Der Rentenfaktor ist ein wichtiger Rechenwert bei der fondsgebundenen Rentenversicherung. Neben ihm entscheiden aber auch andere Parameter über die Qualität der Fondsrente. Was der Rentenfaktor kann und was nicht, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Die fondsgebundene Rentenversicherung zusammengefasst

Finanziell im Alter abgesichert zu sein – diesen Wunsch haben viele und es ist mehr als verständlich, vor allem wenn man auf die Lage der gesetzlichen Rentenkasse blickt. Dennoch scheint der Beginn der Rente gerade für jüngere Menschen noch sehr fern zu sein, rückt mit den Jahren jedoch in greifbare Nähe. Daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich um seine Altersvorsorge zu kümmern. 

Eine Möglichkeit für die Rente vorsorgen, ist die fondsgebundene Rentenversicherung. Sie ist eine Kombination aus einem Fondssparplan und einer Versicherung, an deren Ende die lebenslange Rentenzahlung oder eine einmalige Auszahlung steht. Hierzu haben wir bereits einen eigenen Beitrag veröffentlicht, fassen die wichtigsten Punkte aber für Sie noch einmal zusammen: 

Rentnerpaar errechnet die Rente mittels Rentenfaktor
Der Rentenfaktor hilft Ihnen dabei, Ihre monatliche Rentenauszahlung zu überschlagen und Rentenversicherungen miteinander zu vergleichen.
  • Der Versicherungsnehmer ist Anleger und Sparer.
  • Monatliche Beiträge werden eingezahlt und hierdurch Anteile an verschiedenen Fonds erworben.
  • Steigt der Wert des Fonds, steigt auch die Rendite des Versicherten und umgekehrt.
  • Der Anleger profitiert vom Wachstum und der positiven Entwicklung am Kapitalmarkt. 
  • Die Risiken können durch eine breite Streuung (sog. Diversifizierung) des Investments und einen langen Anlagehorizont eingedämmt werden.
  • Die Fonds können je nach Anbieter frei gewählt und bei Bedarf gewechselt werden.

Gut zu wissen: Mittlerweile wird bei vielen Anbietern auch die Rentenphase, beginnend mit Beginn der Rente, zur weiteren Erwirtschaftung von Rendite genutzt. 

Grundsätzlich sichert das Versicherungsunternehmen nur zu, dass eine monatliche Rente erfolgt, nicht aber, wie hoch diese ist. Grund dafür, dass in der Regel keine Garantierente existiert, ist die nicht vorhersehbare Performance der Anlage am Kapitalmarkt; diese hängt von zu vielen Faktoren ab, die bei Vertragsschluss nicht bestimmbar sind. 

Es gibt jedoch Versicherungen, die eine Beitragsgarantie enthalten: Hier wird das Guthaben nur zu einem Teil in den Fonds und der Rest in einen sicheren Deckungsstock angelegt. Je nach Höhe der vereinbarten Beitragsgarantie wird mehr oder weniger Geld am Kapitalmarkt investiert. Diese Art der Fondsrente ist jedoch teurer. 

Die fondsgebundene Rentenversicherung birgt Chancen und Risiken, bietet sich aber vor allem als renditestarke Zusatzrente an, die neben der staatlichen Rente gut zur Vorsorge im Alter genutzt werden kann. Als freie Versicherungs- und Finanzberater kümmern wir uns um Ihr persönliches Vorsorgekonzept: Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Termin kennen und erfahren Sie, was wir für Sie und Ihr Geld tun können! Wir freuen uns auf Sie.

Renteneintritt: Monatliche Rente oder Einmalzahlung?

Bei der Wahl der passenden Absicherung sollten Sie auch darauf achten, wie flexibel Sie vertraglich auf verschiedene Dynamiken reagieren können. Konkret geht es um die Nutzung des Vertragsguthabens bei Eintritt in die Rente. Hier kann eine Versicherung mit einer Regelung zur – zumindest teilweisen – Kapitalabfindung eine Option sein. So hat der Versicherte manchmal die Möglichkeit, das Vertragsguthaben vollständig auf einmal oder in Raten auszahlen zu lassen, also nicht (nur) als monatliche Rente. Dies kann sich vor allem bei geringeren Renten auszahlen. 

Aber auch bei regelmäßigem Rentenbezug sind bei guten Rentenversicherungen teilweise Kapitalauszahlungen möglich, was für zusätzliche Flexibilität sorgt. 

Der Rentenfaktor: Was er kann, und was nicht

Es gibt einen guten Grund dafür, dass keine garantierte Höhe der später ausgeschütteten monatlichen Rente garantiert wird. Dies liegt daran, dass der Erfolg der fondsgebundenen Rentenversicherung von vielen Faktoren abhängt, die bei Vertragsschluss schlichtweg nicht bestimmbar oder beeinflussbar sind. Es zeigt sich daher erst mit Renteneintritt, ob die Annahmen des Versicherers hinsichtlich der Rentenleistung Bestand haben oder ob die Rechnung nicht aufgegangen ist. Dennoch gibt es bestimmte Faktoren, die Sie bereits bei Vertragsabschluss im Blick haben sollten. 

Welche Regelungen haben also Auswirkungen auf die zu erwartende Rentenleistung? 

Blickt man auf das Angebot – und natürlich die Werbung – der Versicherungen, begegnet einem der Begriff “Rentenfaktor” in diesem Zusammenhang regelmäßig. Kurz gesagt stellt er einen Anhaltspunkt für die zu erwartende Auszahlung aus der Fondsrente bei Rentenbeginn dar.

Der Rentenfaktor – Ein Überblick

Wie hoch die monatliche Rente bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung letztlich ausfällt, hängt neben dem Vertragsvolumen auch vom Rentenfaktor ab. Dieser ist eine wichtige Vergleichs- und Rechengröße, welche bei allen Versicherungsprodukten, bei denen das eingezahlte Geld des Versicherten am Kapitalmarkt angelegt wird, zum Tragen kommt. 

Bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung berechnet die Versicherung einen Rentenfaktor: Dieser bestimmt, wie viel Rente monatlich pro 10.000 Euro angespartem Kapital ausgezahlt wird. Der Rentenfaktor ist jedoch eine reine Prognose und keine zugesicherte Leistung. Erst mit Beginn der Rente wird die tatsächliche Höhe der Rente errechnet. 

Der Rentenfaktor wird nach der aktuell bekannten Rechnungsgrundlage abgeleitet und bildet mit dem in Zukunft vorhandenen Kapital die Grundlage der zu leistenden monatlichen Rente. Es wird deutlich: Wirklich aussagekräftig ist der Rentenfaktor bei Fondsrenten nicht, da sich die tatsächliche Wertentwicklung nur schwer voraussagen lässt. 

Der Rentenfaktor hängt maßgeblich von seiner Bezugsgröße, dem Vertragsguthaben ab. Für die Fondsrente bedeutet dies konkret, dass neben der Performance der Anlageform auch die Fondskosten eine große Rolle für das Volumen des Guthabens spielen. Je höher die Kosten einer Fondsrente sind, desto schmaler fällt die durch die Geldanlage erwirtschaftete Rendite aus. 

Exkurs: Begriffserklärung

Vielleicht sind Sie schon über den ein oder anderen erklärungsbedürftigen Begriff gestolpert. Lesen Sie nun, was es hiermit auf sich hat. 

Rechnungsgrundlagen 

Die Rechnungsgrundlage der Fondsrente besteht aus Faktoren wie dem Rechnungszins, erwirtschafteten Überschüssen und der Lebenserwartung des Versicherten. 

Vertragsguthaben

Mit dem Vertragsguthaben ist das Fondsguthaben in Verbindung mit dem ggf. vorhandenen Kapital aus dem Deckungsstock bei Verträgen mit Beitragsgarantien gemeint. 

Überschussverwendung

Bei der Überschussverwendung handelt es sich um eine Beteiligung des Versicherten an den durch die Versicherung erwirtschafteten Erträgen. Zu diesen kommt es, wenn die Beiträge der Kunden am Markt gut performen . Die Überschüsse werden in verschiedenen, grundsätzlich frei wählbaren Formen weitergegeben. Hier kann grundsätzlich zwischen dem dynamischen, teildynamischen und konstanten Rentenbezug gewählt werden.

Diese Optionen unterscheiden sich in der Höhe der Startrente sowie dem jährlichen Rentenwachstum. Die erstgenannte Option ist – wie der Name verrät – am dynamischsten, hat aber auch die kleinste Startrente. Der konstante Rentenbezug bildet mit der höchsten Startrente aber der starrsten Dynamik das genaue Gegenteil; hier ist kaum eine Steigerung möglich. Bei der Mitte – dem teildynamischen Rentenbezug – wird die Startrente zu einem bestimmten Anteil durch die Überschüsse erhöht und die restliche Überschussbeteiligung für eine jährliche Dynamisierung der Rente genutzt. 

§ 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Wenn sich während der Vertragslaufzeit herausstellt, dass der Rentenfaktor unzureichend kalkuliert wurde, hat der Versicherer die Möglichkeit einer Anpassung:

§ 163 (VVG) regelt, dass der Versicherer berechtigt ist, die vereinbarte Prämie neu festzulegen, wenn sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat. 

Lesen Sie sich vor Abschluss des Vertrags unbedingt die Versicherungsbedingungen aufmerksam durch, da diese weitere Regelungen zu Entwicklungen und Dynamik von Rentenhöhen beinhalten können. 

Diese Rentenfaktoren gibt es

“Den” Rentenfaktor gibt es strenggenommen nicht – vielmehr besteht dieser für verschiedene Konstellationen und tritt in unterschiedlichen Gewändern auf. 

Gut zu wissen: Der Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung entspricht nicht dem der gesetzlichen Rente. Der Rentenfaktor unterscheidet sich sogar von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.

Nachfolgend 3 Beispiele von der LV1871, Alte Leipziger und Allianz von einem Musterkunden,
der am 01.01.2000 geboren ist. Das verdeutlicht sehr gut, wie sich die Rentenfaktoren je nach Anbieter unterscheiden können.

Beispiel: Rentenfaktor der LV1871

Beispiel: Rentenfaktor der alte Leipziger

Beispiel: Rentenfaktor der Allianz

Aktueller Rentenfaktor

Bei dem aktuellen Rentenfaktor handelt es sich um einen Vergleichswert der aussagt, wie hoch der Rentenfaktor bei Vertragsabschluss ist. Als Grundlage der Berechnung wird etwa die Entwicklung der Lebenserwartung sowie die Zinsen und Kosten herangezogen. 

Er allein sollte jedoch nicht das Für und Wider in Versicherungsfragen beantworten, sondern immer in Kombination mit anderen Regelungen und Werten betrachtet werden. Bliebe die Rechnungsgrundlage dieselbe, indiziert der aktuelle Rentenfaktor die später ausgezahlte Rente. 

Aktueller Rentenfaktor bei Renteneintritt

Geht der Versicherungsnehmer in Rente, wird der Rentenfaktor final berechnet.

Garantierte Rentenfaktor

Auch der garantierte Rentenfaktor basiert auf den Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und wird in diesem festgelegt. Bei seiner Berechnung wird oftmals ein Sicherheitsabschlag erhoben, damit das Leistungsziel durch den Versicherer auch eingehalten werden kann. Daher fällt der garantierte Rentenfaktor stets geringer aus als der aktuelle. Er kann also als Untergrenze gesehen werden, die dann wichtig wird, wenn der aktuelle Rentenfaktor bei Renteneintritt unter dem garantierten Rentenfaktor liegt.

Verhält es sich umgekehrt, übersteigt der zu Beginn der Rente errechnete Faktor also den anfangs garantierten, so wird stets der für den Versicherten bessere gewählt (sogenannte Günstigerprüfung). Sie sollten darauf achten, dass der garantierte Rentenfaktor auch bei Erhöhungen der Beitragssumme, etwa durch Zuzahlungen, Beitragsdynamiken und außerordentlichen Beitragserhöhungen, weiterhin gilt. 

Hart garantierter Rentenfaktor

Parallel zum eben genannten, garantierten Rentenfaktor funktioniert der hart garantierte Rentenfaktor mit nur einer Ausnahme: Der Versicherer schließt die Anwendung des § 163 VVG aus und kann daher den garantierten Rentenfaktor nachträglich nicht mehr ändern. Dieses Vorgehen ist nicht unumstritten, da es automatisch die Frage der Wirtschaftlichkeit aufwirft. Kommt es zu starken Veränderungen und/ oder einer unzureichenden Kalkulation der Rechnungsgrundlage, bleibt es offen, wie sich der Versicherer weiterhin finanzieren will oder kann. 

Fazit: Rentenfaktor bei der Fondsrente

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine attraktive Option zur Altersvorsorge, die es Anlegern ermöglicht, von den Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Der Rentenfaktor spielt dabei eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der späteren Rentenhöhe, obwohl er nur eine Prognose darstellt. Diese Prognose hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Performance der Anlage und die Fondskosten. Es gibt verschiedene Arten von Rentenfaktoren, wie etwa den aktuellen, den garantierten und den hart garantierten Rentenfaktor. Die Wahl der passenden Absicherung und Flexibilität bei der Auszahlung sind ebenfalls wichtige Überlegungen, die Anleger und Sparer bei der Suche nach dem passenden Anbieter berücksichtigen sollten. 

Auch für´s Alter gut beraten 

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Die Welt der privaten Rentenversicherungen bietet eine große Vielfalt, durch die wir Sie navigieren können. Wir betreuen unsere Kunden bei allen Finanz- und Versicherungsthemen, vom ersten Gedanken, über die Suche nach der passenden Absicherung und weit über den Vertragsschluss hinaus. 

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