Berufsunfähigkeit bei Beamten

Was Sie als Beamtin/Beamter wissen, berücksichtigen und bedenken sollten.
Inhaltsübersicht
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann Sie im Ernstfall vor finanziellen Belastungen schützen.

Wichtige Klarstellung: BU Beamte vs. DU

Die wichtigeste Klarstellung gleich vorweg: Wenn wir über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte (bzw. BU für Beamte) sprechen, meinen wir im Grunde immer die Dienstunfähigkeitsversicherung (bzw. DU)! Worin genau der Unterschied liegt und warum die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie als Beamter bzw. Beamtin nicht aussreicht, darauf gehen wir in diesem Beitrag im Detail ein.

Weshalb eine BU-Verischerung nicht ausreicht

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist gut – bei Beamten jedoch nicht ausreichend. Die Anordnung des Dienstherrn zur Dienstunfähigkeit ist nämlich nicht deckungsgleich zur Berufsunfähigkeit: Berufs- ist nicht gleich dienstunfähig. In den überwiegenden Fällen der festgestellten Dienstunfähigkeit liegt nicht gleichzeitig auch eine Erwerbsminderung oder Unfähigkeit zur Ausübung des Berufs vor, weshalb der Versicherte eben keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat.

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Überblick: Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte springt ein, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird. Tritt dieser Fall ein, greift der Versicherungsschutz und das ggf. vorhandene Ruhegehalt wird um die Versicherungssumme ergänzt. Die Versicherung kann als erweiterte Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht werden, die um eine Dienstunfähigkeitsklausel “verlängert” wurde. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, bei – wie der Name bereits verrät – bestätigter Berufsunfähigkeit. Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen sowohl bei vorliegender Dienstunfähigkeit als auch bei Berufsunfähigkeit. Die Dienstunfähigkeit nach Maßgaben des Dienstherrn erfüllt nicht zwingend dieselben Kriterien wie die Berufsunfähigkeit, weshalb eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel häufig nicht greift. Bei Vorliegen einer Dienstunfähigkeitsklausel ist es egal, ob es sich bei beim Versicherungsnehmer um einen Berufseinsteiger, einen Beamten auf Probe oder Widerruf handelt; auch die Anzahl an Dienstjahren ist zweitrangig, weshalb auch junge Beamte vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die BU Beamte, wie die Dienstunfähigkeitsversicherung auch genannt wird, stellt für Beamte einen unverzichtbaren Schutz vor finanziellen Sorgen im Falle der Dienstunfähigkeit dar und sorgt dafür, dass der Beamte seinen gewohnten Lebensstandard erhalten kann – egal ob und wieviel Ruhegehalt derjenige bezieht.

DU Versicherung: Das müssen Sie wissen

Nur Beamte, die bereits seit fünf Jahren im Beruf sind, haben Anspruch auf die Auszahlung eines Ruhegehalts. Ist die Dienstzeit jedoch geringer, wie etwa bei einem Beamtenanwärter, besteht kein bzw. nur ein deutlich geringerer Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Aber auch ein Beamter auf Probe und Beamter auf Widerruf werden aufgrund der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt und erhalten im Ernstfall keine angemessene finanzielle Kompensation hierfür. In diesen Fällen hilft die private Vorsorge in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten ist.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung reicht weiter als die Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Dienstunfähigkeitsklausel ist ein wichtiger Bestandteil der Absicherung von Beamten und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz auch im Falle einer Dienstunfähigkeit greift. Auch eine Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit kann, je nach Bedarf, wichtig sein (wenn der Betroffene beispielsweise Polizist ist).

Eine Dienstunfähigkeit kann nicht nur den Beruf des Beamten beeinträchtigen, sondern auch die gesamte Lebenszeit betreffen und eine Versorgungslücke verursachen. Denn die finanzielle Absicherung durch den Dienstherren ist oft nicht ausreichend, wenn der Beamte noch eine Familie zu versorgen hat. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist hier eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um eine ausreichende Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit zu gewährleisten.

Dienstunfähigkeitsversicherung – Für Beamte aller Art

Ob Bürojob oder Dienst in der Justizvollzugsanstalt: Eine DU ist für alle Beamte wichtig.

Die DU-Versicherung ist jedoch nicht nur für Beamte auf Probe, Widerruf und Berufsanfänger sinnvoll. Auch Beamte auf Lebenszeit, die lange im Beruf stehen, sollten sich Gedanken über eine Dienstunfähigkeitsversicherung machen, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein. Denn auch im Beamtenberuf ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit gegeben, sei es aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen. Gleichzeitig ist die Höhe des Ruhegehalts massiv von der Dienstzeit abhängig, weshalb auch Beamte, die schon lange im Dienst sind, das Risiko tragen, bei einer Dienstunfähigkeit mit einem geringen Ruhegehalt zu enden.

Dienstunfähigkeit – Reales Risiko

Wer denkt, dass Menschen mit einem “Büro-Job” allem Anschein nach wohl kaum dienstunfähig werden, liegt leider falsch: Tatsächlich finden sich die häufigsten Ursachen für die Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit in psychischen Erkrankungen, Nervenerkrankungen sowie solchen am Skelett- und Bewegungsapparat und Krebs. So kann auch Burn-Out zur Dienstunfähigkeit führen. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand im Laufe seines (Arbeits-) Lebens berufsunfähig wird, ist höher als man denken könnte; bei aktuell 20-jährigen Männern liegt sie statistisch gesehen bei 43%. Die Statistik legt es nahe, sich mit dem zugegebenermaßen unschönen Thema auseinanderzusetzen: Jeder fünfte Beschäftigte wird (zumindest vorübergehen) berufs- oder dienstunfähig. Tatsächlich kommt es in Deutschland jährlich zu durchschnittlich 10.500 Fällen der Berufsunfähigkeit, wobei die Zahlen pro Jahr zwischen 9.900 und 12.200 Fällen schwanken. Manchmal reicht ein Schicksalsschlag, mit dem niemand rechnen kann, und man steht vor neuen Fragen und Herausforderungen. Daher sollte sich schon früh und realistisch mit dem “Was passiert, wenn…?” beschäftigt werden.

Diese Klauseln sollten Sie kennen

Die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert die Berufsunfähigkeitsversicherung um die Dienstunfähigkeit. Im Falle einer Dienstunfähigkeit greift der Versicherungsschutz einer Dienstunfähigkeitsversicherung und kann so Versorgungslücken schließen und Ihnen eine adäquate Absicherung ermöglichen. Die DU Versicherung wird von vielen Versicherungsgebern angeboten, dementsprechend viele Tarife gibt es auch. Daher ist es besonders wichtig, sich mit den Anforderungen und Möglichkeiten einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung auszukennen und auf folgende Klauseln und Inhalte zu achten.

Tarife richtig verstehen

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU Versicherung genannt) wird erst zur Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn sie die sogenannte „echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel“ beinhaltet. Es ist enorm wichtig, dass nicht nur eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, sondern der Versicherungsschutz auch die Dienstunfähigkeit inkludiert.
  • Das „echt“ in der Dienstunfähigkeitsklausel steht in diesem Fall für einen Ausschluss der Prüfungskriterien der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung prüft also die Dienstunfähigkeit nicht eigens nach, sondern greift hier auf das Attest des Amtsarztes zurück. Der Vorteil: Der Antragsprozess ist deutlich unbürokratischer und daher wesentlich einfacher. Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel wird die Versicherung dahingegen selbst aktiv und prüft das Vorliegen der Berufsunfähigkeit. Dies birgt das Risiko, dass der Versicherte zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig ist und vom Versicherungsgeber kein Geld erhält.
  • Das „vollständig“ bezieht sich auf die Inklusion der Versicherten abseits ihres Beamtenstatus. Die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel regelt, dass auch Beamte auf Probe oder Widerruf sowie junge Beamte und Beamtenanwärter umfasst sind.
Wird die Abdeckung der begrenzten Dienstunfähigkeit (25% – 75%) gewünscht, ist die „gleitende“ Klausel wichtig. Diese regelt auch die Fälle der Teildienstunfähigkeit, wenn also noch wenigsten 50% der Dienstzeit geleistet werden können und dann seitens der Versicherung noch ein Teil der Rente ausgezahlt wird. Allerdings bleibt hier zu beachten, dass im Falle einer Rentenauszahlung die Beiträge weiterhin gezahlt werden müssen, was Ihre Rente wiederum schmälert. Beamte auf Lebenszeit profitieren von dieser Lösung nicht unbedingt, da eine Kürzung des Endgrundgehaltes nicht möglich ist, sodass der Beamte im schlimmsten Fall lediglich die Rente der begrenzten Dienstunfähigkeit (25% – 75%) erhält. Eine weiterer, wichtiger Vertragsinhalt ist die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit, auch spezielle Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit genannt. Diese sollte vor allem von Polizisten und Justizvollzugsbeamten gewählt werden, da diese im Dienst besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Wenn beispielsweise eine Polizistin eine Verletzung erleidet, die es ihr unmöglich macht, den aktiven Dienst weiterhin auszuführen, kann ihre Arbeitskraft dennoch in der Verwaltung eingesetzt werden. Während es hier kein Ruhegehalt seitens des Dienstherrn gäbe, zahlt die Versicherung dennoch eine Rente, die einen möglichen Einkommensunterschied ausgleichen kann. Auch sollten Sie auf die sogenannte “abstrakte Verweisung” achten, welche in modernen DU-Tarifen nicht mehr enthalten sein sollte. Diese Klausel regelt, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch genommen wird, wenn der Beamte auf eine andere, trotz der Erkrankung noch ausführbare Tätigkeit verwiesen werden kann. Zugegeben, die private BU für Beamte ist keine leichte Kost. Gerne helfe ich Ihnen, aus den vielen Informationen den richtigen Weg für Sie herauszufiltern und gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Angebot zu erarbeiten. Kontaktieren Sie mich gerne jederzeit! Dienstunfähigkeit kann potenziell jeden treffen, sowohl den Polizisten als auch den Verwaltungsbeamten.

Warum ist die Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist ein wichtiges Thema, über welches sich lieber früher als später gekümmert werden sollte. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bietet eine wichtige Absicherung, da sie im Fall einer Dienstunfähigkeit eine entstehende Versorgungslücke schließen kann. Sie sorgt dafür, dass der Lebensstandard aufrechterhalten werden kann und dass der Beamte trotz der Dienstunfähigkeit weiterhin Geld zur Verfügung hat. Wer etwa aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird, hat bereits mit vielen Sorgen zu kämpfen – wenigstens die existenzielle Not kann durch das private Vorsorgen genommen werden. Denn gerade für Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf reicht das Geld, welches der Staat zahlt, in der Regel nicht aus – wenn er überhaupt zahlt. Übrigens: Dienstunfähig können nur Beamte werden; Arbeitnehmer werden berufs- bzw. arbeitsunfähig.  

Gesetzliche Regelungen

In den §§ 44 – 49 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) ist der Begriff der Dienstunfähigkeit geregelt. Demnach gelten Soldaten oder Beamte dann als dienstunfähig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustandes oder aus anderen gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig sind, ihre dienstlichen Pflichten dem Dienstherrn gegenüber zu erfüllen. Auch gilt derjenige als dienstunfähig, der wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten über drei Monate hinweg auszuüben und diese auch voraussichtlich in den darauffolgenden sechs Monaten, insgesamt also innerhalb eines Jahres, nicht wieder wird voll aufnehmen können. Liegt die Vermutung der Dienstunfähigkeit nahe, muss der Dienstherr zunächst prüfen, ob er den Beamten in den Ruhestand schickt und ihm lebenslang Leistungen in Form einer Rente zahlt, oder ob eine Versetzung in ein anderes Amt erfolgen kann, welches mit seinem gesundheitlichen Zustand vereinbar ist. Dies ist natürlich nicht die optimale Lösung, da es auf der einen Seite zu Einbußen beim Gehalt kommen kann und auf der anderen Seite bloß eine Alternative zum eigentlich gewählten – und gewollten – Beruf darstellt.

Wer gehört alles zu den Beamten im Sinne des Bundesbeamtengesetzes?

  • Mitarbeiter bei Behörden
  • Polizisten
  • Lehrer
  • Staatsanwälte
  • Richter und Soldaten (diese werden den Beamten gleichgestellt und stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis)
Übrigens: Neben den Bundesbeamten gibt es noch die Landesbeamten, also Beamte der Länder und Kommunen. Für sie gilt das Beamtenstatusgesetz und die im jeweiligen Bundesland geltenden Regelungen.  

Reguläre und begrenzte Dienstunfähigkeit

Der Grad der Dienstunfähigkeit bestimmt sich nach den ärztlichen Unterlagen, auf die sowohl der Dienstherr als auch die Versicherung Bezug nimmt.

Reguläre Dienstunfähigkeit

Die Untersuchung und entsprechende Beurteilung, ob ein Beamter dienstunfähig ist, wird durch einen Amtsarzt oder Arzt, der ein zugelassener Gutachter ist, durchgeführt. Während es bei der Berufsunfähigkeit ein Maximum der Leistungsfähigkeit braucht (hier bei 50%), sieht es beim Thema Dienstfähigkeit anders aus. Hier kann der Beamte beispielsweise zu 75% leistungsfähig sein und dennoch als dienstunfähig gelten, sofern es sich nicht sagen lässt, ob die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Wer dauerhaft, also regulär, dienstunfähig ist, wird zwangsweise in den Ruhestand versetzt. Dies ist regelmäßig mit finanziellen Einbußen verbunden, die Pension kann je nach Anzahl der Dienstjahre und des Beamtenstatus relativ gering ausfallen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ist der Betroffene noch zu 60% Leistungsfähig und hat nur eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, so gilt er für die Versicherung nicht als berufsunfähig, für seine Dienstherren jedoch gegebenenfalls als dienstunfähig. Die Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher ausgeschlossen und ein Ruhegehalt kommt dem Beamten, wenn dieser weniger als fünf Jahre im Dienst ist, auch nicht zu. Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass derjenige in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird, wenn die nötigen Voraussetzungen hierfür vorliegen.  

Begrenzte Dienstunfähigkeit

Abzugrenzen von der regulären Dienstunfähigkeit ist die begrenzte Dienstunfähigkeit. Diese besteht, wenn der Betroffene sein Amt beibehalten und mindestens die Hälfte seiner normalen Arbeitszeit erfüllen kann. Trifft dies zu, erhält er neben seinen Dienstbezüge nach §72a des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) ebenfalls einen Zuschlag nach der BDZV (Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstunfähigkeit). Ist der Beamte jedoch in der Lage, ein anderes Amt auszuführen, bei dem die Arbeitszeit ebenfalls entsprechend gekürzt wird, wird von der begrenzten Dienstunfähigkeit abgesehen. Erteilt der Beamte seine Zustimmung, kann er auch einen Aufgabenbereich übernehmen, der nicht seinem ursprünglichen Amt entspricht oder unter seiner Qualifikation liegt. Wer sich bereits aufgrund einer Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand befindet, kann jederzeit von seinem Dienstherrn in ein Amt gehoben werden, bei welchem er mindestens dasselbe Grundgehalt erhält wie zuvor. Erfüllt der Beamte die gesundheitlichen Anforderungen dieses Amtes, ist er verpflichtet, der Berufung Folge zu leisten.

Ruhegehalt: Wer bekommt wieviel?

Beamter ist nicht gleich Beamter, zumindest nicht, wenn es um die Frage der finanziellen Kompensation und Versorgung bei Eintritt der Dienstunfähigkeit geht. Es macht einen großen Unterschied, ob der Betroffene ein Beamter auf Probe oder etwa ein Beamter auf Lebenszeit ist.

Der Beamtengrad ist entscheidend

Beamte auf Lebenszeit haben erst nach fünf Jahren Dienstzeit einen Anspruch auf Ruhegehalt. Dieses wird vom Dienstherrn gezahlt, wenn der Betroffene wegen der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach vierzig Jahren maximal 71,75 % des durchschnittlichen Bruttogehalts, welches während der letzten zwei Jahren bezogen wurde (vgl. § 14 BeamtVG). Beamte, die fünf Jahren im Dienst sind, haben Anspruch auf eine sog. Mindestversorgung, auch Mindestpension genannt, zu. Diese beträgt 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe, welche vom Beamten zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand erreicht wurden. Alternativ beträgt die Absicherung 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zuzüglich einer fixen Summe von 30,68 Euro (hier spricht man vom amtsunabhängigen Mindestruhegehalt). Ist der dienstunfähige Beamte jedoch Berufsanfänger, muss zunächst die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen und die eben genannten fünf Jahre Dienstzeit geleistet werden, bevor die Dienstherren eine finanzielle Absicherung in Form von Ruhegehalt gewähren. Vor allem, wenn es sich bei dem Betroffenen um einen Beamten auf Probe oder Beamten auf Widerruf handelt, sieht die Sachlage etwas anders aus. Ein Beamter auf Probe ist nur dann berechtigt, Ruhegehalt zu beziehen, wenn er aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Diensterkrankung dienstunfähig wird. Liegt eine andere Ursache, wie beispielsweise ein privater Unfall abseits des Berufs, vor, wird der Beamte aus dem Dienst entlassen und erhält keinerlei Bezüge. Betroffene können nur einen Antrag auf Unterhaltsbeitrag stellen; zur Bemessung der Höhe des Beitrags sowie der Dauer der Leistungen wird hier die wirtschaftliche Situation desjenigen berücksichtigt. Der Betroffene wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, jedoch muss er dort bereits seit fünf Jahren versichert sein, um die entsprechenden Leistungen, wie die Erwerbsminderungsrente, beziehen zu können. Ist dies nicht der Fall, ergibt sich für Beamte auf Probe eine große Versorgungslücke. Noch weitaus schwieriger ist es für den Beamten auf Widerruf. Auch er bekommt wie der Beamte auf Probe kein Ruhegehalt wenn er dienstunfähig wird. Selbst wenn der Grund hierfür ein Dienstunfall ist, hat er nur die Möglichkeit, Unterhaltsbeitrag für die Dauer der durch den Unfall verursachten Erwerbseinschränkung zu beantragen. Wird er aufgrund einer anderen Ursache abseits des Berufs dienstunfähig, so fällt auch der Unterhaltsbeitrag weg; Ruhegeld kann der Beamte auf Widerruf in keiner Konstellation erhalten. Fazit: Beamte auf Lebenszeit, welche die erforderliche “Fünf-Jahres-Grenze” noch nicht erreicht haben sowie Beamte auf Widerruf und auf Probe erhalten kein Ruhegehalt.

Das Beamtenbesoldungsgesetz

Das Beamtenversorgungsgesetz regelt die Dienstunfähigkeit und wann und in welcher Höhe das Ruhegehalt gezahlt wird. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ein Beamter auf Lebenszeit mindestens fünf Jahre im Dienst gewesen sein muss, um einen Ruhegehalt zu erhalten. Ein weiterer, anerkannter Grund ist der Dienstunfall ohne grobes Verschulden. Wird der Beamte auf Lebenszeit vor Ablauf der fünf Jahre dienstunfähig und deshalb aus dem Dienst entlassen, kann der Dienstherr einen Unterhaltsbeitrag genehmigen. Dieser kann bis zur Höhe des Ruhegehalts angepasst werden. Ist der Beamte durch einen Dienstunfall in die Dienstunfähigkeit gerutscht, erhält er ein Unfallruhegehalt. Dieses liegt zwischen 66% und 75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Ein Beamter, der sich im Dienst einer Lebensgefahr ausgesetzt hat und infolge dessen einen „qualifizierten Dienstunfall“ erleidet, steht laut §37 BeamtVG ein entsprechend höheres Unfallruhegehalt zu.

Staatliche Absicherung ausreichend?

Warum reicht es also nicht aus, sich auf das Ruhegehalt vom Staat zu verlassen? Berufsanfänger, Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe erhalten grundsätzlich kein Ruhegehalt. Doch auch für Beamte auf Lebenszeit kann die Dienstunfähigkeit enorme finanzielle Sorgen bedeuten: Wie hoch die Rente letztendlich ausfällt, bestimmt sich nach der Dienstzeit. Wer Mitten in seinem Berufsleben dienstunfähig wird, hat noch einige Jahre bis zum eigentlich vorgesehenen “Renteneintritt” und muss daher die entstehende finanzielle Lücke schließen, welche auch die Altersvorsorge beeinflusst. Doch eine Dienstunfähigkeitsversicherung lohnt sich nicht nur für die genannten Gruppen, sondern auch für Beamte auf Lebenszeit. Beamte, die zwar den Status auf Lebenszeit haben, aber die Tätigkeit dennoch nicht allzu lange ausführen, erhalten zwar ein Ruhegehalt, welches sich jedoch maßgeblich von ihrem Gehalt unterscheiden kann. Denn: Die Höhe des Ruhegehalts bestimmt sich nach den geleisteten Dienstjahren. Daher kann es schwierig werden, mit dem nunmehr nur geringen Einkommen zurechtzukommen.

Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Die Höhe des Versicherungsschutzes bestimmt sich nach Ihrer individuellen Situation. Wir halten fest: Berufsunfähigkeitsversicherungen mit der Erweiterung einer Dienstunfähigkeitsklausel (Dienstunfähigkeitsversicherung) sind essenzieller Bestandteil der eigenen Absicherung. Wer sich mit dem Abschluss einer DU Versicherung beschäftigt, muss sich zunächst fragen, ob aktuell ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht bzw. wann dies der Fall sein wird. Hier können sich Beamte an die zuständige Besoldungsstelle wenden. Auch die Höhe der auszuzahlenden Rente einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist wichtig: Berufsanfänger und junge Beamte benötigen eine höhere Absicherung als Beamte, die kurz vor der Ruhezeit stehen. Manche Versicherungsgesellschaften teilen die Versicherungszeit in verschiedene Abschnitte ein: Im ersten Abschnitt sind die zu zahlenden Beiträge sowie die zu erhaltende Rente im Fall einer Dienstunfähigkeit höher. Die Länge dieser Abschnitte kann der Versicherte in der Regel selbst bestimmen. Gängig sind hie zehn Jahre. Im zweiten Abschnitt werden die Versicherungsbeiträge niedriger und auch die Rente geringer. Dies ist aber nicht zwingend ein Problem, da sich in der Zwischenzeit auch die Höhe des Ruhegehalts aufgrund der Dienstzeit innerhalb des Berufs erhöht hat.

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Fazit: Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Mit einer Versicherung sind Sie nicht nur durch den Dienstherrn abgesichert, sondern rundum versorgt. Wer seinen Beruf in einem Unternehmen nicht mehr ausüben kann, dem hilft entweder eine abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Saat mit einer Erwerbsminderungsrente. Dies gilt jedoch nicht für Beamte: Sind diese aufgrund ihres körperlichen Zustands oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr in in der Lage, ihren Beruf auszuüben, werden sie von ihrem Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Als Beamter genießt man eine gewisse Absicherung durch den Dienstherren. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt und erhält ein Ruhegehalt, welches sich nach den Dienstjahren und dem letzten Einkommen richtet. Doch in vielen Fällen reicht diese Versorgung nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn die Dienstunfähigkeit früh im Berufsleben eintritt.

Die passende DU Versicherung wählen – Gemeinsam die richtige Wahl treffen

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Die vielen Angebote von Versicherungen können auf den ersten Blick überfordern. Wie bereits festgestellt handelt es sich bei der Dienstunfähigkeit jedoch um ein enorm wichtiges, verständlicherweise aber unschönes Thema. Daher ist es umso wichtiger, den richtigen Versicherungsvertrag zu wählen: Insbesondere die echte und volle Dienstunfähigkeitsklausel muss fester Bestandteil Ihres Tarifes sein.

In welcher Höhe der Versicherungsschutz angesetzt wird, hängt maßgeblich mit Ihren persönlichen Umständen und Ihrem Bedarf zusammen: Ihre Dienstzeit, das aktuelle bzw. zu erwartende Einkommen, Ihr Alter sowie die Art Ihres Berufs spielen hierbei eine wichtige Rolle. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld gründlich über die verschiedenen Optionen zu informieren und eine Versicherung zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.


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