Wer Versicherungsnehmer bei der Proxalto Lebensversicherung AG ist, dem kann jetzt ein böses Erwachen treffen: Fondsanteile sind aus dem Anlagebestand der besparten Fondsgebundenen Rentenversicherungen  verschwunden- und das nicht nur vereinzelt. 

Wir sowie andere Versicherungsmakler sind ebenfalls vor den Kopf gestoßen und müssen zweimal hinsehen: Es wurde an einigen Stellen festgestellt, dass die Anzahl der ausgewiesenen Fondsanteile reduziert wurde, was aber streng genommen überhaupt nicht passieren kann. 

In den entsprechenden Fällen wurden die Beiträge in voller Höhe und zur rechten Zeit gezahlt und keine Entnahmen getätigt. Außerdem fielen keine anderweitig gelagerten Kosten an, die zu einer Minimierung des Vertragsgrundhabens bzw. der Anteilstückzahl hätten führen können. 

Stellen Sie sich vor, sie zahlen weiterhin in Ihre Versicherung ein, doch ihre Fond-Anteile werden weniger, statt mehr…

Proxalto wurde zur Prüfung aufgefordert

Dennoch haben sich die Fondsanteile unerklärlicherweise verkleinert: Während es zum Stichtag 2021 noch 336,47418 Anteile inklusive der Überschüsse gab, wurden im Jahr darauf nur 327,9498 Fondsanteile ausgewiesen. Der externe Run-Off-Versicherer Proxalto wurde um Prüfung sowie Korrektur etwaiger Fehler gebeten – nunmehr unter Fristsetzung, da auch nach über einem Monat keine Ergebnisse vorlagen. 

Eine Antwort auf die Frage, ob es sich um einen systemischen Fehler handelt, ist hier besonders wichtig. Wäre dies der Fall, so könnten vielleicht eine Vielzahl von Versicherungsnehmern und deren Verträge betroffen sein. Wenn dem so ist, wie viele Betroffene gibt es konkret, werden diese benachrichtigt, wie geht Proxalto vor?

Bislang sind folgende Informationen bekannt: Die Proxalto bedauere, dass die Anzahl der Fondsanteile im vorliegenden Fall nicht korrekt ausgewiesen worden sei. Die Korrektur sei unmittelbar veranlasst worden; der Kunde habe den Vertragsbestand in aktualisierter Form erhalten. Die Entschuldigung der Proxalto ist wichtig, einem betroffenen Versicherungsnehmer entstand durch den Fehler ein Minus von 23 Anteilen, zum Stichtag wären dies 2.026 € gewesen, die fehlen. 

Zahlen / Daten / Fakten

Um die  Dimension in Erinnerung zu rufen, von der wir hier sprechen, ein paar Zahlen und Fakten: Der Vertragsbestand der Generali Lebensversicherung AG wurde 2019 an die Viridium Gruppe veräußert und später in Proxalto Lebensversicherung AG umbenannt.

Der Bestand wuchs mit dem Erwerb der Generali Leben allein um rund 3,8 Mio. Verträge an. Weitere Viridium-Portfoliogesellschaften sind die Heidelberger Leben, Skandia Leben und Entis Leben mit einem Volumen von insgesamt “nur” 1 Mio. Verträgen. Selbst wenn die Anzahl an neu geschlossenen Verträgen abgenommen hätte, ist der Vertragsbestand dennoch erheblich – mindestens so erheblich, wenn nicht gar exorbitant hoch, wie der Schaden, den versicherte Kunde nehmen würden, wenn es sich vorliegend tatsächlich um einen systemischen Fehler handeln sollte.

Doch hierzu äußerte sich die Proxalto bisweilen nicht. Es bleibt weiterhin unklar, welche Verträge betroffen sind, ob es sich um eine begrenzte Anzahl an Betroffenen handelt, ob tatsächlich ein Fehler des Systems für die Reduktion der Fondsanteile verantwortlich ist und ob sich die Auswirkungen des Fehlers auf einen bestimmten Zeitraum konkretisieren lassen. 

Auch wäre es wichtig zu erfahren, ob Proxalto die Verträge potenziell betroffener Versicherungsnehmer selbst prüft oder dies durch externe Dritte geschehen muss. 

Kein Einzelfall

Während Proxalto und Viridium in ihren eher spärlich gehaltenen Statements das Vorliegen eines Einzelfalls nahelegen, befürchten Experten vielmehr das Risiko eines umfangreichen Verbraucherskandals. Denn fest steht, dass es mehr als nur einen Fall gibt, in dem Fondsanteile fehlen. Es werden sogar vermehrt Stimmen laut, die das Involvement der BaFin als angebracht erachten. Vor allem rechtlich kann hier einiges im Raum stehen: Unterlässt die Proxalto eine umfangreiche, unaufgeforderte Vertragsprüfung und -korrektur ihres gesamten (oder eben in Frage kommenden) Bestandes, so kann hierin ein Verstoß gegen §1a VVG (Versicherungsvertragsgesetz) liegen. 

Wenn Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der Proxalto abgeschlossen haben, legen wir Ihnen daher ans Herz, Ihren Versicherungsvertrag insbesondere hinsichtlich der Standmitteilungen zu überprüfen und zu vergleichen. Fehlen Fondsanteile, so sollte sich umgehend an die Proxalto gewandt werden. Bei beidem helfen wir Ihnen gerne.