Mit dem Rentenfaktor wird das im Rahmen der Altersvorsorge gebildete Kapital im Zeitpunkt des Rentenbeginns in eine lebenslange Rente umgerechnet. Welche Rolle er spielt – hier sind die wichtigsten Informationen.

Rentnerpaar errechnet die Rente mittels Rentenfaktor
Der Rentenfaktor hilft Ihnen dabei, Ihre monatliche Rentenauszahlung zu überschlagen und Rentenversicherungen miteinander zu vergleichen.

Was bezeichnen Rentenfaktoren?

Definition Rentenfaktor

Der Rentenfaktor bezeichnet das Umrechnungsverhältnis zwischen dem vorhandenen Vertragsguthaben und der zu erwartenden Rente.

Damit der Versicherer eine Garantie für die Rentenhöhe geben kann, kalkuliert er sie in Bezug auf ein fiktiv angespartes Kapital, regelmäßig je 10.000 Euro. Das bedeutet, dass er bestimmt, wie viel Monatsrente der Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Rentenbeginns für jeweils 10.000 Euro Policenwert erhält.


Angespartes Kapital / 10.000€ * Rentenfaktor = Monatsrente
Ein Rechenbeispiel folgt weiter unten.


Bei der klassischen Rentenversicherung wird im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits eine Rente garantiert, sodass der Rentenfaktor von Anbeginn feststeht. Anderes gilt für fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Kapitalgarantien. Bei diesen ist die Höhe des angesparten Kapitals zu Rentenbeginn noch unbestimmt.

Gleiches gilt für Überschussanteile bei klassischen Garantieprodukten. Der Anbieter kann jedoch einen Rentenfaktor festlegen. Mit diesem Faktor wird das zu Rentenbeginn vorhandene Fondskapital in eine Rente umgerechnet. Der Rentenfaktor kann dann nur in der Ansparphase geändert werden, wenn es die Vertragsbedingungen zulassen. Insoweit ist er abhängig von den Rechnungsgrundlagen, insbesondere vom:

  • biometrischen Risiko der Langlebigkeit,
  • vom Rechnungszins und von 
  • den Versicherungskosten.

Die Abhängigkeit der Rentenhöhe von der Ablaufleistung und dem Rentenfaktor

Die Höhe der zu erwartenden Startrente ist insoweit von zwei Faktoren abhängig:

  • von der Ablaufleistung und
  • vom Rentenfaktor.

Die Höhe des Vertragsguthabens zu Rentenbeginn orientiert sich an der Produktkategorie, am jeweiligen Versicherungsunternehmen, dem Modell der Kapitalanlage und der Kostenstruktur. Als “Modell der Kapitalanlage” kommt in Frage: klassisch, fondsgebunden, indexgebunden oder Kombinationen daraus.

Die Ablaufleistung lässt sich in zwei Teile untergliedern, in ein Überschussguthaben und ein Garantieguthaben. Letzteres entfällt bei Produkten ohne Garantiezusagen.

Bei Rentenfaktoren wird zwischen einem garantierten und dem aktuellen Rentenfaktor differenziert.

1. Der aktuelle Rentenfaktor

Der aktuelle Rentenfaktor errechnet sich aus den zu Beginn des Versicherungsvertrags geltenden Rechnungsgrundlagen. Bei Neuverträgen sind das meist eine unternehmenseigene Sterbetafel sowie ein Rechnungszins in Höhe von 0,9 Prozent.

Zum Zeitpunkt des Renteneintritts wird ein neuer Faktor berechnet, auf dessen Basis die Rente ermittelt wird. Grund für die Neuberechnung ist die zukünftige Entwicklung des Kapitalmarktes sowie der allgemeinen Lebenserwartung. Grundsätzlich wird mindestens die versicherte Rente gezahlt.

Sofern vertraglich keine Garantierente vereinbart ist, sind die Versicherer verpflichtet, einen konkret bezifferten Faktor zu garantieren, anhand dessen sich aus dem zu Rentenbeginn vorhandenen Vertragsguthaben eine garantierte Leibrente errechnet. 

2. Der garantierte Rentenfaktor

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen ist der garantierte Rentenfaktor ohne jegliche Garantien zwingend erforderlich. Weist ein Anbieter eine konkrete Garantie in Gestalt einer monatlichen Rente aus, ist er entbehrlich. Um die Zahlung einer Rente sicherzustellen, ist der garantierte Rentenfaktor regelmäßig niedriger als zu Versicherungsbeginn. Um den garantierten Faktor zu berechnen, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Entweder bemisst er sich nach der anteiligen Reduktion des Rentenfaktors zu Versicherungsbeginn, oder er wird durch die Verwendung des reduzierten Rechnungszinses berechnet. Es gibt nur wenige Versicherer, welche die bei Versicherungsbeginn gültige Rechnungsgrundlage für die Dauer des gesamten Vertrages garantieren.

Lessen Sie auch: Meine Erläuterungen zum “garantierten Rentenfaktor” und dem Begriff der “Rentengarantiezeit”

Aus den Ausführungen folgt, dass Rentenfaktoren insbesondere bei fondsgebundenen Rentenversicherungen eine maßgebliche Rolle spielen. Daraus lässt sich die Faustregel ableiten.


– Faustregel –
je höher ein Rentenfaktor, umso mehr Startrente können Sie aus dem Versicherungsvertrag erwarten.


Rentenfaktor – ein Rechenbeispiel

In welchen Fällen garantierte Rentenfaktoren eine Rolle spielt, zeigt das nachfolgende Beispiel. Bei drei verschiedenen Versicherungsunternehmen A, B und C beträgt der aktuelle Rentenfaktor jeweils 30.

Versicherer A garantiert den Rentenfaktor vollständig, Versicherer B einen Faktor von 27 und Versicherer C einen Faktor von 24. Verrentet werden bei allen Versicherern 100.000 Euro angespartes Kapital. Die oben erwähnte Formel kommt hier zur Anwendung. Hier vorgerechnet am Beispiel A:

Angespartes Kapital / 10.000€ * Rentenfaktor = Monatsrente
100.000 Euro / 10.000 Euro * 30 = 300 Euro

Versicherer
Rentenfaktor
Rente pro Monat
A
30
300 Euro pro Monat
B
27
270 Euro pro Monat
C
24
240 Euro pro Monat

Abhängig von der Höhe des garantierten Rentenfaktors ist zu sehen, dass er nur in bestimmten Fällen, nämlich den rot markierten, zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass sich in diesen Bereichen die Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn im Vergleich zum Versicherungsbeginn massiv verschlechtert haben. Insoweit ist davon auszugehen, dass eine Veränderung des Rentenfaktors mit einer Änderung des Rechnungszinses einhergeht. 

Die Beurteilung von Rentenfaktoren

1. Günstigprüfung

Für die Beurteilung von Rentenfaktoren sollte zunächst einmal die sogenannte Günstigerprüfung herangezogen werden. Verändern sich die Rechnungsgrundlagen während der Ansparphase, zugunsten des Versicherungsnehmers, zum Beispiel durch einen gestiegenen Rechnungszins, sollte er davon profitieren. Realistisch ist dieses Szenario bei Vertragslaufzeiten über mehrere Jahrzehnte. 

2. Anwendung aus welche Bestandteile des Policewertes

Wichtig ist außerdem, auf welche Bestandteile des Policenwertes der garantierte Rentenfaktor angewendet wird. Abhängig vom Anbieter und von der Produktkategorie ist der Policenwert eine Kombination aus möglichem Fondsguthaben, Garantiekapital, möglichen Überschüssen und Schlussüberschüssen sowie aus Bewertungsreserven. Entscheidend ist, ob der garantierte Rentenfaktor lediglich für einige Teile oder für das gesamte Vertragsguthaben gültig ist. 

3. Verrentung der Überschüsse

Zu beachten ist außerdem, unter welchen Voraussetzungen erzielte Überschüsse sowie Anteile an Bewertungsreserven verrentet werden. 

Fazit – prüfen Sie genau!

Rentenpolicen werden im Detail geprüft.
Der Rentenfaktor dient zum Vergleichen, bedarf aber einer Prüfung der Details!

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Rentenfaktoren ein wichtiges Kriterium sein können, um mehrere Rentenversicherungstarife miteinander zu vergleichen. Eine Aussage über die Qualität von garantierten Rentenfaktoren kann indes nicht getroffen werden. Was auf den ersten Blick vorteilhaft wirkt, erfordert eine genauere Prüfung.

Aufgrund meiner Erfahrung sowie meiner Fachkenntnis kenne ich die Tricks der Versicherer und weiß, welche Rentenversicherungen wirklich rentabel sind. Nutzen Sie das Wissen von Fachleuten und vereinbaren Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch!

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Weitere Artikel aus meinem Blog

Auf diesem Blog habe ich bereits sehr viel über das Thema “Rentenfaktor” geschrieben. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben, hier finden Sie Antworten!

Anbei ein paar Links zu weiteren Artikeln über das Thema: