Zum Jahreswechsel 2020 sind 25 der über 100 gesetzlichen Krankenkassen teurer geworden, da sie für ihre Leistungen zuzüglich zum allgemein Beitrag einen Zusatzbeitrag erheben. Dies räumt Versicherten ein Sonderkündigungsrecht ein. Wer diesen Termin verpasst hat, kann seine Krankenkasse auch jetzt noch wechseln. Erfahren Sie, was es dabei zu beachten gilt.
Wie Sie eine neue passende Krankenkasse finden
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse teurer geworden ist, bestimmte medizinische Behandlungen oder Medikamente nicht übernimmt oder Sie mit dem Service unzufrieden sind, kann sich der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse lohnen. Überlegen Sie, was Ihnen im Hinblick auf eine Krankenkasse besonders wichtig ist und informieren Sie sich im Internet oder in den Geschäftsstellen vor Ort über den jeweiligen Leistungskatalog. Vielfach kann auch der Austausch mit Freunden oder Arbeitskollegen hilfreich sein.
So kündigen Sie Ihre alte Krankenversicherung
Die Kündigung bei ihrer ursprünglichen Krankenkasse ist Voraussetzung, wenn Sie Ihre Krankenversicherung wechseln wollen.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Beachten Sie, dass alle Krankenkassen eine sogenannte Bindungsfrist von 18 Monaten haben. Erst nach Ablauf dieser “Mindestvertragslaufzeit” können Sie die Krankenversicherung wechseln.
Achtung: Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Spätestens zwei Wochen nach Eingang Ihres Kündigungsschreibens muss Ihnen Ihre alte Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen.
Sie brauchen übrigens keine Angst haben, dass Sie nach der Kündigung ohne Krankenversicherung dastehen: Selbst wenn die Versicherung bei Ihrer neuen Krankenkasse aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kommen sollte, bleiben Sie bei Ihrer ursprünglichen Krankenkasse versichert. Die Gefahr, plötzlich zwei Krankenversicherungen zu haben, ist ebenfalls nicht gegeben.
Diese Sonderfälle gibt es bei der Kündigung der Krankenkasse
Zwei Situationen erleichtern Ihnen die Kündigung Ihrer alten Krankenkasse:
- Ihre Krankenkasse ist teurer geworden
- Sie wechseln den Arbeitgeber
Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt und dadurch für Sie teurer wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der 18-monatigen Bindungsfrist. Dieses gilt allerdings nur innerhalb eines kleinen Zeitfensters, nämlich bis zu dem Monat, in dem der Zusatzbeitrag zum ersten Mal anfällt. Da die meisten Krankenkassen die Beitragserhöhung nur einen Monat vorher ankündigen, sollten Sie die Kündigung nicht auf die lange Bank schieben.
Wenn Sie eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber antreten, können Sie ebenfalls kurzfristig und sogar ohne Kündigung die Krankenversicherung wechseln. Allerdings müssen Sie sich spätestens nach 14 Tagen an Ihrem neuen Arbeitsplatz für eine neue Krankenkasse entschieden haben. Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt auch in diesem Fall.
So treten Sie der neuen Krankenkasse bei
Indem Sie bei Ihrer Wunsch-Krankenkasse einen Beitragsantrag stellen, können Sie dieser beitreten. Dieser Vorgang ist relativ unkompliziert. Viele Krankenversicherungen stellen die erforderlichen Anträge online zum Download auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Legen Sie dem Schreiben unbedingt die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenversicherung bei. Ansonsten kann die neue Krankenkasse Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten. Vergessen Sie außerdem nicht, Ihren Beitrittstermin anzugeben.
Wann ist der Wechsel der Krankenversicherung vollzogen?
Sobald Ihnen Ihre neue Krankenversicherung die Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat, sind Sie nicht mehr bei Ihrer alten Krankenkasse versichert. Vergessen Sie nicht, diese Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
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Zusätzliche Informationen aus unserem Blog
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