Für jegliche Art von Rechtsgeschäften ist es heutzutage unumgänglich Verträge abzuschließen. So auch bei Interesse an neuen Versicherungen. Diese werden oftmals über einen sogenannten Versicherungsmakler vermittelt, der Versicherungsverträge zwischen zwei Personen-Parteien und/oder Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 1HGB in Verbindung mit § 93 HGB abschließt. Zu diesem Zwecke wird ein Maklervertrag abgeschlossen, welcher die Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungsnehmer beinhaltet.

Maklervertrag

Im Regelfall werden alle Versicherungsbereiche und Arten im Vertrag aufgelistet, die der Makler vermitteln, betreuen, überwachen und nach Bedarf aktualisieren soll. Dabei steht es den Versicherungsnehmern frei zu bestimmen, welche Versicherung in den Vertrag aufgenommen oder vom Versicherungsmaklervertrag ausgeschlossen wird.

Für einen besseren und für den Kunden aktuellen Überblick, bedienen sich viele Versicherungsmakler spezieller Makler-Pools, Software und Applikationen die im Vertrag als externe Dienstleister deklariert werden. Sie sind im Zeitalter der IT jedoch unumgänglich und gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Damit ein Versicherungsmakler effektiv und gezielt arbeiten kann bedarf es einer Maklervollmacht:

Durch die sogenannte Maklervollmacht, kann ein Versicherungsmakler für seinen Klienten tätig werden. Mit der Vollmacht erhält der Versicherungsmakler eine aktive als auch passive Vertretungsvollmacht gegenüber den Versicherungen und kann für den Auftraggeber festgelegte Angelegenheiten und Erklärungen an die Versicherungen abgeben. Der große Vorteil für den Kunden ist, dass er für alle unterschiedlichen Versicherungen nur einen Ansprechpartner hat und es zudem ein schnelles Handeln ermöglicht, sollten Fristen eingehalten werden müssen.

Dies gewährt dem Makler einen großen Handlungsspielraum gegenüber den Versicherungen des Kunden, jedoch muss der Makler seine Kunden über jeden Schritt seiner Handlung vorab informieren.

Die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden haben für den Makler oberste Priorität.

Auch wenn viele Bauchschmerzen bei dem Gedanken bekommen, dass ein Versicherungsmakler mit einer Vollmacht Unfug treiben könnte, hier gibt’s schnelle Entwarnung: Versicherungsmakler unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Auflagen, die ihr Handeln reglementieren. Das oberste Gebot ist in § 60 VVG ff. deklariert, welches besagt, dass der Makler nach den Wünschen und Bedürfnissen seiner Klienten zu handeln hat.

Diese werden in Beratungsdokumenten dokumentiert und an die Kunden übermittelt. Der Versicherungsmakler handelt somit, auch in seinem eigenen Interesse zum Zwecke eine dauerhafte und vertrauensvolle Basis zu seinen Kunden aufzubauen, welches eine fruchtbare Zusammenarbeit gewährleistet.

Datenschutzerklärung

Zudem benötigt der Versicherungsmakler eine Datenschutzerklärung seiner Klienten, damit die persönlichen Daten zugunsten der Klienten verarbeitet und gespeichert werden können.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass man grundsätzlich immer Vertrauen in eine gute Beratung haben sollte und ein Finanzdienstleister im Sinne eines Versicherungsmaklers auch gesetzlichen Grundsätzen unterliegt, welche seine Arbeit reglementieren. Eine Vollmacht die erteilt wird ist entscheidend, damit sich der Makler auch gegenüber den Versicherungsanstalten legitimieren kann.

Er handelt immer nach besten Wissen und Gewissen und hat die Interessen und Bedürfnisse seiner Klienten im Blick. Unsinnige Auflagen für Einschränkungen der Vollmacht, sind weder förderlich noch hilfreich. Es empfiehlt sich im Vorfeld alle wichtigen Fragen zu klären und von Fall zu Fall zu entscheiden, ob der Klient der Empfehlung des Versicherungsmaklers folgt oder nicht und welchen Umfang die Zusammenarbeit haben soll.

Neben der fachlichen Kompetenz und dem Verständnis für individuelle Situationen ist dem Versicherungsmakler das Vertrauen, das ihm die Kunden schenken seine höchste Währung. Vertrauen zu halten und seine Kunden zufriedenzustellen, ist das höchste Gut jedes seriösen Versicherungsmaklers.

Weitere Fragen zum Maklervertrag oder zur Maklervollmacht?

Ich freue mich sehr von Ihren Bedürfnissen und Wünschen rund um das Thema Versicherungen zu hören und stehe Ihnen gerne mit meiner langjährigen Fachkompetenz als Versicherungsmakler München zur Verfügung. Gerne können Sie mich hier kontaktieren zu weiteren Fragen über den Maklervertrag.

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