jahr Geld über die Steuererklärung zurück bekommt, weil die Beiträge zur Riester Rente zu 100% steuerlich absetzbar sind.
Und als Angestellter hat man i.d.R. einen höheren Steuersatz als Rentner, somit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die Steuerersparnis grösser als die Steuerlast die man bei Rentenbezug zu zahlen hat aus dem Riester-Vertrag.
Die Regeln für die Riester-Auszahlungsphase, wie und wann man sich die Rentenansprüche auszahlen lassen kann, haben sich seit Einführung vor allem im Zeitpunkt, ab dem die Auszahlung Riester-geförderter Zusatzrenten möglich ist, verändert.
Bei einem Vertragsabschluss einer Riester-Förderung bis Ende 2011 kann man sich ab dem 60. Lebensjahr seine Riester-Rente auszahlen lassen. Rentner mit späteren Vertragsabschlüssen können sich frühestens mit 62 Jahren ihre ersparte Riester auszahlen lassen.
Steuervorteil Riester: Ja oder nein? Jede Riester-Förderung ist steuerpflichtig. Der Steuervorteil Riester-geförderter Zusatzrenten vor der Riester-Auszahlungsphase wird durch die nachgelagerte Besteuerung wieder ausgeglichen, was somit den Steuervorteil Riester-geförderter Renten in Frage stellt.
Da jedoch der Steuersatz nach der Riester-Auszahlungsphase deutlich unter dem Berufstätigen-Steuersatz liegt, ist der Steuervorteil Riester-geförderter Renten vor allem in der Riester-Auszahlungsphase stark gegeben.
Vererbung von Riester: Ja oder nein?
Die Riester-Förderung wird bei einer Riester-Kapitals-Vererbung während des Ansparens auf den Ehepartner nicht schädlich beeinflusst. Lediglich andere Kapitalserben der Riester-Förderung sind zur Rückzahlung der staatlichen Förderungen verpflichtet, wenn sie sich die geerbte Riester auszahlen lassen möchten. Die Erben können sich dann nur die restliche Riester auszahlen lassen.
Es ist somit Ansichtssache, ob es sich für einen lohnt, Riester-Renten zu vererben, weshalb die Frage “Riester: Ja oder nein?” durchaus begründet ist. Die Vererbbarkeit des Kapitals der Riester-Förderung ist dabei grundsätzlich während der Riester-Auszahlungsphase möglich.
Auszahlung Riester-Rente
Die Gestaltung der Riester-Auszahlungsphase, beziehungsweise der Art, wie man sich die Riester auszahlen lassen möchte, obliegt dem Riester-Rentner. Dazu gibt es verschiedene Varianten, wie man sich die Riester-Rente auszahlen lassen kann, zwischen denen man auch vor der Riester-Auszahlungsphase wechseln kann.
Bei einer Riester-Förderung mittels Versicherung wird bei der Auszahlung Riester-geförderten Kapitals, dieses in einer Rentenversicherung mit lebenslanger Laufzeit verwaltet. Bei guten Erträgen kann sich der Riester-Rentner während der Riester-Auszahlungsphase auch eine höhere Riester-Rente auszahlen lassen.
Sollte man für sich herausfinden, dass es sich lohnt, Riester-Rente zu vererben, sollte man dabei die Rentengarantiezeit beachten, mit der typischerweise zehn Jahre Rentenweiterzahlung vereinbart werden (bei Abschluss aber unbedingt dabei achten, dass die max. Rentengarantiezeit ausgewählt wird, nicht die vom Programm vorgegebenen 10 Jahre!).
Diese fließen bei der Auszahlung Riester-geförderter Renten an den Ehepartner.
Der zukünftige Riester-Rentner hat vor der Riester-Auszahlungsphase grundsätzlich zwei Optionen: Einerseits kann man sich per Sofortrente die Riester auszahlen lassen. Andererseits besteht die Möglichkeit, sich per Auszahlplan die Riester-Rente auszahlen lassen.
Sollte man sich über einen Auszahlplan die Riester auszahlen lassen, bestehen wiederum zwei Möglichkeiten. Beim Banksparplan erhält man einen variablen Zins, wenn man sich die Riester-Rente auszahlen lassen will, was nicht unbedingt auf einen Steuervorteil Riester-geförderter Renten deutet.
Beim Fondsauszahlplan wird das Kapital größtenteils in Renten- und Aktienfonds angelegt. Dabei werden die liquiden Mittel bei der monatlichen Auszahlung Riester-geförderter Renten herangezogen. Steigen die Fondswerte, kann man sich höhere Rentenansprüche auszahlen lassen. Fallen sie hingegen, muss man sich nicht automatisch eine geringere Riester-Rente auszahlen lassen, da hierbei ein bestimmter Mindestbetrag für die Auszahlung Riester-geförderter Renten festgelegt wird. Dies zeigt, dass es sich für bestimmte Leute lohnt, Riester beziehungsweise Riester-Förderung anzusparen. Im Todesfall können sich die Erben die Riester auszahlen lassen.
Die andere Option vor der Riester-Auszahlungsphase ist die “Sofortrente”. Dabei kann man sich, durch höhere Versicherungskosten, höhere Rentenansprüche auszahlen lassen. Meist wird hierbei die Rentengarantiezeit nur durch höhere Kosten verlängert, wodurch man sich im Monat so auch nur geringere Rentenansprüche auszahlen lassen kann.
Jeder Riester-Sparer hat aber die Möglichkeit, sich zu Rentenbeginn 30% einmalig förderunschädlich auszahlen zu lassen. 70% vom vorhandenen Kapital müssen mind. verrentet werden, weil sonst der Charakter einer “Rentenvorsorge” nicht mehr gegeben ist.
Steuervorteil Riester – lohnt Riester sich?
Gesamt-Auszahlung Riester: Ja oder nein? Die Art, wie man sich Rentenansprüche auszahlen lassen kann, ist seit der Einführung von Riester flexibler geworden. Diesbezüglich kann man sich schon zu Rentenantritt 30 Prozent der Riester-Rente auszahlen lassen. Die Frage, wann es sich lohnt, Riester-Kapital in dieser Höhe zu entnehmen, ist schnell beantwortet, da viele für größere Investitionen sofort ein größeres Kapital brauchen.
Dabei kann man sich diese 30 Prozent der Rentenansprüche auszahlen lassen, ohne dass die Förderung dadurch irgendwie schädlich beeinflusst wird. Hier zeigt sich auch der Steuervorteil Riester-geförderter Renten: Steuervorteile oder staatliche Zulagen müssen die Rentner dabei nämlich nicht zurückbezahlen.
Trotz diesem Steuervorteil Riester-geförderter Renten, müssen Rentner, wenn sie sich die Riester auszahlen lassen, diese Auszahlungen besteuern lassen. Somit wird durch die 30-prozentige Auszahlung Riester-geförderter Renten auch die Steuer dementsprechend hoch angesetzt, was so den Steuervorteil Riester-geförderter Renten wieder ausgleicht. Aus dem restlichen Kapital wird errechnet, wie viel man sich monatlich von der Riester-Rente auszahlen lassen kann.
Die Frage “Riester: Ja oder nein?” stellen sich viele auch schon vor Rentenantritt. Oft ist man einfach unschlüssig, ob es sich lohnt, Riester-Renten anzusparen. Einerseits liegt dies an der Ungewissheit vom Steuervorteil Riester-geförderter Renten. Andererseits kommt die Frage “Riester: Ja oder nein?” einfach daher, dass man unsicher ist, ob sich die Auszahlung Riester-geförderter Renten auch wortwörtlich rentiert.
Egal, wie man sich selbst die Frage “Riester, ja oder nein?” beantwortet: Sollte man sich für eine Auszahlung Riester-geförderter Renten entschieden haben, kann man immer noch vor Rentenantritt von dieser Rentenform “zurücktreten”. Mit diesem Fakt wird einem die Entscheidung, ob es sich lohnt, Riester-Renten zu beziehen (“Riester: Ja oder nein?”) deutlich vereinfacht.
Man kann sich auch noch vor Rentenantritt die gesamte Riester auszahlen lassen, indem man ein Eigenheim kauft beziehungsweise finanziert. Für manche zeigt allein dieser Fakt, dass es sich lohnt, Riester-Renten beziehungsweise Riester-Förderung anzusparen.
Zwar kann man sich so die gesamten Rentenansprüche auszahlen lassen, doch dann bleibt kein Kapital mehr, für eine weitere Auszahlung Riester-geförderter Renten. Jedoch entsteht auch keine weitere Kostenbelastung seitens der Versicherung.
viele weitere Artikel zur Riester Rente auf meinem Blog
In der Kategorie “Altersvorsorge” finden Sie viele weitere Beiträge über die Riester Rente sowie Produkt- und Tarifvergleiche. Klicken Sie hier:
Anbei ein paar Artikel dazu:
- Riester Banksparplan – wirklich ohne Kosten und wie funktioniert die Auszahlungsphase?
- Riester Rente Anbieterwechsel – wie geht das und worau muss man achten?
- Riester Rente ohne Abschlusskosten – lohnt sich das wirklich?
- Kostenanalyse der Aachen Münchener Riester Rente
- Kostenanalyse der Heidelberger Leben Riester Rente
- Nachteile vom Bauspar-Riester
- Kündigung Riester Rente – worauf ist zu achten?
- Riester Rente Steuererklärung
Riester auszahlen lassen noch weitere Fragen
Wenn Sie dazu weitere Fragen haben zur Auszahlung Riester Rente, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu ([email protected]) oder nutzen mein Kontaktformular.
Jetzt Kontakt zu mir aufnehmen – Hier klicken!
6 Antworten
Hallo Herr Mahling,
soll ich mir meine Riesterrente als Teikapitalisierung in Kombination mit Rentenzahlung 3400 € und dann monatlich 30€ auszahlen lassen oder besser monatlich 40€ ohne Auszahlung. Ich muss ja auf die Beträge Steuern zahlen, ich weiß nur nicht wieviel und ob die Große Summe schlechter ist.
Würde mich sehr freuen um eine Antwort zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schöne
Hallo,
meine Frage ist , sollte man sich die Teilkapitalisierung in Kombination mit der Rentenzahlung bei mir sind das 3490€ und dann monatlich 30€ oder besser die monatliche Rente von 41,08 auszahlen lassen. Ich werde darauf bestimmt noch
Steuern zahlen müssen. Was würden Sie mir raten?.
Hallo ich habe eine Frage!
Mein Mann und ich haben im Juli 2010 jeweils zwei Riester-Verträge zum Erwerb eines Grundstückes abgeschlossen. Dann haben wir ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück gebaut. Der Rieser-Vertrag von meinem Mann ist jetzt Ende Juli 2018 angespart. Mein Vertrag ist im 1/2019 angespart. Im April letzten Jahres haben wir unserer Haus beim Notar einen Übertragsvertrag Grundbesitz an unseren Sohn gemacht. Mein Mann und ich haben lebenslanges Nießbrauchsrecht und wir sind auch für das Haus verantwortlich, d.h. das wir alle aufgenommen Bausparverträge und sonstige Unterkosten des Einfamilienhaus von uns getragen werden.
Wir haben jetzt bei KfA in Berlin zwei Entnahmeanträge für die jeweils angesparten Riester-Verträge gestellt und mussten jetzt noch einige Unterlagen nachreichen.
Nach telefonischer Absprache mit dem zuständigem Sachbearbeiter wurde mir gesagt, dass die Angelegenheit erst geprüft werden muss, ob wir über die angesparten Beträge verfügen könnten, da wir ja nicht mehr Eigentümer des Einfamilienhaus sind. Es würde vielleicht eine Ausnahme gemacht, weil wir das lebenslange Nießbrauchsrecht noch für das Haus haben.
Hat einer auch schon einmal einen solchen Vorgang gehabt und wurde dann damit verfahren?
Hallo Frau Schweitzer, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bisher keiner meiner Kunden einen solchen Fall hatte. Mit freundlichen Grüssen Marco Mahling
Hallo Herr Mahling,
ich hätte nur eine kurze Frage.
Mein Riester Vertrag wurde vor 2011 abgeschlossen. Kann ich somit ab dem 60. Lebensjahr eine monatliche Verrentung/Auszahlung bekommen. Selbst wenn ich erst mit 65./67. Jahren in Rente gehe? – Ich meine als monatliche Stütze, wenn man beruflich mit 60. Jahren kürzer treten möchte und z.B. nur noch halbtags arbeitet möchte?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Thomas Herz
Hallo Herr Herz,
bei den Altverträgen ist eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich, wie Sie hier auch nachlesen können:
https://www.bbx.de/riester-rente/auszahlungsbeginn/
Genauer sagen kann das Ihr Berater zur Riester-Rente, weil ihm die exakten Daten von Ihrem Vertrag vorliegen.
Mit freundlichen Grüssen
Marco Mahling