Kindernachversicherung PKV: Alle Personen, die Mitglied der privaten Krankenversicherung sind und demnächst ein Kind erwarten, sollten sich rechtzeitig Gedanken über dieses Thema machen! Eine Kindernachversicherung PKV setzt voraus, dass mindestens ein Elternteil privat krankenversichert ist. Andernfalls wäre die Familienversicherung der GKV maßgebend. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der gesetzlich krankenversicherte Elternteil wesentlich mehr verdient als der privat krankenversicherte Elternteil. Sollten die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sein, orientiert sich die Krankenversicherung des Kindes an der Krankenversicherung der Mutter.
Eine Übersicht dazu, wie bzw. wo der Nachwuchs versichert werden kann, können Sie sich hier downloaden als PDF:
Voraussetzungen für die Kindernachversicherung PKV
Die Kindernachversicherung PKV kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Vater und/oder die Mutter des Kindes seit mindestens drei Monaten Mitglied der privaten Krankenversicherung ist. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um das leibliche Kind handelt oder ob das Kind von den Eltern adoptiert wurde. Die Kindernachversicherung PKV kann bei Bedarf rückwirkend beantragt werden. Allerdings muss dafür eine Frist von zwei Monaten eingehalten werden. Obwohl der Krankenversicherungstarif für das Kind frei gewählt werden kann, kann der Versicherungsschutz i.d.R. nicht höher sein als der Versicherungsschutz für die Eltern (ein paar private Krankenversicherungen machen dabei aber eine Ausnahme wie z.B. die R+V). Um die Kindernachversicherung PKV beantragen zu können, wird die Versicherungsnummer des privat versicherten Elternteiles, der Name und die Adresse des Versicherungsnehmers sowie der Name, das Geschlecht und das Geburtsdatum des Kindes benötigt. Sollten Beihilfeansprüche bestehen, ist es zwingend erforderlich, die Beihilfeordnung und den Beihilfesatz anzugeben. Meistens wird das Kind bei der privaten Krankenversicherung des Elternteils versichert und nicht bei einer anderen Gesellschaft. Ein paar Gesellschaften lassen es aber auch zu, dass ein Kind alleine dort versichert werden kann ohne das der Vater dort Mitglied ist.
Eine Übersicht über die Gesellschaften, wo ein Kind alleine versicherbar ist, können Sie hier downloaden als PDF:
Private Krankenversicherungstarife für Kinder
Erwachsene Personen können sich nur privat krankenversichern, wenn sie völlig gesund sind oder nur geringfügige Vorerkrankungen haben (Voraussetzung das Jahresbruttogehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze). Eine Ausnahme stellt der Basistarif dar. Hier besteht ein grundsätzlicher Kontrahierungszwang, was im konkreten Falle heißt, dass auch chronisch kranke Personen aufgenommen werden müssen. Ganz ähnlich verhält es sich bei der Kindernachversicherung PKV. Unabhängig vom gewählten Tarif haben die Kinder einen Anspruch auf eine private Krankenversicherung. Dies gilt selbst dann, wenn sie nach der Geburt schwer krank sind oder mit einer Behinderung auf die Welt kommen. Aus diesem Grunde gibt es für die Kindernachversicherung PKV keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit aber nur bei der Gesellschaft, wo auch der Vater versichert ist. Wenn das Kind bei einer anderen privaten Krankenversicherung versichert werden soll, dann ist eine Gesundheitsprüfung notwendig.
Wichtiger Hinweis: Wenn das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert wird als der Vater selbst versichert ist, dann muss man beachten, dass der Versicherungsschutz i.d.R. erst nach erfolgreicher Aufnahme und Prüfung besteht oder gar erst nach Empfang der Versicherungspolice (Beispiel R+V).
Bei der Kindernachversicherung PKV werden keine Altersrückstellungen gebildet. Spätestens dann, wenn das Kind eine Ausbildung aufnimmt, endet die private Krankenversicherung. Hier tritt die gesetzliche Pflichtversicherung in Kraft. Unter bestimmten Umständen können Kinder allein in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Hierfür ist allerdings ein Mindestalter festgesetzt, welches bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr stark variieren kann. Sollen Kinder unabhängig von ihren Eltern privat krankenversichert werden, unterliegen sie den gleichen Versicherungsbedingungen, die auch für Erwachsene gelten. Dies heißt ganz konkret, dass alle erforderlichen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen und keinerlei Vorerkrankungen oder schwere Behinderungen vorliegen dürfen. Eine Ausnahme bildet hier wiederum der Basistarif in der privaten Krankenversicherung.
Angebot und Vergleich zur privaten Krankenversicherung
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