Krankentagegeld steuerfrei / Krankentagegeld Berechnung
Das Krankentagegeld ist steuerfrei und wie sieht die Berechnung dazu aus

Bei der Krankentagegeld-Versicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, die vom Versicherungsnehmer freiwillig abgeschlossen werden kann. Die Krankentagegeld-Versicherung kann sowohl gesetzlich versicherten Personen als auch von Versicherungsnehmern in der privaten Krankenversicherung als Verdienstausfall-Versicherung dienen.

Anmerkung: Die Krankentagegeldabsicherung bei einem privat Krankenversicherten ist eigentlich Pflicht, weil dieser kein Überbrückungsgeld (=Krankengeld) von der gesetzlichen Krankenkasse bis max. zur 78. Woche der Krankschreibung bekommt!

Die Versicherung bietet sich vor allem für Selbständige und Freiberufler an bzw. ist eigentlich Pflicht für diese Personen, weil die keinen Anspruch auf Krankengeld über die gesetzliche Krankenversicherung haben, aber auch Arbeitnehmer können von den Vorteilen einer Krankentagegeld-Versicherung profitieren.

Tipp für Selbständige und Freiberufler die gesetzlich Krankenversichert sind: Sie haben die Möglichkeit den Anspruch auf Krankengeld bei der GKV zu beantragen durch eine Wahlerklärung (Link zur Erläuterung von der Techniker Krankenkasse: Wahlerklärung)! Damit haben auch die Selbständigen ein Krankengeld über die GKV, wobei eine private Krankentagegeldabsicherung sinnvoller wäre, weil diese unbegrenzt bezahlt wird, steuerfrei ist und das komplette Netto-Einkommen abgesichert werden kann. Ein Muster-Antrag zur Wahlerklärung für Selbständige von der Techniker Krankenkasse finden Sie hier zum Download:

Krankentagegeld steuerfrei

Das Krankentagegeld steuerfrei zu nutzen ist ohne weitere Probleme möglich, das Krankentagegeld wird im Leistungsfall nicht bei der Einkommenssteuer berücksichtigt, darüber hinaus findet auch der Progressionsvorbehalt, der beim Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Anwendung kommt, keine Verwendung bei der Krankentagegeldabsicherung. Da das Krankentagegeld steuerfrei ist, können die Beiträge in der Einkommensteuer-Erklärung “nur” unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, sofern der Freibetrag dafür noch nicht ausgeschöpft ist (pro Kalenderjahr: Angestellte und Beamte 1900 €, Selbständige 2800 €). Das Krankentagegeld steuerfrei zu nutzen, ist für alle Arbeitnehmer möglich, anders sieht es für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Hier besteht allerdings für die Unternehmung die Möglichkeit, die Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe abzusetzen, hingegen müssen aber auch Leistungen aus der Versicherung als steuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt werden (lesen Sie im Absatz darunter mehr dazu).

Krankentagegeldabsicherung durch den Arbeitgeber abgeschlossen ist nicht steuerfrei

Gerade für Besserverdiener kann es möglich sein, dass der Arbeitgeber eine Krankentagegeldversicherung für seinen Mitarbeiter abgeschlossen hat. Damit möchte er dem Risiko entgehen, dass er im Krankheitsfall die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss. Das Krankentagegeld hat in diesem Fall i.d.R. eine Karenzzeit von 4 Tagen und danach bekommt der Angestellte von der Krankentagegeldversicherung, die der Arbeitgeber für ihn abgeschlossen hat, seinen Lohnausfall. Bei dieser Konstellation muss man allerdings beachten, dass die Krankentagegeldzahlungen voll steuerpflichtig sind – im Gegensatz zur privaten Krankentagegeldabsicherung die der Angestellte selbst für sich abschließt. Dafür kann der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankentagegeldabsicherung als Betriebsausgabe ansetzen.

Arbeitnehmer können von einer Gehaltsfortzahlung profitieren

Arbeitnehmer können das Krankentagegeld steuerfrei nutzen, darüber hinaus besteht aber auch der Vorteil der Gehaltsfortzahlung. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber beträgt in der Regel sechs Wochen (bei Angestellten über den IG-Metall Tarifvertrag sogar 6 Monate Lohnfortzahlung). Die Fortzahlung des Entgeltes über das Krankengeld setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unverschuldet in die Arbeitsunfähigkeit geraten ist, wenn Sie selbstverschuldend handeln, ist eine Gehaltsfortzahlung nicht verbindlich.

Mit Ablauf der Entgeltfortzahlung über den Arbeitgeber wird das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bezogen bis zu weiteren 72 Wochen der Krankschreibung.
Der von der Krankentagegeldversicherung gewährte Betrag (=Tagessatz) wird erst nach einer bestimmten Karenzzeit gewährt, die Karenzzeit beträgt häufig 42 Tage. Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich quasi um eine Entgeltersatzleistung, die den Verdienstausfall entschädigen soll. Die Entgeltersatzleistung (Krankengeld von der GKV) kann für den Arbeitnehmer lediglich 70% des beitragspflichtigen Bruttogehalts betragen und höchstens 90% des Nettoeinkommens einnehmen. Mit der privaten Krankentagegeldversicherung kann man dann diese Vorsorgelücke optimal absichern.

Berechnung Höhe Krankentagegeld

Die Krankentagegeld Berechnung erweist sich als einfach. Bei Versicherten der GKV werden zur Krankentagegeld Berechnung max. 100 % vom Nettogehalt zur Grunde gelegt. Privat Versicherte können bei manchen Gesellschaften sogar 110% vom Nettogehalt versichern, weil die privat Versicherten vom Krankentagegeld Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiter bezahlen müssen. Das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse wird dagegen anders berechnet. Die maximale Höhe vom Krankengeld wird auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, die im Jahr 2013 genau 3937,50 Euro beträgt. Geht man bei der Krankengeld Berechnung von einem angenommenen Bruttoverdienst von 5000 Euro aus und einem Nettoverdienst von ca. 3400 Euro, entspricht das bei der Bruttoverdienst-Berechnung (70%) einem Betrag von 3500 Euro und bei 70% der Beitragsbemessungsgrenze 2756,25 Euro.

Wird bei der Berechnung 90% vom Nettodienst berücksichtigt, können 3060 Euro ermittelt werden. Bei der Krankengeld Berechnung wird immer der niedrigste Wert, in diesem Fall 2756,25 Euro, genutzt. Schließlich wird noch der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (GKV+Pflege) abgezogen. Geht man hier vereinfacht von einem Betrag in Höhe von 356,25 Euro aus, so wird ein Krankengeld in Höhe von 2400 Euro gezahlt, es ergibt sich eine Deckungslücke von 1000 Euro zum Nettogehalt. Diese Deckungslücke könnte man dann mit einem Krankentagegeld absichern.

Wie lange wird das Krankengeld und das Krankentagegeld bezahlt?

Das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse GKV wird max. 78 Wochen bezahlt bzw. 72 Wochen bei 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Die Krankentagegeldabsicherung wird eigentlich unbegrenzt bezahlt ohne feste Laufzeit oder Begrenzung, solange der Versicherte krankgeschrieben ist. Sollte bei dem Versicherten nach einiger Zeit eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, so wird das Krankentagegeld i.d.R. noch 3 bis 6 Monate überlappend zur BU-Rente weiter bezahlt bis es dann komplett eingestellt wird.

Was muss der Versicherte dem Krankentagegeldversicherer anzeigen?

Der Versicherte einer Krankentagegeldabsicherung muss dem Versicherer unverzüglich mitteilen, wenn sich sein Nettogehalt reduziert hat und er eine höhere Absicherung über das Krankentagegeld hat, als er in Wirklichkeit netto verdient. Des Weiteren ist er dazu verpflichtet einen Berufswechsel dem Versicherer mitzuteilen. Wenn der Versicherte eine weitere Krankentagegeldabsicherung abgeschlossen hat so muss er das dem ersten Versicherer mitteilen, weil er sich nicht überversichern darf. Wenn der Versicherte diese Dinge nicht einhält und den Versicherer nicht informiert kann es im Leistungsfall dazu kommen, dass der Versicherer die Zahlung vom Krankentagegeld verweigert, weil der Versicherte seinen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nicht nachgekommen ist.

Krankentagegeld steuerfrei – die passende Absicherung dafür finden

Neben der Krankentagegeld Berechnung spielt auch der Vergleich von mehreren Angeboten eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Verbraucher- und Versicherungsportale ermöglichen heute den gezielten Vergleich von mehreren Angeboten unter Berücksichtigung von individuellen Größen. Der Vergleich im Internet ist heute in der Regel kostenfrei und kann zu einer dauerhaften Ersparnis beitragen.

Tipps für die richtige Krankentagegeldabsicherung:

  • Achten Sie bei der Auswahl vom Versicherer darauf, dass der Tarif auf ein ordentliche Kündigungsrecht des Versicherer verzichtet. Tut das der Tarif nicht, so kann der Versicherer den Vertrag nach einer Krankheit innerhalb er ersten drei Versicherungsjahre kündigen. Das käme zum Beispiel dann zu tragen, wenn die versicherte Person wegen einer langwierigen Krankheit schon Krankentagegeld bekommen hat, die Krankheit aber noch nicht ausgestanden ist und weitere Krankschreibungen nach sich ziehen wird. Das Problem daran ist, dass der Kunde bei einem neuen Versicherer angeben muss, dass sein Anbieter ihm gekündigt hat und warum. Ein neuer Versicherungsschutz ist dann nur schwer zu bekommen.
  • Sie sollten auch darauf achten, dass es einen nahtlosen Übergang zwischen der Krankentagegeld-Zahlung und einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente gibt. Der beste Fall wäre, dass am Ende der Tagegeldzahlung eine Zahlung der BU-Rente eintritt.

Das Analysehaus KVpro.de hat Krankentagegeldversicherungen verglichen. Fünf Anbieter mit sehr guten Leistungen wurden hier hervorgehoben. Der Beitrag im Beispiel bezieht sich auf ein Krankentagegeld über 10 € ab dem 43. Tag. Hier der Auszug davon (Quelle: KVpro.de, Stand: Juli 2013):

Vergleich Krankentagegeld

Fragen Sie bei einem Experten an, welcher Ihnen einen Vergleich verschiedener Anbieter erstellen kann und Sie können sich den günstigsten und passendsten Tarif für sich aussuchen (Anfragen per E-Mail an: [email protected]). Selbstverständlich kann ich auch eine unverbindliche Voranfrage bei mehreren Anbietern für sie machen, wenn Sie Vorerkrankungen haben.

Wie finden Sie die richtige Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit?

Laden Sie sich meinen Leitfaden als PDF mit den wichtigsten Handlungshilfen für die Selektion einer geeigneten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit herunter, das erleichtert Ihnen die Auswahl:

Onlineberatung zur Berufsunfähigkeitsabsicherung

Selbstverständlich können Sie sich von uns auch online beraten lassen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier erfahren Sie mehr darüber:

Das könnte Sie auch interessieren auf meinem Blog:

weitere Beiträge in der Presse zur Krankentagegeldabsicherung

Das Onlineportal von “Das Investment” hat im August 2013 einen Artikel veröffentlicht, welcher sich mit der Krankentagegeldabsicherung beschäftigt: