Die Suche nach der ersten eigenen Wohnung ist für viele junge Erwachsene ein aufregender Schritt. Dieser Meilenstein markiert den Übergang von der elterlichen Obhut zur Unabhängigkeit und ist oft mit großen Emotionen und Erwartungen verbunden – sei es die Freude über das erste eigene Zuhause oder die Vorfreude auf neue Freiheiten und Selbstständigkeit.

Gleichzeitig bringt die Wohnungssuche auch zahlreiche Herausforderungen mit sich. Eine der größten Hürden besteht darin, die Anforderungen der Vermieter zu erfüllen. Neben der Kaution wird häufig auch eine Mietbürgschaft verlangt, um die finanzielle Sicherheit des Mietverhältnisses zu gewährleisten. Hier kommen oft die Eltern ins Spiel, die gebeten werden, diese Bürgschaft zu übernehmen und so die Bonität ihrer Kinder zu unterstützen.

Gerade bei der ersten eigenen Wohnung ist die Unterstützung der Eltern ein Segen, beispielsweise durch eine Bürgschaft.

Eltern als Bürgen zur Unterstützung der ersten eigenen Wohnung

Für junge Erwachsene, die sich noch im Studium oder in der Ausbildung befinden und daher über geringes oder kein regelmäßiges Einkommen verfügen, ist die Unterstützung in Form einer Bürgschaft der Eltern für die Miete oft unverzichtbar. Eine Mietbürgschaft dient den Vermietern als zusätzliche Absicherung dafür, dass die Miete auch dann gezahlt wird, wenn der Mieter selbst vorübergehend zahlungsunfähig ist.

Der Satz „Ich habe eine Wohnung gefunden, kannst du für mich bürgen?“ ist vielen Eltern vertraut, wenn ihre Kinder den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. In den ersten Jahren des eigenständigen Lebens fehlen jungen Mietern oft die notwendigen Einkommensnachweise und die finanzielle Historie, die Vermieter erwarten. Dies führt dazu, dass Vermieter die Bonität dieser jungen Mieter anzweifeln und zusätzliche Sicherheiten wünschen, um das Risiko eines Mietausfalls zu minimieren.

Vorteile einer Mietbürgschaft

Eine Mietbürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und einem Bürgen – meistens den Eltern des Mieters. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Mietzahlungen einzustehen, falls der Mieter seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese zusätzliche Sicherheit geht über die übliche Kaution hinaus und bietet dem Vermieter ein höheres Maß an finanzieller Absicherung.

Die Mietbürgschaft schafft Vertrauen auf beiden Seiten: Der Vermieter kann sicher sein, dass die Miete auch bei finanziellen Schwierigkeiten des Mieters gezahlt wird, und der Mieter erhält die Chance, eine Wohnung zu mieten, die ihm ohne Bürgschaft möglicherweise verwehrt geblieben wäre. Für viele junge Menschen und ihre Eltern ist die Mietbürgschaft daher ein bedeutendes Instrument zur Unterstützung des ersten eigenen Wohnens und ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenständigkeit.

Inhalt einer Mietbürgschaftserklärung

Eine Mietbürgschaftserklärung ist ein wesentliches Dokument, das die Verpflichtungen und Bedingungen festlegt, unter denen ein Bürge die finanziellen Verpflichtungen eines Mieters gegenüber einem Vermieter absichert. Um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, sollte die Erklärung klar und umfassend formuliert sein. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und alle relevanten Punkte abgedeckt sind, kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld beim Mieterverein über die Einzelheiten einer Mietbürgschaft zu informieren. Die typischen Bestandteile einer Mietbürgschaftserklärung sind:

Angaben zu den Parteien

  • Vermieter: Name, Adresse und Kontaktdaten des Vermieters.
  • Mieter: Name, Adresse und Kontaktdaten des Mieters.
  • Bürge: Name, Adresse und Kontaktdaten des Bürgen.

Höchstsumme der Bürgschaft

  • Festlegung der maximalen Summe, für die der Bürge im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Mieters haftet. Diese Summe sollte klar definiert und in der Erklärung angegeben sein.

Laufzeit der Bürgschaft

  • Bestimmung des Zeitraums, in dem die Bürgschaft gültig ist. Dies kann die gesamte Dauer des Mietverhältnisses umfassen oder auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein.

Bedingungen für das Ende der Bürgschaft

  • Fristgerechte Kündigung: Die Bürgschaft kann durch eine fristgerechte Kündigung seitens des Bürgen oder des Vermieters beendet werden. Die spezifischen Bedingungen und die erforderliche Kündigungsfrist sollten klar definiert sein.
  • Erfüllung aller Mietverpflichtungen: Die Bürgschaft endet automatisch, wenn der Mieter alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter erfüllt hat und keine weiteren Zahlungen mehr ausstehen.
  • Austausch des Bürgen: Unter bestimmten Bedingungen kann ein Austausch des Bürgen erfolgen, was ebenfalls das Ende der ursprünglichen Bürgschaft bedeuten kann.

Zusätzliche Klauseln und Bestimmungen

  • Gerichtsstand: Angabe des Gerichtsstands für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen.
  • Anwendbares Recht: Festlegung des anwendbaren Rechts, das für die Bürgschaft gilt.
  • Unterschriften: Die Erklärung sollte von allen beteiligten Parteien (Vermieter, Mieter, Bürge) unterzeichnet werden, um die Verbindlichkeit zu gewährleisten.
  • Zeugen oder Notar: Optional kann die Erklärung von Zeugen oder einem Notar beglaubigt werden, um die Rechtsgültigkeit zu stärken.

Eine gut strukturierte Mietbürgschaftserklärung stellt sicher, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen und dass die finanziellen Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter abgesichert sind. Dies fördert Vertrauen und Transparenz und minimiert das Risiko von Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Deutsche Mieterbund Rechtsschutzversicherung AG kann dabei helfen, rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, indem sie Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung solcher Verträge bietet, um die Interessen aller Parteien zu schützen.