Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente wurde, genau wie die Berufsunfähigkeitsrente, im Jahr 2001 für neue Rentenfälle abgeschafft. Wer bis dahin bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezog, erhielt diese jedoch auch weiterhin.

Inhaltsübersicht
Eine gute Absicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit bietet die EU Rente.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Wann ist sie sinnvoll?

Psychisch und physisch in der Lage zu sein, einen Beruf auszuüben, gehört für viele Menschen zu einem erfüllenden Alltag dazu und gewährleistet die finanzielle Absicherung. Umso größer ist der Schock, wenn jemand vorübergehend oder dauerhaft erwerbsunfähig wird und sein gesamtes Leben zumindest temporär umgestalten muss. Damit bei Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit zu den körperlichen Leiden nicht auch noch finanzielle Engpässe hinzukommen, kann es sinnvoll sein, mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (kurz: EU-Versicherung) privat vorzusorgen um bei Eintritt eines Versicherungsfalles eine monatliche Rente zu erhalten und so seinen bisherigen Lebensstandard zu bewahren.

Staatliche Erwerbsminderungsrente

Im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Rente genau wie die Berufsunfähigkeitsrente für neue Rentenfälle abgeschafft. Wer bis dahin bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezog, erhielt diese auch weiterhin. An die Stelle der gesetzlichen Rente trat die sogenannte gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser richtet sich nach der Zahl der Versicherungsjahre, also den erarbeiteten Rentenansprüchen, und hängt vom letzten Bruttogehalt des Betroffenen ab, wobei die Rente durchschnittlich weniger als ein Drittel dessen beträgt.

Leistung bei Erwerbsunfähigkeit

Ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit wird auch hier zwischen der vollen von der teilweisen Erwerbsminderung differenziert. Wer durch einen Unfall oder aus anderen Gründen nur noch drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, ist teilweise erwerbsvermindert (teilweise Erwerbsminderung). Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat derjenige, der nur eine Arbeitszeit von weniger als drei Stunden am Tag ausführen kann (volle Erwerbsminderung). Eine weitere Voraussetzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Wer innerhalb der ersten fünf Jahre seines Berufslebens erwerbsunfähig wird, ist daher nur bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten abgesichert und erhält keine anderweitigen Leistungen der gesetzlichen Versicherung. Es ist daher auch für Berufsanfänger sinnvoll, sich über alternative Wege der Absicherung Gedanken zu machen. Wenn man bereits nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, ist es meistens schon zu spät.

Wie finden Sie die richtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit?

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Höhe der Erwerbsminderungsrente und zusätzliche Einnahmen

Gesetzliche Rentenversicherung: Das Geld reicht häufig nicht aus. Nach Angeben der Deutschen Rentenversicherung betrug im Jahr 2020 die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente 882 Euro im Monat. Blickt man auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten wird klar, dass es kaum (mehr) möglich ist, seinen Alltag allein mit der Rente allein zu bestreiten. Das Risiko besteht, in eine massive finanzielle Schieflage zu geraten und auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld (ehemals hartz IV) angewiesen zu sein. Erwerbsunfähig bedeutet zwar, dass der Betroffene je nach Einstufung keiner regelmäßigen Tätigkeit mehr nachgehen kann, aber er muss sich dennoch nicht ausschließlich auf die Erwerbsminderungsrente verlassen, sondern darf sich etwas dazu verdienen. Hierfür gibt es bestimmte Grenzen: Bei der teilweisen Erwerbsunfähigkeit wird diese Grenze individuell berechnet. Hier erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Bei der vollen Erwerbsunfähigkeit liegt die Obergrenze des Hinzuverdienst bei 6.300 Euro pro Kalenderjahr. In der Realität ist es natürlich nicht jedem möglich, noch zusätzliches Einkommen zu generieren. Es wird für Betroffene daher sehr schwer sein, nach der Erwerbsunfähigkeit das eigene Leben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ähnlich wie zuvor zu gestalten. In anderen Worten: Zum Leben reicht das leider nicht.

Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Im Ernstfall eine große Unterstützung

Wer sich privat gegen die Erwerbsunfähigkeit absichert, erhält zusätzlich zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ebenfalls eine private Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese ist bereits zu günstigen Beiträgen abschließbar. Der Versicherungsschutz der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert den Versicherungsnehmer dann ab, wenn er nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Jedoch nur, wenn der Betroffene überhaupt nicht mehr arbeiten kann (volle Erwerbsminderung). Dies ist der Fall, wenn jemand nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Um den für Sie sinnvollsten Versicherungsschutz zu bestimmen, berate ich Sie gerne individuell und transparent: Bei unserem Gespräch vergleichen wir gemeinsam, ob für Sie eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung infrage kommt. Ratsam ist oftmals eine Kombination beider Versicherungen, da Sie so rundum abgesichert sind. Hier können Sie ganz einfach die verschiedenen Angebote vergleichen!

BU vs. EU – Was ist der Unterschied?

Die Differenzierung zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt in der Frage, wann ein Anspruch auf Leistung (Leistungsfall) besteht. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, während man bei einer Erwerbsunfähigkeit überhaupt nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In beiden Fällen hat man in der Regel einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann daher eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) darstellen. Insbesondere für diejenigen, die in die BU Versicherung nicht aufgenommen werden können oder deren Beiträge überdurchschnittlich hoch sind. Dies gilt etwa für besondere Berufsgruppen wie Handwerker, Menschen mit einschlägigen Vorerkrankungen oder Extremsportler, die überhaupt nicht oder nur in Verbindung mit Zusatzbeiträgen von den Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Waron liegt dabei eigentlich der Unterschied? Zur Beantwortung der Frage muss zunächst klargestellt werden, worin sich die Versicherungen überhaupt unterscheiden. Der markanteste Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU Versicherung) und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht in der Definition des Leistungsfalls: Berufsunfähigkeit bedeutet nicht gleich Erwerbsunfähigkeit, obwohl beides den zumindest vorübergehenden Verlust der Arbeitskraft inkludiert. Gerade für Selbständige und Handwerker kann sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten nur dann eine Rente, wenn er voll erwerbsunfähig ist und daher einen Beruf nicht mehr ausführen kann, zumindest nicht länger als drei Stunden täglich. Kann der Betroffene zwar seinem bisherigen Job nicht mehr nachgehen, jedoch eine andere Tätigkeit ausführen, die mit seiner gesundheitlichen Lage vereinbar ist, zahlt die EU Versicherung nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen dann, wenn der Betroffene seinen (!) Beruf nicht mehr ausführen kann. Ob eine anderweitige Tätigkeit für denjenigen noch machbar ist, spielt hingegen keine Rolle und wird nicht geprüft. Um eine BU Rente zu erhalten, muss die Berufsunfähigkeit allerdings von gewisser Dauer sein sein. Die Fälle, in denen sowohl die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung einspringen würden, können sich decken, müssen es aber nicht. Ein Beispiel: Ein Handwerker erhält die Diagnose Gicht oder Arthrose und hat starke Schmerzen in seinen Beinen, Gelenken und Händen. Da er hauptsächlich auf den Knien arbeitet ist es ihm nicht mehr möglich, seinen bisherigen Beruf auszuüben – der Leistungsfall tritt ein. Dennoch wäre er in der Lage, vom aktiven Außendienst in einen Beruf am Schreibtisch zu wechseln, indem er sich etwa mit der Planung und Auftragsgestaltung beschäftigt. In diesem Fall zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht, der BU Versicherer jedoch schon. Grundsätzlich muss daher gesagt werden: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die bessere Wahl, wenn es um den Schutz vor Erwerbsunfähigkeit geht. Allerdings ist sie nicht für alle gleichermaßen “anwendbar”.

Für wen ist Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Extremsportler und Menschen in Risikoberufsgruppen haben es bei der BU oft schwer. Die BU kann für einen Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen aufgrund der erhöhten Beiträge ziemlich teuer sein. Auch besteht das Risiko, überhaupt nicht erst in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden, wenn die Vorbelastungen zu signifikant sind. Ähnliches gilt, wenn Versicherungsnehmer die “falschen” Berufe haben, also einen Job, bei dem die Wahrscheinlichkeit der körperlichen Gebrechen und anderweitiger Krankheit besonders hoch ist. In den Fällen, in denen eine BU schlichtweg nicht möglich oder zu teuer ist, kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie ist für Menschen, die von höheren Beiträgen der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der genannten Voraussetzungen betroffen sind, die günstigere Option. Auch Versicherungsnehmer, die Risikoberufe ausüben, sollten sich unbedingt mit der EU-Versicherung auseinandersetzen. Das sind übrigens solche Berufsgruppen, die ein erhöhtes Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit haben. Sie werden von manchen BU Versicherungsgesellschaften kategorisch abgelehnt oder nur mit hohen Risikozuschlägen versichert. Dies hängt aber stark von der Versicherung ab. Auch für Selbstständige kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft in der Regel, ob der Betrieb nicht (in zumutbarer Weise) dahingehend umstrukturiert und anders organisiert werden kann, dass er den neuen gesundheitlichen Bedürfnissen des Betroffenen gerecht wird und weiterhin läuft. Könnten also Angestellte die Arbeitskraft des berufsunfähigen Geschäftsführers ersetzen, zahlt die BU nicht. Dies ist in der sog. Umorganisierungsklausel geregelt, hierauf sollte also bei Abschluss einer BU Versicherung unbedingt geachtet werden. Die Voraussetzung für die Umsetzung der Klausel ist die Zumutbarkeit, welche jedoch stark umstritten ist. Wer von vornherein eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, muss hier keine Probleme fürchten. Allerdings reicht der Versicherungsschutz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung weniger weit und deckt daher weniger Risiken ab: Der Betroffene muss voll erwerbsunfähig sein. Sich auf die staatliche Erwerbsminderungsrente zu verlassen, ist leider auch nicht ausreichend, was anhand der obigen Zahlen deutlich wurde. Neben der eher geringen Rente werden auch viele Anträge abgelehnt. Ist es für jemanden weder möglich, in eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden, sollte sich die Grundfähigkeitsversicherung genauer angesehen werden. Für die Wahl der passenden Versicherung und der richtigen Tarife sollte man die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten stets vergleichen, am besten gemeinsam mit einem Versicherungsmakler. Ich helfe Ihnen gerne dabei, ein auf Sie angepasstes Angebot zu finden und die verschiedenen Leistungen einem Vergleich zu unterziehen. Treten Sie mit nur einem Klick mit mir in Kontakt und ich berate Sie gerne jederzeit – transparent, ehrlich und kompetent.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: So sinnvoll kann sie sein

Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die nur in besonders schweren Fällen greift und in der Regel nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, bietet die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen umfassenden Schutz. Sie ist insbesondere für Menschen geeignet, die beruflich stark belastet sind und jeden Tag arbeiten müssen.

Die Höhe der Leistung bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente hängt maßgeblich vom gewählten Tarif ab. Der Beitrag für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann je nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten variieren. Es ist außerdem unverzichtbar, oben genannte Versicherungsbedingungen und einzelnen Klauseln zu kennen und zu verstehen.

Es gibt auch alternative Möglichkeiten zur Absicherung der Arbeitskraft, wie z.B. die private Unfallversicherung oder die Dread Disease Versicherung. Diese sind jedoch nicht mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar und bieten keinen umfassenden Schutz bei einer dauerhaften Einschränkung der Arbeitskraft.

Insgesamt ist eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Absicherung für jeden, der auf seine Arbeitskraft angewiesen ist und nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich arbeiten zu können. Denn im Fall der Fälle kann eine Erwerbsunfähigkeit die Existenz bedrohen. Wer sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung interessiert, sollte vor Abschluss prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist und sich dann genau über die verschiedenen Angebote informieren und einen Tarif wählen, der zu den eigenen Bedürfnissen passt und im Ernstfall einen finanziellen Schutz bietet. Hierbei helfe ich Ihnen gerne.

Worauf bei der Erwerbsunfähigkeitversicherung achten?

Das Prinzip ist einfach: Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor dem Verlust der Arbeitskraft, indem sie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit eine Leistung erbringt. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ähnelt von ihrer Struktur und ihrem Wesen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb ist es ratsam, insbesondere folgende Punkte zu kennen. Den richtigen Tarif zu suchen, kann kompliziert sein: Gemeinsam finden wir Ihre ideale Absicherung!

Die wichtigsten Fakten bei einer EU-Versicherung:

  • Versicherungszeit: Bis wann muss der Leistungsfall eintreten, damit die Rente durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird?
  • Leistungszeit: Wie lange wird die Rente gezahlt? Der Leistungszeitraum sollte mindestens bis zum Beginn der Altersrente reichen, die Absicherung also idealerweise bis zum 67. Lebensjahr bestehen. Ist eine Leistungszeit bis zum Renteneintritt nicht möglich, sollte sie dennoch so weit wie möglich gehen, also etwa bis zum 64. oder 65. Lebensjahr.
  • Prognosezeitraum: Hiermit ist der Zeitraum gemeint, für den man nach Einschätzung des Arztes voraussichtlich mindestens erwerbsvermindert bleibt. Dieser sollte möglichst kurz sein, die Mindestzeit liegt bei 3 bis 6 Monaten. Je länger der Prognosezeitraum ist, desto schwieriger wird es, eine medizinisch zuverlässige Einschätzung zu geben.
  • Nachversicherungsgarantie und Dynamik: Diese Klauseln bietet genügend Flexibilität, wenn sich Ihre privaten Umstände verändern sollten. Auch steigende Kosten für den Lebensunterhalt können hinsichtlich der Höhe der Rente angepasst werden. Mit der Nachversicherungsgarantie kann bei Änderung der Lebensumstände die versicherte Rente auf einmal hochgesetzt werden, ohne dass sich der Versicherte erneut den Gesundheitsfragen stellen muss. Bei den meisten Versicherern muss hierfür ein besonderes Ereignis eintreten, wie etwa die Geburt eines Kindes oder die Heirat. Es ist zu beachten, dass die Rente des Versicherten nicht “automatisch”, sondern erst nach Mitteilung der gewünschten Nutzung der Nachversicherungsgarantie angehoben wird. Wurde die Dynamik vereinbart, steigen die Versicherungsbeiträge jedes Jahr um die Höhe eines festgelegten Prozentsatzes. Mit dem Beitrag steigt auch die monatliche Rente. Mit der Dynamik lässt sich etwa einer Inflation entgegentreten.
  • Rückwirkende Leistungszahlung: Wenn die Klärung der Frage, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, länger dauert, ist es empfehlenswert, die rückwirkende Zahlung von drei Jahren zu vereinbaren. Dies gilt auch für den Fall, dass der Versicherte den Versicherungsfall erst verspätet meldet.
  • Anzeigepflicht nach Vertragsabschluss: Versicherungsgesellschaften sollten darauf verzichten, dass der Versicherte nach Abschluss des Vertrags einen Jobwechsel oder ein erhöhten Risiko, wie ein neues “gefährliches” Hobbie, melden muss.
  • Karenzzeit: Ab wann greift die Versicherung?
  • Eintrittsalter
  • Höhe … der monatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente
Gut zu wissen: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, also bestenfalls sobald das erste regelmäßige Einkommen erzielt wird. Denn auch junge Berufstätige profitieren von dem Angebot der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Grund hierfür sind die noch niedrigen Beiträge und die Absicherung für den Fall, dass der Betroffene bereits in jungen Jahren erwerbsunfähig wird. Auch für Studenten und Auszubildende gibt es interessante Tarife, die zu einem späteren Zeitpunkt in eine BU-Versicherung umgewandelt werden können, ohne dass die Gesundheitsfragen erneut gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass ein genauer Vergleich hinsichtlich der Leistung verschiedener Versicherungen immer sinnvoll ist.

Gesundheitsfragen und Risikovoranfrage

Auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind Sie verpflichtet, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Unter anderem werden ihre Krankenvorgeschichte und Ihr Beruf zur Risikoabwägung erfragt. Aber auch Fragen nach dem Rauchen oder etwaigen Hobbies, die zu den Extremsportarten zählen, müssen Sie beantworten. Die Gesundheitsfragen dienen als Basis für die Berechnung Ihrer Versicherungsbeiträge sowie die allgemeine Aufnahme in die Versicherung. Ich empfehle, die Gesundheitsfragen mit Ihrem Arzt durchzugehen, um versehentliche Falschangaben zu vermeiden. Auch kann eine Kopie der Krankenakte von der Krankenkasse oder behandelnden Ärzten verlangt werden und zur Beantwortung der Fragen hinzugezogen werden. Denn die Angabe falscher oder unvollständiger Informationen, egal ob diese vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, führt zum Ausschluss aus der Versicherung bzw. Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Der potenzielle Versicherungsnehmer sollte von der anonymisierten Voranfrage Gebrauch machen und so die Angebote verschiedener Versicherungen anfragen lassen. Alle persönlichen Informationen werden hier geschwärzt. Die Anonymität der Voranfrage sorgt dafür, dass dem Anfragenden keinerlei Nachteile entstehen: Versicherungsunternehmen können wichtige Daten, die in dem Antrag enthalten sind, in der sog. zentralen Wagnisdatei (HIS) speichern. Lehnt also eine Versicherung den Antrag eines Betroffenen ab, kann eine andere Versicherung den Grund hierfür einsehen und die Wahrscheinlichkeit, von diesem Versicherer wiederum aufgenommen zu werden, sinkt. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Fragen benötigen. Auch unterstütze ich Sie bei der anonymisierten Risikovoranfrage. Diese Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Kommen Sie gerne jederzeit auf mich zu – egal ob telefonisch oder per E-Mail.

Fazit: Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder BU Versicherung?

Ein schwieriges, aber wichtiges Thema: Was passiert, wenn Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können? Ob durch Krankheit, Unfall, Eigenheiten des ausgeführten Berufs oder aus anderen Gründen: Erwerbsunfähigkeit kann leider jeden treffen und stellt den Betroffenen vor unvorhergesehene Probleme und Herausforderungen. Wer seine Arbeitskraft verliert und nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, der gilt als voll erwerbsunfähig. Eine teilweise Erwerbsfähigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Beruf noch mindestens drei aber maximal sechs Stunden am Tag ausgeführt werden kann. Tritt die Erwerbsunfähigkeit ein, kann der Betroffene eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, die jedoch häufig nicht in der Lage ist, das Einkommen der vorangegangenen Erwerbstätigkeit zu ersetzen. Die finanziellen Unterschiede machen sich häufig bemerkbar, der Lebensstandard kann nicht mehr gehalten werden. Daher ist es wichtig, mit einem guten EU Tarif privat vorzusorgen und sich durch den Schutz der Versicherung abzusichern. Wer als Versicherter in einer EU (vorübergehend) erwerbsunfähig wird, erhält er eine monatliche Rente in der zuvor vereinbarten Höhe.

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