Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge und bietet Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit im Falle einer Berufsunfähigkeit. Doch was passiert mit einer betrieblichen BU, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln? Diese Frage stellt sich vielen Arbeitnehmern, die sich beruflich verändern, aber diese Art der Absicherung nicht verlieren möchten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Regelungen und Möglichkeiten es gibt, um Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel zu behalten oder anzupassen. Wir klären, worauf Sie achten müssen und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Sie auch in der neuen Anstellung umfassend geschützt sind.
Was ist eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine BU-Versicherung bietet Arbeitnehmern finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit. Sie kann privat, aber auch über den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Bei der betrieblichen BU gibt es zwei gängige Modelle:
In der häufigeren Variante handelt der Arbeitgeber die Konditionen aus und ist Vertragspartner des Versicherers, während die Angestellten versichert sind. In der zweiten, selteneren Variante schafft der Arbeitgeber nur den vertraglichen Rahmen, die Arbeitnehmer werden selbst Vertragspartner der Versicherung. Diese Variante bietet keine direkten finanziellen Vorteile, jedoch oft bessere Konditionen als individuelle Verträge.
Die betriebliche BU kann als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung in eine betriebliche Altersvorsorge integriert werden. Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer die Beiträge zur Altersvorsorge oder zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente. Arbeitgeber bieten diese Versicherung an, um sich im Wettbewerb um Fachkräfte zu positionieren und Mitarbeiter langfristig zu binden.
Wer zahlt die Beiträge für eine betriebliche BU?
Bei der Finanzierung der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten:
- Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge vollständig. Diese Lösung soll die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen und die Zahlungen sind zudem als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten teilen, wobei der Arbeitnehmer Lohnnebenkosten spart und der Arbeitgeber seinen Anteil ebenfalls steuerlich geltend machen kann.
- Der Arbeitnehmer trägt die Beiträge allein, wobei diese über das Gehalt durch Entgeltumwandlung finanziert werden und somit steuer- und sozialabgabenfrei sind. Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss in Höhe der eingesparten Sozialabgaben leisten.
Muss der Arbeitgeber eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten?
Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Grundfähigkeitsversicherung sowie eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) anzubieten, zu der auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehören kann. Seit 2019 muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von rund 15 % zur bAV leisten, wenn ein Mitarbeiter einen neuen betrieblichen BU-Vertrag abschließt. Diese Regelung gilt ab 2022 auch für bestehende Verträge.
Dieser Anspruch besteht für alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit, als Geringverdiener oder Minijobber arbeiten. Unternehmen sollten sich von Experten beraten lassen, um maßgeschneiderte Angebote für ihr Personal zu erhalten.
Vorteile einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung
Vorteilhaft an der betrieblichen BU ist, dass Arbeitgeber den Beitrag bezuschussen, wobei mindestens 15 % der gesparten Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben sind. Gruppentarife bieten oft kleine Beitragsrabatte. Bei Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge übernimmt die BU im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beiträge zur Altersvorsorge.
Einige Versicherer bieten reduzierte oder keine Gesundheitsfragen an, wodurch auch gesundheitlich vorbelastete Mitarbeiter Versicherungsschutz erhalten können. Beiträge werden vom Bruttogehalt bezahlt, was Steuern und Sozialversicherungsbeiträge spart. Dies macht die betriebliche BU insbesondere für Arbeitnehmer attraktiv, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ansonsten Schwierigkeiten hätten, eine private BU abzuschließen.
Nachteile einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Nachteil der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass der Arbeitgeber den Versicherungsanbieter auswählt, oft ohne qualitative Kriterien zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer Verträge mit ungünstigen Bedingungen abschließen müssen, was die Leistungswahrscheinlichkeit im Falle einer Berufsunfähigkeit verringert.
Zudem sind BU-Verträge, die in eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) eingebunden sind, häufig nicht frei konfigurierbar. Laufzeiten sind oft beschränkt und wichtige Elemente wie Leistungsdynamik oder Arbeitsunfähigkeitsklauseln fehlen. Gruppenverträge bieten zwar Vorteile für ältere, körperlich arbeitende Mitarbeiter, doch jüngere Akademiker zahlen häufig mehr als nötig. Da der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist, muss er im Leistungsfall die Ansprüche durchsetzen.
Eine Kündigung des Vertrags ist ebenfalls nur durch den Arbeitgeber möglich. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss ein neuer BU-Vertrag abgeschlossen werden, was teurer ist und eine neue Gesundheitsprüfung erfordert. Schließlich ist eine ausgezahlte BU-Rente voll sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig, was höhere Versicherungsrenten nötig macht. Es besteht auch das Risiko, dass Gesundheitsdaten an den Arbeitgeber gelangen, und bei späterer privater Fortführung des Vertrags entfallen häufig Rabatte und Ersparnisse.
Mitnahme des Vertrags bei Arbeitgeberwechsels möglich?
Bei einem Arbeitgeberwechsel ist es oft nicht möglich, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung mitzunehmen. Auch wenn eine Übertragung theoretisch möglich wäre, stimmen nur wenige Arbeitgeber einem solchen Vorhaben zu. In der Regel muss der Vertrag privat weitergeführt oder ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Wird der Vertrag privat fortgeführt, sind die vollen Versicherungsbeiträge aus dem Nettoeinkommen des Arbeitnehmers zu zahlen.
Nachteilig ist, dass die BU-Rente im Leistungsfall voll steuerpflichtig ist. Wenn die Versicherung privat abgeschlossen wird, muss der Versicherte im Leistungsfall nur den Ertragsanteil versteuern, der viel geringer ist. Bei einer BU über den Arbeitgeber ist die Rente hingegen voll steuerpflichtig und Krankenversicherungsbeiträge fallen für gesetzlich Versicherte zusätzlich an. Privatversicherte zahlen den Beitrag hingegen separat, dieser hat nichts mit diesem Rentenbezug zu tun.
FAQ
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte wirft auch das Thema betriebliche BU viele Fragen auf – wir haben versucht, diese zu beantworten.
Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel weiter gezahlt?
Bei einem Berufswechsel bleibt die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bestehen, sofern die Beiträge weiterhin gezahlt werden. Bei einer betrieblichen BU hingegen hängt es vom Arbeitgeber ab. Oft ist ein neuer Vertrag mit einer Gesundheitsprüfung erforderlich, da die bestehende betriebliche BU meist nicht übertragen werden kann.
Was passiert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sie nicht nutzt?
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht genutzt wird, endet sie ohne Auszahlung einer BU-Rente. Die eingezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Versicherung bietet jedoch während der Laufzeit finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit, was die Hauptfunktion dieser Absicherung darstellt.
Kann man sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auszahlen lassen?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht ausgezahlt werden, wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt. Sie dient ausschließlich zur Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge oder eine vorzeitige Auszahlung sind nicht vorgesehen. Die Versicherung bietet Schutz und ist nicht als Sparanlage konzipiert.
Fazit: Betriebliche BU und Wechsel des Arbeitgebers
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wertvolle Absicherung für Arbeitnehmer, die finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet. Bei einem Arbeitgeberwechsel stellt sich jedoch die Frage der Übertragbarkeit dieser Versicherung. Oftmals ist es nicht möglich, die betriebliche BU mitzunehmen – es muss entweder ein neuer Vertrag abgeschlossen oder der bestehende privat weitergeführt werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher die Bedingungen und Möglichkeiten der betrieblichen BU genau prüfen. Trotz der Herausforderungen bei einem Wechsel bietet eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit oder außerhalb zahlreiche Vorteile, insbesondere durch Zuschüsse des Arbeitgebers und den oft vereinfachten Gesundheitsprüfungen. Eine sorgfältige Planung und Beratung können dabei helfen, auch bei beruflichen Veränderungen optimal abgesichert zu bleiben.