Das Wichtigste für Sie zusammengefasst
Jeder Mensch kann potenziell berufsunfähig werden, tatsächlich wird es auch jeder Vierte im Laufe seines Lebens mindestens einmal. Da sind auch Ärzte keine Ausnahme. Welche Faktoren die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Mediziner besonders macht, wie die Gesundheitsprüfung aussieht und worauf Sie vor Abschluss des Vertrags achten sollten, lesen Sie hier.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kurz erklärt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene mindestens zu 50 Prozent seiner Arbeitszeit voraussichtlich sechs Monate lang ausfällt. Kommt es hierzu, teilt der Betroffene dies seinem BU-Versicherer mit und dieser prüft ggf. durch Hinzuziehung eines Gutachters, ob auch tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Wird dies bejaht, erbringt die Versicherung ihre Leistung in Form einer monatlichen Zahlung, auch BU-Rente genannt.
Abzugrenzen ist die Berufsunfähigkeit von der Arbeitsunfähigkeit. Lassen wir uns etwa ein paar Tage wegen einer Erkältung krankschreiben, sind wir über diesen Zeitraum hinweg arbeitsunfähig, aber noch nicht berufsunfähig. Arbeitsunfähigkeit bedeutet also, dass die Aussicht besteht, die volle Arbeitskraft wiederherzustellen und ein Arbeitnehmer daher nur kurzweilig nicht in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen. Wird jemand arbeitsunfähig, so springt erst einmal der Arbeitgeber finanziell ein und zahlt das Entgelt für sechs Wochen weiter.
Die BU-Versicherung für Ärzte
Für Versicherungen sind Ärzte und Mediziner sehr beliebte Kunden: Sie verdienen gut und man sagt ihnen eine gesunde Lebensweise nach, die bestimmte Risiken in den Augen der Versicherer minimiert. Nicht selten werden Ärzte von Versicherungsvertrieben regelrecht belagert, was nicht immer ganz angenehm ist. Denn wie für jede Person gilt: Nicht jeder braucht jede Versicherung. Gut abgesichert zu sein ist wichtig, aber jeden beliebigen Vertrag zu unterschreiben kostet Geld, Nerven und bringt letztendlich auch kein befriedigendes Resultat.
In unserer Beratung ermitteln wir daher den tatsächlichen Bedarf des Kunden und erklären ihm transparent, welche Versicherungen Sinn ergeben und welche eben nicht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum auch Mediziner sie brauchen
Wir behaupten – und das zu Recht – dass jeder Mensch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen sollte.
Nun könnte man anführen, dass Ärzte eine eher geringere Wahrscheinlichkeit haben, berufsunfähig zu werden. Zumindest im Vergleich zu Dachdeckern oder auch Lehrern. Und dies ist zutreffend.
Zwei Gedanken hierzu: Nur weil die Wahrscheinlichkeit geringer ist, ist sie nicht gleich null. Denn der Ursprung von Berufsunfähigkeit kann nicht nur in körperlichen, sondern auch psychischen Erkrankungen liegen. Selbst wenn man annimmt, dass der Arbeitsalltag eines Hausarztes nicht allzu körperlich fordernd ist, kann er psychisch überdurchschnittlich belastend sein.
Sowohl Depressionen als auch Burn-out stellen die häufigsten Ursachen psychischer Natur bei der Berufsunfähigkeit dar. Außerdem arbeiten Mediziner in den verschiedensten Tätigkeiten, können also auch über mehrere Stunden hinweg konzentriert im OP-Saal stehen oder Schicht an Schicht im Krankenhaus arbeiten.
Ein ganz praktischer Aspekt, weshalb sich auch Ärzte gegen die Berufsunfähigkeit absichern sollten, ist, dass sich die eben genannte geringe Wahrscheinlichkeit, dass es zum Leistungsfall kommt, auch in der Höhe der Beiträge spiegelt. In anderen Worten: Die Versicherungspolice ist deutlich günstiger als bei Arbeitnehmern mit vergleichbar risikoreicheren Berufen.
Blickt man auf die Entwicklungen der letzten Jahre, fällt auf, wie sehr sich Versicherer um Akademiker und insbesondere Ärzte, aber auch Studenten der Humanmedizin, reißen und sich mit attraktiven Bedingungen, erleichterten Gesundheitsfragen (hierzu gleich mehr) und günstigen Beiträgen einen regelrechten Wettbewerb liefern. Davon können Sie als Mediziner nur profitieren.
Wie finden Sie die richtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit?
Laden Sie sich meinen Leitfaden mit den wichtigsten Handlungshilfen für die Selektion einer geeigneten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit herunter, das erleichtert Ihnen die Auswahl:
Alternative Absicherungen: Was das Versorgungswerk (nicht) kann
Die BU sichert insbesondere den Erhalt des eigenen Lebensstandards ab, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, diesen aus eigenen finanziellen Mitteln zu halten, da er dauerhaft oder temporär außer Stande ist, zu arbeiten. Doch gibt es hierfür nicht das Versorgungswerk?
Ja, grundsätzlich besteht eine Absicherung durch das Versorgungswerk, die jedoch mit großen Makeln behaftet ist. Erst bei einer Berufsunfähigkeit von 100 Prozent leistet das Versorgungswerk. Der Betroffene muss seine Approbation abgeben und somit die gesamte medizinische Tätigkeit einstellen. Anders als das Versorgungswerk leistet die BU bereits ab dem Vorliegen von 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Dies ist im Übrigen auch viel eher mit der Realität vereinbar, da das Erreichen von 100 Prozent glücklicherweise eher selten vorkommt. Wird dies nicht erreicht, würde es auch keine Leistungen aus dem Versorgungswerk geben.
Ein weiterer Vorteil der BU gegenüber dieser Absicherung ist die Flexibilität, welche der Versicherungsnehmer genießt. Konkret bedeutet dies, dass er die Höhe der BU-Rente und wichtige Vertragsklauseln wie etwa die Bestimmung der Beitragsdynamik, garantierte Rentensteigerung oder auch eine Arbeitsunfähigkeitsklausel vereinbaren kann. Schließlich haben Interessenten eine große Auswahl von Anbietern und entsprechend auch Tarifen, unter denen sie sich entscheiden können.
Analog zur 100-prozentigen Berufsunfähigkeit fordert das Versorgungswerk oftmals einen Prognosezeitraum bis zu drei Jahren. Hiermit ist der Zeitraum gemeint, während dem der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen. Bei BU-Versicherungen beträgt der Prognosezeitraum hingegen nur 6 Monate.
Außerdem ist die abgesicherte Höhe der Rente regelmäßig so gering, dass sich der Lebensstandard nur schwer halten lässt. Regelmäßig beläuft sich die Höhe der Absicherung des Versorgungswerks bei Mitgliedern, die bereits einen beachtlichen Zeitraum einzahlen, auf maximal 2.500 bis 2.800 Euro monatlich. Dies ist insbesondere für Menschen mit einem hohen Einkommen nicht ausreichend.
Das Versorgungswerk sieht vor, dass zumutbare Behandlungen durchgeführt werden müssen, um den betroffenen Arzt wieder am Arbeitsmarkt einsetzen zu können. Was dies genau bedeutet, ist einzelfallabhängig. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen verlangen hingegen nur, dass gefahrlose ärztliche Maßnahmen mit sicherer Erfolgsaussicht und ohne das Aufkommen von Schmerzen durchgeführt werden – Operationen sind hiervon ausgeschlossen, der Berufsunfähige muss sich diesen daher nicht unterziehen.
BU-Vertrag: Hierauf sollten Sie besonders achten
Kommt es zur technischen Ausgestaltung von BU-Verträgen für Ärzte, sollte auf folgende Bestimmungen und Vereinbarungen besonders geachtet werden.
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- Verweisungsklausel
Bei einem guten BU-Tarif wird keine Verweisungsklausel im Vertrag vereinbart. Ist diese doch vereinbart, kann das Versicherungsunternehmen den Versicherten auf eine andere Tätigkeit verweisen, die trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch ausgeführt werden kann. Dies bedeutet, dass der Versicherte eine alternative Beschäftigung annimmt, die seinen Fähigkeiten, seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht. Dabei muss die neue Tätigkeit ein ähnliches soziales Ansehen wie die vorherige haben und die Gehaltseinbußen noch akzeptabel sein. Dennoch stellt die Umgestaltung des eigenen Berufslebens (insbesondere bei simultanem Vorliegen gesundheitlicher Probleme) einen tiefen Einschnitt dar und sollte daher stets vermieden werden.
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- Arbeitsunfähigkeitsklausel
Wird diese Klausel vereinbart, leistet der BU-Versicherer bereits dann, wenn der Betroffene arbeitsunfähig wird und nicht erst bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer schneller an die Leistungen und somit an sein Geld kommt. Ärzte und andere Interessenten sollten hier jedoch darauf achten, dass es sich um eine „echte“ Arbeitsunfähigkeitsklausel handelt. Dies ist der Fall, wenn nicht erst ein Leistungsantrag gestellt werden muss.
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- Beitragsdynamik
Hierbei handelt es sich um eine Art Inflationsausgleich: Der Versicherungsbeitrag und hiermit auch die versicherte Rente steigen jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz ohne weitere Gesundheitsprüfung. Bestenfalls steigt die Rentenhöhe somit jährlich bis zu fünf Prozent an. Parallel erhöht sich auch der zu zahlende Beitrag. Bei vielen Anbietern lässt sich die Dynamik der Beiträge flexibel aussetzen und wiederaufnehmen. Ob und wenn ja, wann dies Sinn ergibt, können wir gerne in der Beratung näher besprechen.
Wichtig zu erwähnen ist hier, dass die Beitragsdynamik keine anfangs zu niedrig angesetzte BU-Absicherung oder eine Nachversicherung ausgleicht.
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- Leistungsdynamik und garantierte Rentensteigerung
Ähnlich wie die Beitragsdynamik fungiert die Leistungsdynamik als Inflationsausgleich nach dem Leistungsfall. Regelmäßig ist hier ein Anstieg von bis zu drei Prozent möglich. Der Vorteil: Der Versicherungsnehmer profitiert von einer garantierten Rentensteigerung im Fall der Berufsunfähigkeit. Auch hier der Verweis, dass die Leistungsdynamik und die garantierte Steigerung der Rente nicht eine zu niedrig angesetzte Rentenhöhe ausgleichen und erst nach einem gewissen Zeitraum greifen. Kunden sollten sich also bei ihrer Absicherung nicht auf solche Klauseln und Vereinbarungen verlassen, sondern diese als zusätzlichen Pluspunkt zu ihrem ohnehin soliden Tarif verstehen.
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- Nachversicherung
Die Nachversicherung ist bereits zuvor angesprochen worden und gewährleistet eine langfristige, bedarfsgerechte Absicherung. In anderen Worten: Durch die Nachversicherung lässt sich die vereinbarte Rentenhöhe aufstocken. Vor allem für Berufseinsteiger oder Studenten der Human- oder Zahnmedizin sind nachträgliche Erhöhungsmöglichkeiten wichtig. Die Höhe der Nachversicherung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, eine pauschale Regelung gibt es wie so häufig nicht. Ein paar Beispiele: Bei der Nürnberger sind Nachversicherungen von bis zu 3.000 Euro möglich. Die Allianz hingegen ermöglicht grundsätzlich 1.500 Euro über die gesamte Laufzeit hinweg, Beitragsdynamiken werden hier nicht angerechnet. Die Canada Life sticht deutlich heraus und bietet pauschal bis zu 10.000 Euro Nachversicherung an.
Sie sehen, wie sehr sich die Erhöhungsmöglichkeiten unterscheiden können.
Gut zu wissen: Weder eine erneute Gesundheitsprüfung noch Risikoprüfung werden bei der Nachversicherung gefordert.
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- Exkurs: Infektionsklausel
Wohl kaum jemand hat die Pandemie und auch nicht ihre Auswirkungen auf den Arbeitsalltag vergessen. Hier setzt die sog. Infektionsklausel an. Wenn Mediziner aufgrund einer behördlichen Anordnung ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, obwohl sie rein körperlich durchaus dazu in der Lage wären, greift die Infektionsklausel. Sie wird oft als Allheilmittel dargestellt, doch wir müssen ihr an dieser Stelle ein wenig ihrer Magie nehmen: Die meisten guten Tarife enthalten bereits eine entsprechende Regelung, was eine zusätzliche Verklausulierung entbehrlich macht. Des Weiteren werden Ärzte bereits gesetzlich bei Einkommensausfällen dieser Art kompensiert.
Zugegeben, ganz schön viel Stoff für einen Beitrag. Wir würden jetzt gerne behaupten, dass die Thematik gar nicht so kompliziert ist, wie sie scheint. Doch das stimmt nicht: Das Konfigurieren eines starken Tarifs ist zeitintensiv und nervenaufreibend und für „Versicherungs-Laien“ oftmals nur schwer machbar. Interessierte müssen verschiedene Faktoren berücksichtigen: Neben den eben erläuterten Klauseln und Vereinbarungen sind etwa auch das Endalter, die Frage nach der Angemessenheit und der individuelle Bedarf zu berücksichtigen. Wir als freie Versicherungsmakler und -berater bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Versicherungslösung an, genauso wie Sie Ihren Patienten ebenfalls individuelle Behandlungen geben.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Die Gesundheitsprüfung
BU-Versicherungen wägen das Risiko von Interessenten, berufsunfähig zu werden – und damit auch ihr eigenes Risiko, leisten zu müssen – vor Annahme und Vertragsschluss gut ab. Hierzu führen sie eine Gesundheitsprüfung durch, welche sich aus verschiedenen Gesundheitsfragen zusammensetzt. Wir raten Interessenten regelmäßig, sich bei der Beantwortung Hilfe durch die eigene Patientenakte und ggf. den behandelnden Arzt zu nehmen. Wenn es sich bei der ausfüllenden Person aber selbst um einen fachkundigen Mediziner handelt, erleichtert dies den Prozess der Gesundheitsprüfung enorm.
Aber: Es ist nicht ganz unüblich, dass gerade aufgrund dieser Fachkunde die Beantwortung der Fragen zu locker gesehen und eher stiefmütterlich behandelt wird – selbst von manchen Versicherungsvermittlern. Dies empfinden wir als eklatanten Fehler und achten daher, egal bei welchem Kunden, auf die präzise und ausführliche Bearbeitung der Gesundheitsfragen.
Weshalb ist die genaue Beantwortung der Gesundheitsfragen so wichtig?
Die vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt vom Antragsteller, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, um einen fairen Vertragsabschluss und damit auch die korrekte Risikoeinschätzung seitens der Versicherung zu gewährleisten. Sie ist in § 19 VVG gesetzlich geregelt. Verstöße können zu Problemen, wie der Anfechtung des Vertrags oder der Verweigerung von Leistungen im Ernstfall führen. Kurz gesagt, genaue Angaben sind entscheidend für einen reibungslosen Vertragsabschluss und einen angemessenen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit. Insgesamt ist es für die Beantwortung wichtig, dass die Angaben vor allem im Leistungsfall nicht angreifbar sind und dem Versicherten eben nicht der Vorwurf der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten gemacht werden kann.
Die vereinfachte Gesundheitsprüfung für Ärzte
Ein zentraler Vorteil, als Mediziner und Arzt einen Antrag zur Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen, ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung, welche manche Versicherer anbieten. Dies bedeutet, dass es hier deutlich weniger Gesundheitsfragen gibt, die in der Regel auch „entschärft“ sind.
Die folgenden zwei Aktionen von BU-Versicherern wollen wir nun vorstellen:
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- Die Ärzteaktion der Allianz bis zu 1.750 Euro
Zielgruppe sind Human- und Veterinär-Ärzte, Apotheker und Zahnmediziner. Abgesichert werden kann eine monatliche BU-Rente bis zu 1.750 Euro, durch die Überschussrente können sogar 2.275 Euro erreicht werden. Auch Studenten der Humanmedizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie können sich bis zu 1.000 Euro absichern lassen. Das maximale Eintrittsalter liegt bei 50 Jahren. Auch der Tarif an sich bietet Vorteile: So ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel automatischer Bestandteil, eine garantierte Rentensteigerung und Leistungsdynamik kann bis zu drei Prozent vereinbart werden und es gibt keine Einschränkungen bei der Beitragsdynamik, wodurch eine Vereinbarung von bis zu fünf Prozent möglich sind.
Mit Blick auf die Gesundheitsprüfung wird nach Körpergröße und –gewicht sowie nach gefährlichen Freizeitaktivitäten gefragt. Eine Mitgliedschaft beim Verband der Heilberufe (VdH) ist notwendig, aber kostenfrei und wird automatisch mit dem Erreichen des Antrags vollzogen. Ein Nachteil: Eine anonyme Risikovoranfrage ist hier nicht möglich.
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- Die Ärzteaktion der HDI Versicherung bis zu 2.500 Euro
Die selbsternannten Ärzteversicherer bieten im Rahmen ihrer Aktion einige Vorteile für fertig ausgebildete sowie angehende Ärzte an. Die Absicherung liegt hier bei 2.500 Euro (für Stunden ab dem Physikum hingegen 2.000 Euro) und das Höchstalter für den Eintritt beläuft sich auf 49 Jahre. Von dieser Aktion eingeschlossen sind praktizierende Ärzte, Tierärzte sowie Zahnärzte – eine Approbation allein genügt allerdings nicht. Die Dynamik im Leistungsfall ist nicht eingeschränkt, die Beitragsdynamik kann bis zu fünf Prozent vereinbart werden. Ebenso ist das Einbauen einer Arbeitsunfähigkeitsklausel möglich.
Eine Nachversicherung bis zu 3.000 Euro ist denkbar, wobei dann die ereignisunabhängige Erhöhungsmöglichkeit durch die vereinfachten Gesundheitsfragen entfällt. Die Absicherung liegt bei 60 Prozent des Bruttogehalts und die Anrechnung der Leistungen des Versorgungswerks beginnt bei einer privaten BU-Rente in Höhe von 48.000 Euro p.a..
Sowohl die Frage nach gefährlichen Hobbys, dem Körpergewicht und der Größe (zur Bestimmung von Übergewicht) als auch die Angaben zu geplanten Aufenthalten im Ausland entfallen. Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist ein „ja“ gestattet, hierdurch kann auch eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden. Gut zu wissen: Die Aktion ist seit 2023 unbefristet.
Zu weiteren, aktuellen Aktionen für Mediziner geben wir Ihnen sehr gerne Auskunft. Diese sind in der Regel zeitlich stark begrenzt und zur Wahrung ihrer Aktualität haben wir nur die soeben genannten dargestellt. Wir beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch ausführlich zu den übrigen Möglichkeiten.
Neben Aktionen, welche sich exklusiv an Ärzte richten, sollten sich Interessierte unbedingt auch nach BU-Versicherern umsehen, die sich auf (angehende) Akademiker spezialisiert haben. Diese bieten ähnlich gute Aktionen an, erweitern nur eben ihre Zielgruppe. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach passenden BU-Tarifen und beraten Sie transparent zu den verschiedenen Angeboten am Versicherungsmarkt.
Letztlich wollen wir betonen, dass die vereinfachte Gesundheitsprüfung zwar praktisch ist und wir diese begrüßen, wir Kunden aber raten, stets den tatsächlich besseren Tarif zu wählen. Und wenn dieser erst durch eine normale Anfrage zustande kommt, dann sollten gerade Ärzte, die, wie festgestellt, beliebte Kandidaten für Versicherer sind, davor nicht zurückschrecken. Auch nicht, wenn bei der Bearbeitung der Gesundheitsfragen eine mit „ja“ beantwortet werden muss. Durch unser fachliches Know-how und Ihr medizinisches Spezialwissen sind wir sicherlich in der Lage, die notwendigen Informationen so aufzuarbeiten, dass Sie die Risikoprüfung wunderbar überstehen. Schließlich geht es darum, die beste Absicherung für Sie zu finden und nicht den leichtesten Zugang zu einem mit Mängeln behafteten Tarif.
Unser Vorgehen: Die anonyme Risikoanfrage
Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer, kurz HIS oder Wagnisdatei, ist eine Datenbank, in der Informationen über Antragsteller bei BU-Versicherungen gespeichert werden. Die Gesellschaften tauschen diese Informationen untereinander aus und interpretieren sie entsprechend. So entnehmen sie der Datenbank auch, ob ein Antragsteller bereits von einem anderen Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde. Problematisch wird es, wenn Kunden viele verschiedene BU-Anbieter anfragen, um den besten Tarif zu finden. Dies kann zu negativen Folgen wie Ausschlüssen und unattraktiven Tarifen führen. Werden Interessenten abgelehnt (vielleicht sogar mehrmals), ist dies ein klares Warnsignal für die übrigen Versicherer und belastet die Kredibilität des Antragstellers entsprechend.
Um dieses Risiko zu vermeiden, bieten wir die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage an und holen so ein bzw. mehrere Vorab-Voten ein. Damit umgehen wir das eben geschilderte Risiko und stellen sicher, dass der Antragsteller keine Nachteile durch die verschiedenen Anfragen davonträgt. Liegen die Voten vor, kann nun das bestmögliche Angebot gewählt werden.
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen (auch im Rahmen der Risikovoranfrage) achten wir darauf, dass die Angaben möglichst umfangreich belegt sind und ziehen daher ärztliche Atteste und Stellungnahmen heran. Was viele nicht wissen: Es besteht keine Pflicht, die Fragebögen im “Ja/Nein”-Format der Versicherer zu nehmen, es kann auch eine andere Erklärung über seinen gesundheitlichen Zustand und die eigene Gesundheitshistorie gewählt werden, wie etwa offene Fragen. Diese lassen eine detaillierte Antwort mit genug Raum für nähere Erklärungen zu.
Für die Praxis bedeutet das, dass der Interessent unseren Risikovoranfrage-Bogen und die Gesundheitsdatenblätter ausfüllt. Wie bereits oben angemerkt, macht sich hier der medizinische Hintergrund des Interessenten bemerkbar und es werden regelmäßig präzise Antworten gegeben, über die sowohl wir als auch die Versicherer sich freuen. Und spätestens bei den Feldern, die für freie Texte vorgesehen sind, schlagen die Herzen simultan höher. Während einige Interessenten bei der Formulierung ihrer Erklärungen hier ins Straucheln geraten, punkten Ärzte regelmäßig durch ihre Angaben und bringen das Relevante auf den Punkt.
Im nächsten Schritt lassen wir die Risikovoranfrage verschiedenen BU-Versicherern völlig anonymisiert zukommen, welche diese dann prüfen und uns wiederum ein Votum senden. Die Voten besprechen wir mit den Interessenten und besprechen das weitere Vorgehen. Wie das konkret in der Praxis aussehen kann, sehen Sie in diesem Beitrag.
Gut zu wissen: Wir nehmen die anonyme Risikovoranfrage ernst. Bei uns erreicht sie keinen willkürlichen Sachbearbeiter bei der BU-Versicherung, sondern landet dort, wo Entscheidungen getroffen werden. Durch unsere langjährige Erfahrung am Markt konnten wir uns bei vielen BU-Anbietern als kompetenter Kontakt etablieren und kennen die richtigen Ansprechpartner. Des Weiteren macht es in unseren Augen keinen Sinn, dutzende Berufsunfähigkeitsversicherer willkürlich anzufragen. Vielmehr treffen wir bereits vorab eine Auswahl und filtern dabei solche Anbieter raus, die kein entsprechend attraktives Angebot für unsere Kunden bieten.
Höhe der BU-Absicherung für Ärzte
Die Antwort hängt selbstverständlich primär von dem vereinbarten BU-Vertrag ab und kann sich daher von Kunde zu Kunde unterscheiden. Regelmäßig werden aber um die 60 Prozent des Bruttogehalts abgesichert. Eine grobe Regel: Je höher das Einkommen, desto niedriger die Absicherung. Um dies zu verdeutlichen, blicken wir auf zwei Beispiele aus der Praxis.
Die LV 1871 bedient sich einer recht umfangreichen Regelung. So ist bei einer Gesamtrente von bis zu 40.000 Euro eine Absicherung von maximal 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens möglich. Zu der Gesamtrente zählen hier auch alle bestehenden oder beantragten BU-Verträge. Übersteigen diese 40.000 Euro, wird die Angemessenheit anhand der 80/50-Regelung ermittelt. Dies bedeutet, dass vom spezifischen Nettojahreseinkommen 80 Prozent der ersten 40.000 Euro abgesichert werden und 50 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags.
Etwas anders macht es die Alte Leipziger, welche auch als Standard Versicherer für Ärzte gilt. Hier wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen bzw. der Gewinn der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage herangezogen. Nach Regelung der Alten Leipziger gelten ⅔ des durchschnittlichen Bruttoeinkommens bis zu der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2024: 62.100 Euro) zuzüglich ⅓ des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, welche die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, als angemessen. Die tatsächliche Absicherung wird hier auf das Bruttoeinkommen begrenzt.
Exkurs: Was bedeutet „Angemessenheit“?
Grundsätzlich ist die BU-Rente angemessen, wenn sie nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt. Aber auch alternative Regelungen können zur Berechnung herangezogen werden. Hierbei werden alle vorhandenen Policen berücksichtigt und der gesamte BU-Schutz umfasst. Eine solche Angemessenheitsprüfung wird durch die Berufsunfähigkeitsversicherung durchgeführt.
BU-Rente: Anrechnungen des Versorgungswerks
Wenn es um die BU-Leistungen geht, sollten Ärzte und Mediziner unbedingt den Einfluss des Versorgungswerks hierauf beachten. Denn ab einer gewissen Rentenhöhe werden die Leistungen des Versorgungswerks zu 50 Prozent angerechnet.
So sehen die Anrechnungen des Versorgungswerks auf die BU-Versicherung bei bestimmten Anbietern aus (eine Auswahl):
Versicherungsunternehmen | Anrechnung pro Jahr (50 Prozent) |
Zurich | 36.000 |
Gothaer | 50.000 € |
Allianz | 42.000 € |
Alte Leipziger | 42.000 € |
Ergo | 30.000 € |
HDI | 48.000 € |
Gerade bei Ärzten ist es wichtig, sich die Versicherungsverträge genau anzusehen und sie in Ruhe und vor allem mit der nötigen Kenntnis zu vergleichen. Je nachdem, wo Sie in Ihrer Karriere stehen, welches Einkommen Sie aktuell haben, welches Sie erwartet und wie Ihre optimale Absicherung aussehen soll, ist eine individuelle Beratung unumgänglich und sorgt dafür, dass die Versicherungslösung Ihren Ansprüchen entspricht.
Die maximale Absicherung bei regulären Gesundheitsfragen
Anknüpfend an den bereits besprochenen Punkt der (vereinfachten) Gesundheitsprüfung wollen wir uns nun der maximalen Absicherung mit den normalen Gesundheitsfragen widmen, wenn also ein regulärer Antrag außerhalb bestimmter Aktionen gestellt wird. Sie werden gleich erkennen, dass sich die Maximalabsicherung zwischen 2.000 und 3.000 Euro bewegt, dies trifft für die allermeisten Versicherer zu.
Wer den größtmöglichen Absicherungsbetrag erhöhen möchte, muss gewisse Hürden in Kauf nehmen. BU-Versicherer fordern hierfür in der Regel eine ärztliche Untersuchung und die Erweiterung der Gesundheitsfragen, welche dann oftmals deutlich umfangreicher ausfallen. Aus einigen Beispielen der Praxis wissen wir, wie extravagant die Gesundheitsfragen dann sein können. Die Fragen sind kaum begrenzt, ein „ja“ beinahe unvermeidlich. Aus einer Auflistung von Krankheiten oder anderen Beschwerden kann vielleicht nur die harmloseste zutreffen, dennoch muss die Frage als Ganzes dann positiv beantwortet werden. Selbst Medizinern fällt es oft schwer, eine präzise Beantwortung dieser erweiterten Fragen zu gewährleisten.
Wird eine erneute ärztliche Untersuchung durchgeführt, kann es im schlimmsten Fall zu „Zufallsfunden“ kommen. So wird ein erhöhter Cholesterinspiegel oder hoher Blutdruck festgestellt, wobei dies dem Betroffenen vorher gar nicht bewusst war. Und das wirkt sich dann negativ auf den Vertrag aus.
Eine Alternative zu dieser riskanten Erhöhung ist die sog. 2-Vertrags-Lösung. Das Prinzip ist einfach: Die Absicherung wird auf zwei BU-Anbieter aufgeteilt.
Auch hier verweisen wir auf das individuelle Gespräch, in dem wir die richtige Herangehensweise für Sie suchen. Sind Sie etwa Medizinstudent, könnte die Lösung zunächst in der Nachversicherung liegen. Bestehen Kunden wiederum auf eine überdurchschnittliche BU-Rente, kann zunächst die reguläre Absicherung ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung, das Abwarten der Policierung und die anschließende Beantragung der Erweiterung der Absicherung ein guter Weg sein. Es gibt jede Menge Möglichkeiten, ans Ziel zu kommen. Wir gehen keine unnötigen Risiken ein, arbeiten sauber und genau und vor allem in Absprache mit Ihnen, während wir aber stets ehrlich und transparent die Vor- und Nachteile kommunizieren.
Folgende Absicherungshöhe bei einer regulären Gesundheitsprüfung sehen die verschiedenen BU-Versicherungen für Ärzte vor (eine Auswahl):
Versicherungsunternehmen | Grenzwert, ab welchem ärztliche Untersuchungen gefordert werden |
HDI | 3.000 € |
Allianz | 3.000 € |
Alte Leipziger | 3.000 € |
Signal Iduna | 3.000 € |
Gothaer | 3.000 € |
Ergo | 2.500 € |
DEVK | 3.000 € |
AXA | 2.500 € |
Generali | 2.000 € |
Hannoversche | 3.000 € |
Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt Kosten: Diese Beiträge erwarten Sie
Nun wissen Sie, worauf Sie im Vertragswerk achten müssen, wie die Gesundheitsprüfung aussehen kann und warum die BU auch für Mediziner eine wichtige Absicherung ist. Doch wie hoch sind nun die Beiträge für die Versicherung?
Erneut: Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Kosten an den Anbieter, die Art des Tarifs, die Absicherungshöhe, Ihren Beruf sowie viele weitere individuelle Faktoren geknüpft sind.
Nehmen wir etwa einen Assistenzarzt im Alter von 30 Jahren, der im Leistungsfall eine monatliche Absicherung von 2.500 Euro wünscht, keiner chirurgischen Tätigkeit nachgeht und die Hälfte seiner Arbeitszeit im Büro verbringt, belaufen sich die Beiträge wie folgt bei den verschiedenen BU-Versicherern: Die Beitragshöhe der Continentale liegt bei 70,57 Euro brutto, bei der Gothaer sind es 67,90 Euro netto. Bei der Nürnberger werden hingegen 79,12 Euro fällig und bei der Hannoverschen 94,49 Euro. Die Alte Leipziger verlangt 78,95 Euro, die HDI 87,31 und die Allianz 83,66 Euro.
Ein anderes Beispiel: Versicherungsnehmer ist nun ein Unfallchirurg, 35 Jahre alt, der ebenfalls eine monatliche Absicherung von 2.500 Euro wünscht. Er operiert etwa 30 Prozent seiner Arbeitszeit. Es fällt auf, dass die Beiträge bei denselben Anbietern steigen. So wünscht die Continentale 79,36 Euro netto, die Gothaer 82,90 Euro und die Nürnberger 77,64 Euro. Bei der Hannoverschen werden 91,08 Euro fällig, bei der Alten Leipziger 113,13 Euro und bei der HDI 101,44 Euro. Die Beitragshöhe bei der Allianz beläuft sich hier auf 96,89 Euro.
Bei allen Angaben handelt es sich um den Nettobeitrag.
Sie erkennen also, dass sich der Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt Vergleich mehr als lohnt. Dabei muss das Preis-Leistungs-Verhältnis immer im Zentrum des Vergleichs stehen: Nur weil der Tarif günstig ist, ist er nicht gleich die beste Wahl. Und nur weil die monatlichen Beiträge überdurchschnittlich hoch sind, ist der Leistungsumfang nicht gleich herausragend gut.
Gut zu wissen: In welcher Regelmäßigkeit die Beiträge gezahlt werden, kann ebenfalls Einfluss auf ihre Höhe haben. So kann eine jährliche Zahlung bei bestimmten BU-Versicherern einen Nachlass von bis zu fünf Prozent bedeuten. Dies und mehr Insider-Wissen geben wir gerne an Sie weiter.
Fazit: Die Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt
Wir halten fest, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Mediziner von entscheidender Bedeutung ist und sorgfältig ausgewählt werden sollte. Obwohl das Risiko, berufsunfähig zu werden, möglicherweise geringer erscheint, sind die körperlichen und psychischen Belastungen und Herausforderungen des ärztlichen Berufs nicht zu unterschätzen. Durch den passenden Schutz sind Versicherungsnehmer finanziell für den Fall der Berufsunfähigkeit geschützt und können sich voll und ganz auf ihre Genesung fokussieren.
In Anbetracht der Risiken ist es unerlässlich, eine BU-Versicherung zu wählen, die den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Dabei sollte nicht allein die Höhe der BU-Rente oder der zu zahlenden Beiträge im Fokus stehen, sondern vor allem die Qualität der Vertragsbedingungen und der Leistungsumfang.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Versicherungsbelangen: Profitieren Sie und von unserer langjährigen Praxiserfahrung, dem Branchenwissen und unserem breiten Zugriff auf den Versicherungsmarkt. Bei unserer Beratung stehen Sie und Ihre Wünsche im Mittelpunkt.
Kontaktieren Sie uns jederzeit, ob per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!
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