Wie Sie Fehler vermeiden und was Sie wissen sollten
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) tauchen im Rahmen der Gesundheitsprüfung auf und sind enorm wichtig, wenn es um den Abschluss des Versicherungsvertrags geht.
Die Auswahl ist groß, aber kein Mensch braucht alle auf dem Markt angebotenen Versicherungen. Viele Versicherungen machen nur für einen sehr speziellen Personenkreis Sinn, manche nützen überhaupt niemandem. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch für jeden Menschen sinnvoll und gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Entsprechend hoch sind die Hürden, um zu guten Konditionen hier aufgenommen zu werden. Dieser Beitrag soll Licht ins Dunkel der Gesundheitsfragen bringen und Ihnen Ratschläge und Tipps an die Hand geben, wie Ihr nächster Versicherungsantrag gelingt!
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die BU Versicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört wohl zu den Versicherungen, ohne die man eigentlich gar nicht das Haus verlassen sollte.
Daher eine kurze Rekapitulation: Der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherte vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig wird, also nicht mehr in der Lage ist, seiner zuletzt ausgeführten Arbeit nachzugehen. Um den finanziellen, gar existenziellen Belastungen, die der Verlust der Arbeitskraft mit sich bringt, entgegenzutreten, umfasst der Versicherungsschutz eine monatlich gezahlte Berufsunfähigkeitsrente (BU Rente).
Die Aufnahme in eine BU ist schwieriger als bei anderen Versicherungsarten, die Versicherungsgesellschaft wägt das Risiko, ob es durch den Versicherungsnehmer zum Versicherungsfall kommt, genau ab. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das für den Kunden, einen umfangreichen Fragenkatalog zur eigenen Gesundheit und Verfassung beantworten zu müssen. Dieser Fragenkatalog in der Gesundheitsprüfung beinhaltet die Gesundheitsfragen.
Das Problem der Fragebögen
Um das System hinter der Gesundheitsprüfung in Form der Fragebögen zu verstehen, muss sich der Standpunkt der Versicherungsgesellschaft angeschaut werden: Diese will Risiko- bzw. Problemfälle, in denen sie leisten muss, vermieden. Wird also deutlich, dass der Eintritt des Leistungsfalls bei einem Neukunden statistisch gesehen ziemlich wahrscheinlich ist, liegt es nicht im Interesse der Gesellschaft, ihn überhaupt oder zu denselben Konditionen wie einen “risikoarmen Versicherungsnehmer” zu versichern – zumal auch nur so die Wirtschaftlichkeit einer BU gewährleistet werden kann.
Jeder Versicherer möchte also genau wissen, welche Gefahren und Risiken Antragssteller mitbringen. Um dies herauszufinden, muss von ihnen der bereits erwähnte Fragebogen bearbeitet werden.
Für den Kunden stellen die Fragebögen oft eine echte Herausforderung dar. Die häufig sehr privaten Fragen können äußerst detailliert sein, was den potenziellen Versicherungsnehmer vor die Aufgabe stellt, seine gesamte Historie in puncto Gesundheit aufzuarbeiten.
Währenddessen besteht auch immer die Gefahr, dass der Kunde abgelehnt wird. Beispielsweise kann eine gewisse Vorerkrankung vom Versicherungsschutz vertraglich ausgeschlossen sein. Tritt also der Leistungsfall aufgrund dieses Krankheitsbildes ein, so würde die BU nicht leisten müssen.
Für den normalen Versicherungsnehmer ist es schwer nachvollziehbar, warum er sich daran erinnern soll, ob er in den letzten 5 Jahren an einer Grippeinfektion litt. Noch viel schwieriger ist es zu vermitteln, weshalb ein Versicherungsanbieter den Kunden ablehnt, weil dieser vor sechs Jahren eine Sportverletzung hatte.
Was jedoch nur wenige wissen: Es gibt keine einheitlichen, für alle verpflichtenden Gesundheitsfragen. Diese unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, und das zum Teil gewaltig. Es sind jedoch nicht nur Unterschiede des Inhalts sondern auch der Formulierung, die jedoch entscheidend sein können.
Ein Beispiel:
Ob diese Formulierung „Bestehen oder bestanden Krankheiten oder Beschwerden wie XYZ“ oder „Waren Sie in den letzten fünf Jahren in ärztlicher Behandlung wegen XYZ“ lautet, macht einen großen Unterschied. Die Wortwahl kann im einen Fall zu einer Annahme führen, im anderen Fall aber zu einer Ablehnung.
Mehr über die Probleme mit Gesundheitsfragen sowie der Gesundheitsprüfung allgemein erfahren Sie hier. In diesem Beitrag schauen wir uns deshalb gemeinsam einige Versicherungsgesellschaften und ihre Eigenheiten bezüglich der Gesundheitsfragen an und ordnen diese samt einiger Tipps für Sie ein. Zuerst möchte ich Ihnen allerdings noch einige allgemeine Informationen über die Gesundheitsfragen an die Hand geben.
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen: Mit diesen Tipps zur passenden BU
Wenn Sie auf der Suche nach der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung sind und bei der Gesundheitsprüfung ankommen, sollten Sie besser von Beginn an richtig handeln und die folgenden Hinweise beachten. Denn leider gilt bei vielen Anbietern einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Grundsatz, dass der Kunde nur einen Versuch hat.
Ein Antrag, der aufgrund des Gesundheitszustands abgelehnt wird, kann nicht oder nur in Ausnahmefällen in die Revision gehen. In einem solchen Fall ist es häufig nur möglich, es bei einer anderen Versicherung zu versuchen. Wobei dies auch nicht immer so einfach ist, da sich die Versicherungen untereinander über abgelehnte Anträge mittels einer Datenbank austauschen. Hierzu kommen wir aber noch.
Idealerweise wird dieses Szenario also von Vornherein vermieden. Die Anfragen – sie werden meist als Risikoanfragen bezeichnet – bedeuten Aufwand und nicht zuletzt auch Kosten für die BU Versicherung. Dabei ist es für Versicherungsunternehmen grundsätzlich einfacher, einen Antrag ohne intensive Prüfung abzulehnen, als sich im Rahmen der Risikoprüfung detailliert mit diesem auseinanderzusetzen. Der Grund dafür liegt in dem System der Angebot und Nachfrage: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wie eingangs erwähnt, nahezu unverzichtbar und daher entsprechend gefragt.
Folgende Hinweise sollten Sie daher beherzigen:
Tipp 1: Einen Vermittler hinzuziehen
Ein Berater, der sein Geschäft versteht, kennt auch die verschiedenen Versicherungsunternehmen und ihre Eigenheiten. Er kann die Erfolgsaussichten schon vor Antragstellung einschätzen und Ihnen einen Einblick in die Praxis der jeweiligen BU ermöglichen. Vor allem steht der Versicherungsmakler Ihnen während des gesamten Prozesses mit Rat und Tat zur Seite: Einerseits werden entstehende Fragestellungen geklärt und beispielsweise die Risikovoranfrage durch den Berater übernommen. Die Folgen: Sie haben einerseits Gewissheit, dass Sie das individuell bestmögliche Ergebnis erzielen und andererseits Zeit und Mühen gespart, sich mit dem teils komplizierten Prozess völlig allein auseinandersetzen zu müssen.
Wir als Versicherungsmakler begleiten Sie nicht nur bei der Suche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern unterstützen Sie auch tatkräftig beim Gesundheitscheck, dem Beantworten der Gesundheitsfragen und wir finden, wenn es bei einem Versicherungsanbieter nicht geklappt hat, attraktive Alternativen, um Ihnen den Versicherungsschutz zu gewährleisten, den Sie benötigen.
Dank unserer Erfahrung sehen wir in den meisten Fällen bereits anhand Ihrer Angaben und Antworten auf die Gesundheitsfragen, welche BU Versicherung die beste Wahl für Sie ist.
Übrigens: Wir haben eigene Fragebögen mit Gesundheitsfragen für die Risikovoranfrage konzipiert, welche auch ein Gesundheitsdaten-Beiblatt enthalten. Dieses hilft Ihnen bei der effizienten Beantwortung und führt daher schneller zu Ziel. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich ebenso jederzeit bei Bedenken oder Fragen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon für ein kostenlos Erstgespräch!
Tipp 2: Genaue Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand
Berufsunfähigkeitsversicherungen müssen sich um Anfragen keine Sorgen machen, die Nachfrage ist hoch und das Angebot rar.
Deshalb kann ein Kunde eher mit einer Ablehnung rechnen, wenn die Gesundheitsfragen unvollständige Angaben enthalten, widersprüchlich sind oder der zu viele Fragen unbeantwortet bleiben.
Noch einmal zur Verdeutlichung: Im Versicherungsschutz einer (privaten) Krankenversicherung ist die ärztliche Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt umfasst, welcher von der Versicherung bezahlt werden muss. Die Haftpflichtversicherung deckt einen einmaligen Schaden ab. All dies sind also Kosten, die ein konkretes Ende und einen überschaubaren Umfang haben. Der Berufsunfähigkeitsschutz muss hingegen im schlimmsten Fall den Versicherten für den Rest seines Berufslebens absichern. Die Leistungen sind also umfassend und ein Ende nicht in jedem Fall abzusehen. Darunter ist nicht nur der Bausparvertrag oder die Lebensversicherung zu verstehen, sondern auch Rentenversicherungsbeiträge, Riester, Rürup und Darlehensverträge.
Wenn die Angaben dem Prüfer zu wenig Informationen geben, um das Risiko akkurat einschätzen zu können, wird es zwangsläufig zur Ablehnung kommen. Beantworten Sie die Fragen also genau und geben Sie Ihre Gesundheitshistorie so umfangreich wie nur möglich wieder. Sie können Ihr Gedächtnis auch mit Hilfe Ihrer Krankenakte oder Ihrem Hausarzt unterstützen und letzteren in der Regel auch bei Fragen und Unklarheiten konsultieren.
Tipp 3: Die Fragen ehrlich beantworten; rechtliche Konsequenzen umgehen
§ 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (kurz: VVG) regelt die Angabenpflicht des Versicherungsnehmers. Machen Sie unvollständige Angaben zu den Gefahrenumständen oder verheimlichen Sie einzelne Aspekte, kann der Versicherungsgeber vom Vertrag zurücktreten und muss demnach auch nicht mehr leisten. Angaben zur Gesundheit, bestehenden Krankheiten oder Vorerkrankungen sind also vollständig zu beantworten.
Krankheiten werden seit der Vereinheitlichung durch die World Health Organisation WHO in Codeform festgehalten. Dieses System wird “International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems” genannt und mit ICD abgekürzt. Diese Codes sagen jedoch nichts über den tatsächlichen Verlauf oder die Schwere einer Krankheit aus, sondern bezeichnen nur die Klassifizierung der Diagnose. Die alleinige Angabe eines ICD-Codes ist für einen Risikoprüfer daher wenig aussagekräftig und nicht ausreichend – hiervon sollte abgesehen werden, wenn nicht weitere Daten und Ausführungen ergänzt werden.
Wenn Sie dem Prüfer also vollständige Eckdaten geben wollen, machen Sie eigene, zusätzliche Angaben. Nennen Sie die Dauer Ihrer Abwesenheit von Beruf, Schule oder Universität gemäß Ihrer Berufsunfähigkeitsbescheinigung. Weisen Sie darauf hin, dass die Behandlung erfolgreich war und in der Folge keine Beschwerden mehr aufgetreten sind.
Fehlen diese Angaben, bleibt dem Prüfer oft nichts anderes übrig, als immer den schlimmsten möglichen Fall anzunehmen. Ein Beispiel: Ein Fernbleiben von der Arbeitsstelle aufgrund von Kopfschmerzen kann seine Ursache in einem Trinkgelage haben, das am Vorabend stattfand und somit eine einmalige und abgeschlossene Angelegenheit darstellen. Es kann aber auch der Auftakt zu einer lebenslangen Serie schwerer Migräne-Anfälle sein. Ist dies nicht ausführlich geschildert, muss der Prüfer Letzteres annehmen.
Eine Reihe von Fragen sollten letztendlich beantwortet sein:
- Wann wurde die Diagnose gestellt?
- Wann war die Therapie und über welchen Zeitraum erstreckte sie sich?
- Welche Ursache hatte die Erkrankung?
- Wie wurde sie behandelt?
- Wann war die Erkrankung ausgeheilt?
- Welche ähnlichen Beschwerden gab es seither (ideal: gar keine)?
Durch ein Attest Ihres Arztes kann dieser bestätigen, dass eine vor einigen Jahren aufgetretene Sportverletzung vollständig ausgeheilt ist und kein Risiko mehr für den Versicherer darstellt. So können auch Vorerkrankungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung entschärft werden, welche sonst regelmäßig dazu führen, dass ein Vertrag nicht oder nur mit einem unattraktiven Tarif zustande kommt.
Erkennen die Prüfer eine ausführliche Beantwortung der Fragen und nehmen somit ein echtes Anliegen an, wird dies positiv bewertet. Auch eine nachlässige Beantwortung der Gesundheitsfragen fällt auf. Denn der subjektive Eindruck zählt bei der Frage nach Abschluss oder Ablehnung vom Antrag.
Gut zu wissen: Es sollte zwar jedem bewusst sein, dennoch möchten wir an dieser Stelle betonen, dass Sie als Antragsteller vor Abschluss den Vertrag, hier sind insbesondere die Versicherungsbedingungen zu nennen, lesen und verstehen sollten. Hier wird nicht nur Ihr Tarif beschrieben, sondern auch die Leistungen, der genaue Versicherungsschutz und weitere, wichtige Fakten genannt. Ergibt sich nach dem Lesen des “Kleingedruckten” eine konkrete Fragestellung, können wir diese gerne im Gespräch erklären und lösen.
Tipp 4: Hobbys und Sport
Freizeitaktivitäten sind ein Teil der gesunden Lebensführung. Bei den sogenannten Extremsportarten wird jedoch die Grenze zum Risiko überschritten. Viele hundert Kilometer in der Woche auf dem Rennrad zurückzulegen bedeuten – zumindest für Versicherer – über kurz oder lang Bandscheibenschäden an der Lendenwirbelsäule, und jeder Snowboarder in der Halfpipe wird mindestens einen Daumengelenksriss in seinem Leben erlitten haben. Vor allem aber Sportarten wie Free Climbing, Base Jumping oder Fliegen mit dem Wingsuit lassen den Risikoprüfer aufhorchen.
Wer seine Freizeit besonders riskant gestaltet, der läuft Gefahr einer Absage. Deshalb sind auch hier für eine Annahme detaillierte Angaben vom Antragssteller vorteilhaft, da sie dem Prüfer die Ungewissheit zumindest zum Teil nehmen. Wie häufig und in welchem Ausmaß treiben Sie Sport? Es kann ja durchaus sein, dass Sie in ihrer Jugend risikofreudiger in puncto Aktivitäten waren und mittlerweile nur einmal in der Woche mit den alten Herren vom Verein Fußball spielen. Wenn Sie dies entsprechend darlegen, steht die Chance, dass Ihr Antrag positiv aufgenommen wird, gut bis sehr gut (abhängig von weiteren Voraussetzungen).
Tipp 5: Beruf
Es gibt Berufsgruppen, die keiner weiteren Beschreibung bedürfen. Womit ein Steuerberater oder ein Taxifahrer seinen Tag verbringt, ist den meisten Leuten klar. Bei vielen anderen Berufen aus dem Bereich der Verwaltung, der sog. “Corporate”- und Medienwelt genügt die Berufsbezeichnung nicht. Insbesondere bei den aus dem englischsprachigen Raum stammenden Bezeichnungen, die mit “Specialist“, “Associate” oder “Manager” enden, gilt es, das Berufsbild näher zu definieren, da anhand der Bezeichnung nahezu alles oder nichts gemeint sein kann.
Beschreiben Sie in den Gesundheitsfragen daher Ihren Beruf so, wie er ist. Nennen Sie Bildschirmarbeit, Umgebung, Lautstärke, Rauch und Staub, Stehen oder Sitzen (und den Anteil davon am Tagesablauf) sowie weitere, wichtige Merkmale.
Auch hier helfen die ausführlichen Angaben dabei, dass ein vollständiger Eindruck entsteht – und Ihre Chancen auf eine Annahme steigen.
Extra: Durch Versicherungsmakler profitieren
Jeder Makler hat eigene Erfahrungen mit den Versicherungsgesellschaften. Wer zum Beispiel viele neue Kunden ins Haus bringt, hat immer ein besonderes Standing. Doch die Quantität alleine ist noch nicht alles. Kunden, die ihre Beiträge pünktlich zahlen, geforderte Informationen zeitnah einreichen und – hier sind wir beim wichtigsten Punkt – über die Versicherungsdauer hinweg in guter Verfassung bleiben und es daher zu keinen Leistungen in Form der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente kommt, sind ganz ohne Frage für die Versicherer am wertvollsten. Wenn wir viele solcher Kunden vermitteln, dann wächst unser Renommée ganz von selbst.
Kann sich der Prüfer nicht zwischen zwei gleichrangigen Antragsstellern entscheiden kann es durchaus passieren, dass er “unseren Kandidaten” wählt, weil er uns eben gut kennt. Im Falle eines anderen Maklers ist es nicht auszuschließen, dass derselbe Kunde abgelehnt worden wäre, weil die genannte persönliche Beziehung und der gute Ruf nicht vorhanden sind.
In Einzelfällen ist es sogar möglich, dass ein eher aussichtsloser Kandidat auf unsere Bitte hin mit einigen Sonderklauseln doch noch seinen Versicherungsschutz erhält. Der Prüfer schließt sich mit der Zentrale kurz, und erfragt hier die Arbeit, die wir bisher für die Versicherung geleistet haben. Kommt dann die Bestätigung, dass wir für zuverlässige und risikoarme Kunden bekannt sind, dann kann der Prüfer auch ein Auge zudrücken.
Wie finden Sie die richtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit?
Bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutzes stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Laden Sie sich gerne unseren Leitfaden mit den wichtigsten Handlungshilfen für die Wahl einer geeigneten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit herunter!
Exkurs: Das erste Gespräch beim Berater
Haben Sie Ihre Gesundheitshistorie – idealerweise anhand des Vordrucks der Gesundheitsfragen – aufgearbeitet, steht das erste Gespräch mit Ihrem Berater an. Wir sehen uns zunächst Ihre Angaben an und machen Sie darauf aufmerksam, wenn an einer Stelle ausgeholt oder Beweise in Form eines Attests o.ä. dargeboten werden sollten. Gemeinsam arbeiten wir die Gesundheitsfragen und Ihre Antworten hierauf durch.
Im nächsten Schritt werden sich die verschiedenen Versicherer näher angesehen und evaluiert, welche am besten zu Ihnen passen. Hierbei sind wir als freie Versicherungsmakler nicht an bestimmte Gesellschaften gebunden. Vielmehr haben wir ein breites Spektrum an Angeboten, aus denen wir wählen können. Dies macht unsere Arbeit deutlich transparenter und flexibler.
Wie bereits gesagt unterscheidet sich die Gesundheitsprüfung zwischen den Gesellschaften teils enorm. Wir kennen die Fragen, die gestellt werden und können die Tragweite der Unterschiede einordnen.
So kann beispielsweise eine psychische Erkrankung mit erfolgter Psychotherapie bei nahezu allen Anbietern zur Ablehnung des Antrags führen. Wir können uns an dieser Stelle die unterschiedlichen Formulierungen zu Nutze machen: Wird nach einer Psychotherapie einerseits innerhalb der letzten fünf oder andererseits innerhalb der letzten zehn Jahre gefragt und lag die Therapie irgendwo dazwischen, dann wird der Antragsteller bei der einen Gesellschaft angenommen und bei der anderen abgelehnt.
Dies ist der Grund, weshalb es so wichtig ist, vor dem Gespräch die Behandlungshistorie aufzuarbeiten. Wir machen es Ihnen etwas leichter und stellen Ihnen Formulare bereit, die Sie durch diese Aufgabe führen.
Gesundheitsprüfung Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherer im Blick
Die verschiedenen Versicherer und ihre Gesundheitsfragen werden nun konkret vorgestellt und die jeweiligen Besonderheiten aufgezeigt.
Alte Leipziger Versicherung…
…geht nur drei Jahre in die Vergangenheit
Die Alte Leipziger Versicherung hat einen einzigartig positiven Aspekt. Bei vielen allgemeinen Beschwerden und Krankheiten wird die Auskunftspflicht nur auf die vorangegangenen drei Jahre begrenzt.
Was zunächst für den Verbraucher sehr gut klingt, muss allerdings genauer betrachtet werden. Wie die anderen Anbieter auch, unterscheidet die Alte Leipziger grundsätzlich zwischen ernsthaften und sehr schweren Krankheiten. So werden die Frage auch sehr unkonkret gehalten, indem nur nach „Krankheiten, Unfallfolgen oder Schäden“ gefragt wird. Diese schwammige Formulierung kann beim Beantworten der Fragen negative Folgen für den Antragsteller haben und ihm den Abschluss erschweren: Er stellt sich nämlich zurecht die Frage, wann es sich um ein vorübergehendes Leiden und wann um eine echte Krankheit handelt. Wir sehen bei den anderen Anbietern bessere Beispiele, in denen konkret formuliert wird, wann ein Wehwehchen oder Unwohlsein tatsächlich als Krankheit zu bewerten ist.
…bei schweren Erkrankungen bleibt es bei dem Zeitraum der letzten 5 Jahren und mehr
Im Fragebogen der Leipziger Versicherung werden „Krankheiten der Psyche (auch Angststörung, Essstörung, Schlafstörungen (mehr als 5-mal im Monat), Erschöpfungszustände, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom)“ immer noch bis fünf Jahre in die Vergangenheit abgefragt. Dies ist kein Wunder: Beispielsweise steht Burn-Out stehen ganz oben, wenn es um die (psychischen oder psycho-somatischen) Gründe für eine Berufsunfähigkeit vor der Rente geht.
…AIDS und Krebs: Angaben ohne zeitliche Eingrenzung
Wurde bei einem Kunden schon einmal eine HIV-Infektion diagnostiziert oder eine Krebserkrankung festgestellt (bösartiger Tumor, Leukämie, Lymphome), dann spielt es keine Rolle, wie lange dies schon zurückliegt. Bei der Antragsstellung will die Alte Leipziger Versicherung über diese Vorerkrankungen Bescheid wissen.
So muss auch eine Strahlen- und Chemotherapie angegeben werden, die erfolgreich verlaufen ist und mehr als zehn Jahre zurückliegt.
Grundsätzlich ist die Alte Leipziger Versicherung durchaus empfehlenswert. Dennoch ist davon auszugehen, dass bei der Gesundheitsprüfung die Wahrscheinlichkeit einer Annahme von Krebs oder HIV Betroffene bei einem anderen Versicherer wohl höher sind.
Axa…
…exakte Fragen, doch stationärer Abfragezeitraum bleibt bei 10 Jahren
Auch die Axa-Berufsunfähigkeitsversicherung möchte Auskunft über stationäre Aufenthalte der letzten zehn Jahre haben. Doch sticht sie mit einer sehr detaillierten, an ärztlichen Untersuchungen orientierten Fragestellung heraus. Die Gesundheitsfragen sind konkret und klar formuliert, das Beantworten der Angaben daher leichter und verständlich. Mit Blick auf den Antrag ist hier ein ein Pluspunkt zu vergeben.
Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung…
…der wichtige Unterschied zwischen Beschwerden und tatsächlichen Krankheiten oder Behandlungen
Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung liefert in ihrem Fragebogen ein gutes (oder schlechtes) Beispiel dafür, wie wenig verbraucherfreundlich die Fragestellung sein kann. „Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden?“
Es mangelt hier vor allem an der Abgrenzung der Begriffe, eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liegt dem Antrag oder den Gesundheitsfragen nicht bei. Die Bedeutung der Begriffe ‚Störung‘ oder ‚Beschwerden‘ ist so unscharf, dass sie für den Ausfüllenden kaum zu unterscheiden sind und es unklar bleibt, welche Erheblichkeit hier vorliegen muss. Wer sich für drei Jahren beim Gemüseschneiden in der Küche in den Finger geschnitten hat, der hatte zumindest an diesem Tag und vielleicht am darauf folgenden Beschwerden – doch wie erheblich sind diese für die Prognose einer Berufsunfähigkeit? Viele harmlose Vorfälle, wie etwa eine leichte Erkältung oder auch Erschöpfung und Ermüdung, wegen der man sich ein paar Tage krankschreiben lässt, können von der unpräzisen Fragestellung umfasst sein. Doch zu welcher Kategorie zählen die genannten Beispiele? Bei der Bayerischen bleibt dies unklar.
…Zeitraum der Behandlung mit Medikamenten
„Nehmen oder nahmen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 14 Tagen Medikamente ein? Welche, in welchen Abständen und in welcher Dosierung?“
Schwere Krankheiten werden häufig mit Medikamentengabe über mehr als zwei Wochen behandelt. Vor diesem Hintergrund scheint die Frage durchaus berechtigt zu sein. Dennoch fallen hierunter auch viele harmlose Vorfälle:
- Einnahme eines Antazidums bei saurem Magen
- Entzündungshemmer nach einer Sportverletzung
- Augentropfen zur Behandlung einer Bindehautentzündung
- Hustenlöser bei einer zähen Erkältung
Die Liste der völlig harmlosen Situationen, die jeder bedenkenlos über zwei Wochen medikamentös behandeln würde, ist lang. Bei der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung kann dies zu Problemen mit dem Antrag führen.
…psychotherapeutische Behandlungen und stationäre Aufenthalte
Bei Fragen nach dem Umgang mit psychischen Störungen beschränkt sich der Fragebogen auf fünf Jahre.
„Wurden Sie in den letzten 10 Jahren in einem Krankenhaus, in Rehabilitations- oder Kureinrichtungen untersucht, beraten oder behandelt oder sind solche innerhalb des nächsten Jahres ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?“
Auch hier: Ob ein Aufenthalt im Krankenhaus, im Sanatorium oder im Kurbad angeordnet wurde oder vorlag, kann in der Realität einen großen Unterschied hinsichtlich des Grundes und des entsprechenden Risikos für den Versicherer machen. Schon eine Untersuchung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Antragende als Risikofall eingestuft wird. Auch die Zeitspanne von zehn Jahren ist gewaltig; sogar ein Blick in die Zukunft (hier ein Jahr) soll gemacht werden. Außerdem kann wohl der Großteil der Bevölkerung zumindest einen, wenn auch nur kurzen, Krankenhausaufenthalt in dieser Dauer bestätigen.
LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung…
…der Zustand ‚Krankheit‘ konkret beschrieben
Konkreter sind die Gesundheitsfragen der LV 1871 gestaltet: Die Gesundheitsprüfung umfasst die genaue Beratungen, Behandlungen und Untersuchungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio- und Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten. Für den Verbraucher entsteht hierdurch eine gute Basis, auf welcher alle Fragen beantwortet werden können.
…wenn die Beschreibung ungenau ist
Allerdings taucht an späterer Stelle die Formulierung auf, ob Beschwerden in einem der zuvor genannten Bereiche auftraten, ohne dass ein Arzt aufgesucht wurde. Dies klingt zunächst abschreckend, denn einschlägige Beschwerden haben viele regelmäßig.
Die LV 1871 fragt dabei allerdings nur nach solchen Beschwerden, die in den letzten sechs Monaten aufgetreten sind. Wer sich bei der LV 1871 versichern möchte, und erst vor einigen Wochen mit Erkältung im Bett lag, mag mit der Antragstellung vielleicht einfach warten, bis das halbe Jahr des gewerteten Zeitraums vorüber ist.
Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung…
…Unterschied ambulante und stationäre Behandlung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Stuttgarter Versicherung wird der Fragebogen mit einer ausführlichen Frage nach stationärem sowie ambulantem Aufenthalt, Operationen oder Reha-Maßnahmen begonnen. Auch, ob solche geplant sind oder von Ärzten für die nächsten zwei Jahre empfohlen wurden. Was zunächst eher nachteilig klingt, hat aber einen ganz großen Vorteil. Die Stuttgarter Versicherung behandelt ambulante und stationäre Aufenthalte gleich und verlangt in beiden Fällen nur Informationen aus den vergangenen fünf Jahren.
…nur fünf Jahre bei psychischen Erkrankungen
Auch bei Krankheiten der Psyche, des Gehirns, des Nervensystems, etc. muss der Antrag nur Angaben zu den letzten fünf Jahren beinhalten. Der Fragebogen listet außerdem hier etliche weitere Beschwerden wie Depressionen, Gefühlsstörungen, Bulimie, Suizidversuche, Epilepsie, Multiple Sklerose, Lähmungen, Migräne, Burn Out, Alzheimer, Parkinson, Demenz, Entwicklungsstörungen usw. auf.
Genau wie bei den Krankenhausaufenthalten kann die Stuttgarter Versicherung zum idealen Anbieter für Versicherte werden, die in den letzten sechs bis zehn Jahren behandelt wurden. Bei den am Markt üblichen Versicherungen müssen nämlich Angaben teilweise die letzten zehn Jahre umfassen.
Volkswohlbund Berufsunfähigkeitsversicherung…
…Zeitraum von zehn Jahren bei stationärer oder psychologischer Therapie
Der Fragebogen vom Volkswohlbund ist ein gutes Beispiel für einen streng bemessenen Zeitraum bei der Angabe von Krankheiten. Sowohl stationäre Aufenthalte – und dies beinhaltet auch Kuren und Reha-Maßnahmen –, auch Psycho- oder Chemotherapie müssen für den genannten Zeitraum angegeben werden.
Hier wird deutlich, dass nur Kerngesunde als risikofrei für die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten; ein Antrag anderer Kandidaten wird es bei dem Versicherer dahingegen schwerer haben.
Allianz
… Berufseinsteiger und Berufserfahrene
Positiv fällt die Allianz auf: Sie hält verschiedene Lösungen für Berufseinsteiger und -Erfahrene bereit und ermöglicht es dem Versicherungsnehmer – je nach Sonderaktion – mit einfachen Gesundheitsfragen den Einstieg in die BU der Allianz zu starten, ohne signifikant im Leistungsumfang zu sparen. Mehr zur Allianz lesen Sie hier.
HDI Berufsunfähigkeitsversicherung…
…konkrete Bedingung einer Krankheit
Die HDI-Versicherung fragt weder schwammig nach Beschwerden, noch nach etwaigen Krankheiten, die keiner Behandlung bedurften, sondern sehr konkret nach Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten oder sonstigen Behandlern.
Auch bei den übrigen Fragen bleibt die HDI vorbildlich klar und konkret. Für Kunden, die sich nicht sicher sind, welche Vorfälle aus der Vergangenheit als Krankheit darzustellen sind und welche nicht, ist die HDI daher ein empfehlenswerter Versicherungsgeber.
Besonderheiten BU Gesundheitsfragen
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
Gibt es die Möglichkeit, die lästigen Gesundheitsfragen einer Gesundheitsprüfung zu umgehen?
Kurz: Jaein. Es gibt wenige bis kaum eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen, die existierenden hören sich vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen oder risikobehafteten Berufen gut an, da die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Antrag bei einer regulären Gesundheitsprüfung abgelehnt wird, hoch ist.
Einzig die LV 1871 bietet einen Berufsunfähigkeitsversicherung-Vorsorgeschutz ohne Gesundheitsfragen an. Diese sichert die Fortzahlung von Bausparverträgen oder Darlehen, Rentenversicherungen oder Fondssparplänen ab. Dabei wird tatsächlich nicht nach dem Gesundheitszustand oder nach gefährlichen Hobbys gefragt, auch nicht nach zuvor abgelehnten Anträgen bei anderen Gesellschaften.
Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Diese Vorsorge wird nur für drei Berufsgruppen angeboten: Akademiker, kaufmännisch und handwerklich bzw. körperlich Tätige. Es werden nur Verträge bis zu einer Summe von 250 Euro pro Monat abgesichert und es besteht eine Wartezeit von drei Jahren nach Antragstellung. Durch diese Wartezeit wird das Hauptrisiko vermieden, dass ein Kunde sich noch schnell absichern will, da er bereits weiß, dass er bald zum Versicherungsfall wird.
Reguläre BU´s können außerdem im Zuge von bestimmten Aktionen auf das Beantworten von Gesundheitsfragen verzichten. Diese Aktionen können etwa für bestimmte Zielgruppen angepasst oder zu Promotionszwecken eingeführt werden. Allerdings muss für diesen Vorteil ein nicht ganz unerheblicher Preis gezahlt werden: Der Tarif ist in der Regel strenger, vor allem was den Leistungsumfang und die ggf. zu zahlende Rente angeht, und der Beitrag im Vergleich zu anderen BU´s deutlich höher. Gerne können wir uns die vorhandenen Optionen der Versicherer ansehen und evaluieren, ob der Kosten-Nutzen-Faktor in Ihrem Fall Sinn macht oder ob wir nach einer Alternative suchen sollten.
Ausführlicher behandelt haben wir das Thema hier – inkl. Alternativen, zu vermeidente Fehler und Handlungs-Hilfen: Berufsunfähgkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
Berufsunfähigkeitsversicherung mit einfachen Gesundheitsfragen
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es auch solche mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Auch diese werden häufig im Rahmen einer Werbe- bzw. Marketingaktion verwendet. So hatte etwa die Allianz das einhundertjährige Bestehen der “Allianz Leben” mit einer sehr kundenfreundlichen Sonderaktion in Form von nur drei Gesundheitsfragen gefeiert.
Manche Versicherer bieten einen Tarif mit vereinfachten Gesundheitsfragen an, häufig für bestimmte Gruppen, die nach Alter oder Beruf eingegrenzt werden. Auch kann statt einem Zeitraum von einem Jahrzehnt nur drei Jahre abgefragt werden. Hiervon kann ein Antragsteller durchaus profitieren, allerdings muss unbedingt geprüft werden, ob diese Art der Gesundheitsfragen zu einer merklichen Einschränkung der Leistungen im Tarif führt und daher beispielsweise die Höhe der im Versicherungsfall auszuzahlenden Rente gedeckelt wird.
Wir kennen die laufenden Angebote der Versicherer und informieren Sie natürlich auch über eine aktuelle Aktion mit vereinfachten Fragen. Vor allem weisen wir Sie aber auf womöglich vorhandene Unstimmigkeiten und Nachteile hin – Ihre Zufriedenheit ist unserer Ziel.
Bonus: Risikovoranfrage
Versicherer können auf eine Datenbank zugreifen, in welche die Informationen zu den Antragstellern eingespeist werden. Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer – kurz: HIS, früher Sonderwagnisdatei – enthält Informationen über Berufsunfähigkeitsversicherungs-Kandidaten. In dieser Datenbank wird unter anderem festgehalten, ob ein Antragsteller bei einer anderen Versicherungsanstalt bereits abgelehnt wurde. Diese Information hat eine starke Signalwirkung für die Risikoprüfung bei anderen Versicherern und kann Ihnen erhebliche Nachteile verschaffen. Mehr zu dem System und weshalb Sie bei der Anfrage bei BU´s zurückhaltender sein sollten, lesen Sie hier.
Wir als Versicherungsberater haben die Möglichkeit, eine anonyme Voranfrage an die jeweiligen Versicherer zu stellen: Sie erhalten also den Überblick, welche BU Sie anhand der Gesundheitsfragen nehmen würde und welche nicht, ohne aber das Risiko zu tragen, im HIS zu landen und so zu einem Ausschlusskandidaten zu werden. Dies macht insbesondere für Betroffene von Vorerkrankungen oder Arbeitnehmern mit “schwierigen” Berufen oder Hobbies Sinn, die bei einer nicht- anonymisierten Gesundheitsprüfung erhebliche Probleme bekommen würden.
Hier erfahren Sie, wie eine solche Risikovoranfrage funktioniert und erkennen anhand von Beispielen der Praxis, weshalb diese so wichtig ist und wie anders der selbe Sachverhalt bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften gewertet wird.
Fazit: Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Kurz und knapp: Es lohnt sich am meisten, gesund zu leben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) spielt eine wichtige Rolle, um finanzielle Sicherheit im Fall einer Berufsunfähigkeit zu gewährleisten. Bei der Beantragung einer BU-Versicherung werden verschiedene Gesundheitsfragen gestellt, um das individuelle Risiko einzuschätzen und den Versicherungsbeitrag festzulegen.
Gesundheitsfragen dienen dazu, bestehende oder potenziell risikoreiche Erkrankungen oder medizinische Probleme sowie Vorerkrankungen zu identifizieren. Der Versicherungsnehmer muss ehrliche und vollständige Angaben machen, da falsche oder unvollständige Informationen zu Leistungsverweigerungen führen können. Ein einfacher Merksatz: Je mehr Informationen Sie liefern, desto besser stehen die Chancen auf Annahme.
Die Gesundheitsfragen können sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie zum Beispiel zurückliegende medizinische Therapien, aktuelle Medikation oder Risikofaktoren wie Rauchen oder Übergewicht.
Um Probleme zu vermeiden, sollten potenzielle Versicherungsnehmer vor der Antragstellung ihre medizinische Geschichte überprüfen und alle Informationen bereithalten, die für die Gesundheitsfragen relevant sein könnten. Es ist daher ratsam, sich bei Unsicherheiten oder komplexen Gesundheitsfragen von einem Versicherungsexperten, wie einem freien Versicherungsmakler, beraten zu lassen. Wir können Ihnen außerdem bei der Auswahl der richtigen BU mit dem passenden Tarif helfen.
Ist eine Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich, sorgen wir außerdem dafür, dass Sie dennoch eine Absicherung im Falle eines Leistungsfalls in Form einer anderen Versicherungsart erhalten.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Online Vergleich und Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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