Wenn ich mir meine Berufsunfähigkeitserversicherung mit einem Mal auszahlen lasse, ist diese dann steuerpflichtig? Bzw.: was ist besser (bezogen auf die Steuern, die zu zahlen sind), eine Einmalzahlung oder eine monatliche Auszahlung der Berufsunfähigkeits-Rente?
Genau diese Fragen bekommen Sie in den folgenden Zeilen ausführlich beantwortet!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine wichtige Absicherung, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Heute richten wir den Blick auf die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente, insbesondere auf die Einmalzahlung. Die steuerlichen Aspekte können komplex sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, daher ist eine detaillierte Betrachtung notwendig.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Fokus auf die Steuern
Was genau die Berufsunfähigkeitsversicherung ist und was ihre Eigenschaften sind, haben wir uns bereits in diesem Blogbeitrag zu Alternativen der BU angeschaut. Heute legen wir den Fokus auf einen weiteren, wichtigen Aspekt dieser Absicherung. Es geht spezifisch um die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente.
Wenn Sie gerade eine BU-Rente beziehen oder künftig ein BU-Leistungsfall eintritt, ist es wichtig zu wissen, wie Beiträge und Leistungen steuerlich berücksichtigt werden. Dieses Kapitel wirft einen Blick auf die verschiedenen Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge existieren, und wie sich diese hinsichtlich der BU-Rente, der Einmalzahlung und der steuerlichen Behandlung unterscheiden.
Schicht 3: Private BU
Die private oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine individuell abgeschlossene Versicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützt. Sie bietet im Versicherungsfall eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten können.
Optional kann bei dem Eintritt der Rente eine Einmalzahlung durchgeführt werden. Gerade für diese Entscheidung ist es essenziell zu wissen, ob und in welchem Ausmaß Einmalzahlungen vs. monatlicher Zahlungen steuerpflichtig sind.
Wenn die Berufsunfähigkeitsrente als Einmalzahlung ausgezahlt wird, entfällt die Rentenauszahlungsdauer, die bei monatlichen Rentenzahlungen zur Steuerberechnung herangezogen wird. Stattdessen wird der Ertragsanteil der Einmalzahlung auf Basis der Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der erhaltenen Summe berechnet.
Dieser Gewinnanteil ist vollständig steuerpflichtig, da er als Kapitalertrag betrachtet wird. Das bedeutet, dass die gesamte Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Summe versteuert werden muss, was eine erhebliche Steuerlast darstellen kann.
Die Entscheidung für eine Einmalzahlung anstelle monatlicher Rentenzahlungen sollte daher gut überlegt sein, da die steuerlichen Konsequenzen erheblich sind. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen Steuerberater können helfen, die für Ihre individuelle Situation beste Entscheidung zu treffen.
Schicht 2: BU durch den Arbeitgeber
Eine BU durch den Arbeitgeber wird im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur Versicherung, die direkt vom Bruttolohn abgezogen werden.
Oft zahlen die Arbeitgeber neben dem reduzierten Lohn auch einen von ihnen finanzierten Zuschuss mit in die BU ein, der die BU-Rentenhöhe später größer ausfallen lässt.
- Rente im BU-Leistungsfall: Monatliche Rentenzahlungen müssen vollständig versteuert werden, da bei der bAV die nachgelagerte Besteuerung greift. Dies bedeutet, dass die gesamte Rente als steuerpflichtiges Einkommen gilt und nach Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
- Einmalzahlungen: Wenn eine Einmalzahlung aus einer bAV erfolgt, ist diese ebenfalls vollständig steuerpflichtig. Der gesamte Betrag wird im Jahr der Auszahlung versteuert, was zu einer erheblichen Steuerlast führen kann.
Schicht 1: gesetzliche Rentenversicherung/Basisrente
Bei der Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Rentenversicherung handelt es sich um eine Praxis, bei der die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung, wie beispielsweise der Rürup-Rente, abgeschlossen wird.
- Rente im BU-Leistungsfall: Die monatliche BU-Abfindung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die Rentenzahlungen im Leistungsfall voll oder zu einem hohen Anteil versteuert werden müssen. Die steuerlichen Abgaben hängen von den individuellen steuerlichen Regelungen und der Art der Rentenversicherung ab.
- Einmalzahlungen: Bei einer Einmalzahlung aus einer kombinierten BU und Rentenversicherung wird der gesamte Betrag ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung unterworfen und muss als Einkommen versteuert werden.
Durch die unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen ist es wichtig, sich gut zu informieren und die für Ihre persönliche Situation beste Form der Berufsunfähigkeitsversicherung auszuwählen. Die Frage nach der besten Option benötigt eine höchst individualisierte Antwort.
Wer weniger Steuern auf die BU-Rente zahlen möchte, ist mit einer Einmalzahlung zum Beispiel weniger gut beraten. Dennoch gibt es persönliche Gründe, aus denen die große Zahlung die bessere Option sein kann.
Bei dem Szenario der Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber oder der Kombination mit gesetzlichen Altersvorsorgen können zudem Vorteile wie Zuschuss bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Förderung der Berufsunfähigkeitsversicherung entstehen, die durch den Arbeitsplatz oder den Staat geleistet werden. Sie helfen meist dabei, die Steuerlast in der Ansparphase zu reduzieren.
Richten Sie sich bei Fragen an einen Steuerberater. Er kann dabei helfen, die beste Entscheidung für Ihren Fall zu treffen und dabei auch individuelle Faktoren beachten, wie zum Beispiel unterschiedliche Einkunftsarten oder eine vorliegende Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Mit der BU Steuern sparen: Sind die Beiträge der BU steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge nach dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die auf die einzelnen BU-Formen zutreffen. Grundlegend gilt, dass jeder BU-Beitrag in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden kann. Allerdings gibt es Unterschiede je nach Art der BU-Versicherung.
Es gelten jährliche Höchstbeträge, die je nach Versicherung variieren:
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
- Begrenzte Absetzbarkeit: Die Beiträge können als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, jedoch werden die Höchstbeträge oft durch andere Pflichtversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
- Höchstbeträge: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige.
BU durch den Arbeitgeber
- Direkte Abzüge: Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, was das zu versteuernde Einkommen reduziert.
- Steuerfreie Beiträge: Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Die Höhe beträgt bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Kombination von BU und Rentenversicherung
- Rürup-Rente: Jeder Beitrag zu einer BU in Kombination mit einer Rürup-Rente kann im Rahmen der Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Für die Rürup-Rente beträgt der Höchstbetrag aktuell 27.566 € für Alleinstehende.
- Steigende Vorteile: Der absetzbare Prozentsatz der Beiträge steigt jährlich. Lag der Renteneinstieg im Jahr 2023, mussten noch 82,5 % der BU-Rente besteuert werden. Danach reduziert sich die Steuerlast schrittweise. Im Jahr 2058 würde die Steuerfreiheit 100 % erreichen.
Steueranstieg bei BU aus Betriebsrenten oder Basisrente
Die Unterschiede der Besteuerung zwischen den verschiedenen Formen der BU-Rente treffen stärker zu, wenn sie monatlich ausgezahlt wird. Wie bereits erwähnt, werden die Steuern der BU-Rente bei Privatversicherungen je nach geschätzter Länge der Auszahlung berechnet.
Für bAV und Basisrenten trifft stattdessen die nachgelagerte Besteuerung ein. Das bedeutet, dass die Rentenzahlungen im Leistungsfall voll oder zu einem hohen Anteil besteuert werden, dafür aber zu der Zeit der Beitragszahlungen meist eine geringere Steuerlast besteht.
Bei einer Einmalzahlung aus der bAV oder einer Basisrente fällt die gesamte Steuerlast im Jahr der Auszahlung an, was zu einem erheblichen Steueranstieg führen kann.
Im Gegensatz zur monatlichen Rente, die über die Jahre verteilt besteuert wird, wird die Einmalzahlung vollständig als Einkommen im Jahr der Auszahlung besteuert. Dies kann zu einer hohen Steuerbelastung führen, die durch sorgfältige Planung und Beratung durch einen Steuerberater gemildert werden kann.
Ein Steuerberater kann dabei helfen, die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu kalkulieren und eine optimale Strategie für die Auszahlung der BU-Rente zu entwickeln.
Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen auf die BU?
Beim Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente ist es wichtig zu wissen, dass diese Einkünfte unter Umständen mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet werden können. Wenn eine Einmalzahlung aus einer BU erfolgt, die im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge oder Basisrente abgeschlossen wurde, müssen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis der gesamten Einmalzahlung. Dies bedeutet, dass der Krankenversicherungsbeitrag auf die gesamte Summe der Einmalzahlung berechnet wird und nicht nur auf die monatlichen Rentenzahlungen, die alternativ ausgezahlt werden könnten. Diese Beiträge werden im Jahr der Auszahlung fällig und können die tatsächlich verfügbare Summe erheblich verringern.
Daher ist es wichtig, die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge bei der Entscheidung für eine Einmalzahlung zu berücksichtigen und gegebenenfalls steuerliche und finanzielle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Entscheidungen für Ihre individuelle Situation zu treffen.
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf die BU?
Generell gilt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nur während der aktiven Erwerbsphase gezahlt werden. Sobald eine Person eine Berufsunfähigkeitsrente jeglicher Arten bezieht, ändern sich die Verpflichtungen hinsichtlich der Rentenversicherungsbeiträge.
Keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Im Allgemeinen müssen Empfänger einer Berufsunfähigkeitsrente keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die BU-Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge bezogen wird.
Da die Betroffenen in der Regel nicht mehr erwerbstätig sind und somit kein beitragspflichtiges Einkommen erzielen, entfällt die Pflicht zur Zahlung des Beitrags für die Rentenversicherung.
Beiträge aus anderen Einkünften
In Fällen, bei denen Empfänger von BU-Renten dennoch einer Erwerbstätigkeit nachgehen und etwas zusätzliches Einkommen erzielen, müssen sie auf diese Einnahmen weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Dies betrifft jedoch nicht die Berufsunfähigkeitsrente selbst, sondern nur das zusätzliche Einkommen, das aus einer Beschäftigung resultiert.
In einem BU-Vertrag wird meist festgelegt, ob und mit welchen Einschränkungen noch Geld in welcher Summer verdient werden kann, bevor man wieder als berufsfähig angesehen wird. Achten Sie strikt auf diese Vorgaben.
Fazit: Steuerliche Vor- & Nachteile für die Einmalzahlung
Die Auszahlungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Form der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente sind steuerpflichtig. Wie hoch diese Steuerlast ist, hängt davon ab, welche Art der BU-Versicherung abgeschlossen und welche Auszahlungsform ausgewählt wurde.
Während die monatlichen Beträge der regulären Berufsunfähigkeitsversicherung nur teilweise besteuert werden, fallen für eine Einmalzahlung höhere Steuerlasten an.
Andersherum ist es aber auch möglich, mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern zu sparen, während Beiträge gezahlt werden. Jeder Beitrag zu BU-Versicherungen kann als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen haben hier unterschiedliche Leistungen.
Private BU-Beiträge sind begrenzt absetzbar, während Beiträge zur betrieblichen BU und Basisrente die Steuerlast reduzieren. In diesem Fall können in der Auszahlungsphase der BU Rente aber höhere Steuern anfallen.
Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Finanzverwaltung hilft, die besten steuerlichen Vorteile zu nutzen und finanzielle Entscheidungen zu optimieren.
weitere Artikel aus unserem Blog
Anbei ein paar Links zu weiteren Artikeln über das Thema “Berufsunfähigkeitsabsicherung“:
- Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung – worauf muss man dabei achten
- Berufsunfähigkeitsrente beantragen
- Anschluss Berufsunfähigkeitsversicherung bei Falschberatung
- Tipps zur richtigen Auswahl der Berufsunfähigkeitsabsicherung
- BU Rating – Grundlage für den sichern Schutz gegen Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeitsrente – wie berechnet man die richtige Höhe?
- Welche beiden Arten der Dynamik gibt es bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung?
- Studie darüber ob Berufsunfähigkeitsversicherer überhaupt gerne BU Renten bezahlen
- Was ist dran, an der BU Starter Police?
Rückfragen / weitere Unterlagen
Wenn Sie dazu weitere Fragen haben zur Berufsunfähigkeit oder ein persönliches Angebot zur BU-Absicherung wünschen, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu ([email protected]) oder nutzen mein Kontaktformular.
2 Antworten
Interessanter Beitrag. Eine Einmalzahlung im BU-Leistungsfall scheint nicht weit verbreitet zu sein. Bei meiner Recherche habe ich nur die Option “Berufsunfähigkeit Cash+” des Versicherers “Baloise” gefunden, dort kann wohl neben der BU-Rente als Baustein eine Einmalzahlung vereinbart werden.
Welche weiteren Produkte mit Einmalzahlung *statt* oder *zusätzlich zur* Rente gibt es denn noch?
Das ist korrekt, die Baloise (ehem. Basler) bietet eine solche Möglichkeit “Cash+” an gegen Aufpreis. Andere Anbieter wie z.B. die Nürnberger Versicherung haben unterschiedliche Konzepte wie z.B. eine Investition der Überschüsse in einen Investmentfonds oder Zusatzbausteine wie z.B. den Einschluss von 50 schweren Erkrankungen und bei Eintritt erhält die versicherte Person eine Einmalzahlung über max. 200.000 €.