Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Warum wir davon abraten…

Wer eine BU ohne Gesundheitsfragen sucht, glaubt meist, dass er eine »normale BU« nicht mehr bekommen kann. Aber weit gefehlt!

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen alle Alternativen und Möglichkeiten zur BU!

Inhaltsübersicht

Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, werden Sie dazu aufgefordert, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Das bedeutet: Je weniger Vorerkrankungen Sie vorzuweisen haben, desto leichter wird es, die Gesundheitsfragen zu beantworten.

Wir empfehlen Ihnen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, damit Sie noch mit möglichst wenigen Krankheiten belastet sind. Allerdings sind viele Menschen schon mit Beschwerden oder Krankheiten vorbelastet, wenn sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben.

Da eine Absicherung trotz Vorerkrankungen ebenfalls möglich ist, geben wir Ihnen hier Tipps dazu, wie Sie mit den Gesundheitsfragen umgehen sollten und erfolgreich Ihren Antrag stellen.

In diesem Artikel erläutern wir, warum wir von BU's ohne Gesundheitsfragen abraten!

Grundsätzlich keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Grundsätzlich kommen Sie nicht um die Gesundheitsfragen herum, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Ob und unter welchen Bedingungen Ihnen die Versicherung angeboten wird, ist davon abhängig, wie hoch Ihr persönliches Berufsunfähigkeitsrisiko ausfällt. Demnach wird vom Versicherer für gewöhnlich eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Ab und zu werden jedoch Sonderaktionen von Versicherungen durchgeführt, die eine vereinfachte Gesundheitsprüfung aufweisen. Das bedeutet, dass Versicherer zum Beispiel auf bestimmte Gesundheitsfragen verzichten oder den Zeitraum der Abfrage einschränken. Diese speziellen Angebote sind oft nur bestimmten Berufsgruppen oder Studenten vorbehalten.

Doch Vorsicht: Diese und ähnliche Sonderangebote haben meist einen Haken, da die versicherbaren Renten sehr niedrig sind und ebenfalls ausschließlich eingeschränkt erhöht werden können. Wichtig ist zudem, dass Sie genau in das jeweils geforderte Profil passen, um ein solches Angebot erhalten zu können.

Im Rahmen einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es häufig zumindest vereinfachte Gesundheitsfragen. Diese wird über den eigenen Arbeitgeber abgeschlossen. Sie sollten jedoch wissen, dass auch dabei oft die Nachteile überwiegen, zu denen beispielsweise eine höhere Besteuerung der BU-Rente gehört. Wir empfehlen Ihnen deswegen, zunächst immer eine vom Arbeitgeber unabhängige BU-Versicherung zu erhalten.

An erster Stelle sollten Sie sich immer die Frage stellen: Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Im verlinkten Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Kriterien dafür ausschlaggebend sind.

Vorerkrankungen führen oft nicht zum Ausschluss

Die Gesundheitsprüfung ergibt häufig ein besseres Ergebnis, als man zuvor vermutet. So werden beispielsweise bestimmte Vorerkrankungen von Versicherern bewertet:

  • Normalannahme: Auch bei einigen verbreiteten Vorerkrankungen wird in der Regel noch Versicherungsschutz zum bestmöglichen Tarif angeboten. Das gilt beispielsweise bei leichter Migräne, Asthma, Katzenhaarallergie, Hämorrhoiden und Entzündungen der Zahnwurzel. Unkritisch werden daneben auch bestimmte Sportarten gesehen, selbst dann, wenn diese körperlich fordernd sind, darunter Schwimmen, Wandern und Fußball.

  • Risikozuschlag/ Ausschluss: Manchmal erhalten Sie den BU-Versicherungsschutz über einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss von Krankheiten, was durch eine Klausel möglich ist. Solche Lösungen sind in der Regel bei chronischer Bronchitis, Schuppenflechte, Bandscheibenvorfall, erhöhtem Cholesterinspiegel, sowie leichter bis mittelgradig schwerer Depression geeignet. Ein Risikozuschlag kann auch dann eventuell anfallen, wenn Sie Sport auf einem risikoreichen Niveau ausleben. Dazu gehören unter anderem das Tauchen (tiefer als 40 Meter), das regelmäßige Fallschirmspringen und das Bewältigen von Höhen über 5.000 Meter.

Lese-Tipp: Hier finden Sie weitere Informationen zur Risikovoranfrage bei der BU Versicherung

Welche Vorerkrankungen aus welchem Zeitraum müssen angegeben werden

Die Gesundheitsfragen beziehen sich häufig nur auf die vergangenen letzten 3 Jahre. Unterteilt werden die verschiedenen Vorerkrankungen in harmlose und weniger harmlose Vorerkrankungen. In der Regel erfolgen keine Untersuchungen zur Kontrolle. Stattdessen wird Ihnen ein Fragebogen überreicht, den Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen.

Harmlose und weniger harmlose Vorerkrankungen

Beispiele für harmlose Vorerkrankungen, wie leichte Migräne und Asthma, haben wir bereits erläutert. Auch auf weniger harmlose Vorerkrankungen, zu denen beispielsweise eine chronische Bronchitis und Schuppenflechte gehören, sind wir eingegangen. In manchen Fällen sind die Voraussetzungen jedoch schwieriger. Sie haben dann die Möglichkeit, es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu versuchen, wie zum Beispiel bei einer Schwangerschafts-Diabetes nach der Geburt Ihres Kindes.

Mitunter kann es passieren, dass Ihnen keine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie an den folgenden Erkrankungen leiden:

  • Multiple Sklerose

  • AIDS

  • Krebs

  • Diabetes mellitus (schwere Fälle)

 

Zu den besonders risikoreichen Sportarten, die mitunter zur Ablehnung führen, gehören zum Beispiel Base-Jumping, Kickbox-Wettkämpfe und internationale Motorsportrennen.

Infgrafik - Vorerkankungen die nicht zur BU Ablehnung führen können • Leichte Rückenbeschwerden: Nicht-chirurgisch behandelte Rückenschmerzen. • Bluthochdruck: Gut eingestellter Bluthochdruck ohne Folgeerkrankungen. • Allergien: Nicht-lebensbedrohliche Allergien wie Heuschnupfen. • Asthma: Gut kontrolliertes Asthma ohne schwere Anfalle. • Leichte psychische Erkrankungen: Frühere depressive Episoden ohne laufende Behandlung.
Mit diesen Vorerkrankungen bruachen Sie "keine Angst" vor einer BU-Antragstellung haben

Gesundheitsakte zusammenstellen

Um Ihre Gesundheitsakte zusammenstellen zu können, sollten Sie im ersten Schritt überlegen, bei welchen Ärzten und Ärztinnen Sie im abgefragten Zeitraum in Behandlung waren. Am besten lassen Sie sich dazu eine Patientenquittung oder Versichertenauskunft Ihrer Krankenkasse für den entsprechenden Zeitraum aushändigen. Darin finden Sie sämtliche Arztbesuche, verordnete Medikamente und/ oder Heilmittel aufgeführt.

Wichtig zu wissen ist: Patientenquittungen müssen Sie stets ausdrücklich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Schreiben Sie dazu am besten eine E-Mail an die Kasse. Viele Krankenkassen bieten den Service auch online oder über ein kasseneigenes System, wie zum Beispiel eine App, an.

Im Anschluss fordern Sie alle Patientenakten bei den Ärzten an, die Sie im genannten Zeitraum besucht haben. Nutzen Sie dafür am besten ein Musterschreiben. Dieses füllen Sie für jede einzelne Arztpraxis aus, bei der Sie im besagten Zeitraum Patient/in waren. Wurden Sie in den letzten zehn Jahren stationär behandelt, müssen Sie das Schreiben natürlich auch an das Krankenhaus senden.

Gemeinsam mit den Patientenakten und allen darin aufgeführten Diagnosen sind Sie dazu in der Lage, die Gesundheitsfragebögen wahrheitsgemäß auszufüllen. Stellen Sie fest, dass sich in der Krankenakte eine Diagnose befindet, von der Sie nichts wissen, sollten Sie umgehend in der Arztpraxis um Rat fragen. Eventuell handelt es sich um eine falsche Diagnose, die dann entweder korrigiert oder gelöscht werden muss. Gehen Sie bei der Kontrolle Ihrer Krankenakten gewissenhaft vor, um sich keine Chance auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verbauen.

Meistens keine Untersuchung, sondern Fragebogen

In den meisten Fällen werden zur Prüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich Fragen gestellt. Eine Untersuchung steht dann hingegen nicht an.

Die Gesundheitsprüfung ist dann vollständig abgeschlossen, wenn Sie Ihren Vertrag erhalten und Sie zu den Versicherten zählen. Treten danach Erkrankungen auf, sind diese in den meisten Fällen nicht bedeutsam. Eine Nachmeldung muss nicht erfolgen.

Entscheidend für die Bewilligung der Versicherung ist, dass Sie alle Gesundheitsfragen ehrlich beantworten. Sollte sich im Leistungsfall herausstellen, dass Angaben falsch waren, kann Sie das im schlimmsten Fall Ihre Berufsunfähigkeitsrente kosten.

 

Mehr Informationen gewünscht?
Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um meinen ausführlichen Beitrag zum Thema Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu lesen.

Tipps zur Antragstellung

Damit Sie beim Stellen des Antrags alles richtig machen, haben wir im Folgenden ein paar wichtige Tipps und Hinweise für Sie. Wir zeigen Ihnen, was ein anonymer Gesundheitscheck bewirken kann, wie bestimmte Risiken im Vorfeld auszuschließen sind und welchen Zeitpunkt Sie für die Prüfung bestenfalls wählen sollten.

Anonymen Gesundheitscheck durchführen

Sie möchten möglichst sichergehen, dass Ihre Vorerkrankung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung irrelevant ist? In diesem Fall können Sie auch eine Risikovoranfrage bei Ihrem Versicherer stellen. Damit lässt sich bereits im Vorfeld klären, zu welchen Bedingungen eine BU-Versicherung bei dem Anbieter Ihrer Wahl möglich wäre.

Manche Versicherungen bieten dazu einen schnellen Gesundheitscheck an, mit dem Sie schnell und einfach herausfinden, ob es sich bei Ihrer Vorerkrankung um eine handelt, die für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge Relevanz hat.

Können bestimmte Risiken ausgeschlossen werden?

Auch dann, wenn Sie bereits an Vorerkrankungen leiden, muss das kein Ausschlusskriterium für eine Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen, da viele Erkrankungen für die Versicherung unproblematisch sind. Allerdings erschweren bestimmte Krankheiten den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch: Je nach Art der Erkrankung kann ein Versicherungsschutz durch die Versicherung gewährt werden, was meist über eine der folgenden Möglichkeiten passiert:

  • Erheben eines Risikozuschlages

  • Ausschluss von Krankheiten aus dem Versicherungsschutz

Erkrankungen, wie Rheuma, Multiple Sklerose oder Tumore stellen hingegen ein zu hohes Risiko für die Versicherung dar. Mithilfe des bereits benannten Gesundheitschecks können sie im Vorfeld ausgeschlossen werden.

BU trotz Risikoaufschlag attraktiv?

Unter Umständen ermöglicht Ihnen die Versicherung nur dann einen Antrag, wenn sie einen Risikozuschlag erhebt oder bestimmte Krankheiten vom Leistungsumfang ausgeschlossen werden. Im Falle des Risikozuschlages wird die Versicherung Ihren persönlichen BU-Beitrag um einen Mehrbetrag erhöhen, was damit zusammenhängt, dass sie bei Ihnen ein höheres Risiko für eine Berufsunfähigkeit sieht.

Eine weitere Möglichkeit ist der Leistungsausschluss, bei dem bestimmte Krankheiten und Körperteile von vornherein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Haben Sie beispielsweise einen Bandscheibenvorfall in der Vergangenheit erlitten, ist es möglich, dass Ihre Versicherung sämtliche Erkrankungen und Folgeerkrankungen der Wirbelsäule ausschließt, einschließlich der zugehörigen Bänder, Bandscheiben und Nerven.

Im Vergleich beider Möglichkeiten handelt es sich bei dem Risikozuschlag zumeist um die bessere Lösung. In diesem Fall sind Sie zwar dazu verpflichtet, höhere Beiträge zu bezahlen, profitieren dafür jedoch von einem umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz.

Ferner ist es Ihnen möglich, eine Herunterstufung Ihrer Beiträge zu verlangen, sobald bei Ihnen eine Erkrankung ausgeheilt ist (geregelt im Versicherungsvertragsgesetz) Sie benötigen dazu in jedem Fall ein ärztliches Gutachten, mit dem Ihre Genesung belegt wird. Gehen Sie damit auf Ihre Versicherung zu und bitten sie darum, eine Verringerung des Risikozuschlages vorzunehmen.

In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass sich Versicherungen nur auf einen Leistungsausschluss einlassen. In diesem Fall sollte zumindest eine Aufhebung möglich sein, die bestimmte Bedingungen voraussetzt. Bestenfalls wird Ihre Versicherung die Ausschlussklausel aufheben, sobald Sie frei von Beschwerden sind und keine Behandlungen mehr benötigen. Voraussetzung ist dann, dass Sie das auch nachwiesen. Diese und ähnliche Vereinbarungen lassen sich mit der Versicherung aushandeln.

Richtigen Zeitpunkt wählen

Bei manchen Erkrankungen und damit einhergehenden Behandlungen kann es sinnvoll sein, eine Weile mit der Beantragung des BU-Schutzes zu warten, und zwar so lange, bis die besagten fünf Jahre verstrichen sind.

Häufig lehnen Versicherungen eine BU dann ab, wenn bereits eine Psychotherapie abgeschlossen wurde. Sind fünf Jahre seit der Therapie vergangen, müssen Sie diese in der Regel nicht mehr angeben. Ein Beispiel dazu: Sie haben vor vier Jahren eine Psychotherapie abgeschlossen. Warten Sie dann am besten ein weiteres Jahr, bis Sie den BU-Schutz beantragen, um die Therapie nicht mehr angeben zu müssen.

Versicherung wechseln

Innerhalb der besagten Wartezeit haben Sie allerdings keinen Versicherungsschutz, was natürlich einen Nachteil darstellen kann. Sie besitzen deswegen die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst mit einem Risikozuschlag oder mit einem Leistungsausschluss abzuschließen. Lassen Sie dazu von einem Versicherungsmakler oder -berater mittels anonymer Risikoanfrage in Erfahrung bringen, ob der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unter diesen Umständen möglich ist oder nicht.

Sind die fünf Jahre seit der Beendigung Ihrer Psychotherapie vergangen, sollten Sie über einen Wechsel Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Das bedeutet, dass Sie eine neue BU Versicherung bei einem anderen Versicherer abschließen. Bei diesem sind Sie demzufolge nicht mehr dazu verpflichtet, Ihre Therapie anzugeben, was Ihnen deutlich bessere Bedingungen ermöglicht.

Betrieblich die Berufsunfähigkeit absichern

Sie haben aufgrund Ihrer Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten? Dann empfehlen wir Ihnen, sich als Nächstes mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Dieser kann eine BU Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls für Sie abschließen. Wie bereits angedeutet, sollten Sie dies eher als Notlösung betrachten, weil eine solche Versicherung neben Vorteilen auch Nachteile mit sich bringt.

Die Vorteile sind:

  • vereinfachte Gesundheitsfragen: Versicherer interessiert meistens nur, ob Sie momentan arbeitsunfähig sind oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Die umfangreichen Gesundheitsfragen bleiben damit außen vor.

  • weniger Steuern und Sozialabgaben: Sofern Ihr Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt, zahlen Sie weniger Steuern und Sozialabgaben. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sich mit mindestens 15 Prozent an den Kosten für Ihre BU zu beteiligen.

Als nachteilig zu betrachten ist hingegen:

  • Steuern und Sozialabgaben auf Ihre Rente, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente aus der bAV erhalten: Dahingegen ist eine selbstständige BU meist frei von Steuern und Abgaben.

  • häufig nicht alle Kriterien für gute BU erfüllt: Bei manchen Verträgen endet die Laufzeit bereits mit 60 oder 63 Jahren. Eine Beitragsdynamik ist ebenfalls überwiegend nicht vorhanden.

  • Konfliktpotenzial durch Arbeitgeber als Vertragspartner: Im Antragsprozess wird er demzufolge Details zu Ihrer Gesundheitsgeschichte erfahren. Geben Sie darauf Acht, dass solche Informationen nicht später gegen Sie verwendet werden. Das kann passieren, weil Ihre Berufsunfähigkeit immer auch Folgen für Ihren Arbeitgeber hat, beispielsweise, weil Sie lange ausfallen könnten.

  • betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann nur selten zu anderem Job mitgenommen werden: Ihr neuer Arbeitgeber ist eventuell bei einem anderen Versicherer und akzeptiert deswegen keine Übernahme Ihres Vertrages. Deswegen sollten Sie auch darauf achten, dass Sie den Vertrag im Falle eines Jobwechsels privat weiterführen können. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob dieser auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn Sie den Vertrag selbst fortführen möchten. Andernfalls kann es je nach Alter und Gesundheitszustand passieren, dass Sie später keine ausreichende Absicherung mehr haben.

Weitere Alternativen

In manchen Fällen kann es passieren, dass Ihnen der Makler kein passendes Angebot unterbreitet, und zwar auch dann nicht, wenn eine anonymisierte Risikovoranfrage vorliegt. Lassen Sie sich dann über eine sinnvolle Alternative für die Berufsunfähigkeitsversicherung beraten. Das können zum Beispiel sein:

Diese haben nur den Nachteil, dass Sie im Vergleich mit der BU Versicherung keinen gleichwertigen Schutz bieten. Ausführlicher haben wir das Thema für Sie hier behandelt: Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Fazit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie ab, wenn Sie aufgrund von Krankheit nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können oder allgemein nicht mehr arbeitsfähig sind. Im Normalfall geht mit dem Antrag auch eine Prüfung einher, bei der Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen. Untersuchungen finden hingegen eher selten statt.

Auch eine BU ohne Gesundheitsfragen werden Sie eher nicht finden. Leiden Sie jedoch an einer Vorerkrankung und sind in Sorge darüber, dass Ihnen die Berufsunfähigkeitsprüfung nicht gewährt wird, gibt es andere Möglichkeiten, wie beispielsweise einen Risikoaufschlag. Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag kann deswegen sinnvoll sein.

Lesen Sie bei uns auch alles zu den Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Sie haben weitere Fragen zum Thema BU Versicherung ohne Gesundheitsfragen oder dem BU Vertrag? In diesem Bereich greifen wir alle Fragen auf, die häufig gestellt werden. Hier finden Sie hilfreiche Antworten zum Thema Diagnosen bei BU und erfahren mehr über schwere Vorerkrankungen, auf die sich die Gesundheitsfragen beziehen können.

In bestimmten Fällen wird die BU durch den Versicherer nicht gewährleistet. Das kann beispielsweise bei schweren Erkrankungen wie AIDS, Multiple Sklerose, Krebs oder Diabetes mellitus (schwere Fälle) passieren.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, müssen Sie sich zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, chronischen Erkrankungen und Vorerkrankungen, aktuellen Symptomen und Beschwerden, aber auch Arztbesuchen und medizinischen Behandlungen äußern. Das alles bezieht sich auf einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren. Das Wichtigste dabei ist, dass Sie ehrlich antworten, um später keine Nachteile zu erfahren.

Im Normalfall fragt Sie der Versicherer nach den Erkrankungen der letzten fünf Jahre. Darauf beziehen sich auch die gestellten Gesundheitsfragen.

Zu den schweren Vorerkrankungen zählen unter anderem Diabetes mellitus, chronische Lungenerkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen, Nierenkrankheiten, Immunsuppression und neurobiologische Erkrankungen.

Auch spannend: Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link! Dort finden Sie in unserem Blog aufgelistet: Alle derzeitigen Aktionen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen

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