Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Menschen in kritischen Lebenssituationen vor finanziellen Folgen bewahren. Doch viele wissen nicht, dass sich diese Police auch in der Steuererklärung bemerkbar machen kann. Wer Beiträge richtig angibt und alle Spielregeln kennt, profitiert von möglichen Steuervorteilen und entlastet sein Einkommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen - wir klären auf
Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen ? – Wir klären auf !

In diesem Artikel erfahren Sie, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre Sicherheit so wichtig ist und wie Sie sie steuerlich geltend machen können. Dabei schauen wir uns an, welche Absetzbarkeit gilt, welche Höchstgrenzen existieren und wie Sie Ihren Steuersatz reduzieren können. Sollten Sie eine unverbindliche Beratung wünschen, können Sie den nachfolgenden Button verwenden um eine Anfrage zu stellen:

Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern: Die Grundlagen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten privaten Absicherungen, wenn es darum geht, die eigene Existenz im Ernstfall zu schützen. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht ohne zusätzliche Vorsorge schnell vor finanziellen Problemen. Umso erfreulicher ist es, dass sich viele BU-Verträge auch steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigen lassen.

Wer seine Beiträge korrekt angibt, kann unter Umständen seine Steuerlast senken. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie das Potenzial Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich optimal nutzen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Steuerliche Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ob und in welchem Umfang Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist dabei, wie die Versicherung vertraglich gestaltet ist und ob noch ausreichend Spielraum innerhalb der steuerlichen Höchstgrenzen besteht.

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden – allerdings nicht in unbegrenzter Höhe und nicht in jedem Fall vollständig. Entscheidend ist, wie der Vertrag ausgestaltet ist und ob noch Spielraum innerhalb der geltenden steuerlichen Höchstgrenzen besteht.

Selbstständige BU oder Zusatzversicherung?

Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) handelt:

  • Bei einer selbstständigen BU-Versicherung sind die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung anzugeben. Sie zählen zu den Sonderausgaben.
  • Bei einer BUZ, also einer BU-Versicherung in Kombination mit einer Renten- oder Lebensversicherung, hängt die steuerliche Behandlung von der Art der Hauptversicherung ab. Ist diese z. B. eine zertifizierte Basisrente (Rürup-Rente), gelten deutlich höhere Höchstgrenzen und zum Teil andere steuerliche Regelungen (siehe Kapitel zur Kombination mit anderen Versicherungen).

Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit

Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gelten gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen. Diese betragen aktuell (Stand: 2025):

  • 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner
  • 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige und Freiberufler

Diese Grenzen gelten pro Person und umfassen sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen, also insbesondere auch:

  • Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (wenn vorhanden)
  • Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade die Kranken- und Pflegeversicherung nehmen oft den Großteil des verfügbaren Rahmens ein – insbesondere bei gesetzlich Versicherten. Die BU-Beiträge wirken sich dann nur steuerlich aus, wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Was zählt nicht?

Nicht absetzbar sind:

  • Beiträge zu BU-Versicherungen, die über den Höchstbetrag hinausgehen
  • Prämienanteile, die auf eine Kapitalanlage entfallen (z. B. bei fondsgebundenen Lebensversicherungen)
  • Leistungen, die vollständig vom Arbeitgeber übernommen und steuerfrei gezahlt werden

Ein steuerlicher Vorteil durch BU-Beiträge ist möglich – aber nicht garantiert. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf den Versicherungsvertrag und die eigene Steuererklärung. Im Zweifel hilft eine steuerliche Beratung, um keine Potenziale zu verschenken.

Sie wünschen sich eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation?
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur schützt, sondern auch steuerlich für Sie arbeitet.

Absetzbare und nicht absetzbare Beträge

Kombination mit anderen Versicherungen: Worauf Sie achten sollten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig nicht als Einzelpolice abgeschlossen, sondern in Kombination mit anderen Versicherungen – etwa einer Rentenversicherung, Lebensversicherung oder einem Rürup-Vertrag. Diese Bündelung kann sinnvoll sein, hat aber direkte Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.

Kombination mit einer Rentenversicherung

Oft wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu einer privaten Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die steuerliche Behandlung richtet sich dann nach der Hauptversicherung:

  • Wird die BU mit einer privaten Kapital- oder Rentenversicherung kombiniert, können die Beiträge nicht gesondert als sonstige Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Stattdessen werden sie in die steuerliche Bewertung der Hauptversicherung einbezogen – oft mit eingeschränkter oder gar keiner Absetzbarkeit.
  • Wird die BU mit einer Rürup-Rente kombiniert, ist eine Absetzbarkeit in größerem Umfang möglich. In diesem Fall wird die BU als Bestandteil der Altersvorsorgeaufwendungen behandelt – allerdings nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten).

Die Basisrente (Rürup-Rente) als sinnvolle Ergänzung

Eine Kombination mit einem Rürup-Vertrag kann steuerlich besonders attraktiv sein. Hier gelten deutlich höhere Höchstbeträge:

  • Alleinstehende können im Jahr 2025 bis zu 27.566 Euro absetzen.
  • Verheiratete sogar bis zu 55.132 Euro.

Wichtig ist: Nur wenn die BUZ an die Rürup-Rente gekoppelt ist und bestimmte vertragliche Bedingungen erfüllt (z. B. maximal 50 % des Beitrags entfallen auf die BU-Komponente), kann der gesamte Beitrag steuerlich geltend gemacht werden. In solchen Fällen wird auch die Berufsunfähigkeitsversicherung wie ein Altersvorsorgevertrag behandelt – mit entsprechend günstiger steuerlicher Bewertung.

Diese Konstellation bietet sich vor allem für Selbstständige an, da sie in der Regel keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht haben und dadurch verstärkt auf private Altersvorsorge angewiesen sind.

Optimierungsmöglichkeiten durch Kombiprodukte

Ob sich ein Kombiprodukt lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der persönlichen Lebenssituation, dem Beruf, dem Vorsorgebedarf und nicht zuletzt dem verfügbaren steuerlichen Spielraum.

Vorteile von Kombiprodukten:

  • Vereinfachte Beitragsverwaltung (ein Vertrag, eine Prämie)
  • Mögliche Kostenersparnis durch Bündelung
  • Steuerliche Vorteile bei Kombination mit Basisrente

Nachteile:

  • Weniger Flexibilität bei Vertragsänderungen oder Kündigung
  • Komplexere steuerliche Bewertung
  • Bei Trennung der Komponenten oft keine individuelle Anpassung möglich

Wer eine Kombination mit steuerlichen Vorteilen sucht, sollte darauf achten, dass der Vertrag klar zwischen Altersvorsorge- und Risikokomponenten unterscheidet. Nur dann lassen sich die Beiträge korrekt einordnen und vollständig absetzen.

Worauf Sie bei der Steuerklärung achten sollten
Nachfolgend lesen Sie: Worauf Sie bei der Steuerklärung achten sollten

BU in der Steuererklärung richtig angeben

Wer Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt hat und diese steuerlich absetzen möchte, muss sie korrekt in der Einkommensteuererklärung angeben. Entscheidend ist dabei, in welchem Rahmen die BU-Rente abgeschlossen wurde und welche Art von Vertrag vorliegt.

Richtige Eintragung in die Steuerformulare

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Anlage Vorsorgeaufwand der zentrale Abschnitt in der Steuererklärung. Dort werden sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen – darunter fällt auch die BU, sofern sie als selbstständige Police abgeschlossen wurde.

So tragen Sie die Beiträge richtig ein:

  • Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

→ In der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Beiträge zu sonstigen Versicherungen“ eintragen.

→ Angegeben wird der Bruttobetrag des Jahresbeitrags, also ohne Abzug etwaiger Rückerstattungen.

→ Die genaue Zeilennummer kann je nach Steuerjahr variieren – bitte aktuelle Formularversion beachten. In der aktuellen (2024/2025) Anlage Vorsorgeaufwand ist die korrekte Zeile die 45 “Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen”.

  • BU als Zusatzversicherung mit Lebens- oder Rentenversicherung

→ Kann nicht separat angegeben werden. Die Beiträge sind bereits Bestandteil des Vertrags zur Altersvorsorge und werden dort berücksichtigt.

→ Bei einer Kombination mit einer Basisrente erfolgt die Eintragung in der Anlage AV (Altersvorsorgeaufwendungen).

Wichtig: Nur die selbst gezahlten Beiträge dürfen angesetzt werden. Erhalten Sie einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur BU, ist dieser Teil nicht absetzbar.

Fehlerquellen vermeiden: Das sollten Sie beachten

Viele Steuerpflichtige machen bei der Eintragung von BU-Beiträgen Fehler, die die Anerkennung durch das Finanzamt verhindern können. Die häufigsten Stolperfallen:

  • Falscher Formularabschnitt: Wird die BU versehentlich in der Anlage AV statt in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben (oder umgekehrt), kann das zu einer Ablehnung führen.
  • Anteilige BUZ falsch behandelt: Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu einer anderen Police geführt, darf nur der BU-Anteil geltend gemacht werden – und nur, wenn dieser im Vertrag gesondert ausgewiesen ist.
  • Doppelte Berücksichtigung: Wer eine BU sowohl in der Anlage Vorsorgeaufwand als auch bei den Altersvorsorgeaufwendungen angibt, läuft Gefahr, dass das Finanzamt beide Positionen streicht.

Hinweis: Eine Rückfrage des Finanzamts ist nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn Beiträge stark variieren oder neu hinzukommen. Deshalb empfiehlt es sich, den Versicherungsvertrag und ggf. eine Beitragsbescheinigung bereitzuhalten.

Steuerliche Besonderheiten bei Selbstständigen

Selbstständige haben im Vergleich zu Angestellten eine besondere Ausgangslage bei der steuerlichen Behandlung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sind in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden und müssen ihre Absicherung vollständig eigenverantwortlich organisieren – das betrifft auch den steuerlichen Umgang mit der BU.

Steuerliche
Besonderheiten bei Selbstständigen

--> Beiträge als Vorsorgeaufwand absetzbar
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können als Teil der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden.

--> Abzugsfähigkeit begrenzt
Es gelten Höchstbeträge für Sonderausgaben - zusammen mit anderen Versicherungen (z.B. Krankenversicherung).

--> Kombinierte Verträge beachten
Bei Kombiprodukten (z. B. BU mit Rentenversicherung) ist nur der Risikoschutz steuerlich relevant - der Sparanteil nicht.

--> BU als Betriebsausgabe?
Nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei betrieblicher Veranlassung) kann die BU als Betriebsausgabe geltend gemacht werden - meist jedoch als private Vorsorge.

--> Keine steuerfreie Auszahlung
Wird die BU-Rente im Leistungsfall ausgezahlt, muss sie als Einkommen versteuert werden.

--> Dokumentation ist wichtig
Beiträge und Vertragsdetails sollten sorgfältig dokumentiert und auf Nachfrage nachgewiesen werden können.
Infografik für Sie zum kostenlosen Download (Rechtsklick >> “Bild speichern unter”)

Höherer Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen

Für Selbstständige gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 2.800 Euro bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, während Angestellten lediglich 1.900 Euro zustehen. Dieser Unterschied ermöglicht es Selbstständigen, BU-Beiträge häufiger steuerlich geltend zu machen – selbst dann, wenn bereits hohe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bestehen.

Abgrenzung zu betrieblich veranlassten Versicherungen

Bei Selbstständigen stellt sich häufiger die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglicherweise betrieblich veranlasst ist – etwa zur Absicherung betrieblicher Risiken oder eines bestimmten Geschäftsbereichs. Solche Fälle könnten theoretisch als Betriebsausgabe angesetzt werden, sind aber steuerlich streng geregelt.

Die Finanzverwaltung erkennt BU-Verträge nur dann als Betriebsausgabe an, wenn sie ausschließlich betrieblichen Risiken dienen – was in der Praxis selten der Fall ist.

Schlusswort

Wer sich frühzeitig mit der steuerlichen Behandlung seiner Berufsunfähigkeitsversicherung befasst, kann seine finanzielle Absicherung deutlich effizienter gestalten. Entscheidend ist, wie der Vertrag aufgebaut ist und welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten. Durch eine kluge Kombination mit anderen Vorsorgeprodukten und eine korrekte Angabe in der Steuererklärung lassen sich unnötige Nachteile vermeiden. Besonders Selbstständige profitieren von erweiterten Möglichkeiten, sollten diese aber gezielt nutzen.

Eine gute Absicherung muss nicht teuer sein – sie lässt sich oft mit steuerlicher Entlastung verbinden, wenn man die Spielräume kennt und richtig einsetzt.

Wenn Sie wissen möchten, ob und wie Sie Ihre BU-Beiträge steuerlich optimal nutzen können, unterstütze ich Sie gerne persönlich.

Häufig gestellte Fragen

Kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?

Ja, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden – jedoch nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze und sofern diese nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist.

Wo trage ich die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ein?

Bei einer selbstständigen BU erfolgt die Eintragung in der Anlage Vorsorgeaufwand unter dem Punkt „Beiträge zu sonstigen Versicherungen“. Bei einer Kombination mit einer Basisrente wird sie in der Anlage AV (Altersvorsorgeaufwendungen) berücksichtigt – sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sind Berufsunfähigkeitsversicherungen Werbungskosten?

Nein, Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten grundsätzlich als private Vorsorgeaufwendungen und nicht als Werbungskosten – auch dann nicht, wenn die berufliche Tätigkeit abgesichert wird.

Welche Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden?

Absetzbar sind unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung und Basisrente (Rürup-Vertrag).