Eines steht fest: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, handelt es sich um die wichtigste Versicherung, die Sie als Berufstätiger abschließen sollten. Der Grund: Erkranken Sie über einen längeren Zeitraum und können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine BU-Rente. Das bedeutet, dass Sie sich Ihren Lebensstandard selbst nach dem Verlust Ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten können. 

Neben der Berufsfähigkeit können Sie Versicherungen wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung und die Dread-Disease-Versicherung abschließen. Doch lohnen sich die besagten Alternativen? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in diesem Ratgeber!

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zu lange zu schwer gehoben – Bandscheibenvorfall – was nun, wenn man keine BU hat?

Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Sie sind auf Ihr Arbeitseinkommen angewiesen, da Sie ein Eigenheim finanzieren oder weitere finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind? Dann ergeht es Ihnen wie den meisten Deutschen. 

Doch plötzliche Erkrankungen wie eine Krebserkrankung können dazu führen, dass Sie Ihre Arbeitskraft nicht länger einsetzen und Ihrem Job nicht mehr nachgehen können. Das Berufsende droht – und damit der finanzielle Notstand. 

Um sich zu schützen, schließen Sie so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Im Gegensatz zur staatlichen Absicherung können Versicherte durch die Berufsunfähigkeitsrente ihren Lebensunterhalt finanzieren. Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsschutz der BU eignet sich für Erwerbstätige, Selbstständige, Berufseinsteiger, Studierende und Azubis. 

Auch Schüler können von einer BU profitieren, wenn diese eine Ausbildung als Sportler, Musiker, Handwerker oder eine Tätigkeit im sozialen Bereich planen. Denn diese Berufe bergen hohe Risiken. Wer die BU mit fortgeschrittenem Alter abschließen möchte, wird häufig abgelehnt oder muss einen hohen Preis in Kauf nehmen. 

Zudem eignet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung für verbeamtete Personen. Allerdings beziehen diese in einigen Fällen ein Ruhegehalt. Als Beamter gilt es deswegen abzuwägen, ob sich die BU auszahlt oder das Ruhegehalt ausreicht.

Übertreffen die Lebenshaltungskosten das Ruhegehalt, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Dies gilt in jedem Fall für Beamte auf Probe oder auf Widerruf. In diesem Kontext besteht nämlich keinerlei Anspruch auf das Ruhegehalt. 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann darüber hinaus Arbeitnehmer wie Soldaten auf Zeit wertvolle Dienste leisten. Denn auch sie erhalten ohne BU ausschließlich die magere Erwerbsminderungsrente. Berufssoldaten dagegen verfügen über den Beamtenstatus und profitieren bei einer Dienstunfähigkeit von dem Ruhegehalt. 

In jedem Fall ist zu berücksichtigen: Eine längere Arbeitsunfähigkeit führt in der Regel zur Berufsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeit kann dabei auf zahlreiche Erkrankungen zurückgeführt werden. Nach der Diagnose schreibt der behandelnde Arzt Sie krank. Das bedeutet, dass der Mediziner davon ausgeht, dass Sie nach einer bestimmten Zeit wieder von Ihren Krankheiten gesunden und Ihre Tätigkeit im Job wieder ausführen können.  

In den ersten sechs Wochen der Krankschreibung beziehen Sie Ihren Arbeitslohn. Bei Selbstständigen gilt dies nicht. Nach Ablauf der sechsten Woche zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Dies beschränkt sich auf einen Zeitraum von 72 Wochen (§ 48 Abs. 1 SGB 5). Selbstständige und Privatversicherte erhalten ein Krankentagegeld über die Krankentagegeld-Versicherung. 

Können Sie Ihren Beruf aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit nicht mehr ausführen, handelt es sich nicht länger um eine Arbeitsunfähigkeit, sondern um eine Berufsunfähigkeit. Ohne eine finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder eine BU kann Sie das wegfallende Einkommen in den finanziellen Ruin stürzen.

Die Alternativen zur BU

Sie fragen sich, ob eine BU notwendig ist und welche Alternativen bestehen? Die schlechte Nachricht lautet: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nahezu alternativlos. Denn das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist zeitlich begrenzt. 

Eine gesetzliche Unfallversicherung (Berufsunfallversicherung) wiederum zahlt nur, wenn ein nachgewiesener Unfall wie ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu der Berufsunfähigkeit führte. Dies trifft auf 8 Prozent der BU-Fälle zu. 

Ein Ersatz für die BU ist die Berufsunfallversicherung deswegen nicht. Und eine Dread-Disease-Versicherung greift bei spezifischen Erkrankungen wie Krebs. 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen übertreffen somit das Leistungsspektrum der anderen Versicherungen. Im Idealfall wenden Sie sich an einen Versicherungsberater, der einen geeigneten Versicherungsschutz für Versicherte mit oder ohne Vorerkrankungen empfehlen und geeignete Möglichkeiten aufzeigen kann.

1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
• Zahlt bei: Erwerbsunfähigkeit
• Zielgruppe: Risikoberufe, Vorerkrankte
2. Grundfähigkeitsversicherung
• Zahlt bei: Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen)
• Zielgruppe: Körperlich Arbeitende
3. Dread-Disease-Versicherung
• Zahlt bei: Schweren Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt)
• Zielgruppe: Schwerkranke
4.Unfallversicherung
• Zahlt bei: Invaliditat durch Unfall
• Zielgruppe: Gefährliche Berufe
5. Multi-Risk-Versicherung
• Zahlt bei: Mehrfachrisiken (Unfall, Krankheit)
• Zielgruppe: Umfassender Schutz
6. Funktionsinvaliditätsversicherung
• Zahlt bei: Verlust bestimmter körperlicher Funktionen
• Zielgruppe: Berufsspezifische Risiken
Die möglichen Alternativen zur BU gibt es – weiter unten, werden diese ausführlicher beleuchtet

Gesetzlicher Schutz: die Erwerbsminderungsrente

170.000 Menschen geben pro Jahr ihren Beruf auf, bevor sie das Rentenalter erreichen. Sie können ihren Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht länger ausführen. 

Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Rente für Menschen, die nicht länger oder nur eingeschränkt in ihrem Beruf tätig sein können. Durch den Wegfall des Einkommens würden diese vor finanziellen Herausforderungen stehen. Die Rente soll diesen Wegfall teilweise ausgleichen. 

Dabei muss differenziert werden, ob es sich um eine volle oder teilweise Erwerbsminderung handelt. Ist abzusehen, dass Sie nicht in Ihren Beruf zurückkehren können, tritt die volle Erwerbsminderung ein. Sie können aufgrund von Krankheiten höchstens drei Stunden am Tag arbeiten. Wer jedoch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert. 

Verbessert sich der Zustand wieder, enden die Leistungen. Das bedeutet, dass Sie auch dann wieder in das Berufsleben zurückkehren können, wenn Sie die Erwerbsminderungsrente über einen gewissen Zeitraum erhalten haben. Die Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente: Sie dürfen das Rentenalter noch nicht erreicht haben. 

Bevor die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird, prüft die gesetzliche Versicherung, ob eine Berufsunfähigkeit durch diverse Maßnahmen abwendbar ist. So wird kontrolliert, ob eine medizinische Rehabilitation eine Rückkehr in den Beruf ermöglichen kann. 

Ist dies nicht der Fall, überprüft eine Fachabteilung, wie viele Stunden Sie pro Tag arbeiten können. Je nach Ergebnis erhalten Sie eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente. Hier fordert die Abteilung unter Umständen ein ärztliches Gutachten an. 

Die Rente greift nicht, wenn Sie kurz vor der Berufsunfähigkeit im Ausland verweilten und nicht in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Hier gilt eine Wartezeit von fünf Jahren. In diesen fünf Jahren vor der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie drei Jahre am Stück Rentenbeiträge geleistet haben. 

Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung folglich? Die Antwort lautet: Die meisten Menschen können ihren Lebensunterhalt nicht allein durch die Erwerbsminderungsrente vom Staat finanzieren. Wer sich also einen ähnlichen Lebensstil leisten möchte wie vor der Erkrankung mit anschließender Berufsunfähigkeit, sollte eine BU abschließen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wer von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurde, profitiert unter Umständen von einer Alternative wie der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ähnelt der BU. Auch hier zahlt die Versicherung eine monatliche Rente an den Versicherungsnehmer aus, wenn dieser seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Die Beiträge fallen in der Regel günstiger aus als bei der BU. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Krankheit oder ein Unfall zu der Berufsunfähigkeit führte. Können Sie Ihrer Arbeit jedoch eingeschränkt nachgehen, zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht. Das unterscheidet sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nämlich bereits, wenn Sie zu 50 Prozent berufsunfähig sind. 

Die Versicherung ist deswegen als Basisschutz anzusehen, um die Arbeitskraft abzusichern. Insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine alternative Option zur BU und ihren Leistungen darstellen. Von allen Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich diese im Falle einer Ablehnung durch die BU am ehesten als Alternativlösung zur BU-Versicherung.

Hier sind – je nach Tarif – sogar psychische Erkrankungen eingeschlossen, von denen zahlreiche Menschen mindestens einmal im Leben betroffen sind. Die Gesundheitsprüfung und die Kontrolle der Fähigkeiten sind außerdem nicht so umfangreich wie bei der BU-Versicherung. 

Die Unfallversicherung

Ein Unfall kann finanzielle Schäden verursachen. So kann dieser zu einer dauerhaften Behinderung führen oder eine Invalidität auslösen. Durch den Arbeitsausfall fällt das Gehalt geringer aus. Obendrein muss das Haus in vielen Fällen umgebaut werden. Zusatzkosten entstehen. 

Eine private Unfallversicherung schützt Sie in diesem Moment vor finanziellen Einbußen und deckt die dauerhaften Unfallfolgen ab. Inkludiert sind dabei sowohl körperliche als auch geistige Leistungsbeeinträchtigungen. Die gute Nachricht: Abgesichert sind zudem nicht nur Unfälle während der Arbeitszeit. Vielmehr greift die Versicherung auch bei Unfällen in der Freizeit. 

Die Versicherung zahlt eine Einmalzahlung und unter Umständen eine Rente. Dabei richtet sich die Höhe der Leistung nach dem Invaliditätsgrad. Ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, wird hier nicht berücksichtigt. 

Haben Sie sich bereits für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden, kann die private Unfallversicherung ergänzend abgeschlossen werden. Denn die Risikoprüfung fällt weniger umfangreich aus als bei der BU. Zudem deckt die Versicherung Schäden ab, die bei der BU keine Rolle spielen. 

Dabei eignet sich die private Unfallversicherung als Absicherung zum Beispiel für Extremsportler, die ein hohes Unfallrisiko tragen. 

Die Multi-Risk-Versicherung

Die Multi-Risk-Versicherung kombiniert Versicherungsprodukte und bietet Schutz bei Unfällen, einer Pflegebedürftigkeit, Krebs, Organschäden und dem Verlust spezifischer Fähigkeiten. Die Beiträge können über die Jahre steigen und die Auszahlung erfolgt einmalig. 

Menschen mit einer Vorerkrankung erhalten die Multi-Risk-Versicherung in der Regel mit höherer Wahrscheinlichkeit als die BU. Denn die Gesundheitsprüfung ist weniger umfangreich. Die Multi-Risk-Versicherung zählt deswegen zu den BU-Alternativen, wenn die BU durch den BU-Versicherer abgelehnt wurde.

Die Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeiten wie das Gehen oder Sehen können Sie mit Hilfe der Grundfähigkeitsversicherung absichern. Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente aus. Einmalzahlungen sind bei dieser Arbeitskraftabsicherung selten. Erkundigen Sie sich vor dem Abschluss, welche Grundfähigkeiten versichert sind. Die Absicherung der Fähigkeiten kann von Anbieter zu Anbieter variieren. 

Die Rente erhalten Sie, wenn abzusehen ist, dass Ihre versicherten Grundfähigkeiten für mindestens 6 Monate entfallen. In dieser Zeit werden Sie von den Beiträgen befreit. Berufsunfähig müssen Sie nicht sein, um Leistungen zu erhalten. Stattdessen greift die Grundfähigkeitsversicherung bereits, bevor Sie beispielsweise die Fähigkeit verlieren, Ihre Tastatur und Ihren Computer mit Ihren Händen zu bedienen. 

Insbesondere Handwerker können den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung in Erwägung ziehen. Sie tragen berufsbedingt ein hohes Risiko körperlicher Einschränkungen. 

Die Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung wird auch als Schwere-Krankheiten-Versicherung bezeichnet. Sie versichert schwere Krankheiten wie Multiple Sklerose, Schlaganfälle, Herzinfarkte und Krebs. Im Vergleich zur BU erhalten Sie eine Einmalzahlung. 

Psychische Erkrankungen wie eine Depression oder Angststörung sind in der Regel nicht abgedeckt. Da diese jedoch zu den häufigsten Erkrankungen zählen, die zu einer Berufsunfähigkeit und weniger Einkommen führen, stellt die Dread-Disease-Versicherung keinen Ersatz für die BU dar. 

Plötzlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten – das hat keiner kommen sehen.

Das Fazit – keine echten BU-Alternativen zur Arbeitskraftabsicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie, wenn Sie Ihre Arbeitskraft einbüßen. Weder der gesetzliche Schutz noch die Erwerbsminderungsversicherung stellt eine geeignete Alternative dar. Gleiches gilt für die Unfallversicherung, die Multi-Risk-Versicherung, die Grundfähigkeitsversicherung und die Dread-Disease-Versicherung. 

Bei allen genannten Alternativen ist der Leistungsumfang nicht mit dem der BU vergleichbar. Gleichwertige Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur Absicherung der Arbeitskraft stellen diese für die Erwerbstätigen somit nicht dar. Jede Versicherung kann sich dennoch als lohnenswert erweisen, wenn diese ergänzend eingesetzt wird. Dabei sind die individuellen Krankheiten, Möglichkeiten und die spezifische Tätigkeit zu berücksichtigen. 

Ein Tipp: Versuchen Sie im ersten Schritt, eine BU zur Arbeitskraftabsicherung beim Job-Verlust abzuschließen. Werden Sie aufgrund von Vorerkrankungen, risikobehafteten Hobbies oder weiteren Gründen abgelehnt und erhalten keinen BU-Schutz, entscheiden Sie sich für eine Alternative. In bestimmten Berufen können die genannten Versicherungen für bestimmte Berufsgruppen außerdem eine sinnvolle Ergänzung zur BU darstellen.

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Rückfragen / weitere Unterlagen

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