Für viele Menschen aller Alters- und Berufsgruppen stellt sich früher oder später die Frage: „Kann ich meinen gewohnten Lebensstandard auch halten, wenn ich in den lang ersehnten Ruhestand gehe“?
Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist als Arbeitnehmer/-in in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und hofft, dass sich durch eine – oftmals über Jahrzehnte andauernde – Beitragszahlung an der sich in der Regel auch der Arbeitgeber beteiligt, eine auskömmliche Altersrente ergeben wird.
Wir nehmen im Folgenden unter die Lupe, welche Probleme das Rentensystem hat und wie privat nachgebessert werden kann, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Der demographische Wandel (über-)fordert das Rentensystem
Durch den demographischen Wandel in der Bevölkerung, wonach einerseits in der Vergangenheit zu wenig Kinder als potentielle Beitragszahler geboren wurden und andererseits die Menschen immer älter werden und damit die Rente länger beziehen, mussten die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung auf Grund dieser Entwicklungen nach unten angepasst werden.
Nach derzeitiger Rechtslage ist daher in vielen Fällen davon auszugehen, dass das Niveau der Altersrente höchstens etwa 48 % des letzten Bruttogehalts erreichen dürfte. Kommen etwa noch Jahre hinzu, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, z.B. wegen längerer Arbeitslosigkeit, wird die Rentenhöhe weiter absinken.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert ihre Mitglieder jährlich über die zu erwartenden Leistungen, erstmals, wenn die Arbeitnehmer/-innen das 27. Lebensjahr vollendet und eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. In dieser Renteninformation wird auch darauf hingewiesen, dass private Vorsorge unerlässlich ist, um den Versorgungsbedarf im Alter zu decken.
Wie ermittelt sich der Versorgungsbedarf?
Der Versorgungsbedarf im Alter ist bei jedem Menschen individuell zu betrachten. Er hängt in erster Linie von persönlichen Ansprüchen und Zielen ab.
Zur Ermittlung des persönlichen Versorgungsbedarfs ist zunächst die Versorgungslücke zu berechnen. Gemeint ist damit, der Unterschied zwischen den vorhandenen Ansprüchen aus gesetzlicher Rente und privater Vorsorge und dem persönlichen Versorgungsziel – beispielsweise dem aktuellen monatlichen Nettogehalt.
Steht die Höhe der Versorgungslücke dem Grunde nach fest, so geht es nun darum, diese bis zum Beginn der Altersrente (derzeit das 67. Lebensjahr) möglichst zu schließen. Hierfür gilt der allgemeine Grundsatz, je früher man beginnt, diese Lücke aufzufangen, desto kleiner sind die dafür erforderlichen finanziellen Aufwendungen oder die notwendigen Einsparungen.
Welche Maßnahmen gibt es, um die Versorgungslücke zu schließen?
Für private Vorsorgemaßnahmen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man nutzen kann.
So fördert der Staat durch steuerliche Anreize bestimmte Versicherungsarten, die sich besonders für die Altersvorsorge eignen. Dazu gehören die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt), die sogenannte „Riester-Rente“ und die private Rentenversicherung.
Die Überschüsse, die die Versicherer dabei aus den gezahlten Beiträgen erwirtschaften werden häufig in Fondsanlagen investiert, um höhere Renditen erzielen zu können als mit festverzinslichen Wertpapieren.
Darüber hinaus gibt es Garantien, wie die Beitragserhaltungsgarantie bei der Riester-Rente, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder vertraglich vereinbart werden können.
1. Option: Die Kapitalanlage
Zur Deckung des Versorgungsbedarfs kann das erforderliche Kapital über Kapitalanlagen angesammelt werden. Hierfür bieten sich insbesondere Fondsanlagen an, da die Fonds nicht nur in ein Wertpapier, wie zum Beispiel Aktien, investieren sondern je nach Fondsart verschiedene Wertpapiere mit unterschiedlichen Risiken zeichnen. Hierdurch lässt sich je nach Risikobereitschaft des Anlegers die richtige Fondsauswahl treffen.
Wer eine geringe Risikobereitschaft hat, für den sind beispielsweise Rentenfonds geeignet, bei mittlerem Risiko könnten Mischfonds und bei hohem Risiko Aktienfonds der richtige Weg sein. Die Rendite aus derartigen Fondsanlagen wird auch über die Risikobereitschaft des Anlegers beeinflusst. Grundsätzlich gilt: Je höher die Risikobereitschaft, desto höher die Renditechance, aber auch das Verlustrisiko.
Daher ist eine Mischung aus verschiedenen Fondsarten empfehlenswert. Die Sparbeiträge erfolgen aus dem Nettoeinkommen, die Fondserträge unterliegen zurzeit jährlich der Abgeltungsteuer. Soll die Fondsanlage der Altersversorgung dienen, ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor Rentenbeginn die Fonds in risikoärmere Wertpapiere umzuschichten. Eine lebenslange Rente ist nur möglich, wenn das angesammelte Kapital in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt wird.
2. Option: Die Basisrente
Diese Rente soll die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente ergänzen. Es ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, die – frühestens ab dem 62. Lebensjahr – der versicherten Person eine lebenslange monatliche Rente gewährt. Gerade für Selbstständige, die oftmals keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist die Basisrente eine ideale Ergänzung zur Deckung ihres Versorgungsbedarfs. Dies gilt auch für Angestellte, die oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze verdienen und für diese Gehaltsteile keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr erhalten.
Die Beiträge zu dieser Rentenversicherung vermindern das zu versteuernde Einkommen, da sie als Altersvorsorgeaufwendungen im bestimmten Umfang steuerlich abzugsfähig sind. So beträgt der aktuelle Höchstbetrag 24.305€. Bei Verheirateten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind es sogar zurzeit 48.610€. Zu beachten ist, dass bei gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Personen dieser Höchstbetrag um 18,6 % (aktueller Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung) zu kürzen ist.
Die Basisrente ist ab dem Jahr 2040 vollen Umfangs steuerpflichtig. Bei einem früheren Rentenbeginn – zum Beispiel in 2025 sind es 85 %.
3. Option: Die Riester-Rente
Die Riester-Rente, die neben der Altersvorsorge auch für die Wohnungsfinanzierung der eigenen „vier Wände“ eingesetzt werden kann, richtet sich insbesondere an Familien mit Kindern. So wird das Ansparen dieser Rentenversicherung mit staatlichen Zulagen und teilweise auch noch mit zusätzlichen Steuervorteilen gefördert.
So vermindert sich der zu zahlende Eigenbeitrag in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, max. 2.100€ pro Jahr, sofort um die staatlichen Zulagen in Höhe von 175€ (Grundzulage), und je Kind vor 2008 geboren um 185€ bzw. 300€ je Kind ab 2008 geboren. Im Minimum sind jährlich 60€ einzuzahlen. Zu Sicherung beider Grundzulagen bei Ehepaaren, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist ein zweiter Vertrag notwendig.
Ab Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren) erfolgt die steuerpflichtige Auszahlung entweder als lebenslange Rente oder in Höhe von 30 % als einmaliger Kapitalbetrag mit Restverrentung.
4. Option: Private Rentenversicherung
Auch mit einer privaten Rentenversicherung, dessen Beiträge in der Ansparphase aus dem Nettogehalt finanziert werden, lässt sich eine Versorgungslücke schließen. Allerdings ist hierfür eine höhere Investition aus Eigenmitteln erforderlich. Dafür gibt es mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase.
Hier kann zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente gewählt werden. Die Versteuerung der Leistungen ist auch deutlich geringer, da nur die in den Auszahlungen enthaltenen Erträge versteuert werden müssen.