Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung ist eine der bevorzugten Instrumente der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei einem Jobwechsel kann das für den Versicherten zum Dilemma werden, denn es ist oft nicht lohnenswert bzw. gar nicht machbar, den Vertrag privat weiterzuführen oder über den neuen Arbeitgeber. Wer allerdings aus der Versicherung aussteigt, verliert den wichtigen Schutz bei einer Berufsunfähigkeit.

Kostenlose Beratung zur BU-Versicherung - Hier klicken!

Beliebt bei Arbeitgebern und Mitarbeitern: Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung erfreut sich bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern oft gleicher Beliebtheit. Arbeitgeber schließen diese Verträge ab und leisten oft einen Teil des Beitrags durch einen Zuschuss um die Mitarbeiter länger an das Unternehmen zu binden. Für Arbeitnehmer bleiben die Beiträge bis zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherungbestimmten Grenze sozialversicherungs- und steuerfrei. Die Direktversicherung bietet eine Renten- oder Lebensversicherung, wird oft auch als Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt.

Gesundheitsprüfungen fallen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung oft nur vereinfacht aus oder entfallen ganz. Wer hingegen privat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss strenge Gesundheitsprüfungen durchlaufen.

Zahlreiche Arbeitnehmer verfügen deswegen nicht über eine einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung, denn sie genießen den Schutz der Direktversicherung mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung, welche aber i.d.R. nur bei grösseren Arbeitgebern möglich ist,

Hinweis: Es gibt auch Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Direktversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, nachlesen können Sie das hier: BU Aktionen

Nur lohnend bei lebenslanger Beschäftigung bei einem Arbeitgeber

Lohnend ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung aber nur für Arbeitnehmer, die lebenslang bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Bei einem Jobwechsel, einer Arbeitslosigkeit oder dem Umstieg auf Selbstständigkeit treten massive Probleme auf.

Zwar hat der Arbeitnehmer beim neuen Arbeitgeber wieder einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, doch kann diese ganz anders gestaltet sein als bei dem vorherigen Arbeitgeber.

Der neue Arbeitgeber kann zum Beispiel eine Direktversicherung anbieten, die aber ohne BU-Schutz ausfällt, da diese über eine andere Versicherungsgesellschaft angeboten wird.

Jobwechsel: Beiträge müssen privat gezahlt werden

Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung weiter behalten möchte, muss diese nach einem Arbeitsplatzwechsel aus privaten Mitteln bestreiten. Das gilt auch bei dem Wechsel in die Selbstständigkeit (bei Geschäftsführern einer eigenen GmbH kann diese u.U. weitergeführt werden) und bei einer Arbeitslosigkeit.

Doch der Staat behandelt seit 2004 nur die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Verträge nicht privat geführt werden. Das Resultat dieser gesetzlichen Regelung: Der volle Krankenversicherungsbeitrag wird in der Auszahlphase auf die Renten erhoben und schmälert den Auszahlungsbetrag um eine beträchtliche Summe.

Auszahlphase erreicht: 35.000 Euro Krankenversicherungsbeiträge können fällig werden

Ein einfaches Rechenbeispiel zur Direktversicherung zeigt, was ein Versicherter bei einer Auszahlungssumme von 200.000 Euro abführen muss. 15,5 Prozent fallen für den Krankenversicherungsbetrag an. Zu diesem gesellt sich der Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 1,95 Prozent. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 34.900 Euro, die abgeführt werden und somit abgeschrieben werden müssen.

Die Kapitalzahlung wird über zehn Jahre monatlich an die Krankenkasse abgeführt. Diese enorme Belastung macht die private Fortführung der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung sehr unattraktiv, zumal dann auch die staatliche Förderung in der Ansparphase wegfällt.

Praxis bei gesetzlich Versicherten vom Bundessozialgericht bestätigt

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Einzelklagen diese gängige Praxis bestätigt: Das bedeutet, wer einmal eine Direktversicherung abgeschlossen hat, muss immer bei dieser Variante bleiben.

Betroffen sind nur die gesetzlich Krankenversicherten. Für Privatversicherte gilt diese Regelung nicht. Ein kleiner Hoffnungsschimmer besteht. Es ist ein Verfahren des deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vor dem Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 739/08) anhängig.

Der DGB will erstreiten, dass wenigstens für einen Teil der privat finanzierten Auszahlsumme kein Krankenversicherungsbetrag anfallen soll. Die Entscheidung ist in diesem Jahr fällig und der Ausgang ist bis dato ungewiss.

Kein Sinn aus Reditegesichtspunkten

Die private Weiterführung der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung macht aus Reditegesichtspunkten kaum Sinn. Das angesparte Kapital über die Lebensversicherung garantiert eine Mindestverzinsung mit dem bei Abschluss gültigem Rechnungszins bspw. in 2014 war dieser 1,75%.

Durch die hohen Krankenversicherungsbeiträge avannciert das Ganze zu einem satten Minusgeschäft. Zudem sorgen Verwaltungskosten der Renten- oder Lebensversicherung nochmals für eine Schmälerung der Rendite. Betroffene stehen bei Kündigung der Direktversicherung oder Wechsel des Jobs vor einem Problem. Versicherungsexperten raten, dass Versicherte, die aufgrund des fortgeschrittenen Alters keine BU mehr erhalten, den Vertrag weiterzuführen und das erhebliche Minusgeschäft in Kauf nehmen sollen.

Theoretisch besteht die Möglichkeit, die bestehende BU ohne eine erneute Gesundheitsprüfung weiterzuführen. Über den Betriebsrat sollen Arbeitnehmer an die Versicherungsgesellschaften herantreten und die Option prüfen lassen.

In der Praxis wird das allerdings schwer und der Ausgang ist fraglich, da Versicherer nicht dazu verpflichtet sind. Eine Gesetzesänderung wäre der einfachste Weg, denn diese würde den Anreiz erhöhen, die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung privat weiterzuführen.

Auch eine gesetzliche Regelung, dass die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung bei einem neuen Arbeitgeber übertragen würde, wäre ein deutlicher Anreiz, welcher aber sicherlich so schnell nicht umgesetzt wird bzw. aktuell nicht zur Debatte steht.

Jobwechsel: Was tun?

Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist zu prüfen, ob es möglich ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung seitens des neuen Arbeitgebers übernehmen zu lassen.

Bei einer Selbstständigkeit oder einer Arbeitslosigkeit sollte man sich intensiv beraten lassen oder Alternativen seitens der Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen einholen.

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzt die Versicherung eine Frist, in der man sich entscheiden muss, ob der Vertrag stillgelegt oder privat bezahlt wird. Menschen, die wegen Vorerkrankungen oder dem Alter keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erhalten, sind gut beraten, den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung zu behalten und privat zu zahlen.

Weiter macht es Sinn, mit dem Versicherer in Verhandlung zu treten und diesen zu fragen, ob wenigstens der Schutz der Berufsunfähigkeits-versicherung privat weiterzuführen ist. Somit wäre der Schutz bei einer eventuellen Berufsunfähigkeit erhalten.

Wie finden Sie die richtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit?

Laden Sie sich meinen Leitfaden mit den wichtigsten Handlungshilfen für die Selektion einer geeigneten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit herunter, das erleichtert Ihnen die Auswahl:

Rückfragen / Angebotserstellung zur BU-Absicherung

Wenn Sie dazu weitere Fragen oder ein Angebot wünschen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu ([email protected]) oder nutzen mein Kontaktformular.

Kostenlose Beratung zur BU-Versicherung - Hier klicken!

weitere Artikel aus unserem Blog

Anbei ein paar Links zu weiteren Artikeln über das Thema “Berufsunfähigkeitsabsicherung“: