Arbeits- und Berufsunfähigkeit wegen der Wirbelsäulenarthrose:

Rund 20 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle haben ihre Ursachen in Rückenleiden. Wie jedoch gehen Berufsunfähigkeits-Versicherer mit solchen, konkret der Wirbelsäulenarthrose um und welche Hürden stellen sich für Versicherte und Antragsteller?

Die Arthrose an der Wirbelsäule: Ein Überblick

Was ist eine Wirbelsäulenarthrose?

Bei der Arthrose der Wirbelsäule handelt es sich um eine degenerative, also durch Verschleiß bedingte Krankheit der Wirbel, Gelenke und Gelenkknorpel. Da die Wirbel auch als Facetten-Gelenke bekannt sind, wird die Wirbelsäulenarthrose auch Spondylarthrose oder Facetten-Syndrom genannt. 

Es gibt zwei Arten der arthrotischen Wirbelsäulenerkrankung: Die Spondylarthrose (die degenerative Erkrankung der Wirbelgelenke) und die Spondylose (die degenerative Erkrankung der Wirbelkörper). 

Die Spondylarthrose ist auf eine Wucherung an den Zwischenwirbelgelenken zurückzuführen. Hierdurch wird die Beweglichkeit der Wirbelsäule beeinträchtigt und die Rückenmarkwurzeln werden unterdrückt. Der hieraus entstehende Wurzelschmerz ergibt sich durch diese Kompression. Hier habe ich einen ausführlichen Artikel verfasst du dem Thema Spondylarthrose Berufsunfähigkeit.

Bei der Spondylose kommt es zur Degeneration der Wirbelkörper, während sich gleichzeitig Wucherungen bilden. Ist die Krankheit fortgeschritten, können die Wucherungen so groß werden, dass benachbarte Wirbel miteinander verbunden werden und die Bewegungsmöglichkeit des entsprechenden Abschnitts der Wirbelsäule ganzheitlich verhindert wird. Der hierdurch entstehende Schmerz läuft entlang des Nervs.

Insgesamt können die Schmerzen für Betroffene einer Wirbelsäulen Arthrose sehr stark sein und anfangs bei Belastung und Anstrengung, im weiteren Verlauf aber auch im Ruhezustand auftreten. 

Diagnose

Glücklicherweise bedeutet nicht jeder schmerzende Rücken gleich das Vorliegen einer Wirbelsäulenarthrose. Für Rückenschmerzen gibt es eine ganze Reihe von Ursachen, weshalb sich Betroffene zunächst an einen Arzt wenden sollten, um den Schmerzen auf den Grund zu gehen. Um herauszufinden, ob tatsächlich eine Spondylarthrose vorliegt, werden in der Regel Röntgenaufnahmen, Magnetresonanztherapien (MRT) oder Computertomografien (CT) durchgeführt.

Ursachen und Symptome

Es gibt einige Faktoren, zu denen etwa die Überbelastung der Wirbelsäule gehört, welche diese Art der Arthrose begünstigen. Eine überdurchschnittliche Belastung kann durch Sport oder auch durch die Arbeit auftreten. Daneben sind an der Entwicklung von Wirbelsäulenarthrosen auch eine Verletzung dieser, etwa durch einen Unfall, einige Stoffwechselerkrankungen oder auch hoher Alkoholkonsum bzw. chronischer Alkoholismus (sog. Äthylismus) beteiligt. Auch starkes Übergewicht, Bandscheibenvorfälle, Wirbelsäulenfehlstellungen (wie beispielsweise Skoliose) oder eine Muskelschwäche und –Degeneration tragen ihren Teil zur Spondylarthrose bei. 

Als häufigste Ursache gilt der altersbedingte Verschleiß der Wirbelgelenke, da sich die Knorpelflächen, welche die Bewegung der Wirbelgelenke ermöglichen, mit der Zeit abnutzen und die Regenerationsfähigkeit mit steigendem Alter ebenfalls abnimmt. 

Die Symptome äußern sich insbesondere in der (eingeschränkten) Beweglichkeit des Rückens sowie Schmerzen. Ihre Intensität hängt davon ab, in welchem Stadium sich die Arthrose befindet. Zu den häufigsten Symptomen gehören folgende: 

  • Lokalisierbare Rückenschmerzen 
  • Verspannungen der Muskulatur
  • Das Gefühl blockierter Wirbel (Blockaden)
  • Eingeschränkte Beweglichkeit des Rückens
  • Zunehmende Beschwerden bei Bewegung

Behandlung und Therapie

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Arthrose der Wirbelsäule zu behandeln. Regelmäßig wird auf eine konservative Behandlung zurückgegriffen. Hierzu gehört beispielsweise physikalische Therapien und Rehabilitationskrankengymnastik. Aber auch Kuren werden oft verschrieben. Daneben werden auch Methoden wie Massagen, Kryotherapien oder therapeutischen elektrischen Strömen genutzt. 

Behandlungen und Therapien sollen die Symptome der Krankheit mildern und die Schwellungen und Schmerzen reduzieren. Die beeinträchtigte Beweglichkeit wird ebenfalls in den Fokus genommen: Die betroffenen Gelenke der Wirbelsäule sollen in ihrer Mobilität unterstützt werden. Insgesamt ist das Ziel, den Verlauf und die Entwicklung der Krankheit zu verlangsamen und den Alltag der Betroffenen zu verbessern

Leiden Patienten unter akuten Schmerzen kommen schmerz- und entzündungshemmende Medikamente zum Einsatz. Allerdings ist von der konstanten Zufuhr von Schmerzmitteln abzuraten. Auch Nahrungsergänzungsmittel können unterstützend verabreicht werden. 

Hat der Krankheitsverlauf ein fortgeschrittenes Stadium erreicht, kann eine chirurgische Behandlung notwendig werden. 

Wer der Spondylarthrose vorbeugen möchte, sollte auf eine ausgewogene Ernährung, das Vermeiden von Übergewicht und angemessene, regelmäßige körperliche Betätigung achten. Letztgenannte stärkt die Muskulatur und stabilisiert die Gelenke. 

Wirbelsäulenarthrose und Berufsunfähigkeit 

Während das Facetten-Syndrom selbst keine anerkannte Berufskrankheit bestimmter Berufsgruppen ist, kann sie je nach Einzelfall und Intensität der Arthrose zu einer Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit führen. Dies stellt vor allem für BU-Interessenten ein großes Problem bei der Suche nach einer passenden Versicherung dar. Und das, obwohl ein schmerzender Rücken und eine hierdurch eingeschränkte Beweglichkeit durchaus den Namen „Volkskrankheit“ verdienen, da sie bei so gut wie jedem Menschen mindestens einmal im Leben, wenn auch nur leicht und kurzzeitig, auftreten. Dies gilt vor allem für Arbeitnehmer, die lange und viel sitzen oder stehen und/ oder im Beruf körperlich stark gefordert werden. 

Folgen der Wirbelsäulenarthrose: zwangsläufig Arbeits- oder berufsunfähig?

Dies pauschal zu beantworten ist, wie Sie sich sicher denken können, nicht möglich. Ob ein Betroffener nicht mehr in der Lage ist, einem Beruf nachzugehen, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Stadium der Erkrankung, den verfügbaren Therapiemöglichkeiten und seinem Beruf ab. 

Jedoch verrät uns ein Blick in die Statistik, dass Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates für knapp über 20 Prozent der BU-Fälle verantwortlich sind. Daher die Antwort auf obige Frage: Ja, eine Arthrose an der Wirbelsäule kann grundsätzlich zur Berufsunfähigkeit führen, muss es jedoch nicht. 

BU: Das Problem mit der Arthrose

Wir haben nun festgestellt, das Leiden am Rücken überhaupt nicht selten sind und es – wenn sich mehrere begünstigende Faktoren kreuzen – auch zu einer Arthrose an der Wirbelsäule kommen kann. Dadurch kann der Betroffene, im schlimmsten Fall, über kurz oder lang arbeits- bzw. berufsunfähig werden. Tritt dieser Worst Case ein, sorgen Berufsunfähigkeitsversicherungen dafür, dass der betroffene Versicherte finanziell für die Zeit der Berufsunfähigkeit abgesichert ist und sich voll auf seine Genesung konzentrieren kann.

Allerdings kann es bei bestimmten Krankheiten zu Problemen, beispielsweise bei der Versicherbarkeit zu attraktiven Konditionen oder zur Inklusion dieser Krankheit in die Vertragsbedingungen, kommen. Woher diese Probleme stammen, was sie im Einzelfall bedeuten und welche Lösungen wir Ihnen hierfür bieten, lesen Sie nun. 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Schnell erklärt

Bevor wir zur Wirbelsäulenarthrose in Verbindung mit der Arbeitsunfähigkeit kommen, wollen wir uns an dieser Stelle kurz erinnern, wobei es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal genau handelt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Absicherung, die darauf abzielt, finanzielle Unterstützung zu bieten, falls eine Person aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Tritt dieser Fall ein, zahlt der Versicherer dem Betroffenen eine monatliche Rente (sog. BU-Rente). Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Beruf des Versicherten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet die Versicherung finanzielle Sicherheit, indem sie einen Einkommensersatz bereitstellt, um laufende Kosten und Lebenshaltungskosten zu decken. 

Abgrenzung: Arbeits- und Berufsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Krankheit, die es einer Person temporär unmöglich machen, ihren aktuellen Job auszuüben. Gleiches gilt, wenn die Tätigkeit nur unter der Gefahr ausgeübt werden kann, dass sich die Erkrankung verschlimmert.

Im Gegensatz dazu bezeichnet Berufsunfähigkeit eine langfristige oder dauerhafte Unfähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben. Berufsunfähig ist demnach, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf für mehr als 6 Monate aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder durch Kräfteverfall zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Dabei muss die Beeinträchtigung ärztlich nachgewiesen sein. Ob die Berufsunfähigkeit vorliegt und es daher zu einer Leistung seinerseits kommt, prüft der Versicherer mit Hilfe der vorliegenden Unterlagen, manchmal ist auch eine Begutachtung nötig, 

Gut zu wissen: Bei der Erwerbsunfähigkeit handelt es sich hingegen um den Zustand, in dem eine Person nicht mehr in der Lage ist, irgendeinen Beruf auszuüben. 

Eine gesunde Wirbelsäule mit ihrer Lordose und Kyphose (=Krümmung nach vorn bzw. hinten)

BU-Vertrag: Ist Arthrose mitversichert?

Die Antwort hierauf finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. In den Versicherungsbedingungen kann ein bestimmtes Krankheitsbild als Grund für eine später auftretende Berufsunfähigkeit ausgeschlossen werden. Eine solche Krankheit kann auch Arthrose sein, aber auch andere Erkrankungen der LWS oder HWS. Daher raten wir dringend, sich mit seinen Vertragsbestimmungen vor Abschluss der BU intensiv auseinanderzusetzen, um solche Probleme zu umgehen. 

Wir als freie Versicherungsmakler helfen Ihnen gerne dabei, das Vertragsdickicht zu verstehen und die besten Konditionen für Ihre BU zu erhalten!

Schmerzfreie Phasen

Ein zentrales Problem, welches sich aus der Spondylarthrose in Verbindung mit der BU-Versicherung ergibt, ist das Vorliegen schmerzfreier Phasen. Die Arthrose tritt in Schüben auf, weshalb es in der Regel auch Zeiten ohne Schmerz gibt, zu welchen das Nachgehen der Arbeit möglich ist. Dies ist vor allem mit Blick auf die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit manchmal problematisch, da Betroffene über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten kontinuierlich nicht in der Lage sein dürfen, ihren Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuführen. Ob dies im Einzelfall vorliegt, muss ärztlich festgestellt werden. 

Durch das Auftreten dieser schmerzfreien Phasen ist es in der Regel nicht immer einfach, die Berufsunfähigkeit anerkannt zu bekommen. Anders sieht es wiederum aus, wenn der aktuell ausgeübte Beruf die Entzündungs– und Schmerzphasen begünstigt und vorantreibt, wie es etwa bei körperlich schweren Berufen der Fall ist. Wer also etwa als Bauarbeiter tätig ist und wessen Rücken ständigen Belastungen ausgesetzt ist, wird eher die Anerkennung der Berufsunfähigkeit erhalten als jemand, der eine abwechslungsreiche Bürotätigkeit hat. 

Bei der Leistungsprüfung muss dem BU-Versicherer klar werden, dass die aktuelle Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden kann. Hierfür sollte man diese so genau wie möglich beschreiben und der Zusammenhang zwischen den körperlichen Einschränkungen bzw. Beschwerden und den beruflichen Aufgaben erkennbar machen. 

Die Beschreibung der eigenen Erkrankung muss präzise zeigen, welche Symptome dazu führen, dass bestimmte Tätigkeiten nicht mehr möglich sind. Es reicht beispielsweise nicht aus, zu sagen, dass im Beruf des Maurers schwere Gegenstände nicht mehr gehoben werden können. Es muss klar sein, dass die vorliegende Erkrankung und ihre Auswirkungen auf den Körper dafür verantwortlich sind. Nach einer abgeschlossenen Therapie ohne Verbesserung oder Aussicht darauf stellt der Arzt eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese wird üblicherweise vom Versicherer erneut überprüft. Letztendlich hängt es von diesen Darstellungen ab, ob der Gutachter überzeugt ist und die Berufsunfähigkeit anerkennt. In manchen Fällen kann es zu Streitigkeiten bezüglich der Einstufung einer Berufsunfähigkeit, die vor Gericht enden. Hier muss klar belegt werden, warum die vorliegende Erkrankung die Ausübung des gewählten Berufs oder eines vergleichbaren Berufs unmöglich macht. Das gestaltet sich schwierig, wenn schmerzfreie Zeiten das Arbeiten ermöglichen.

BU-Rente erhalten: Hierauf müssen Sie achten

Wer die Diagnose Spondylarthrose erhalten hat, ist nicht automatisch berufsunfähig. Nehmen die Symptome und Schmerzen aber so zu, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, muss dem BU-Versicherer ein Leistungsantrag vorgelegt werden. Die Leistungen bestehen hier aus der BU-Rente

Vorab sollte jedoch spätestens jetzt ein Blick in die Vertragsbedingungen geworfen werden (wobei dies natürlich vor Abschluss des Vertrags geschehen sollte). Genauer gesagt muss geprüft werden, ob es Leistungsausschlüsse für Erkrankungen am Rücken, der Wirbelsäule oder Arthrose-Krankheiten gibt. Ist dies der Fall, so erhält der Versicherte keine BU-Rente, obwohl eigentlich ein Leistungsfall (namentlich die Berufsunfähigkeit) vorliegt: Der Ausschluss exkludiert die bezeichneten Krankheiten aus der Leistungsgewährung. Daher ist es so wichtig, noch vor Abschluss des Versicherungsvertrags darauf zu achten, dass es keine Leistungsausschlüsse und vor allem nicht bei so häufig vorkommenden Leiden wie Rückenschmerzen usw. gibt. 

Ein zweiter, wichtiger Punkt ist die abstrakte Verweisung. Hierbei handelt es sich um eine Vertragsklausel, durch welche der Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit in einen anderen als den ausgeübten Beruf verwiesen werden kann. Ist die abstrakte Verweisung nicht vertraglich ausgeschlossen, muss die BU-Versicherung keine Rente an den Versicherten zahlen, solange dieser auch nur theoretisch aufgrund seiner Fähigkeiten und Kenntnisse einen anderen Beruf ausüben könnte.

Liegen weder die abstrakte Verweisung noch ein Leistungsausschluss vor, so sind es nur noch wenige Schritte zur BU-Rente: 

Zunächst muss, wie bereits erwähnt, ein Leistungsantrag bei der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung eingereicht werden. Zu den benötigten Unterlagen zählen hier die ärztliche Diagnose, Dokumente, welche die Behandlungen nachweisen und die Berufsunfähigkeit bestätigen. Manche Versicherer wünschen ein entsprechendes Gutachten. Liegen alle Dokumente vor, prüft die Versicherung den Antrag und teilt seine Entscheidung dem Versicherungsnehmer mit. Dieser Prozess kann gut und gerne einige Wochen dauern. Daher ist es wichtig, dass der BU-Versicherer  rückwirkend zahlt und der Versicherte die Rente somit ab dem Tag der Diagnose erhält. 

Exkurs: BU Versicherung trotz Vorerkrankung

Vorerkrankungen können beim Abschluss einer BU-Versicherung zu Problemen führen, wobei es hier auf die Art und Intensität der Vorerkrankung ankommt. 

Im Rahmen der Gesundheitsprüfung müssen Antragsteller eine Reihe Fragen (die sog. Gesundheitsfragen) beantworten, damit sich der Versicherer ein genaues Bild vom physischen und psychischen Zustand des potenziellen Versicherungsnehmers machen kann. 

Dies ist für die Wirtschaftlichkeit und somit das Bestehen der BU wichtig: Das Verhältnis zwischen Leistungsfällen und Beitragszahlern, die nie berufsunfähig werden, muss stimmen, da sonst die Ausschüttung der Leistungen nicht mehr getragen werden kann. 

Das Vorliegen von bestehenden Erkrankungen ist daher ein Alarmsignal für den Versicherer, da dies in manchen Fällen das erneute Auftreten der Krankheit oder eine Intensivierung begünstigen kann. In anderen Worten: Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Leistungsfall kommt, ist entsprechend hoch. 

Je nach Art der Vorerkrankung kann diese zum gänzlichen Versicherungsausschluss (der Antragsteller wird also abgelehnt), zu erhöhten Beitragskosten (dem sog. Risikozuschlag) oder zum Ausschluss bestimmter Krankheitsbilder (wird der Versicherungsnehmer wegen den entsprechenden Krankheiten berufsunfähig, so muss der Versicherer dennoch nicht leisten) führen. Insgesamt bedeuten Vorerkrankungen für Versicherungsnehmer verschlechterte Konditionen.

Bei Rückenschmerzen, die nur sporadisch oder einmalig vorkommen, sind die Versicherer in der Regel großzügiger, da dies bekannterweise ein Massenphänomen ist. Bei häufigen Rückenschmerzen mit zusätzlicher, entsprechender Behandlung, werden Krankheiten der Wirbelsäule oftmals vom Leistungsumfang grundsätzlich ausgeschlossen oder ein Risikozuschlag wird vereinbart. Hat der Antragsteller mit nicht heilbaren Erkrankungen, wie etwa verschlissenen Gelenken, zu kämpfen, ist dies für viele Versicherungsgeber ein absoluter Grund für die Unversicherbarkeit

Es gibt ein weiteres Problem, welches für Antragsteller, welche nicht bei herausragender Gesundheit sind, stellt: 

Das sogenannte Hinweis- und Informationssystem der Versicherer, auch Wagnisdatei genannt. Dieses enthält Informationen über BU-Kandidaten, welche die Versicherungsgesellschaften untereinander austauschen. Auch Daten über die Ablehnung eines Antragstellers bei einem anderen Versicherer sind hierin enthalten. Sieht nun ein BU-Versicherer, dass Sie bei ein oder mehreren Versicherungen zuvor abgelehnt wurden, wird klar, dass es nicht daran liegen kann, dass Sie seit jeher bei bester Gesundheit sind und in einem risikoarmen Beruf arbeiten. Um dieses Warnsignal, welches Sie unbewusst vermitteln, zu umgehen, sollte in jedem Fall eine anonyme Risikovoranfrage mithilfe von Versicherungsexperten durchgeführt werden. Hier reichen wir Ihren Antrag anonymisiert ein und können so risikofrei Angebote von Versicherungsunternehmen für Sie einholen. 

Von der anonymen Risikovoranfrage sollten vor allem Personen mit Vorerkrankungen, risikoreichen Berufen (die „bekannt“ sind, körperlich oder seelisch besonders belastend zu sein), solche mit ungesundem Lebensstil und/oder gefährlichen Hobbys und Sportarten sowie Menschen, die insgesamt in schwacher Verfassung sind, Gebrauch machen. 

Wir kommunizieren von Anfang an transparent und ehrlich, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Gleichzeitig bemühen wir uns immer um das bestmögliche Ergebnis und hören nicht auf, die passende Versicherungslösung für Sie zu finden. Durch unsere langjährige Erfahrung und engen Beziehungen zu verschiedenen Versicherungsgesellschaften können wir Ihre Risikovoranfragen effizient bearbeiten und schnellstmöglich ein Votum einholen. Wir kennen die erforderlichen Informationen für eine genaue Gesundheitsprüfung und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen. 

Als freie Versicherungsmakler erfüllen wir unser Versprechen, Sie vollumfänglich und effizient zu beraten. Bei Interesse an einer Risikovoranfrage oder anderen Fragen rund um die BU stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie in allen Versicherungsbelangen. Ihre Zufriedenheit und Absicherung haben für uns oberste Priorität.

Kommen Sie gerne auf uns zu, ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular