Warum und wann ist sie sinnvoll – welche Fähigkeiten werden geschützt?
Wer nicht mehr in der Lage ist, gewisse körperliche oder geistige Fähigkeiten anzuwenden, dem kann eine Grundfähigkeitsversicherung einen grundlegenden Schutz bieten und durch die Zahlung einer Rente im Versicherungsfall finanziell absichern.
Grundfähigkeitsversicherung: Ein Überblick
Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den Arbeitskraftversicherungen und bildet eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung zahlt, wenn körperliche oder geistige Einschränkungen auftreten und der Versicherte aufgrund dieser Beeinträchtigung unfähig ist, mindestens eine versicherte Fähigkeiten weiterhin auszuführen. Dies kann die eigenständigen Existenz der Betroffenen stark einschränken.
Die Grundfähigkeitsversicherung hat strengere Voraussetzung als eine Berufsunfähigkeitsversicherungen und legt fest, dass eine der menschlichen Grundfähigkeiten wie zum Beispiel das Sprechen, Hören und Bewegen der Hand usw. nicht mehr möglich ist. Welche Grundfähigkeiten genau umfasst sind, definiert jeder Versicherungsanbieter selbst, weshalb vor Abschluss des Vertrags genau geprüft werden sollte, welche Fähigkeiten genau betroffen sein können.
Eine Beeinträchtigung folgender Fähigkeiten werden von den allermeisten Grundfähigkeitsversicherung aufgenommen: Sprechen, Treppensteigen, Stehen, Hören, Gehen sowie der Gebrauch der Hände. Fehlt es an genannten Grundfähigkeiten, zahlt der Versicherer dem Betroffenen eine Rente. Da dieser in der Regel auch seine Arbeitskraft verliert, kann die Auszahlung der Leistungen zumindest finanziell eine Erleichterung darstellen.
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Die Grundfähigkeitsversicherung versichert, wie der Name verrät, den Verlust der grundlegenden Fähigkeiten, die man zum Bestreiten des Alltags braucht. Ähnlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch hier die vereinbarte Rente für die vereinbarte Dauer gezahlt. Kommt es zu Einkommenseinbußen, weil der Betroffene seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann, bietet der Versicherer eine monetäre Kompensation.
Bei der Grundfähigkeitsversicherung kommt es aber gerade nicht darauf an, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann. Entscheidend ist allein der Verlust einer der benannten menschlichen Grundfähigkeiten.
Unterschiede können in der Dauer des Ausfalls der Grundfähigkeit auftreten. So kann es sein, dass eine Grundfähigkeitsversicherung einen Leistungsausfall der Fähigkeiten von bis zu 12 Monaten verlangt und ein anderer Versicherer schon bei einem Ausfall von sechs Monaten dem Betroffenen die Zahlung einer Rente bewilligt.
Man sollte hier besonders gut bei den Versicherungsgesellschaften nachforschen, da auch Unterschiede bei der Definition der Fähigkeiten bestehen.
Einige Versicherungen wie die Volkswohl Bund decken auch den Fall einer Demenz oder Pflegebedürftigkeit im Alter ab. Auch besteht die Möglichkeit, noch Zusatzleistungen zu versichern: Neben dem Körper können auch Fähigkeiten der Psyche und psychische Erkrankungen versichert werden.
Wer im Alltag auf das Fahrradfahren und Autofahren bzw. den Pkw Führerschein Klasse B angewiesen ist und dies für sein gewohntes Leben benötigt, kann den Schutz der Grundfähigkeitsversicherung um diese Fähigkeiten erweitern lassen.
Unterschied Grundfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Grundunfähigkeitsversicherung versichert die elementaren Fähigkeiten des Menschen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen sichert primär den bisher erworbenen Status und die wirtschaftliche und soziale Lebensstellung ab.
Somit kann man streng genommen die Grundfähigkeitsversicherung gar nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen. Die Annahme, dass eine BU-Versicherung im Leistungsfall immer eher zahlen würde als eine GF-Versicherung, stimmt so nicht. Es lässt sich pauschal nicht sagen, für wen welche Absicherung ideal ist. Es bedarf immer einer tiefergehenden und persönlichen Beratung, der Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zugrunde liegen.
Die Grundunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente für die vereinbarte Länge des Fähigkeitsverlustes , sollte der Versicherungsfall eintreten – ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Einer der markantesten Unterschiede ist die Ausführbarkeit des bisherigen Berufs. Während dieses Kriterium für die BU maßgeblich ist, so kommt es bei der Grundfähigkeitsversicherung gerade nicht hierauf an. Entscheidend ist nur der Verlust einer der benannten menschlichen Grundfähigkeiten.
Es obliegt jeder Versicherung, die Definition der Grundfähigkeit eigens zu bestimmen, weshalb sich diese auch unter den Versicherungsgesellschaften unterscheiden können. Eine Aufstellung der versicherten Grundfähigkeiten findet sich in einem Fähigkeitenkatalog bei den Versicherungsbedingungen.
Die Grundfähigkeitsversicherung ähnelt auch einer Lebensversicherung: Der Versicherungsbetrag wird anfangs festgelegt und darf nicht mehr angehoben werden. Zwar bedeutet der Eintritt des Versicherungsfall nicht den Tod des Betroffenen, dennoch handelt es sich bei den genannten Fähigkeiten um Grundvoraussetzungen für ein selbst bestimmtes Dasein.
Wie finden Sie die richtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit?
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Wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag uneingeschränkt zu führen und seine Existenz vorübergehend oder dauerhaft gefährdet sieht, dem kann eine Absicherung helfen, die schwierige Zeit ohne Einkommen zu überbrücken und wenigstens die finanziellen Sorgen zu mindern.
Vorweg ist es wichtig anzumerken, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung immer noch die erste Wahl sein sollte, wenn es um eine umfassende Absicherung der Arbeitskraft und einen rundum Schutz geht. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund besonderer Umstände, wie etwa einer zu hohen Risikoeinstufung, die Art des ausgeübten Berufs oder möglicher Vorerkrankungen, eine BU nicht oder nur in Verbindung mit hohen Beiträgen möglich ist.
Ist dies der Fall, bildet die Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative. Die Gesundheitsfragen sind hier deutlich einfacher und die benötigten Angaben weniger umfangreich, was für den Versicherten vorteilhaft ist. Dennoch ist es besonders wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen.
Auch für bestimmte Berufsbilder kann der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll sein: Hier sind zum Beispiel Schreiner und Handwerker, die auf den Gebrauch der Hände angewiesen sind, aber auch Menschen mit “außergewöhnlichen” Hobbies zu nennen.
Wie auch bei anderen Versicherungen sollten Sie sich auch vor Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung von einem Versicherungsmakler kompetent beraten lassen, um eine ehrliche Einschätzung und den optimalen Vergleich zu erhalten.
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch und weitere Fragen zur Verfügung.
Leistungen: Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung beinhaltet den Verlust zahlreicher Fähigkeiten. Welche Beeinträchtigungen und fehlende Fertigkeiten genau umfasst sind, finden Sie im Fähigkeitenkatalog des jeweiligen Versicherers.
Besteht der Verlust von zumindest einer der Fähigkeit, zahlt die Versicherung dem Betroffenen eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Summe.
Woher der Verlust der Fähigkeit rührt, ist zunächst nebensächlich. Sie kann Infolge einer Krankheit oder durch einen Unfall abhanden kommen.
Das Fehlen der Grundfähigkeit muss dabei nicht zwingend dauerhaft sein. Es reichen in der Regel (voraussichtlich) 12 Monate. Die Bayerische, die Canada life, die Nürnberger, die Allianz, die Stuttgarter und auch die Zurich bieten hingegen einen Zeitraum von nur 6 Monaten an. Meiner Einschätzung nach werden noch weitere Versicherer diesem Trend folgen.
Psychische Erkrankungen – Auch hier Anspruch auf eine Rente?
Grundsätzlich besteht für psychische und psychosomatische Erkrankungen in der Grundfähigkeitsversicherung erst einmal kein Versicherungsschutz.
Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Tarife durch einen Baustein „Psyche“ ergänzt werden. Hier sollte man jedoch genau hinschauen und sich am besten umfangreich beraten lassen, denn die zusätzlichen Vereinbarungen tragen fast überall denselben Namen, aber unterscheiden sich deutlich hinsichtlich der Qualität.
Leider kommt mit Blick auf die Absicherung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen keiner der aktuellen Grundfähigkeitsversicherungen an die Berufsunfähigkeitsversicherung heran. Ein Beispiel:
Bei der Swiss Life und Grundfähigkeitsversicherung der Bayerischen ist neben der schweren Depression auch die Schizophrenie abgesichert. Die Swiss Life setzt hierbei voraus, dass die versicherte Person für mindestens 6 Wochen in stationärer Behandlung gewesen sein muss. Von der Dortmunder wird nur eine schwere Depression versichert.
Alle psychischen Erkrankungen, die im ICD (International Classification of Diseases) unter dem Buchstaben F gelistet sind, sind bei der Grundfähigkeitsversicherung der Nürnberger versichert. Zu beachten ist hier jedoch, dass es zusätzlich noch zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit, also dem Verlust der Arbeitskraft, von mindestens 12 Monaten kommen muss. Ausgenommen ist eine Suchterkrankung.
Die Grundfähigkeiten auf einen Blick
Neben den Unterschieden in der Dauer der Beeinträchtigung (sechs oder 12 Monate) kommt es auch auf die genaue Definition der einzelnen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten an. Folgende Definitionen werden von den Versicherungsgesellschaften herangezogen:
Hören
Hier wird zwischen einem Hörverlust von 80 % und einer Hörminderung von 60 Dezibel unterscheiden. Je nach Versicherer wird der Verlust oder die Beeinträchtigung des Hörens gefordert. Eine Hörminderung von 80 % ist eine an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit . Ein Hörverlust von 60 Dezibel stellt den Übergang von der mittelgradigen in die hochgradige Schwerhörigkeit dar.
Die Canada Life, Allianz und auch die Nürnberger bieten die für Sie bessere Bedingung nach Dezibel an. Es müssen dabei jedoch immer beide Ohren betroffen sein.
Sehen
Sie erhalten Ihre Rente bei allen gängigen Grundfähigkeitsversicherungen, sofern auf beiden Augen das Sehvermögen mindestens so weit eingeschränkt ist, dass Sie auf dem besseren Auge maximal ein Restsehvermögen von 5 % haben.
Sprechen
Hierzu gibt es am Versicherungsmarkt unterschiedliche Ansichten. Die Fähigkeit zu Sprechen liegt üblicherweise nicht mehr vor, wenn Sie Ihre Sprache so weit verloren haben, dass Sie von Ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden werden können.
Die Stuttgarter, die Bayerische und auch die Nürnberger geben hier eine noch genauere Definition: Sie müssen von einem (fremden) Dritten nicht mehr verstanden werden können, während Ihr soziales Umfeld (Kinder, Eltern, vertraute Familienangehörige oder nahe Freunde) Sie noch verstehen “darf”.
Stehen
Sind Sie nicht in der Lage sind, mindestens 10 Minuten zu stehen, tritt der Versicherungsfall ein. Hier ist sich der Markt weitestgehend einig, wobei es auch Ausnahmen gibt: Die Zurich oder auch der Tarif „Plan D – Die 9“ von der Dortmunder versichern diese Fähigkeit überhaupt nicht. Die Stuttgarter verlangt hingegen kein selbstständiges Stehen, Sie können sich zur Not abstützen.
Treppensteigen
Wenn Sie keine 12 Treppenstufen mehr hinauf und hinab steigen können, zahlt die Versicherung Ihnen in der Regel die vereinbarte Rente.
Ähnlich wie beim Gehen ist es auch beim Treppensteigen bei der Gothaer, der Canada Life, der Dortmunder, der Stuttgarter oder dem Volkswohl Bund zulässig, eine Pause von bis zu einer Minute einzulegen.
Sitzen
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die maximale Sitzdauer, selbst bei veränderter Position oder Abstützen auf einer Armlehne, nur 20 Minuten beträgt.
Hand- und Fingerfertigkeit
Ausfall der Fähigkeit, einen Wasserhahn auf- und zuzudrehen.
Knien und Bücken
Ausfall der Fähigkeit, sich hinzuknien oder zu bücken, um den Boden mit den Fingern zu berühren und sich dann wieder aufzurichten.
Gleichgewicht
Unfähigkeit ohne Unfallrisiko Leitern, Treppen, Gerüste oder Dächer hinauszuklettern.
Gebrauch des Armes
Ausfall der Fähigkeit, den linken oder rechten Arm vor oder seitwärts 10 Sekunden auf Schulterhöhe abzuspreizen, zu halten und zu drehen.
Herzfunktion, Lungenfunktion
Hier werden Einschränkungen der Pumpfähigkeit des Herzens bzw. die Minderung der Lungenfunktion durch Krankheit oder Verletzung geschützt.
All dies sind elementare Fähigkeiten. Hinzu kommen konkrete Fähigkeiten, wie etwa das Radfahren, Autofahren, also den Verlust der Fahrerlaubnis, aber auch das Bedienen einer Tastatur sowie das Schreiben allgemein.
Während psychische Erkrankungen grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, können Versicherte einer Grundfähigkeitsversicherung häufig dennoch folgende Krankheiten zusätzlich erfassen lassen: Depressionen, Demenz, Schizophrenie, die Einschränkung des Intellekts sowie Gedächtnisstörungen.
Fazit: Grundfähigkeitsversicherung
Wer etwa seine Hände nicht mehr im Beruf einsetzen kann oder wenn der eigene Körper nur noch in der Lage ist, das zur Existenz Notwendige zu leisten, weitergehende, grundsätzliche Fähigkeiten jedoch nicht mehr möglich sind, kann eine Grundfähigkeitsversicherung helfen.
Die Grundfähigkeitsversicherung kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein und insbesondere den Menschen Schutz bieten, die es aufgrund ihres Berufs oder gewisser Vorerkrankungen bei einer regulären BU schwer hätten. In diesen Fällen und bei Vorliegen risikobehafteter Berufe bietet die Grundfähigkeitsversicherung eine umfassenden finanzielle Versorgung. Hierfür muss derjenige, der die versicherten Grundfähigkeiten verloren hat, nicht zwingend auch seine Arbeitskraft verlieren; es kann ihm weiterhin möglich sein, seinem Beruf nachzugehen. Auch psychische Erkrankungen können als Zusatz bei einigen Versicherern inkludiert werden.
Die Versicherung zahlt eine Rente, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt und leistet somit einen Schutz vor finanziellen Verlusten.
Ein Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung liegt auch in der Einfachheit der Gesundheitsfragen, insbesondere im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ob eine Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist, kommt maßgeblich auf die Person des Versicherten und ihre Lebensgestaltung an. Grundsätzlich gilt aber: BU vor GF.