BU trotz Vorerkrankungen – So kann es klappen
Einige unerwartete Berufsunfähigkeit kann Vieles verändern. Neben den gesundheitlichen Folgen kann der Alltag des Betroffenen noch zusätzlich durch finanzielle Sorgen belastet werden. Daher zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) zu den wichtigsten Versicherungsarten überhaupt. Entsprechend beliebt ist die BU auch. Weshalb der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere für Personen mit einer Vorerkrankung schwierig ist und wie Sie dennoch den nötigen Versicherungsschutz erhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Überblick
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die eigentlich jeder haben sollte – sie ist von den freiwilligen Versicherungen sehr wahrscheinlich die sinnvollste. Die Versicherungsgesellschaften machen es den Antragstellern allerdings oft schwer, sich überhaupt für eine sinnvolle Absicherung zu qualifizieren. Grund hierfür ist die Risikoabwägung, die jeder Versicherer durchführt, bevor eine Police ausgestellt wird.
Doch wann liegt überhaupt eine Berufsunfähigkeit vor? Berufsunfähig ist derjenige, der – vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Job auszuführen. Grund hierfür können plötzlich auftretende Erkrankungen an Körper oder Psyche, wieder auftauchende Vorerkrankungen oder auch Verletzungen durch Hobbies und Sport sein. Die Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist so individuell wie der Versicherte selbst.
Für den Versicherungsnehmer ist der Sinn einer Versicherung, dass diese im Leistungsfall, vorliegend also bei der Berufsunfähigkeit, die Versicherungssumme, hier in Form einer monatlichen Rente, auszahlt. Diese übersteigt in den meisten Fällen die bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Beiträge bei Weitem. Andererseits gibt es auch die Versicherungsnehmer, bei welchen es nie zu einem Leistungsfall kommt, deren Gesundheitszustand also bis zum Renteneintritt stabil bleibt. Die von ihnen gezahlten Beiträge ermöglichen es dem Versicherer das System wirtschaftlich zu tragen und dem Betroffenen den Versicherungsschutz im Falle einer Berufsunfähigkeit gewährleisten.
Aus Sicht des Versicherers ist es also notwendig und daher gewünscht, dass möglichst viele dauerhaft gesunde Personen bei ihm versichert sind, bei denen es zu keiner Einforderung der Leistung kommt. Im Umkehrschluss ist es der BU daran gelegen, nicht zu viele Versicherte mit einem erhöhten Risiko zu versichern, da sich das System sonst nicht mehr tragen würde und könnte. Daher wird für jeden Neukunden, der einen Antrag bei der BU einreicht, eine Risikoprüfung durchgeführt, bevor es zum Vertrag kommt.
Diese Gesundheitsprüfung besteht aus den Gesundheitsfragen, die der Antragsteller ausführlich und ehrlich beantworten muss. Nähergehende Informationen zu den Gesundheitsfragen und eine Handvoll Tipps, wie Sie die vorhandenen Probleme umgehen und Ihr Antrag Erfolg haben wird, lesen Sie hier.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den Anbieter nur sehr schwer kalkulierbar, da im Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit die vereinbarten Leistungen erbracht werden muss – wann dies ist, ist oftmals unklar. Für den Versicherer ist dies ein Grund mehr, bei der Risikoabschätzung sehr genau hinzuschauen.
Bei der Risikoprüfung werden vor allem folgende drei Bereiche aus dem Leben des Antragsstellers bewertet:
- Beruf
- Hobbys und Freizeitgestaltung
- Vorerkrankungen
Das Vorliegen von Vorerkrankungen ist mit Abstand der wichtigste Prüfungspunkt. Im Folgenden finden wir heraus, worauf Sie achten müssen, damit Sie zum einen bei einer BU versichert und zum anderen nicht durch einen Risikozuschlag oder Leistungsausschlüsse belastet werden.
So finden Sie die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
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Einführung: Vorerkrankung in der BU Versicherung
Die Bewertung des Risikos eines Antragenden erfolgt nach verschiedenen Faktoren, die jedoch nicht starr sind, sondern als Komposition durch viele verschiedene Komponenten im Einzelfall beurteilt werden.
Ein Beispiel: Ein körperlich anstrengenden Beruf ist nicht bloß “anstrengend” – vielmehr müssen die genauen Umstände und Charakteristika des Jobs unter die Lupe genommen werden. In welcher Weise ist der Beruf anstrengend? Wie groß ist der Anteil der anstrengenden Tätigkeiten gemessen am gesamten Tagesablauf? Welche Körperpartien werden beansprucht und wie stark?
Anders sieht es bei einer Vorerkrankung aus. Allein ihre Existenz kann häufig schon zu einer Ablehnung führen. Für die Prüfung ist regelmäßig ein Zeitraum über die letzten fünf bis zehn Jahre ausschlaggebend: Es wird unter uns kaum jemanden geben, der in einer solch langen Zeitspanne nicht wenigstens einmal beim Arzt war oder sich, beispielsweise beim Sport, verletzt hat.
Deswegen wird bei einer Prüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur nachgeforscht, ob jemand gesund ist oder nicht, sondern auch wie krank er ist. Ja, die Formulierung ist schwammig, insbesondere bei den Gesundheitsfragen: Wann ist jemand krank, wann liegen Störungen und wann Beschwerden vor? Hierzu hüllen sich die Versicherer häufig in Schweigen.
Sie sehen also, dass die Gesundheitsprüfung mit allerlei Schwierigkeiten verbunden ist und das, obwohl diese maßgeblich dazu beiträgt, ob es zum Vertragsschluss mit einer BU kommt oder nicht. Daher ist es sinnvoll, sich von einem Versicherungsberater Unterstützung zu holen – von der Suche nach dem passenden Versicherer, über die Beantragung und darüber hinaus.
Als freie Versicherungsmakler können wir nicht nur auf ein umfangreiches Portfolio zurückgreifen und Ihnen hierdurch eine Vielzahl an Angeboten vorstellen, sondern kennen zudem die Hürden beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dank unserer Erfahrung wissen wir, dass es auch Möglichkeiten gibt, wie Sie trotz Vorerkrankung zu einer BU kommen.
Ein Blick in die Praxis: Versicherer nehmen sich tendenziell immer weniger Zeit für die tatsächlichen Prüfung und Bewertung des Risikos. In den meisten Fällen sitzt der Mitarbeiter vor dem Computer und überträgt die angekreuzten Kästchen des Fragebogens in ein Computerprogramm, welches dann selbständig den Risikowert errechnet. Steht dieses Ergebnis fest, kann später kaum noch daran gerüttelt werden. Dabei ist die Berechnung und der Algorithmus häufig selbst für Interne nur schwer nachvollziehbar und wenig transparent. Der Kunde ist diesem Prozess machtlos ausgesetzt – wir jedoch kennen Mittel und Wege, wie auch Sie zu guten Konditionen bei Ihrer Wunsch-BU unterkommen.
Über den Makler zur BU – trotz Vorerkrankung
Um zu verstehen, was den Makler bei der Suche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig macht, ist es wichtig, einen Blick auf das Geschäft der Versicherer zu werfen.
Es gibt drei Sorten Versicherungen
Es gibt Versicherer, die, wie im oben genannten Beispiel, den Computer darüber entscheiden lassen, ob der Kandidat angenommen wird oder nicht. Hier bietet sich der Abschluss nur an, wenn die Konditionen attraktiv und der Kunde kerngesund ist.
Die zweite Art der Versicherer lässt zu, dass nach der Computeranalyse noch Erklärungen ausgetauscht und verhandelt werden können. Hier ist unsere Einflussmöglichkeit zeitlich ausgedehnt und wir können bis zum Schluss positiv für unsere Kunden auf den Versicherer einwirken.
Zur dritten Kategorie gehören diejenigen, bei denen statt eines Computers ein Mensch mit der Prüfung betraut ist, dem auch die Entscheidung über den Abschluss obliegt. Mit diesen Versicherern arbeiten wir am liebsten zusammen: Sie sind für uns vor allem dann die wichtigste Anlaufstelle, wenn wir für einen Kunden tätig werden, der grundsätzlich – etwa aufgrund von Vorerkrankungen – eher schlechte Chancen auf eine Annahme bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Versicherer dieser Sorte werden immer seltener, man muss die Anbieter idealerweise persönlich kennen.
Die Beziehung des Maklers zur Versicherungsgesellschaft
Es gibt kerngesunde Personen, die wenig Hilfe bei der Wahl und dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen. Ebenso gibt es Mitmenschen, die teilweise so schwer erkrankt sind – beispielsweise an HIV oder Nervenkrankheiten – dass keine Versicherungsgesellschaft sie mit diesen Vorerkrankungen wird aufnehmen wollen. Unsere Arbeit beginnt regelmäßig bei denjenigen, die zwischen diesen beiden Extremen stehen.
Den Prüfern auf der anderen Seite geht es ähnlich. Fälle, die leicht anzunehmen oder leicht abzulehnen sind, machen keine große Arbeit. Aber bei allem, was dazwischen liegt, gilt es immer wieder aufs Neue richtig zu entscheiden und keinen Fehler zu machen – Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu vereinen.
In diesem Gebilde gibt es also den Makler, der die Karten richtig spielen muss. Um bei dem Vergleich mit den Karten zu bleiben, lege ich meine nun für Sie offen:
Karte 1: Wissen
Ich hatte es im vorangegangenen Abschnitt erwähnt: Ein guter Makler muss Versicherer kennen, vor allem diejenigen, die bereit sind, auch ein Gespräch zu führen um dann erst eine finale Entscheidung zu fällen.
Mindestens genauso wichtig sind die speziellen Eigenarten der verschiedenen Anbieter, vor allem was Vorerkrankungen betrifft. Einige Versicherer gehen mit einem Rückenleiden lockerer um als andere. Dritte erkennen in Sportverletzungen wiederum absolute Ausschlussgründe. Andere Berufsunfähigkeitsversicherungen ermöglichen auch Betroffenen von psychischen Beschwerden einen Abschluss ohne Risikozuschlag. Hier von einer “Regel” zu reden, wäre verfehlt und würde der Realität nicht gerecht werden. Diese Besonderheiten sind nicht in Stein gemeißelt sondern einem ständigen Wandel unterworfen.
Wir sprechen deswegen so oft wir können mit den Prüfern, persönlich oder am Telefon. So erfahren wir nicht nur stets die aktuellen Trends und Tendenzen, sondern bleiben dem Versicherer auch als geschäftlicher Partner im Gedächtnis.
Karte 2: Beziehungen zu den Sachbearbeitern
Geht es um das Versichern von Kunden, die bereits an Krankheiten leiden und daher für die Versicherungsgesellschaft ein hohes Risiko darstellen, führt der Weg zum Vertrag häufig allein über die Beziehung und das Standing des Versicherungsmaklers.
Deshalb ist es uns auch so wichtig, mit den Menschen am anderen Ende der Leitung in gutem Kontakt zu stehen. Wenn auf der anderen Seite eine Entscheidung getroffen werden muss, kann ein Gespräch wahre Wunder bewirken. Ausreichende und gute Kommunikation gibt dem Prüfer ein Gefühl der Sicherheit. Hierbei handelt es sich um ein probates Mittel, welches allerdings eine Gegenleistung erfordert.
Jeder Makler hat eine gewisse Geschichte mit den Versicherungsgesellschaften. Wer zum Beispiel viele neue Kunden ins Haus bringt, hat ein besonderes Standing. Doch die Quantität allein genügt nicht. Kunden, die ihre Beiträge pünktlich bezahlen, geforderte Informationen zeitnah einreichen und gesund bleiben, sodass es zu keinem Versicherungsfall kommt, sind ganz ohne Frage für die Versicherer am wertvollsten. Wenn wir viele solcher Kunden bei ihnen unterbringen, stärkt dies nicht nur die Beziehung, sondern schafft und auch einen gewissen Spielraum, den wir gerne an Kunden mit Vorerkrankungen weitergeben.
Ist der Risikoprüfer hinsichtlich der Zusage oder Ablehnung eines Antrags noch unsicher, kann es durchaus sein, dass er einen unserer Kunden annimmt, da er uns eben gut kennt. Im Falle eines anderen Maklers ist es nicht auszuschließen, dass derselbe Kunde abgelehnt worden wäre, wenn diese persönliche Beziehung und der gute Ruf fehlen.
In Einzelfällen ist es sogar möglich, dass ein Kandidat mit Erkrankungen auf unsere Bitte hin mit einigen Sonderklauseln doch noch seinen Versicherungsschutz erhält. Der Prüfer informiert sich bei der Zentrale über die bisherige Arbeit des Maklers für den Versicherer und erhält dann eine für unseren Kunden günstige Entscheidungshilfe, wenn er erfährt, dass wir für zuverlässige und risikoarme Kunden bekannt sind.
Karte 3: Insiderkenntnisse
Wir können außerdem ein drittes Register ziehen. Dieses ist vor allem für solche Kunden von Vorteil, deren Gesundheitszustand eher durchwachsen ist und vorherige oder auch künftige Krankheiten nicht auszuschließen sind.
Das Geschäft der Versicherer ist ständigen Schwankungen unterworfen. Wenn eine Versicherung viele risikoarme Kunden in der Kartei hat, kann es dennoch sein, dass die Gesellschaft weitere Versicherungsnehmer braucht, selbst wenn dies ein gewisses Risiko für sie birgt. Gründe hierfür können im wirtschaftlichen Bereich oder der Statistik liegen. Während wir dies nicht verstehen müssen, ist es dennoch wichtig, es zu wissen.
In solchen Fällen kommt es nicht selten vor, dass die Versicherung eine Sonderaktion startet. Diese Aktionen sind häufig an bestimmte Personengruppen adressiert und können daher beispielsweise besondere Verträge für Menschen mit Allergien wie Heuschnupfen und co. oder für Personen mit Rückenleiden (etwa durch einen Hexenschuss) ermöglichen, die aufgrund ihrer Vorerkrankung in der Regel keine Möglichkeit hätten, bei dem Versicherer unterzukommen und mit einer Ablehnung rechnen müssten.
Wundern Sie sich also nicht, wenn wir Ihnen raten, mit dem Antrag an die Versicherung noch etwas zu warten. Manchmal ist genau dies die richtige Strategie: Warten, bis ein Versicherer eine Sonderaktion bietet, um dann zu besseren Bedingungen einzusteigen.
Karte 4: Tricks und Kniffe der Branche
Zu guter Letzt bleibt auch noch die ganz normale professionelle Erfahrung, die wir als Experten über die Jahre sammeln. Wenn Berufsunfähigkeitsversicherung eine Ablehnung anstreben oder den Versicherungsschutz nur dann gewähren, wenn Risikozuschläge ergehen und der Versicherungsbeitrag daher unverhältnismäßig in die Höhe steigt, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Handvoll Möglichkeiten, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung herbeizuführen.
Fall 1: Wiederprüfung und Ausschlussklausel
Versicherer A wollte unserem Kunden eine Police anbieten, bei welcher der Berufsunfähigkeitsschutz für eine bestimmten Erkrankung per Klausel ausgeschlossen war. Allerdings war es genau diese Krankheit, wegen der sich der Kunde absichern wollte. Unsere Lösung war der Vorschlag, die Erkrankung nur unter Vorbehalt einer Wiederprüfung in 12 Monaten auszuschließen. Damit war die Versicherung einverstanden. Der Sachverhalt ist noch ganz frisch, weshalb an dieser Stelle noch nicht über den Ausgang berichtet werden kann. Doch soviel vorweg: Bleibt der Kunde beschwerdefrei und tauchen keine sonstigen Komplikationen auf, steht unserer Einschätzung und Überzeugung nach einer normalen Annahme nichts im Weg.
Fall 2: Rückstellung eines Leidens
Auch hier wollte der Versicherer genau die Krankheiten ausschließen, welche der ursprüngliche Grund für den Kunden waren, sich überhaupt nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung umzusehen. Unsere Lösung: Wir fügten folgenden Passus in die Police ein:
Wenn der Kunde die kommenden 12 Monate nach Vertragsabschluss beschwerdefrei bleibt, dann wird die Erkrankung automatisch mitversichert.
Diese Taktik nennt man ‚Rückstellung eines Leidens‘. Damit konnten wir schon viele Kunden ohne Ausschlussklausel unterbringen, welche die ganze Versicherung andernfalls hinfällig gemacht hätten.
Wir sagen es hier in aller Deutlichkeit: Ohne diese Kommunikation, die vorangegangene Beziehung und das Wissen um die Vertragsgestaltung wäre vielen Kunden, die ähnlich gelagerte Fälle wie die aus dem Beispiel haben und unter Vorerkrankungen leiden, der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schlichtweg nicht möglich.
Vorerkrankungen im Blick
Anhand verschiedener Erkrankungen wollen wir uns nun gemeinsam anschauen, welche Schwierigkeiten und Probleme in der Regel auftauchen und wie wir den Kunden in der jeweiligen Situation unterstützen können.
Wie bereits erwähnt gibt es kein für alle Berufsunfähigkeitsversicherer gängiges Muster, nachdem die Gesundheitsprüfung bewertet und die Schwere einzelner gesundheitlicher Probleme eingeschätzt wird.
Morbus Crohn: Schwieriger Fall, gelöst mit ärztlichem Attest
Morbus Crohn ist häufig ein ein Ausschlusskriterium für BU Versicherer, weil dieses Leiden als nicht heilbar gilt. Wenn die Krankheit erst jüngst aufgetreten ist oder bereits Operationen und langwierige Therapien durchgeführt wurden, müssen wir leider akzeptieren, dass eine BU Versicherung nicht zustande kommen wird – so realistisch und transparent müssen und wollen wir sein.
Jedoch ist nicht jeder Fall so drastisch:
Wird die Frage nach entzündlichen oder tumorösen Darmerkrankungen im Fragebogen gestellt, diese mit ‚Ja‘ beantwortet und Angaben zu ‚Morbus Crohn‘ gemacht, sind die Chancen, ohne weitere Erklärungen bei der Versicherung angenommen zu werden gleich null. Wie wir bereits in unserem Beitrag zu den Gesundheitsfragen und der Gesundheitsprüfung ganz allgemein betont haben, ist es unheimlich wichtig, die Fragen mit eigenen Angaben zu ergänzen und gerne auch die Einschätzung von Experten hinzuzunehmen.
In unserem Fall ließen wir uns nach Rücksprache eine schriftliche Erklärung des Arztes geben, nach der
- der letzte Schub schon mehrere Jahre zurücklag,
- schon seit einigen Jahren keine Medikamentengabe mehr notwendig war,
- eine Therapie in absehbarer Zeit nicht notwendig sein wird und
- der Verlauf aus ärztlicher Sicht als leichtgradig bezeichnet werden kann.
Hier wurde also die Schwere und Schärfe der Erkrankung gemildert und eine Versicherung trotz Vorerkrankungen überhaupt erst ermöglicht – zwar mit Risikoaufschlag, aber ohne Ausschlussklausel.
Migräne: Gelöst mit Auszügen aus der Krankenakte
Mit Kopfschmerzen haben viele Menschen zu kämpfen, die Ursachen sind vielfältig und können von einer Dehydrierung bis zu Stress im Alltag reichen. Eine Migräne dahingegen ist eine in der Regel schwere Erkrankung, deren Ursache nicht unbedingt klar ist. Durch die Komplexität der Migräne hat ein betroffener Antragsteller häufig eher schlechte Chancen: Die BU lehnt den Antrag gerne ab, wenn keine guten Gründe dagegen sprechen.
In unserem Fall fügten wir dem Schreiben Auszüge der Krankenakte hinzu. Die wichtigen Punkte waren hierbei Aspekte aus der Diagnose:
- Hirn- oder Nervenerkrankungen konnten ausgeschlossen werden
- EEG mit unauffälligem Befund
- MRT mit unauffälligem Befund
Auf diese Weise war es uns möglich, klar zu dokumentieren, dass die Krankheit keinen schlimmen Verlauf genommen hat. Zur Frage nach der Therapie und möglichen Folgen konnte attestiert werden, dass schon seit einigen Jahren keine akute Behandlung mit Medikamenten nötig war und das Leiden mit Entspannungsübungen und Ausdauersport behandelt werden solle.
Die Kundin hatte zudem noch keine Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gehabt, es erging also keine Krankschreibung aufgrund der Migräne. Die Berufsunfähigkeitsversicherung nahm die Kundin ohne Auflagen an – Ziel erreicht!
Bluthochdruck: Reguläre Annahme dank der Beziehung zur richtigen Versicherung
Auch der Bluthochdruck ist eine dieser Krankheiten, bei denen es keine klare Herkunft und auch keine garantierte Behandlung für eine umfängliche Heilung gibt. Bluthochdruck wird häufig nur noch durch einen Arzt verwaltet, das heißt, der Patient nimmt dauerhaft Medikamente ein, um den Blutdruck stabil zu halten.
Entsprechend nervös reagiert eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn es um einen Bluthochdruck-Patienten geht. Zwar werden diese Kunden selten abgelehnt, denn mit der passenden Medikamentengabe kann ein Mensch im Regelfall sein gesamtes Berufsleben hindurch problemlos arbeiten, aber mit einem Risikoaufschlag ist üblicherweise zu rechnen. Dies wollten wir vermeiden.
Hier kam uns unsere gute Beziehung zu der BU Versicherung, vorliegend handelte es sich um die Alte Leipziger Versicherung, zu Gute. So konnten wir eine Police für unseren Kunden sichern, die eine zuschlagsfreie, normale Vertragsannahme beinhaltete. Dies war eine sehr unbürokratische Lösung, die uns nur dank der Marktkenntnisse und der guten Beziehungen offen stand.
Asthma und Allergien
Auch Erkrankungen wie Asthma sind ein “rotes Tuch” für viele BU´s . Durch Heuschnupfen oder andere Allergien können die für Asthma typischen Symptome auftreten: Daher ist auch der Umgang mit Allergien stark von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Hierzu beraten wir Sie gerne näher persönlich.
Andere kritische Erkrankungen sind etwa Rheuma, schwere Herzerkrankungen, Diabetes oder etwa autoimmun Erkrankungen. Liegen diese vor, werden wir bei den verschiedenen Versicherern ähnlich wie in den zuvor genannten Beispielen vorgehen und versuchen, einen Risikozuschlag zu vermeiden oder so niedrig wie möglich zu halten.
Exkurs: Anonyme Risikovoranfrage
Mit der Risikovoranfrage kann durch uns als Versicherungsmakler die Antragstellung anonym erfolgen und somit insbesondere für Kunden mit Vorerkrankungen das Risiko, bei keiner Berufsunfähigkeitsversicherung mehr genommen zu werden, verhindert werden. Doch warum besteht dieses Risiko überhaupt?
Versicherer können auf eine Datenbank zugreifen, in welche Informationen zu den Antragstellern eingespeist werden. In dem sog. Hinweis- und Informationssystem der Versicherer – kurz: HIS, früher Sonderwagnisdatei – wird unter anderem auch festgehalten, ob ein Antragsteller bei einer anderen Versicherungsanstalt bereits abgelehnt wurde. Diese Ablehnung kann für eine andere Berufsunfähigkeitsversicherung “abschreckend” wirken, weshalb das unüberlegte Stellen von mehreren Anträgen unbedingt vermieden werden soll.
Der Antragsteller kann durch die anonymisierte Risikovoranfrage also herausfinden, ob ein Versicherungsschutz auch bei Vorliegen seiner spezifischen Vorerkrankung bei dem angefragten Versicherer möglich wäre und wenn ja, zu welchen Konditionen und ob etwa mit einem Risikozuschlag gerechnet werden muss.
Auch hier spielt der Versicherungsberater- und Makler also eine entscheidende Rolle, durch welche Sie als Kunde schneller, effizienter und sicherer zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung kommen.
Fazit: Vorerkrankungen in der BU
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Schutz für alle, die aufgrund einer Krankheit oder einer Vorerkrankung ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Doch wie wirken sich Vorerkrankungen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abzuschließen?
Für Versicherte mit Vorerkrankungen stellen sich oft viele Fragen. Sie sind besorgt, dass ihre Krankheiten die Versicherungsprämien erhöhen oder sogar zu einer Ablehnung ihres Antrags führen könnten.
Wir als Experten für Versicherungen haben uns bewusst auf die Lösung von Hürden spezialisiert und laden daher selbstverständlich und ganz besonders auch Personen mit Vorerkrankungen zu einem kostenlosen Erstgespräch ein, um sich über bestehende Möglichkeiten und Strategien zu informieren: Unser Ziel ist es, dass Sie den Versicherungsschutz erhalten, den Sie benötigen!
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen spielen Vorerkrankungen eine wichtige Rolle. Versicherungsunternehmen möchten das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch bestehende Krankheiten einschätzen und versuchen, dieses nach Möglichkeit zu minimieren. Eine anonyme Risikovoranfrage kann helfen, im Vorfeld Informationen über mögliche Risikozuschläge zu erhalten. Insbesondere Erkrankungen der Psyche sind in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt. Unternehmen haben erkannt, dass psychische Krankheiten genauso zur Berufsunfähigkeit führen können wie körperliche Vorerkrankungen.
Das Recht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung ist gesetzlich leider nicht verankert, da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt. Versicherungsunternehmen dürfen einen Antrag daher pauschal ablehnen oder übermäßig hohe Risikozuschläge verlangen: Individuelle Faktoren wie der Schweregrad einer Erkrankung, die Art der Vorerkrankung oder die Behandlungsmöglichkeiten haben daher großen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Und genau das ist unsere Aufgabe als Versicherungsberater und -Makler: Wir kommunizieren mit den Versicherungen, kennen die Branche und ihre Eigenheiten. Hierdurch ist es uns möglich, auch solche Kunden mit Krankheiten in einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter zu bekommen. Hierzu greifen wir auf eine Quelle an Instrumenten zurück:
So kann die anonyme Risikovoranfrage wie erwähnt sinnvoll sein, um Informationen über Konditionen zu erhalten, ohne hierbei die Gefahr einer Schlechterstellung zu riskieren. Dabei werden die individuellen Vorerkrankungen im Rahmen der Gesundheitsfragen geprüft und ein Risikozuschlag vorab mitgeteilt. Wichtig ist auch hier, alle Informationen zu Vorerkrankungen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, um späteren Problemen vorzubeugen.
Insgesamt ist es also trotz Vorerkrankung möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Es empfiehlt sich, einen kompetenten Experten hinzuzuziehen, der bei der Antragstellung unterstützt und mögliche Risikozuschläge oder andere Klauseln verhandelt. Jeder Sachverhalt ist individuell, und ein professioneller Berater kann helfen, die besten Optionen für Sie zu finden und den Versicherungsschutz an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Wir sind da, um Sie vollumfänglich zu unterstützen und alle aufkommenden Fragen zu klären! Kommen Sie gerne auf uns zu, ob über unser Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch! Wir freuen uns auf Sie!