Das neue Jahr 2023 bringt auch steuerliche Erleichterungen mit sich. Eine gute Nachricht: Die Basisrente aus der Altersvorsorgeschicht I ist nun vollumfänglich steuerlich absetzbar. 

Was ist die Basisrente?

Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, bildet neben der gesetzlichen Rentenversicherung die Grundlage der Altersvorsorge. Während die Basis-Rente ursprünglich als Modell für Selbstständige, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, noch einem Versorgungswerk (wie etwa Rechtsanwälte oder Ärzte) angehören, gedacht war, können auch “normale” Arbeitnehmer hiervon profitieren. Denn: Jeder darf eine Basis-Rente abschließen, es müssen lediglich die Höchstgrenzen beachtet werden, damit die Basis-Rente nicht überspart wird.  

Die Basis-Rente kann auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden, hierzu beraten wir Sie gerne näher, da es doch mit vielen Vor- und Nachteilen verbunden ist.

Es handelt sich bei der Rürup-Rente überwiegend um eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, seltener um einen reinen Fondssparplan. Der Vorteil dieser Art der Altersvorsorge liegt vor allem in der steuerlichen Begünstigung hinsichtlich der Sparbeiträge und da wesentlich höhere Zahlungen geleistet werden können als bei der Riester-Rente. 

Ruerup Rente bzw Basisrente

Seit Januar 2023 werden nun 100 Prozent der Beiträge zur Basis-Rente bis zum Höchstbetrag steuermindernd berücksichtigt. Hiermit soll der sog. Doppelbesteuerung von Renten entgegengetreten werden. Die zeitliche Streckung von Renten soll im Übrigen auch noch in diesem Jahr folgen.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung zum Thema Basis-Rente? Nachfolgend finden Sie den Link zu meinem Kontaktformular. Ihr Marco Mahling (Versicherungsmakler München und Umland)


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