Die LV1871 gilt als eine der attraktivsten Berufsunfähigkeits-Versicherer auf dem Markt. Mit einigen Neuerungen baut sie nun ihr Angebot in der Golden BU auch für Ingenieure  aus. Hierdurch soll eine individuellere und leistungsstärkere Absicherung ermöglicht werden, die sich an den speziellen beruflichen Wege des Ingenieurs anpassen lässt. Was beinhaltet die Erweiterung der Golden BU genau?

Übrigens: In diesem Artikel “Neue Golden BU Versicherung” hatten wir erst kürzlich die komplette Golden BU vorgestellt.

BIM und 3D Planung - TGA Ingenieure benötigen dennoch eine BU

Die drei wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Optimierung der vereinfachten Risikoprüfung

Maschinenbau,- Elektrotechnik,- Mechatronik- und Automatisierungstechnik Ingenieure sowie weitere Angehörige der am besten eingestuften Berufsgruppe der LV 1871 können eine BU-Rente von bis zu 2.500 Euro mit vereinfachter Risikoprüfung abschließen. Dies war bisher nur bis zu 1.500 Euro bzw. 2.000 Euro und auch nicht für diese Vielzahl an Ingenieurberufen möglich. Die vereinfachte Risikoprüfung erleichtert den Zugang zum Versicherungsschutz in der BU. 

Günstigere Prämien

Der Versicherer hat die Berufsgruppendynamik überarbeitet und die Einstufung der Ingenieure neu bewertet. Nun zählen diese  für die LV1871 zu den besten Berufsgruppen. Dies führt wiederum dazu, dass die Prämien für Ingenieurberufe um 5 Prozent bzw. 10 Prozent gesunken sind. 

In Zahlen ausgedrückt:

Ca 10. Prozent Prämienreduktion für Ingenieure der Fachrichtungen: 

  • Mechatronik
  • Automatisierungstechnik
  • Informationstechnik
  • Nachrichtentechnik
  • Mikrosystemtechnik
  • Nanotechnologie und Robotik (Bachelor- und Masterabschluss) 
  • Elektroingenieure und Maschinenbauingenieure mit Masterabschluss 

Ca. 5 Prozent Prämienreduktion für diese Ingenieurberufe/ Fachrichtungen:

  • Maschinenbau- und Elektroingenieure mit Bachelorabschluss
  • Augenoptik
  • Anwendung
  • Bau
  • Betonbau
  • Betrieb
  • Brauerei
  • Brennerei
  • Brückenbau
  • Druck
  • Energie/ Energietechnik
  • Entwicklung
  • Fahrzeugbau
  • Fahrzeugtechnik
  • Feinwerktechnik
  • Fertigungstechnik 
  • Flugzeugbau
  • Gießerei
  • Gebäudetechnik 
  • Heizung
  • Karosserie
  • Konstruktion
  • Kfz-Technik
  • Kommunikationstechnik
  • Kraftwerks
  • Kunststofftechnik
  • Kybernetik
  • Lebensmitteltechnik
  • Logistik
  • Lüftung
  • Luft- und Raumfahrttechnik
  • Medizintechnik
  • Motorenbau
  • Prüfung 
  • Produktionstechnik 
  • Prozess
  • Qualität
  • Stahlbau
  • Tiefbau
  • Umweltschutz
  • Verfahrenstechnik,
  • Verkehrstechnik
  • Vermessung
  • Versorgungstechnik
  • Wasserwirtschaft
  • Werkstofftechnik/Materialwissenschaft,
  • Wirtschaft

Erweiterung der Erhöhungsmöglichkeiten bei der Nachversicherung und Karrieregarantie

Die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt es dem Versicherten, seine Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies ist oft bei bestimmten Lebensereignissen möglich, wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhungen.

Hier ist bei der Golden BU der LV1871 etwa für Maschinenbau– und Elektroingenieure mit Bachelorabschluss eine Nachversicherungsgarantie bis zu 3.800 Euro möglich. Liegt ein Masterabschluss vor, dann kann sogar um rund 100 Euro mehr erhöht werden. 

Ein besonderer Vorteil der Nachversicherungsgarantie: Hier wird nicht nur keine Gesundheitsprüfung durchgeführt, sondern auch keine erneute Risikoprüfung verlangt. Und dabei ist der Zugang zur BU durch die anfangs gestellten, vereinfachten Gesundheitsfragen niedrigschwellig – bei bis zu 2.500 Euro BU-Rente. Das überzeugt uns!

Die Karrieregarantie ermöglicht es, die Versicherungssumme schrittweise an ein steigendes Einkommen anzupassen, typischerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies ist besonders relevant für junge Berufseinsteiger, deren Einkommen im Laufe der Karriere voraussichtlich steigen wird.

Durch das Ingenieur-Update kann die BU-Rente bei den aufgeführten Berufen auf bis zu 7.600 Euro bzw. 7.800 Euro monatlich angehoben werden. 

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Preis zwar eine Rolle spielen, doch wesentlich ist die zuverlässige Absicherung im Leistungsfall. Für Ingenieure, die aufgrund ihres überdurchschnittlichen Einkommenspotentials besondere Anforderungen an ihre BU-Versicherung stellen, empfiehlt es sich, die BU-Rente auf mehrere Versicherungsgesellschaften zu verteilen. Die sog. Zwei-Vertrags-Lösung kann eine Anpassung an steigende Einkommen und die Inflation ermöglichen. Ob die Aufteilung auf mehrere Anbieter in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, prüfen wir gerne für Sie. 

Ingenieure der Automobil-Industrie benötigten dennoch eine BU

Benötigen Sie weitere Informationen zum Angebot der LV1871 oder wollen grundsätzlich mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung wissen? Kommen Sie gern jederzeit auf uns zu, wir beraten Sie in allen Versicherungsfragen kompetent und transparent! Hier geht´s direkt zu unserem Kontaktformular und hier können Sie weitere Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung lesen!

Vereinfachte Gesundheitsfragen der LV 1871 BU für Ingenieure 

Nun wollen wir uns mit der Gesundheitsprüfung, genauer gesagt mit den vereinfachten Gesundheits- und Risikofragen beschäftigen. 

  1. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nicht-ärztlichen Therapeuten untersucht oder behandelt? 

Hiervon ausgenommen sind zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaften und Geburten, Impfungen und akute Erkältungen, akute Magen- und Darm- sowie Harnwegsinfekte, Vorsorgeuntersuchungen ohne krankhaften Befund. 

Ein kleiner Hinweis: Diese Frage zielt auf Untersuchungen und Behandlungen, nicht aber auf Beschwerden ab. Wenn Sie also vor zwei Jahren Bauchschmerzen hatten, die weder untersucht noch behandelt wurden, sind diese für die Frage irrelevant. 

Wenn Sie diese Gesundheitsfrage mit einem “Ja” beantworten, ist dies – anders als bei vergleichbaren Fragestellungen – kein K.O.-Kriterium. Wurde die Frage positiv beantwortet, kommt der Antragsteller zu folgenden Zusatzfragen: 

Wurden Ih­nen in den letz­ten 6 Mo­na­ten Me­di­ka­men­te (Ta­blet­ten, Sal­ben/Cremes, Sprays oder Sprit­zen) ver­schrie­ben oder ver­ab­reicht?
(Nicht an­zu­ge­ben sind Be­hand­lun­gen von: aku­ten Er­käl­tungs­krank­hei­ten, aku­ten Ma­gen-, Darm- und Harn­wegs­in­fek­te so­wie Imp­fun­gen und Mit­tel zur Emp­fäng­nis­ver­hü­tung)

Wa­ren Sie in den letz­ten 5 Jah­ren für mehr als 20 Ka­len­der­ta­ge durch­ge­hend aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht in der Lage, Ihre üb­li­che Tä­tig­keit (be­ruf­li­che Tä­tig­keit, Stu­di­um, Teil­nah­me am Schul­un­ter­richt oder Schul­sport) aus­zu­üben oder sind Sie der­zeit dazu nicht in der Lage?

Wur­den Sie in den letz­ten 10 Jah­ren we­gen Al­ko­hol­kon­sum oder Kon­sum von Dro­gen oder Be­täu­bungs­mit­teln ärzt­lich be­ra­ten oder be­han­delt?

Sind Sie in den letz­ten 5 Jah­ren un­ter­sucht oder be­han­delt wor­den we­gen ei­ner Herz­er­kran­kung, Nie­ren­er­kran­kung, Dia­be­tes oder psy­chi­scher Be­schwer­den (z. B. De­pres­si­on, Angst­stö­rung, Es­s­stö­rung)?

Hier verlängert sich vor allem der Abfragezeitraum für Behandlungen wegen Alkohol- oder Drogenkonsums auf 10 Jahre. Dies kann besonders frustrierend sein, wenn man beispielsweise vor sieben Jahren eine solche Behandlung abgeschlossen hat, aber dennoch gezwungen ist, diese eine Frage positiv zu beantworten, weil man vor drei Jahren einmalig wegen einer verspannten Schulter beim Orthopäden war. 

  1. Wurden bei Ihnen im Rahmen einer der folgenden ärztlichen Untersuchungen innerhalb der letzten 12 Monate kontroll- oder behandlungsbedürftige Befunde festgestellt: Laboruntersuchungen, Röntgen/CT/MRT, Ultraschall, EKG?

(Eine Covid-19 Infektion fällt nicht darunter, sofern in den letzten 5 Wochen keine Beschwerden mehr bestanden.)

Diese Frage bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Wurde die Frage bejaht, führt dies auch nicht automatisch zu einem Problem. Sie haben die Möglichkeit, ihre Antwort zu begründen und durch ärztliche Belege und eine Selbsterklärung zu “entschärfen”. Der Versicherer prüft dann ggf. die Angaben. Mehr zur richtigen Beantwortung der Gesundheitsfragen lesen Sie hier

  1. Wurde bei Ihnen jemals eine Krebserkrankung (z.B. bösartiger Tumor, Leukämie, Melanom) festgestellt?

Vielleicht erkennen Sie, dass es für diese Frage keinen konkreten Zeitraum gibt. Wenn Sie die Frage positiv beantworten, sollten Sie dem Risikoprüfer mehr Informationen an die Hand geben und weitergehende Angaben machen. Dies kann darüber entscheiden, ob der Vertragsabschluss überhaupt, nur mit Risikozuschlag und/oder Ausschlüssen oder zu normalen Bedingungen möglich ist. 

  1. Haben innerhalb der letzten 10 Jahre Operationen, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte stattgefunden bzw. sind solche für die nächsten 12 Monate ärztlich angeraten oder vorgesehen?

Operationen, die den Blinddarm, die Mandeln oder die Nasennebenscheidewand betreffen, müssen bei der Beantwortung nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls ausgenommen sind Maßnahmen der Reproduktionsmedizin, zahnärztliche Behandlungen und Schwangerschaft sowie Geburt.

Uns springt der vergleichsweise lange Abfragezeitraum von zehn Jahren ins Auge. Andere Versicherer fragen hier nur die letzten fünf Jahre ab. 

  1. Hatten Sie in den letzten 6 Monaten psychische Beschwerden, Beschwerden des Nervensystems oder des Gehirns, des Bewegungsapparats oder der Sinnesorgane?

Dazu gehören: 

  • Nervensystem/Gehirn: z.B. Lähmungen, Gefühlsstörungen
  • Bewegungsapparat: z.B. Folgen von Knochenbrüchen, Verletzungen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen
  • Sinnesorgane: z.B. Sehstörung, Hörminderung, Fehlsichtigkeit größer als 5 Dioptrien

In der letzten Frage geht es erstmals nicht um vorangegangene medizinische Behandlungen oder Untersuchungen, sondern um Beschwerden wie Schlafstörungen, Rückenschmerzen oder Migräne.

Fehlsichtigkeiten sind nur dann zu melden, wenn sie über 5 Dioptrien hinausgehen, wobei bei Kurzsichtigkeit bis zu 8 Dioptrien eine Meldung erforderlich ist. Nach unserer Erfahrung führt dies jedoch nicht zu nachteiligen Konsequenzen und hindert grundsätzlich  nicht an einer regulären Policenannahme. Bei einmaligen Rückenschmerzen lässt sich diskutieren, wie die LV 1871 im Leistungsfall ohne ärztliche Konsultation und ohne dokumentierte Aufzeichnungen davon Kenntnis erlangen könnte. Das ist durchaus ein berechtigter Einwand.

Aber Vorsicht: Sollte es tatsächlich wiederholte Rücken- oder Kopfschmerzen in den letzten sechs Monaten gegeben haben und Sie sich erst im nächsten Jahr ärztlichen Rat suchen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die tatsächlichen Umstände offenbart werden. Falls diese Beschwerden dann kurz vor Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung dokumentiert werden, könnte dies im Leistungsfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten, während eine frühzeitige Offenlegung möglicherweise unproblematisch gewesen wäre.

Exkurs: Anonyme Risikovoranfrage

Eine anonyme Risikovoranfrage ist ein wertvolles Instrument im Prozess um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, das wir als freie Versicherungsmakler unseren Kunden anbieten. Bei dieser Voranfrage werden Ihre gesundheitlichen Informationen unter Wahrung Ihrer Anonymität an verschiedene, ausgewählte Versicherer gesendet, ohne dass Ihre persönlichen Daten preisgegeben werden. So können wir für Sie die Bereitschaft und Konditionen verschiedener Versicherer prüfen, Sie unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Risiken zu versichern. Vor allem bei vorhandenen Vorerkrankungen ist die anonyme Risikoanfrage ein Muss!

Der große Vorteil dieser Methode besteht darin, dass Sie ohne Risiko einer Ablehnung, die in einer Datenbank vermerkt wird, die Bedingungen und Prämien unterschiedlicher Anbieter vergleichen können. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidung für das beste Angebot, das Ihren Bedürfnissen und Umständen entspricht. Zudem schützt es Sie davor, bei anderen Versicherungen aufgrund einer vorherigen Ablehnung Nachteile zu erleiden. Als freie Versicherungsmakler und Berater nutzen wir die anonyme Risikovoranfrage, um Ihnen transparent verschiedene Tarife vorzuschlagen und diese zu vergleichen, optimale Bedingungen zu sichern und gleichzeitig keinen Risiken einzugehen.

Kommen Sie hierfür gerne jederzeit auf uns zu – ob per E-Mail, telefonisch oder unser Kontaktformular.  

Marktvergleich: Kosten der Golden BU für Ingenieure

Für unseren Vergleich gehen wir von einem 28-jährigen Ingenieur für Elektrotechnik mit Bachelorabschluss aus, der eine BU-Rente in Höhe von 2.500 Euro mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr versichern möchte. Er ist nicht verheiratet, hat keine Kinder und raucht auch nicht. Hierfür zahlt er bei der Golden BU der LV 1871 73,16 Euro (Tarifbeitrag 110,85 Euro). 

Nehmen wir dieselben Parameter bei der Nürnberger, so werden für die gleiche Absicherung 83,02 Euro (Tarifbeitrag 129,60 Euro) fällig. Bei der Hannoverschen würden die Kosten hingegen sinken und lägen bei 63,59 Euro (Tarifbeitrag 84,79 Euro). 

Teurer wird es bei der Baloise mit 80,74 Euro (Tarifbeitrag 107,65 Euro). Den oben genannten Versicherungsschutz sichert die HDI hingegen für 77,26 Euro (Tarifbeitrag 103,01 Euro) ab. 

Unser fiktiver Ingenieur müsste bei der Bayerischen mit einem Verzicht auf die konkrete Verweisung 79,45 Euro (Tarifbeitrag 139,39 Euro) zahlen und ohne Verzicht 67,08 Euro (117,69 Euro). 

Gut zu wissen: In der Praxis ist der Tarifbeitrag der Bruttobetrag, den ein Versicherungsnehmer zahlen würde, ohne Berücksichtigung von Rabatten oder Zuschlägen, die auf die individuelle Situation des Versicherten zugeschnitten sind. Einige Versicherer bieten auch sogenannte zahlbare Beiträge an, die niedriger sein können als der Tarifbeitrag, wenn spezielle Rabatte oder Bonusprogramme angewendet werden.

Im Vergleich zu anderen Versicherungen, die im Beitragsvergleich erwähnt wurden, bietet die LV 1871 signifikante Vorteile für Elektrotechnik-Ingenieure. Ein entscheidender Pluspunkt ist, dass die Obergrenze für die Berufsunfähigkeitsrente bei 3.800 Euro liegt, mit der Möglichkeit, diese ohne weitere Risikoprüfung auf bis zu 7.600 Euro zu verdoppeln. Zudem zeichnet sich die Dynamik der LV 1871 dadurch aus, dass sie weder eine Summengrenze – im Gegensatz zur Nürnberger mit 6.000 Euro und zur Hannoverschen mit 10.000 Euro monatlicher BU-Rente – noch eine Altersgrenze vorsieht. Zum Vergleich: Die Bayerische setzt eine Altersgrenze von fünf Jahren vor Vertragsablauf, die Nürnberger bei 63 Lebensjahren, die Hannoversche bei 60 Lebensjahren und die Baloise bei 55 Lebensjahren.

Der Golden BU Tarif der LV 1871 ist also nicht die günstigste Wahl für Ingenieure, überzeugt aber mit dem stärksten Preis-Leistungs-Verhältnis

Bauplaner sind Ingenieure, die ein BU benötigen

Fazit: Golden BU der LV 1871 – Ingenieurs-Update

Ab September 2024 bringt die LV1871 attraktive Verbesserungen in ihrem Golden BU-Angebot speziell für Ingenieure. Durch die Überarbeitung der Risikoprüfung, günstigere Prämien und erweiterte Möglichkeiten bei der Nachversicherung und Karrieregarantie, zielt LV1871 darauf ab, eine flexible und zukunftssichere Berufsunfähigkeitsversicherung anzubieten, die den besonderen Anforderungen und Karrierewegen von Ingenieuren gerecht wird.

Ingenieure verschiedener Fachrichtungen, einschließlich Maschinenbau, Elektrotechnik und Mechatronik, können nun eine BU-Rente von bis zu 2.500 Euro mit vereinfachter Risikoprüfung abschließen, eine deutliche Steigerung gegenüber den früheren Obergrenzen. Zudem hat die LV1871 die Prämien für Ingenieure gesenkt, was die Versicherung für diese Berufsgruppe noch interessanter macht.

Die Anpassungen im Bereich der Nachversicherungsgarantie ermöglichen es Ingenieuren, ihre BU-Rente im Einklang mit Gehaltserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – ein wichtiger Aspekt, da Ingenieure über ihre Karrieren hinweg mit überdurchschnittlichen Einkommenssteigerungen rechnen können.

Für Ingenieure, die eine verlässliche und ihren Bedürfnissen angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, bietet die Golden BU der LV1871 nun eine noch bessere Option. Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesen Neuerungen und helfen Ihnen, die optimale Absicherung für Ihre berufliche Laufbahn zu finden.