Wie Sinnhaft ist die Berufsunfähigkeitsschutz-Aktion der Nürnberger mit den aktuellen zwei Gesundheitsfragen? – Ich prüfe für Sie nach.
Ohne Frage stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Absicherungsmaßnahmen dar. Unerwartet trifft uns das Schicksal manchmal sehr hart und so können uns körperliche und seelische Krankheiten außer Gefecht setzten und aus unserem gewohnten Alltag drängen. Ein temporärer Einkommensausfall ist dann dramatisch, gerade dann, wenn Kredite und laufende Kosten bedient werden müssen.
Einige Menschen erkennen die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht an. Sie befinden sich noch in dem Glauben ihnen könne nichts passieren.
Andere dagegen wollen unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber nicht die Möglichkeit eine abzuschließen. Vorerkrankungen stehen ihnen hier im Weg.
Für wen ist die befristete Aktion der Nürnberger geeignet?
Möglicherweise bietet die Nürnberger Versicherung Abhilfe, für diejenigen die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bisher aber nicht konnten.
Bis zum 31.12.2020 gilt die neue Aktion die für allen offen steht. (Spätester Versicherungsbeginn ist der 01.02.2021)
In der neuen Aktion können alle Berufe- und Berufsgruppen, auch Beamte versichert werden. Die Tarifauswahl ist vielfältig:
- Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
- Selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung (SDU)
- Investment-Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU)
- Einstiger-Berufsunfähigkeitsversicherung (FC)
Doch welche Kriterien gelten für die Aktion?
Entscheidender Aspekt bei der Beantragung der Versicherung, ist die Rentenhöhe.
Hier ist zu beachten, dass die maximale Rente 2.500 € im Monat (30.000 € im Jahr) betragen kann.
Hier werden jedoch auch schon existierende Verträge mit eingerechnet. Auch gelten bei ausgewählten Berufsgruppen spezifische Summengrenzen, die auch mal niedriger ausfallen können. So haben Feuerwehrleute, Lehrer oder Polizisten spezielle Grenzen, die der festgesetzten Grenze der Versicherung entgegensprechen.
Von Vorteil ist auch, dass hier die Möglichkeit der Einbindung einer Dynamik in den Vertrag besteht. Jedoch ist die Endalterbeschränkung zu beachten.
Welche zwei Gesundheitsfragen spielen in der Aktion eine Rolle?
Die Nürnberger Versicherung wirbt bei Ihrer Berufsunfähigkeit-Aktion mit sehr vereinfachten Gesundheitsfragen. Insgesamt sollen es nur zwei Stück sein:
1. Frage
Bei dieser Frage sollte es keine Probleme geben. Die meisten kennen ihren Krankheitsverlauf der letzten fünf Jahre und wissen auch, wann sie mal über Nacht im Krankenhaus sein mussten.
2. Frage
Die Zweite Frage stellt schon mal eine größere Hürde dar. Falls eine Person die Frage mit „nein“ beantworten kann, dann braucht die Person auch nicht die Aktion der Nürnberger, sie würde überall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Doch schauen wir etwas genauer! Der angefragte Zeitraum von fünf Jahren ist sehr gängig. Von daher verständlich. Doch die Frage zu „Behandlungen“ kann verwirrend sein. Was ist genau eine Behandlung und wer muss die Behandlung durchgeführt haben. Wie ist die Frage der Verordnung zu klären. Wäre eine private Leistung zur Wirbelsäulenmassage ohne Rezept im Umkehrschluss nicht auch eine Behandlung und hier anzeigepflichtig.
Des Weiteren geht es nicht nur um Behandlungen die wirklich „durchgeführt“ wurden, hier wird auch nach Behandlungen gefragt die „empfohlen“ wurden. In der Klammer wird sogar nochmal spezifiziert.
Unsicher beim Abschluss einer BU-Versicherung?
Sollten Sie sich unsicher fühlen im Bezug auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und das ungute Gefühl haben, bei Antragstellung ggf. einen Fehler zu machen, empfehle ich Ihnen den Weg zum Fachmann. Wünschen Sie meine persönliche Unterstützung, dann klicken Sie auf den nachfolgenden Button und füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie werden binnen 14 Stunden von meinem Team zurück gerufen
Als letzten Teil müssen Sie mit einer Unterschrift versichern, dass Sie „uneingeschränkt“ arbeitsfähig sind. Damit ist gemeint, dass man zu 100 Prozent arbeiten kann. Auch dürfen Sie nicht in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen arbeitsunfähig gewesen sein. Gilt auch für Selbstständige. Die Angabe muss hier korrekt gegeben werden, auch wenn kein gelber Schein vorliegt.
Deutlicher unkomplizierter sind die Fragen zu Behinderungen oder der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Doch beachten Sie, wird eine der Gesundheitsfragen mit „ja“ beantwortet so können Sie die Aktion nicht nutzen. Denn dann greifen die normalen Kriterien einer Risikoprüfung, so dass auch der Aktionsantrag abgelehnt werden kann. Wichtig zu beachten, abgelehnte Anträge müsste bei einer weiteren Beantragung angegeben werden, was hier von Nachteil wäre.
Welche weiteren Fragen kommen im Antrag noch vor?
Es folgen noch Fragen zu:
- Berufs- oder Freizeitgefahren und Ihre Hobbys.
- Geplante Auslandsaufenthalte
- Anderweitiger Versicherungsschutz
- Abgelehnte oder mit Zuschlag, Ausschluss angenommene Anträge
Hinweis: Bei bestimmten Sportarten oder weiteren riskanten Hobbys besteht weiterhin ein Zuschlag, auch in der Aktion.
Nur für wenige Personen ist die Aktion passend.
Kann man alle Fragen mit „nein“ beantworten, dann braucht man die Aktion nicht und kann einen „normalen“ Berufsunfähigkeitsschutz wählen. Doch für einige wenige kann die Aktion auch sinnhaft sein.
Gerade Personen die an Heuschnupfen oder Asthma leiden, könnten von der Aktion profitieren. Ihre Behandlung ist ja immer nur temporär und mit nicht rezeptpflichtigen Medikamenten zu behandeln. Folge keine weiteren Behandlungen, so kann die Frage mit „nein“ beantwortet werden. Beachten Sie jedoch, wenn die Diagnose sich in der Akte wiederholt und mehrmals vermerkt ist, dann kann dies ein Hindernis beim Antrag sein.
Hinweis: Prüfen Sie immer vorab Ihre Krankenakte vom Arzt.
Bei Hepatitis Diagnosen ist es schon etwas schwieriger. Auch wenn in den letzten fünf Jahren keine Behandlung durchgeführt wurde, die mit der Hepatitis zutun hatte, ist es immer wichtig, wie der Vermerk in der Krankenakte ist. Prüfen Sie auch hier sorgsam um richtige Angaben bei der Antragsstellung zugeben.
Fazit:
Im Fazit stellt die Aktion der Nürnberger zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur zwei Aktionsfragen keine bahnbrechende Aktion dar. Auch hier müssen die Gesundheitsfragen sauber aufgearbeitet werden. Falschangaben oder Unwissenheit können hier nur schädlich sein. Schon die Beantwortung einer der Fragen mit „ja“ führt zu einer regulären Risikoprüfung. Lassen Sie sich vorab richtig beraten, bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Wünschen Sie Rat und Unterstützung von einem Experten? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und berate bei sämtlichen Fragen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme:
Zusätzliche Informationen aus unserem Blog
Anbei ein paar Links zu weiteren Artikeln über das Thema “Berufsunfähigkeitsabsicherung“:
- Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung – worauf muss man dabei achten
- Tipps zur richtigen Auswahl der Berufsunfähigkeitsabsicherung
- BU Rating – Grundlage für den sichern Schutz gegen Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeitsrente – wie berechnet man die richtige Höhe?
- Welche beiden Arten der Dynamik gibt es bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung?
- Berufsunfähigkeit durch Depression
- Schwere-Krankheiten-Absicherung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung? Oder beides?
- Anschluss Berufsunfähigkeitsversicherung bei Falschberatung
- Berufsunfähigkeitsabsicherung mit wenig Gesundheitsfragen
- Beitragsanpassung Berufsunfähigkeitsversicherung WWK
- Warum Sie vor Abschluss der BU-Versicherung die Krankenakte einsehen sollten