Berufsunfähigkeits-Versicherung Leistungen

So wählen Sie den passenden Berufsunfähigkeitsschutz! 

(Private Berufsunfähigkeitsversicherung, Monatliche Rente …)

Inhaltsübersicht

Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen

Vor einer Diagnose, die in die Arbeitsunfähigkeit führen kann, ist niemand sicher. Zur Berufsunfähigkeit können zum Beispiel ein Bandscheibenvorfall oder Krebs, aber auch psychische Erkrankungen wie Depressionen führen.

Plötzlich ohne ein gesichertes Einkommen dazustehen, kann diese Probleme noch immens verschärfen und somit eine Abwärtsspirale nach sich ziehen, die kaum noch zu kontrollieren ist. Nicht aber, wenn Sie rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, denn diese Versicherung bewahrt Sie vor einem finanziellen Schaden.

Währenddessen beträgt die Hilfe vom Staat durch die Erwerbsminderungsrente durchschnittlich nicht einmal 1.000 Euro monatlich. Weiterhin greift sie nicht in allen Fällen. Wir empfehlen es Berufstätigen deswegen, frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) abzuschließen. Wie genau das funktioniert und welche Schritte dafür unbedingt notwendig sind, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Frau sitzt verzweifelt auf dem Boden und weiß nicht weiter.
Wavebreakmedia auf istockphoto.com: Krankenschwester Sitzen In Einem Korridor Und Hält Ihr Kopf Stockfoto und mehr Bilder von Krankenpflegepersonal - iStock (istockphoto.com)

Versorgungslücke: Staatliche Erwerbsminderungsrente oft unzureichend

Viele Berufstätige machen den Fehler und verlassen sich voll und ganz auf die gesetzlichen Leistungen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit erwartbar sind. Vor allem jüngere Generationen sollten jedoch mehr auf zusätzliche private Versicherungen setzen. Grund dafür ist, dass nach dem 2. Januar 1961 geborene Arbeitnehmer/innen keinen Anspruch mehr auf eine umfassende gesetzliche Leistung haben, die vergleichbar mit dem ist, was sie bei Abschluss einer BU-Versicherung erhalten können.

Ausschließlich solche Arbeitnehmer/innen, die weniger als sechs Stunden am Tag einer Beschäftigung nachgehen können, erhalten eine gesetzliche Absicherung. Von der vollen Erwerbsminderungsrente profitiert hingegen nur, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeitet. In der Regel beträgt diese gerade einmal weniger als ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens.

 

Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit: die relevanten Rechtsbegriffe kurz erklärt

Sofern die Gesundheit eines Arbeitnehmers in einem Maße beeinträchtigt ist, dass er vorübergehend, längerfristig oder gar nicht mehr dazu imstande ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wird zwischen verschiedenen Arten der Einschränkungen unterschieden. Hierbei kommt es vor allem auf die Dauer der Beeinträchtigung und die jeweiligen Chancen der Heilung an. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass man als Arbeitskraft gut gegen diese Risiken abgesichert ist.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten die verschiedenen Fälle bestmöglich abgedeckt sein. Dazu ist es allerdings wichtig, dass man die verschiedenen Rechtsbegriffe sicher unterscheiden kann. In diesem Ratgeber geben wir Aufschluss darüber, welche Bedeutung sie haben. Außerdem stellen wir eine geeignete Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

Arbeitsunfähigkeit

Im Arbeits- und Sozialrecht ist die Arbeitsunfähigkeit ein undefinierter Begriff. Arbeitsunfähig meint demnach, dass jemand so krank ist, dass er oder sie den vertraglich geschuldeten beruflichen Aufgaben vorübergehend nicht mehr nachkommen kann. Die Ursachen dafür können vielseitig und sowohl psychischer als auch physischer Natur sein. Auch Unfallfolgen sind ein nicht seltener Grund für die Arbeitsunfähigkeit eines Menschen.

Mitunter liegt die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit auch darin begründet, dass sich eine Erkrankung mit Fortführung der Arbeit verschlechtern könnte. Die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit ist auch von der jeweils ausgeübten Tätigkeit abhängig. So kann es sein, dass ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin wegen einer bestimmten Erkrankung als arbeitsunfähig eingestuft wird, während ein oder eine andere Mitarbeiter/in es nicht ist.

Alle gesetzlichen Grundlagen zum Thema Arbeitsunfähigkeit sind im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 geregelt. Demnach haben Arbeitnehmer/innen die Pflicht, ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer “unverzüglich mitzuteilen.” Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert als drei Arbeitstage, muss eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen. Rechtlich gesehen dürfen Arbeitgeber diese ärztliche Bescheinigung auch bereits früher, zum Beispiel am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, einfordern.

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist auch die finanzielle Absicherung in der Arbeitsunfähigkeit geregelt. In der Regel muss der Arbeitgeber das Gehalt oder den Lohn bis zu sechs Wochen lang weiterzahlen, wenn eine Krankschreibung durch den Arbeitnehmenden eingereicht wird. Besteht der Fall, dass ein Arbeitnehmer mehrmals aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist (mit Unterbrechungen dazwischen), kommt es zur Summierung der damit in Verbindung stehenden Abwesenheitstage. Sind insgesamt 42 Tage erreicht, endet der Anspruch für den Arbeitnehmer. Die Entgeltfortzahlung gilt auch im Falle einer Arbeitsverhinderung, die aufgrund einer medizinischen Vor- oder Nachsorge eingetreten ist.

Bei Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen lang krankgeschrieben und somit auch arbeitsunfähig sind, wird die Zahlung des Krankengeldes von der Krankenkasse des Arbeitnehmenden übernommen. Wegen der verschiedenen Abzüge beträgt dieses jedoch nur etwa 75 Prozent vom bisherigen Nettoarbeitsgehalt. Wegen dergleichen Erkrankung gilt eine maximale Bezugsdauer von 78 Wochen.

Eine Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel nur von kurzer Dauer und vorübergehend. Ist die Krankheit vollständig ausgeheilt, kann man wieder im Beruf eingesetzt werden. In manchen Fällen kann eine dauerhaft bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung zurückbleiben, die es Betroffenen unmöglich macht, wieder in ihren Beruf zurückzukehren. Nach Ablauf der genannten 78 Wochen beginnt dann ein neuer Status: die Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise -minderung.

Fallen Sie langfristig aus oder können nicht mehr in Ihren Beruf zurückkehren, sind Sie dagegen berufsunfähig. In diesem Fall sollten Sie über eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen verfügen, die Sie ausreichend absichert.

Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Sind Sie als Arbeitnehmer/in aufgrund von Krankheit oder auch einer Behinderung (körperlich oder geistig) auf unabsehbare Zeit nicht dazu in der Lage, einem Beruf nachzugehen, gelten Sie als erwerbsunfähig. Seit dem Jahr 2001 wird dafür der Begriff “Erwerbsminderung” von der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Allerdings wird im allgemeinen Sprachgebrauch und in den Gesetzbüchern noch immer der Begriff “erwerbsunfähig” gebraucht.

Alle gesetzlichen Grundlagen zur Erwerbsminderung sind im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert. Sobald ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nicht mehr dazu fähig ist, sechs Stunden täglich zu arbeiten, spricht man laut dem Gesetz von einer Erwerbsminderung. Wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei Einritt der Berufsunfähigkeit beantragt, muss die Erwerbsunfähigkeit mittels Gutachten festgestellt und nachgewiesen werden. Dieses gibt die Rentenversicherung in Auftrag. Sie beschäftigt eigene Mediziner/innen, die für die Erstellung solcher Gutachten verantwortlich sind.

Zu unterscheiden sind die folgenden Stufen der Erwerbsminderung:

  • Teilweise erwerbsgemindert: Arbeitnehmer, die zwar nicht mehr als sechs Stunden, jedoch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Die jeweilige Arbeitsmarktlage wird dabei nicht beachtet.

  • Voll erwerbsgemindert: Als voll erwerbsgemindert gelten Sie, wenn Sie auch nicht mehr dazu in der Lage sind, drei Stunden pro Tag einer Arbeit nachzugehen.

Um von der staatlichen Erwerbsminderungsrente zu profitieren, müssen Sie mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und regelmäßig Ihre Beiträge gezahlt haben. Wichtig ist zudem, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Gut zu wissen: Bei diesen drei Jahren muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln.

Auch dann, wenn Sie Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besitzen, müssen Sie im Normalfall mit finanziellen Einbußen rechnen, die nicht unerheblich sind. Je jünger Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit sind, desto höher werden diese ausfallen.

Alle bisher erworbenen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente sind als erster Betrag in der Renteninformation angegeben, die man jährlich erhält. Sind Sie nur teilweise erwerbsgemindert, erhalten Sie auch nur die halbe Rente, da angenommen wird, dass Sie Geld mit einer Teilzeitbeschäftigung hinzuverdienen.

Spezielle Erwerbsminderungsversicherungen (EMV) können eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente darstellen. Diese haben den Zweck, alle anfallenden Lebenshaltungskosten abdecken zu können. Erwerbsminderungsversicherungen sind die preiswertere Variante von beidem. Haben Sie die Wahl, sollten Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer BU-Rente bei einem Verlust der Berufsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf von mindestens 50 Prozent und ohne abstrakte Verweisung entscheiden. Bedenken Sie jedoch, dass eine EMV besser ist als gar keine Absicherung der Arbeitskraft zu wählen.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist man, wenn man voraussichtlich länger als sechs Monate nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann. Die Ursachen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit sind vielfältig und können zum Beispiel durch eine dauerhafte Erkrankung oder vorübergehende Beeinträchtigungen bestehen (zum Beispiel durch einen Unfall). Mittlerweile liegen die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit in der Psyche begründet.

Sind Sie berufsunfähig, müssen Sie nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig sein. Beispielsweise können Sie als Koch oder Köchin mit einer Erkrankung des Rückens auch noch leichte Büroarbeiten verrichten.

Im Sozialgesetzbuch finden sich alle gesetzlichen Grundlagen zur Berufsunfähigkeit. Sind Sie jedoch nach dem 02.01.1961 geboren, ist für Sie keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente vorgesehen. Wer hingegen vor dem 02.01.1961 geboren wurde, kann staatliche Ansprüche geltend machen (laut § 240 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI). Sie erhalten dann die “Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit”, die in der Höhe der “halben” Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Dies beträgt meist weniger als ein Viertel des Nettogehaltes.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen für Berufstätige nicht nur sinnvoll, sondern häufig auch notwendig sind. Vor dem Abschluss einer solchen sollten Sie genau prüfen, was in der Police steht. So vermeiden Sie das Risiko, dass Sie bei einer Berufsunfähigkeit keine berufsfremden Tätigkeiten übernehmen müssen.

Hohe Prämien und einen hohen bürokratischen Aufwand können Sie am besten vermeiden, wenn Sie eine solche Versicherung bereits in jungen Jahren abschließen. Einige Vertragsgesellschaften unterbreiten zudem die Möglichkeit, mit einer niedrigen BU-Rente einzusteigen und diese bei Anstieg des Einkommens ohne eine erneute Gesundheitsprüfung höher anzusetzen.

Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit

Häufige Ursachen für Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, sind solche, die den Skelett- und Bewegungsapparat betreffen. Eine anerkannte psychische Erkrankung für eine Berufsunfähigkeit ist beispielsweise die Depression.

Welche Gründe oder Krankheiten zu einer Berufsunfähigkeit beitragen, ist stets abhängig vom Einzelfall. Pauschale Urteile lassen sich hingegen nicht fällen. Beispielsweise ist die Schwere der Erkrankung entscheidend sowie deren Folgen auf die ausgeübte Tätigkeit. Wir erklären Ihnen im Folgenden ausführlich, was die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind und geben Ihnen Tipps dazu, wie Sie sich am besten gegen diese absichern können.

Infografik - Häufigste Ursachen für eine BU Unfälle 10% Herz-Kreislauf-Erkrankungen 10% Psychische Erkrankungen 40% Krebs 20% Skelett- und Bewegungsapparat-Erkrankungen 20%
Psychische Erkrankungen sind mit 40 % die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit

Ursachen für die BU

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können unter bestimmten Bedingungen zur Berufsunfähigkeit führen. Die Betroffenen sind dann zum Beispiel nicht mehr dazu imstande, ihren Beruf auf Dauer in ausreichendem Maß auszuüben. Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielschichtig. Beispielsweise können psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates dazu führen (wie zum Beispiel schweres Rheuma oder eine Arthrose).

Von einer Berufsunfähigkeit sind längst nicht nur Personen betroffen, die in körperlich anstrengenden Berufen arbeiten (zum Beispiel als Bauarbeiter/in oder in der Gastronomie). Obwohl Erkrankungen des Bewegungsapparates einen häufigen Grund für die Arbeitsunfähigkeit darstellen, sind auch psychische Ursachen in den letzten Jahren vermehrt vertreten.

So ist es vielen Menschen mit Depressionen oder Burnouts schlichtweg nicht mehr möglich, die von ihnen geforderten Aufgaben in gewohnter Art und Weise zu erledigen.

Risiko berufsunfähig zu werden

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit hat grundsätzlich jeder Mensch. Ersichtlich wird das auch an aktuellen Zahlen für Deutschland. Hier wird jede/r Vierte in seinem Leben mindestens einmal berufsunfähig. Dabei werden die individuellen Risiken von Faktoren wie Berufsgruppe, Lebensstil und Gesundheitszustand, aber auch vom Alter beeinflusst.

Das individuelle Risiko für die Berufsunfähigkeit hängt weiterhin von den folgenden Kriterien ab:

  • Alter: Das Alter hat einen großen Einfluss auf das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Allerdings ist auch der Renteneintritt nicht mehr so weit entfernt, wie noch in jungen Jahren, was wiederum das theoretische BU-Risiko verringert.

  • Gesundheit und Lebensstil: Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, im Laufe des Lebens von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein, ist natürlich auch davon abhängig, wie man das eigene Leben gestaltet. Beispielsweise beeinflussen Rauchen, Übergewicht und der regelmäßige Konsum von Alkohol den Gesundheitszustand nicht selten negativ.

  • Risikoneigung: Extremsportarten und gefährliche Hobbys, zu denen zum Beispiel das Fallschirmspringen, alpines Klettern oder Motorradfahren gezählt werden, können das BU-Risiko anheben.

  • Berufsgruppe: Personen, die in Berufen arbeiten, in denen schwere körperliche Arbeiten an der Tagesordnung stehen, sind in der Regel einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko ausgesetzt als Arbeitnehmer, die zum Beispiel als Lehrer/in oder Architekt/in arbeiten. Auch die Versicherer ordnen die zuerst genannten Arbeitnehmergruppen meist zu den Berufsgruppen mit einem eher hohen BU-Risiko.

Vor allem Personen, die in Berufen mit starker körperlicher oder seelischer Belastung arbeiten, haben ein hohes Risiko für eine Berufsunfähigkeit. So haben Untersuchungen bereits ergeben. dass Arbeiter/innen überdurchschnittlich oft berufsunfähig werden und Akademiker/innen hingegen seltener.

Von den Versicherern werden Berufe in verschiedene Risikogruppen unterteilt. Diese bezeichnet man auch als Berufsgruppen. Von der Höhe des jeweiligen Risikos innerhalb einer Gruppe hängt dann der zu leistende Beitrag ab. Diese Einteilung erfolgt aufsteigend mit dem zugeordneten Berufsunfähigkeitsrisiko. Je nach Versicherer können die Gruppen entweder mit Zahlen oder mit Buchstaben bezeichnet sein.

Da auch die Einstufung der individuellen beruflichen Tätigkeiten in eine Risikogruppe von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein kann, lohnt es sich hier durchaus, Vergleiche anzustellen.

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen die Versicherer abhängig von Ihrem Beruf und Ihrer individuellen Situation, zu welcher Risikogruppe Sie gezählt werden. Berufsgruppen mit eher geringem BU-Risiko sind beispielsweise:

Ein etwas höheres BU-Risiko sehen Versicherer hingegen bei:

  • Bürokaufleuten,

  • Verwaltungsangestellten,

  • Arzthelfer/innen.

Und das sind Berufe mit einem besonders hohen BU-Risiko:

  • Gerüstbauer/innen,

  • Maurer/innen,

  • Berufskraftfahrer/innen.

Die Zuordnung bei Schüler/innen erfolgt meist anhand des Schultyps. Es gibt aber auch Berufsgruppen, die grundsätzlich kaum eine Chance auf Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Dazu gehören zum Beispiel Sprengmeister/innen und Rennfahrer/innen, weil diese in ihrem Berufsalltag und -umfeld täglich verschiedenen Gefahren ausgesetzt sind.

Die Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeitsrente ist der Versicherungsgegenstand der Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel wird dieser Begriff jedoch heute ausschließlich für die private Absicherung verwendet.

Während sich gesetzliche Renten sich an dem letzten Jahreseinkommen, den erreichten Entgeltpunkten oder anderen Bezugsgrößen orientieren, liegt die Rentenhöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung im Ermessen der Vertragspartner. Eine wichtige Einflussgröße ist für die Versicherer dabei die Höhe des Einkommens.

Das Leistungspaket einer BU in der Kurzübersicht

Das Leistungspaket des Versicherers wird also abgestimmt auf Ihr Einkommen und Ihre Lebenssituation. Sie erhalten dann für Sie passende Leistungen, wie im folgenden Beispiel dargestellt:

  • Monatliche Rente: Sind Sie bereits seit sechs Monaten ohne Unterbrechungen zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig oder werden Sie es voraussichtlich mindestens sechs Monate lang sein, unterstützt Sie die monatliche Berufsunfähigkeitsrente dabei, die Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten zu gewährleisten. Sie erhalten diese so lange, wie Ihre Berufsunfähigkeit besteht, maximal aber bis zur vereinbarten Dauer.

  • Leistungen auch für Teilzeitbeschäftigte: Auch bei Teilzeit in Folge der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen zahlt die BU-Versicherung. Maßgeblich dafür ist ebenfalls der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob. Auch dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit weniger als drei Stunden pro Arbeitstag ausüben können, zahlt der Versicherer die volle BU-Leistung. Dazu gehören die Beitragsbefreiung und die Rente.

  • Beitragsbefreiung: Sofern Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente oder Leistungen aufgrund von Krankschreibung oder Krebs erhalten, übernimmt der BU-Versicherer die Beiträge.

  • Leistungen wegen Krankschreibung: Sollten Sie seit sechs Monaten ununterbrochen krankgeschrieben sein oder ist es bereits abzusehen, dass es so sein wird, erhalten Sie bereits eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente.

  • Leistungen wegen Krebs: Eine temporäre Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie beim Eintreten bestimmter Krebserkrankungen.

  • Reduzierte Startbeiträge für Berufseinsteiger/innen möglich: Auszubildende, Studierende oder Berufseinsteiger/innen, die in der Regel noch ein geringes Einkommen haben, profitieren mitunter von der Möglichkeit, auch bei reduzierten Anfangsbeiträgen einen vollen Versicherungsschutz zu erhalten.

  • Hohe Flexibilität: Egal, ob Zahlpausen bei vollem Versicherungsschutz, umfassende Optionen zur Erhöhung der versicherten BU-Rente (ohne erneute Gesundheitsprüfung) oder eine Anpassungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung: Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie vielfältige Möglichkeiten, um diese an Ihr Leben anzupassen.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist

Neben der Haftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen sollten. Ist es Ihnen nicht mehr möglich, ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften, kommt diese Versicherung zum Tragen. Ohne eine Absicherung droht Ihnen schlimmstenfalls der finanzielle Ruin, da die staatliche Erwerbsminderungsrente für den gewohnten Lebensstandard in der Regel nicht ausreicht.

Absicherung der Arbeitskraft

Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung oder den Folgen eines Unfalls, werden Sie im schlimmsten Fall über viele Jahre hinweg kein Geld mehr erwirtschaften. Eventuell ist es dann notwendig, dass Sie sich finanziell stark einschränken. Je nachdem, wie Ihr persönlicher Lebensstandard aussieht, kann es sein, dass Sie sich diesen fortan nicht mehr leisten können und deutlich zurücktreten müssen.

Verfügen Sie nicht über ein anderes Vermögen, beispielsweise durch eine Erbschaft, können Sie sich Ihren Lebensstil auf Dauer nur durch eigene Arbeit leisten. Körperliche und geistige Fähigkeiten werden auch als Humankapital bezeichnet und sind in den meisten Fällen das größte Vermögen, besonders in jungen Jahren.

Alternative Versicherungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt zur Absicherung dieses Vermögens als alternativlos. Betrachtet man andere Versicherungsmodelle, wird schnell klar, warum das so ist. So zahlt die gesetzliche Krankenkasse beispielsweise zwar Krankengeld, dieser Anspruch endet jedoch spätestens nach einer Dauer von 72 Wochen. Unfallversicherungen bezahlen nur im Falle eines Unfalles und Dread-Disease-Versicherungen ausschließlich bei schweren Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfall.

Eine Erwerbsminderungsrente steht Ihnen grundsätzlich dann zu, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Laut einer Statistik der deutschen Rentenversicherung des Jahres 2022 für Rentenneuzugänge lag diese allerdings nur bei 950 Euro im Monat und bei Bestandsrentnern und -rentnerinnen bei durchschnittlich 933 Euro im Monat. In Ihrer jährlichen Renteninformation können Sie einsehen, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente nach aktuellem Stand ausfallen würde.

Ein weiterer Hinweis, der bedacht sein sollte: Die volle Erwerbsminderungsrente steht Ihnen nur dann zu, wenn Sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden arbeiten können. Sind Sie noch dazu in der Lage, drei bis sechs Stunden am Tag in einem beliebigen Job zu arbeiten, erhalten Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Hinzu kommt, dass nur rund 40 Prozent aller Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden, was vor allem darin begründet liegt, dass keine verminderte Erwerbsfähigkeit feststellbar ist. Sie sollten sich demnach nicht ausschließlich auf die Erwerbsminderungsrente verlassen.

 

Hier finden Sie einen ausführlichen Beitrag über alle Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Vermögen nur selten ausreichend

Um sich finanziell abzusichern, legen Sie sich einen Notgroschen an. Das Vermögen sichert Sie im Ernstfall ab. Doch im Fall einer Berufsunfähigkeit reicht das private Vermögen selten aus, um das Leben über viele Jahrzehnte zu finanzieren. Besonders wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung deswegen für alle, die auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. 

Bedenken Sie dabei: Können Sie Ihrem Beruf nicht weiter nachgehen, entfällt das Gehalt vollständig. Ihre Fixkosten wie die Miete, die Rate für das Eigenheim, die Rate für Auto und weitere Kosten müssen Sie nun ohne Einkommen begleichen. Der Lebensstandard sinkt und Sie plagen Zukunftsängste. 

Mit einer BU dagegen erhalten Sie eine monatliche Rente, sichern sich Ihren Lebensstandard und vermeiden quälende Existenzängste. 

BU-Versicherungen zahlen in der Regel zuverlässig

Eine Umfrage des GDV unter Mitgliedsunternehmen ergab: 80 Prozent der BU-Anträge werden gewährt. Abgelehnte Anträge sind also selten. Wird ein Antrag dennoch abgelehnt, können die Ursachen vielfältig ausfallen. 

Viele Ablehnungen lassen sich darauf zurückführen, dass die Antragsteller ihren Beruf noch zu 50 Prozent ausführen können. In einigen Fällen reagieren die Antragsteller auch nicht mehr auf Rückfragen seitens der Versicherung, da sie genesen sind. 

Aber auch ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann dazu führen, dass Ihre BU Leistungen verwehrt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Angaben ehrlich machen und Vorerkrankungen melden. Werden Sie berufsunfähig und haben alle Erkrankung bei Vertragsabschluss angegeben, kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht nach und die Versicherung zahlt die Rente in der Regel. 

Dabei werden nur wenige Fälle vor Gericht verhandelt. Im Jahr 2021 führten ausbleibende BU-Zahlungen in lediglich 2,2 Prozent der Fälle zu einem Rechtsstreit. 60 Prozent der wenigen Verfahren wurden mit einem Vergleich beendet. In 10 Prozent der Gerichtsverhandlungen erhielt der Versicherungskunde Recht. In 25 Prozent der Fälle entschied das Gericht zugunsten des Versicherers.

Für wen lohnt sich die BU-Versicherung besonders?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können. Im Grunde eignet sich die BU für jeden, der auf sein Einkommen angewiesen ist. Je weniger Vorerkrankungen bestehen, desto günstiger fällt der Tarif aus. Das bedeutet, dass es sich lohnen kann, die BU möglichst früh abzuschließen. 

Das Problem: Viele Arbeitnehmer und Selbstständige unterschätzen das Risiko, berufsunfähig zu werden. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Skelett- und Bewegungsapparat-Erkrankungen und psychische Erkrankungen. Jede vierte Person wird mindestens einmal im Leben berufsunfähig. 

Wichtig ist, dass die Gefahr der Berufsunfähigkeit mit fortschreitendem Alter steigt. Deswegen kann es sich als hilfreich erweisen, die eigene Arbeitskraft durch die BU abzusichern. 

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eher unattraktiv?

Nicht jeder profitiert von einer BU. Verbeamtete Personen mit einer langen Dienstzeit zum Beispiel beziehen ein Ruhegehalt. Dieses übersteigt das Niveau der Erwerbsminderungsrente. 

Deckt das Ruhegehalt Ihre Lebenshaltungskosten, muss keine BU abgeschlossen werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung eine geeignete Alternative darstellen. Dies gilt insbesondere für Beamte auf Widerruf oder in der Probezeit. 

Wann abschließen?

Eine BU können Sie in jeder Altersklasse abschließen. Allerdings profitieren Sie von günstigen Tarifen, wenn Sie sich frühzeitig für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Denn je jünger der Antragsteller, desto geringer fällt das Risiko für Erkrankungen in Folge des Berufs oder des Lebensstils aus. 

Arbeitnehmer in körperlich anspruchsvollen Berufen wie dem Handwerk sollten sich frühestmöglich für eine BU entscheiden. Hier besteht nämlich eine größere Gefahr für Unfälle und Verschleiß, die zur Berufsunfähigkeit führen. 

Je früher, desto günstiger

Als Faustregel gilt: Eltern, die für ihre Kinder eine BU in der Schulzeit abschließen, freuen sich häufig über geringe Versicherungskosten. Je später die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird und je kritischer der Gesundheitszustand ausfällt, desto mehr kostet die BU. 

Aus diesem Grund sollte die BU-Versicherung abgeschlossen werden, solange Sie sich bester Gesundheit erfreuen und den Berufsunfähigkeitsschutz noch nicht benötigen. Einige Erkrankungen können sogar dazu führen, dass die BU abgelehnt wird. In diesem Fall müssen Sie sich nach Alternativen umsehen, die keine gleichwertige Absicherung bieten. 

Vorerkrankungen, Risikoberufe oder riskante Hobbies erhöhen den Beitrag

Die Versicherungsbedingungen der BU-Absicherung hängen von Ihren Vorerkrankungen, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf und Ihren Hobbies ab. Auch das Alter wird berücksichtigt. Vorerkrankungen wie psychische Erkrankungen oder körperliche Leiden erhöhen das Risiko für die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch das Übergewicht und das Rauchen stellen Risikofaktoren dar, die den Preis der BU in die Höhe treiben können. 

Handelt es sich bei Ihrem ausgeübten Beruf um einen Risikoberuf, bei dem schwere körperliche Arbeit an der Tagesordnung steht, stufen Sie Versicherer ebenfalls mit einem hohen BU-Risiko ein. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie als Altenpfleger oder Dachdecker tätig sind. In diesen Fällen sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen.

Verbraucher wie Architekten, Lehrer und alle Berufstätigen, die viel Zeit am Schreibtisch verbringen, freuen sich dagegen bei dem Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Regel über günstige Versicherungsbedingungen und niedrige Beiträge.

Auch Ihre Freizeitgestaltung kann die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflussen. Insbesondere Extremsportarten wie Fallschirmspringen oder Bergsteigen können mit einem hohen BU-Risiko einhergehen, da eine hohe Verletzungsgefahr besteht. 

Ebenso spielt das Alter eine Rolle. Denn je älter Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sind, desto wahrscheinlicher ist eine baldige Erkrankung, die zu einer Berufsunfähigkeit führt. Befinden Sie sich allerdings wenige Jahre vor dem Renteneintritt, sinkt das BU-Risiko und Sie erhalten unter Umständen Berufsunfähigkeitsversicherungen zu einem kleinen Preis. 

BU-Versicherung nicht im Paket und erst nach Beratung abschließen!

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie im Ernstfall bestmöglich absichern. Aus diesem Grund ist es ratsam, die BU nicht im Paket abzuschließen. Dies erweist sich zwar als praktisch und zeitsparend. Jedoch verwehren Sie sich so die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen und das beste Preis-Leistungsverhältnis zu ermitteln. 

Lassen Sie sich stattdessen umfassend von einem Experten beraten. Dieser kann Ihnen diverse Versicherer vorschlagen und wertvolle Hintergrundinformationen zu der jeweiligen Versicherung liefern.

Wichtige Kriterien beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie möchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Doch Sie sind unsicher, welche Aspekte zu berücksichtigen sind? Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Wahl einer BU achten sollten! 

Eine ausreichende Rentenhöhe wählen

Die Leistungssumme Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bestimmen Sie selbst. Allerdings legen Versicherungen häufig Obergrenzen fest. Diese bemessen sich in der Regel an Ihrem Einkommen bei der Antragstellung. Auch pauschale Obergrenzen sind möglich. 

Damit Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ausreichend abgesichert sind, sollten Sie eine möglichst hohe BU-Rente anstreben. Im Idealfall erhalten Sie eine BU-Rente, die Ihr derzeitiges Nettoeinkommen übertrifft. 

Keine abstrakte Verweisung

Achten Sie darauf, dass der BU-Vertrag keine abstrakte Verweisung enthält. Diese kann nämlich dazu führen, dass sich Ihr Versicherer im Falle einer BU auf einen Berufswechsel beruft und Ihren Antrag auf dieser Basis ablehnt. 

Pauschale oft besser als Staffelung

Die volle Rentenzahlung erhalten Sie durch die Pauschalregelung. Dies gilt auch, wenn Sie lediglich zu 50 Prozent berufsunfähig sind. Bei einer Staffelregelung dagegen erhalten Sie die Hälfte der vereinbarten BU-Rente. Erst bei einer Berufsunfähigkeit von 75 Prozent zahlt die BU mit Staffelung die komplette Rente aus. 

Beitragsdynamik gegen die Inflation

Passen Sie Ihre BU-Rente in regelmäßigen Abständen an die Inflation an. Dies gelingt durch die Beitragsdynamik, die auch als Leistungsdynamik bezeichnet wird. Andernfalls sinkt der Wert der BU über die Jahre. 

Keine Arztanordnungsklausel

Der BU-Vertrag sollte keine Arztanordnungsklausel enthalten. Diese ermöglicht es dem Versicherer, die Zahlung der Rente zu verweigern, wenn Sie eine bestimmte ärztliche Behandlung ablehnen. 

Nachversicherungsgarantie wählen

Die Rentenhöhe sollten Sie stets anpassen können. Deswegen sollte der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie beinhalten. So stellen Sie sicher, dass Sie Jahrzehnte nach dem BU-Abschluss noch von der Rente profitieren. Durch Gehaltserhöhungen und weitere Veränderungen können Sie die Rente erhöhen. 

Laufzeit bis kurz vor das Renteneintrittsalter empfehlenswert

Von der Ausbildung oder dem Studium bis zum Renteneintritt vergehen viele Jahre. Die BU sollte deswegen eine lange Laufzeit aufweisen und erst mit dem Renteneintrittsalter auslaufen. 

Günstige Verträge möglichst nicht kündigen

Sehen Sie davon ab, einen preiswerten bestehenden BU-Vertrag zu kündigen. Haben Sie diesen beispielsweise als Azubi abgeschlossen, profitieren Sie bis heute von einem günstigen Tarif. Die Chance, eine ähnlich preiswerte Alternative im fortgeschrittenen Alter ausfindig zu machen, fällt gering aus. 

Teilzeitklausel notwendig?

Befinden Sie sich in Teilzeit, ist die Berufsunfähigkeit mitunter schwer nachzuweisen. Bei einer 50-Prozent-Regel würde Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erst zahlen, wenn Sie maximal 10 Stunden pro Woche arbeiten können. 

Mit einer Teilzeitklausel muss sich die Rente jedoch auf der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit orientieren. Diese bietet sich allerdings nur für Arbeitnehmer an, die bei Vertragsabschluss in Vollzeit arbeiten und ihre Stunden später reduzieren. 

Rückwirkende Leistungen oder Karenzzeit?

Ihre BU zahlt in der Regel bis zu 3 Jahre rückwirkend. Der Vertrag kann jedoch eine Meldefrist beinhalten. Da eine BU jedoch in den meisten Fällen erst spät festgestellt wird, sollte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente im Idealfall rückwirkend für mehrere Jahre auszahlen. Viele Versicherer legen ferner eine Wartezeit fest. Die Karenzzeit fällt bei einer guten BU möglichst kurz aus. 

Kurzen Prognosezeitraum vereinbaren

Eine Berufsunfähigkeit stellt ein Arzt im Rahmen einer medizinischen Untersuchung fest. Dabei schätzt der Mediziner ein, wie lange Sie berufsunfähig sein werden. Dieser Zeitraum wird als Prognosezeitraum bezeichnet. Eine empfehlenswerte BU-Versicherung zahlt die BU-Rente bereits aus, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit für sechs Monate bestimmt. 

Befristete Anerkenntnisse vermeiden

Einige Versicherungen kennen den Rentenanspruch nur befristet an. Das bedeutet: Nach Fristablauf müssen Sie Ihre Berufsunfähigkeit abermals nachweisen. Um dies zu umgehen, wählen Sie einen Anbieter, der Verträge ohne befristete Anerkenntnisse gewährt. 

Auch die Brutto-Prämie beachten

Die BU-Versicherung kann den Nettobeitrag bis zum Bruttobeitrag erhöhen, sofern diese Ihre Risiken oder Gewinne bei Vertragsabschluss falsch eingeschätzt hat. Achten Sie deswegen darauf, wie stark Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung den Beitrag laut Vertrag anheben darf. Je weniger Spielraum besteht, desto günstiger die Versicherung. 

Das Fazit – den passenden Berufsunfähigkeitsschutz finden

Manchmal geht alles ganz schnell: Eben erfreuen Sie sich noch bester Gesundheit und ein Jahr später erhalten Sie eine fatale Diagnose beim Hausarzt. Entfällt Ihr Einkommen, weil Sie Ihrem Beruf aufgrund einer Depression oder einer anderen Erkrankung nicht mehr oder kaum noch nachgehen können, sind Sie berufsunfähig.

In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese fällt jedoch mager aus. Deswegen sollten Sie sich frühzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. So eröffnen Sie sich die Chance auf eine BU-Rente und erhalten sich Ihren Lebensstandard.

Damit der BU-Schutz optimal ausfällt, sollten Versicherte einige wichtige Punkte beachten. So ist es beispielsweise sinnvoll, eine hohe Rente zu vereinbaren und keine abstrakte Verweisung zu akzeptieren. Der Vertrag sollte außerdem keine Arztanordnungsklausel und keine befristeten Anerkenntnisse enthalten.

Eine Auswahl meiner Leistungen:

Marco Mahling
Ihr Experte für Versicherungen und Finanzen aus München
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch
Lassen Sie uns über Ihre Zukunft sprechen. Schreiben Sie mich an oder nutzen Sie unser einfaches Kontaktformular – Ich freue mich auf unser Kennenlernen und eine mögliche Zusammenarbeit!

Kontaktformular

Allgemeines Kontaktformular

Lesen Sie bitte vor dem Versand Ihrer Benachrichtigung die datenschutzrechtlichen Belehrungen und Hinweise und klicken Sie zur Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme auf das nebenstehende Kästchen. Erst nach Lesen und Bestätigung der datenschutzrechtlichen Belehrung ist der Versand der E-Mail möglich.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Lesen Sie bitte vor dem Versand Ihrer Benachrichtigung die datenschutzrechtlichen Belehrungen und Hinweise und klicken Sie zur Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme auf das nebenstehende Kästchen. Erst nach Lesen und Bestätigung der datenschutzrechtlichen Belehrung ist der Versand der E-Mail möglich.

Rückruf-Service

Rückruf-Service

Lesen Sie bitte vor dem Versand Ihrer Benachrichtigung die datenschutzrechtlichen Belehrungen und Hinweise und klicken Sie zur Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme auf das nebenstehende Kästchen. Erst nach Lesen und Bestätigung der datenschutzrechtlichen Belehrung ist der Versand der E-Mail möglich.

Privathaftpflicht