Mit der Teillegalisierung von Cannabis kommen auch neue Themen für Versicherer sowie Interessierte auf. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht hierbei die Frage, ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch möglich ist, wenn der potenzielle Versicherungsnehmer Cannabis konsumiert. Lesen Sie hier, worauf vor allem bei den Gesundheitsfragen zu achten ist und welches Vorgehen es Ihnen ermöglicht, trotz des Substanzkonsums risikofrei bei BU-Versicherern anzufragen. 

Cannabis wird teillegalisiert – das eröffnet die Frage: BU-Versicherung trotz Cannabis-Konsum möglich?

Rechtliche Einordnung: Wie legal ist Cannabis und ab wann?

Seit Jahren schon steht die Legalisierung von Cannabis (auch bekannt unter dem Begriff Marihuana, Weed, Gras etc. …) als hitzige Debatte im Raum – und wurde nun beschlossen. Vorab: Bislang ist der Erwerb und Besitz strafbar, nicht aber der Konsum. 

Ab dem 1. April können Erwachsene Cannabis nicht nur konsumieren, sondern auch legal erwerben und besitzen. Jedenfalls unter gewissen Voraussetzungen, da der grundsätzliche Erwerb und Besitz von Cannabis weiterhin strafbar ist. Die entkriminalisierten Ausnahmen sehen wie folgt aus: Für Volljährige ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt, das auch im öffentlichen Raum mit sich geführt werden darf. In privaten Wohnungen dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Der Anbau ist auf drei Pflanzen gedeckt, geerntet werden darf ebenfalls nur zum Eigenkonsum (und nicht zur Weitergabe an andere). In sogenannte Anbauvereinigungen, die man sich als Art „Cannabis-Club“ vorstellen kann, können bis zu 500 Mitglieder Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum anbieten.

Hier ist die Menge auf maximal 25 Gramm je Mitglied am Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat begrenzt. Für 18- bis 21-Jährige gilt hingegen die monatliche Grenze von 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent THC-Anteil. THC ist kurz für Tetrahydrocannabinol, welches für die Rauschwirkung sorgt. Die Clubs werden als nicht-kommerzielle Vereine organisiert und brauchen eine Erlaubnis, welche befristet erteilt wird. 

Berufsunfähigkeitsversicherung und Marihuana: Geht das?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) ist eine der wichtigsten Absicherungen für den Fall, dass eine Person aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Diese Versicherungen bieten finanziellen Schutz, indem sie regelmäßige Zahlungen (die sog. BU-Rente) leistet, um den Verdienstausfall zu kompensieren und die Beibehaltung des Lebensstandards zu ermöglichen. Wird der Versicherungsnehmer berufsunfähig, leistet die Versicherung die vereinbarte BU-Rente, um den Betroffenen in der schwierigen Situation finanziell zu unterstützen.

Als freie Versicherungsmakler und -Berater haben wir uns auch deshalb auf die BU-Versicherung spezialisiert, weil sie unserer Meinung nach zu den Grundpfeilern einer guten Absicherung für jeden Menschen gehört. Gleichzeitig ist es nicht einfach, in einer BU-Versicherung zu guten Konditionen unterzukommen, vor allem nicht, wenn man keine „Idealbedingungen“ (angefangen mit dem Beruf, bis zu der Freizeitgestaltung und der Gesundheit) mitbringt. Wir kümmern uns darum, dass Sie die nötige Absicherung erhalten und das zu Bedingungen, die angemessen und angebracht sind. 

Haben Sie Interesse am Abschluss einer BU oder Fragen hierzu? Wir helfen Ihnen gerne weiter und kümmern uns um Ihre Versicherungs-Anliegen. Melden Sie sich jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.   

BU-Abschluss: Diese Probleme stellen sich

Drogenkonsum kann beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erheblichen Problemen führen. Versicherungsunternehmen betrachten Drogenmissbrauch als Risikofaktor, der die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit erhöht. Infolgedessen können Personen, die regelmäßig Drogen konsumieren oder deshalb bereits in ärztlicher Behandlung waren, Schwierigkeiten haben, eine BU-Versicherung überhaupt erst abzuschließen oder werden mit höheren Prämien bzw. allgemein schlechteren Konditionen wie Leistungsausschlüssen konfrontiert. BU-Anbieter stellen im Rahmen der Gesundheitsprüfung oft Fragen zum Drogenkonsum, hierzu aber gleich mehr. Diese Prüfung hilft den Berufsunfähigkeitsversicherungen, das Risiko des Antragstellers einzuschätzen, irgendwann einmal berufsunfähig zu werden. Und tatsächlich passiert dies statistisch jedem Vierten einmal im Laufe seines Lebens. Hier ist der missbräuchliche Konsum von Substanzen in den Augen vieler Versicherer ein weiterer, Risiko-erhöhender Katalysator.

Übrigens: Wissen Sie, wie der genaue Prozess von dem Interesse an einer BU bis zum Abschluss Schritt für Schritt aussieht und wie wir die große Hürde des Leistungsausschlusses für unseren Kunden überwinden konnten? Einen Blick in unsere tägliche Praxis finden Sie hier

BU-Annahme: Besserung durch Legalisierung?

Eine signifikante Änderung der Einstellung von BU-Versicherern zum Konsum von Cannabis ist durch die Legalisierung wohl kaum zu erwarten. Nicht zuletzt, da auch andere Verhaltensweisen, die schon immer legal sind, zu verschlechterten Bedingungen bei den BU-Konditionen oder zum Ausschluss führen. Hier sind etwa Extremsportarten, Rauchen oder Übergewicht zu nennen.
Drogen bleiben ein das Risiko erhöhender Faktor mit Blick auf die Gesundheit und damit auch die Berufs(un)fähigkeit, hieran wird eine Entkriminalisierung zumindest für Versicherer auch nichts ändern. 

Cannabis: Welchen Einfluss hat die Droge auf das BU-Risiko?

Eine für BU-Versicherer zentrale Frage, die sich auch in Ihren Versicherungskonditionen spiegeln wird, ist, welchen Einfluss der Konsum von Marihuana auf das Risiko der Berufsunfähigkeit hat. Dass Drogenkonsum schädlich für den Körper ist, sollte hinlänglich bekannt sein. Konkret auf die Berufsunfähigkeit bezogen kann Cannabis Probleme psychischer Natur hervorrufen. Diese sind im Übrigen bereits die häufigste Ursache, weshalb Arbeitnehmer berufsunfähig werden.
Mit Blick auf den Cannabiskonsum sind insbesondere Angststörungen, Depressionen, bipolare Störungen oder auch Psychosen zu nennen.

Während es in Deutschland noch nicht allzu viele Daten hierzu gibt, hilft ein Blick in die USA: Je mehr Cannabis in einer Region konsumiert wird, desto häufiger treten hier Suizidgedanken, Depressionen und andere Erkrankungen der Psyche auf.
Besonders hinsichtlich der Psychose ist hier auch anzumerken, dass es oftmals viele verschiedene Faktoren gibt, die den Konsumenten (psychisch) erkranken lassen und es schwer ist, die Erkrankung auf eine einzige Handlung zurückzuführen. Dennoch sprechen die Zahlen und Erkenntnisse der Medizin für sich. 

Neben dem Zusammenhang von Cannabis und psychischen Erkrankungen sollte nicht vergessen werden, dass Cannabis oftmals mit Tabak vermischt in einem Joint geraucht wird und die Inhalation ausgedehnter und intensiver ist als bei einer Zigarette. Dies hat wiederum Einfluss auf das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Im Vergleich zur Zigarette ist das Rauchen eines Joints etwa 20-mal schädlicher. Grundsätzlich ist das Rauchen bei BU-Versicherern bereits ein Warnzeichen. Daneben könnte der Konsum von Gras auch das Risiko, an Hodenkrebs zu erkranken, erhöhen. 

BU-Versicherung: Gesundheitsfragen und Risikoprüfung

Bevor ein Versicherungsvertrag zustande kommt, wird seitens des Versicherers eine sogenannte Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dies dient für die Versicherungsgesellschaft als Einschätzung des individuellen Risikos des Interessenten, berufsunfähig zu werden und des eigenen Risikos, in dem Fall entsprechend leisten zu müssen. Anhand der Risikoprüfung reagieren die Versicherer daher auch mit Risikozuschlägen, einem Ausschluss bestimmter Krankheitsbilder oder dem gänzlichen Ausschluss der Versicherbarkeit auf eine überdurchschnittliche bis hohe Wahrscheinlichkeit des Antragstellers, berufsunfähig zu werden. Die Gesundheitsfragen sind eine kleine Wissenschaft für sich, weshalb wir ihnen bereits eigene Beiträge gewidmet haben. 

Die vorvertragliche Anzeigepflicht

Nun kann sich der ein oder andere die Frage stellen, ob ungünstige Umstände im Rahmen der Gesundheitsprüfung denn nicht einfach verschwiegen oder beschönigt werden können. Hiervon raten wir entschieden ab und verweisen auf § 19 Abs. 2 VVG: Die wahrheitsgemäße und vollumfängliche Beantwortung der Gesundheitsfragen ist eine vorvertragliche Anzeigepflicht des Antragstellers. Ihre Verletzung kann später dazu führen, dass der Versicherer bei Auftreten der Berufsunfähigkeit nicht mehr leisten und/oder vom Versicherungsvertrag zurücktreten kann. Dies ist nicht nur wahnsinnig ärgerlich, sondern bedeutet auch, dass der Versicherungsnehmer im Ernstfall ohne den nötigen Schutz dasteht, obwohl er für diesen die letzten Jahre eingezahlt hat. 

Exkurs: Nachweis von Cannabiskonsum im Leistungsfall

Neben dem Hinweis auf die rechtliche Lage ist es auch deshalb ratsam, den Konsum von Cannabis wahrheitsgemäß anzugeben, da das THC noch mehrere Monate und bis zu einem Jahr in den Haaren nachgewiesen werden kann. 

BU: Gesundheitsfragen zum Drogenkonsum 

BU-Anbieter bedienen sich regelmäßig einer Auswahl an Gesundheitsfragen, die Erkrankungen, Beschwerden, den Lebensstil aber auch erfolgte Behandlungen betreffen. Je nach Anbieter werden auch Fragen zum Drogenkonsum beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. 

Entsprechende Fragen können etwa auf das allgemeine Konsumverhalten, die Häufigkeit bzw. wie lange der letzte Konsum zurückliegt (sog. Abfragezeiträume) und/oder auf Behandlungen in Zusammenhang mit Drogen abzielen. 

Unpräzise Fragen zum grundsätzlichen Drogenkonsum

Dabei sind offene und unpräzise Fragen am unvorteilhaftesten für Antragsteller, da diese hier deutlich mehr preisgeben müssen, als wenn etwa spezifisch nach anhaltenden oder zurückliegenden Behandlungen wegen Drogenkonsums gefragt wird. Für diese Kategorie lesen sich die Fragen oftmals so: „Nehmen oder nahmen Sie in den letzten (…) Jahren Drogen und/oder Betäubungsmittel ein?“ Bei dieser Formulierung muss jeder (!) Konsum offengelegt werden, auch wenn er einmalig war und Jahre zurückliegt. Gleichzeitig bedeutet dies auch eine große Hürde bis zum Abschluss der BU. 

Fragen zur Behandlung oder Beratung im Umgang mit Drogenkonsum

Für Antragsteller sind Fragen nach der Wahrnehmung von ärztlichen Beratungsangeboten oder Behandlungen wegen Drogenkonsums deutlich besser. Hier etabliert der Versicherer eine für ihn relevante Erheblichkeitsschwelle und senkt hierdurch auch die Hürden für Antragsteller. Er muss bei dieser Frage nämlich nicht offenlegen, dass er vor drei Jahren einen Joint geraucht hat. Solche Fragen nach Behandlung oder Beratung klingen wie folgt: „Wurden Sie in den letzten (…) Jahren oder werden Sie wegen einer Suchterkrankung (Konsum von Drogen, drogenähnlichen Substanzen, Medikamenten oder Alkohol) ärztlich beraten oder behandelt?“.

Eine solche Frage werden viel mehr Interessenten mit einem „nein“ beantworten können, als die vorherige. 

Gut zu wissen: Wer nach dem Konsum von Drogen oder Alkohol notärztlich behandelt werden muss, der muss hier auch mit einem „ja“ antworten. Wir empfehlen, den entsprechenden Krankenhausbericht an die BU-Anfrage anzuhängen. Warum und wie das für Sie als Interessent keine negativen Auswirkungen hat, erklären wir Ihnen weiter unten bei dem Punkt „Anonyme Risikovoranfrage“. 

Blick in die Praxis: Gesundheitsfragen der BU-Anbieter

Wir haben eine Tabelle zusammengestellt, in der wir einerseits Berufsunfähigkeitsversicherer und andererseits den Abfragezeitraum sowie die Art der Frage, also ob nach Konsum oder Behandlung bzw. Beratung, aufzeigen. Die Versicherer wurden in alphabetischer Reihenfolge sortiert. 

BU-VersichererGesundheitsfrage:
Konsum oder Behandlung
Abfragezeitraum
AllianzBehandlung10 Jahre
Alte LeipzigerKonsum5 Jahre
AXABehandlung5 Jahre
BaloiseKonsum5 Jahre
BarmeniaKonsum5 Jahre
BayerischeKonsum10 Jahre
Canada LifeKonsum10 Jahre
CondorBehandlung10 Jahre
ContinentaleKonsum10 Jahre
DebekaKonsum5 Jahre
ERGOKonsum10 Jahre
GothaerBehandlung5 Jahre
HannoverscheBehandlung5 Jahre
HDIBehandlung5 Jahre
HUKKonsumKeine Befristung
LV 1871Konsum10 Jahre
NürnbergerKonsum5 Jahre
Signal IdunaKonsum10 Jahre
StuttgarterKonsum10 Jahre
Swiss lifeKonsum5 Jahre
UniversaBehandlung5 Jahre
Volkswohl BundBehandlung5 Jahre
WürttembergischeKonsum10 Jahre
ZürichBehandlung10 Jahre
Quelle hier klicken

Sie erkennen, dass die meisten BU-Versicherer eher nach dem allgemeinen Konsum als nach spezifischen, ärztlichen Behandlungen oder Beratungen fragen – leider. 

Wie klappt ein Abschluss bei der BU?

Wer regelmäßig und in hohen Dosen Drogen, auch Cannabis, konsumiert und darüber hinaus daher bereits in ärztlicher Behandlung war, dem wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel sehr, sehr schwerfallen. Aber auch hier gibt es Abstufungen und „minder schwere Fälle“. 

Ist der Konsum etwa schon sieben Jahre her und ist auf eine „Jugendsünde“ zurückzuführen, stellt dies kein so großes Problem wie der erstgenannte Fall dar. Wird durch die Beantwortung der Gesundheitsfragen deutlich, dass bereits konsumiert wurde oder es eine Beratung oder Behandlung wegen des Konsums von Drogen gab, schickt der Risikoprüfer in der Regel zunächst einen detaillierten Fragebogen zum Drogenkonsum. Ziel dabei ist es, vom Antragsteller nähere Informationen zu erhalten. Diese Angaben sind dann für die Risikoeinstufung entscheidend. 

Grundsätzlich steht ein Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unter normalen Bedingungen (sogenannte Normalannahme), die komplette Ablehnung des Antrags oder die Annahme mit einem Leistungsausschluss zur Option. Bei Letztgenannter werden bestimmte Krankheitsbilder oder Beschwerden herausgenommen. Tritt die Berufsunfähigkeit also aufgrund der vorab exkludierten Krankheiten ein, so ist auch die Leistung der Versicherung ausgeschlossen, diese muss also keine BU-Rente im Fall der Fälle zahlen. Konkret auf die Drogenthematik bezogen werden hier regelmäßig vor allem psychische und psychosomatische Erkrankungen ausgeschlossen. 

Leider erleben wir, dass die gesamte Ablehnung des Antrags oftmals Realität ist. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dennoch zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen. Vorab: Welches Vorgehen am sinnvollsten erscheint, hängt stark von der Historie des Antragstellers ab, die vorher natürlich besprochen werden sollte. So kann etwa nur bei den BU-Anbietern ein Antrag gestellt werden, die nicht nach dem Konsum, sondern nach erfolgten Behandlungen fragen. Gleiches gilt für die Größe des Abfragezeitraums. Hierin liegt die größte Chance zur Aufnahme in die BU. Wurde der Antragsteller nie wegen Drogenkonsums behandelt und muss der Konsum dieser nicht angegeben werden, so ist ein Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest deswegen auch kein Problem

Die anonyme Risikovoranfrage

Bei der anonymen Risikovoranfrage handelt es sich um unser bewährtes und für Sie sicheres Vorgehen

Die von Ihnen im Rahmen der Risikoprüfung bereitgestellten Daten und Informationen können von einem Risikoprüfer in eine sogenannte HIS-Datei übertragen werden. HIS steht für das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer, ist aber auch als Wagnisdatei bekannt. Diese Datei enthält Informationen über Kandidaten für Berufsunfähigkeitsversicherungen, die von Versicherern untereinander ausgetauscht werden und auf die sie zugreifen können. Unter anderem sind in dieser Datenbank Informationen darüber enthalten, ob ein Antragsteller bereits von einem anderen BU-Versicherer abgelehnt wurde. Das Problem und die Gefahr dahinter tritt dann auf, wenn Kunden aus Interesse und Vergleichszwecken mehrere Angebote von BU-Anbietern einholen und entsprechende Anträge stellen. Während dies für viele nachvollziehbar ist, kann die Ablehnung oder schlechtere Einstufung bei einem oder mehreren Versicherern für die Übrigen ein „Warnsignal“ sein und zu Ausschlüssen oder unattraktiven Tarifangeboten führen.

Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen. Dabei besteht für Sie keine Gefahr, einen negativen Eintrag in der Wagnisdatei zu erhalten und Sie können dennoch gezielte Angebote von BU-Versicherern einholen, um den für Sie besten Tarif zu finden. Die anonyme Risikovoranfrage ermöglicht es Ihnen also, vorab risikofrei Informationen einzuholen.

Wir stehen Ihnen von den ersten Überlegungen über die Auswahl der passenden Versicherung bis hin zum Abschluss und weit darüber hinaus zur Seite. Uns ist es wichtig, Sie transparent und kompetent zu Ihren Fragen und Anliegen zu beraten und die sinnvollste Absicherung für Sie zu finden. 


Weitere Artikel aus unserem Blog

Anbei ein paar Links zu weiteren Artikeln über das Thema “Berufsunfähigkeitsabsicherung“:

Rückfragen / weitere Unterlagen

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