Diese E-Mail habe ich am 26. Mai von meinem Kunden bekommen:

14 Jahre Beiträge wurden zurückgezahlt! – ein tolles Ergebnis für einen Neukunden von mir. 🥳.

Hier die ganze Geschichte

Mitte Januar 2023 habe ich all seine Versicherungsverträge in meine Betreuung übernommen, wie Sie am Bild darunter sehen können.

Seine Verträge hat er selbständig in meinem digitalen Kundenordner angelegt und durch seine Maklervollmacht konnte ich mir aktuelle Nachträge bei den Versicherungsgesellschaften anfordern. 

Hierfür nutze ich einen externen Dienstleister (=Maklerpool), der mir zum einen meine Kundenapp “simplr” zur Verfügung stellt und zum anderen viele Tätigkeiten abnimmt. Hier erfahren Sie mehr darüber:

Nachweis über den Übertrag der Versicherungsbeauftragung
Hier sehen Sie, dass der Kunde mir alle Versicherungsverträge übertragen hat.

Nachdem ich Anfang Februar die Unterlagen zur privaten Krankenversicherung von seiner minderjährigen Tochter erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass seit Beginn (=Geburt) im Jahr 2009 die Pflegepflichtversicherung nicht beitragsfrei gewesen ist, bei seinem anderen Kind schon.

Seit der Geburt 2009 wurden regelm. 13,81 € als Beitrag für die Tochter
Seit Geburt wurden Beiträge für die Tochter gezahlt.

Hier hat anscheinend der alte Makler einen Fehler beim Antrag gemacht, das konnte ich aber nicht mehr nachvollziehen. Fakt ist aber, dass bis heute der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung angefallen ist.

Dazu muss man wissen, dass neugeborene Kinder in der Pflegepflichtversicherung beitragsfrei versichert werden. Nachlesen können Sie das auf der Seite vom Bundesgesundheitsministerium, hier der Link:

Der Versuch einer Lösung

Daraufhin habe ich die Krankenversicherung angeschrieben, mit der Bitte, die Tochter beitragsfrei in der Pflegepflichtversicherung zu versichern und die Beiträge dem Kunden zu erstatten. 

Die erste Antwort der Krankenversicherung am 03. Februar war, dass ein Nachweis benötigt wird über das Einkommen der Tochter. Nun ja, die Tochter wird bald 14 Jahre alt und ist Schülerin. Aber gut. Die Erklärung vom Kunden über das nicht vorhandene Einkommen wurde eingereicht gegen Mitte Februar. 

Antwort der BBKK - Rückvergütung maximal die letzten 3 Jahre möglich

3 Wochen später bekam mein Kunde ein Antwortschreiben, in dem stand, dass der Vertrag zum März 2023 umgestellt wird und der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung entfällt. 

Selbige Versicherung hat uns noch Anfang Februar mitgeteilt, dass eine Umstellung max. 3 Jahre rückwirkend erfolgen kann zum 01.01.2020 und nun die Umstellung ab März 2023?

Das kann nicht sein. 

Erneut habe ich die Krankenversicherung angeschrieben, mit der Bitte um Prüfung, warum dem Kunden die Beiträge nicht rückwirkend erstattet werden und ob ihm die Beiträge nicht rückwirkend ab Beginn zustehen, also seit dem Jahr 2009. 

Das sensationelle Ergebnis

Gestern kam nun endlich die Antwort von der Krankenversicherung und das Ergebnis ist wirklich sensationell:

Die BBKK bestätigt die Rückerstattung aller Beiträge.
Rückerstattung aller Beiträge schriftlich bestätigt.

Die Pflegepflichtversicherung wurde rückwirkend beitragsfrei gesetzt und die Beiträge werden zurückerstattet.

Diese super Nachricht habe ich natürlich sofort meinem Kunden mitgeteilt und er hat sich vorgestern Abend bei mir bedankt, wie Sie oben gesehen haben 🥳 🤝🏻.


Wie auch Sie Kunde werden können, erfahren Sie hier: