Rürup Rente Steuer – wie ist das in der Rentenphase? Die Rürup Rente, welche auch als Basisrente bezeichnet wird, ist eine gute Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen und dabei staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Letztere beziehen sich allerdings nicht auf bestimmte Zulagen, sondern einzig und allein auf steuerliche Erleichterungen, die von den Versicherten, egal ob Angestellter oder Selbständiger, geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang wäre es sehr wichtig, sich mit den Gesetzen zur Rürup Rente Steuer vertraut zu machen. Nur wenn sich für den Versicherten finanzielle Vorteile ergeben, lohnt sich der Abschluss einer Rürup Rente. Die Rürup Rente (=Basisrente) hat nämlich auch einen grossen Nachteil, dass diese nur bedingt vererbbar ist und nicht gekündigt bzw. beliehen werden kann. Das Kapital muss verrentet werden frühestens ab dem 62. Lebensjahr (Verträge die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen worden sind, können frühestens ab dem 60. Lebensjahr verrentet werden).
Rürup Rente Steuer in der Ansparphase
Seit dem Jahre 2005 sind die regelmäßigen Beiträge oder Sonderzahlungen zur Rürup Rente, die in der Ansparphase geleistet werden, bis zu einem gewissen Umfang von der Steuer absetzbar. Waren im Jahre 2005 maximal 60% der monatlichen Beiträge absetzbar, erhöht sich dieser Betrag jährlich um 2%. Im Jahre 2025 werden dann 100% erreicht sein (Aktuell 80% in 2015). Dies heißt ganz konkret, dass jeder Euro, der in die Rürup Rente investiert wird, von der Steuer abgesetzt werden kann. Für Singles liegt die jährliche Grenze der Rürup Rente Steuer bei 22.172 Euro und für verheiratete Person bei 44.344 Euro. Diese Zahlen lassen unschwer erkennen, dass die Rürup Rente Steuer sehr großzügig geregelt ist. Aus diesem Grunde eignet sie sich nicht nur für Selbstständige und Freiberufler, sondern auch für gut verdienende Angestellte, die Steuern sparen und sich gleichzeitig eine zusätzliche private Altersvorsorge aufbauen wollen.
Rürup Rente Steuer in der Auszahlungsphase
Im Versicherungsvertrag wird eindeutig geregelt, wann die Auszahlung der Rürup Rente beginnt. Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (seit 01.01.2012) kann dies nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres der Fall sein. In der Rentenphase muss die Rürup Rente ganz oder teilweise versteuert werden bzw. der steuerpflichtige Anteil wird dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Wie hoch der entsprechende Prozentsatz ist, hängt wiederum von der Frage ab, wann die Rürup Rente erstmalig zur Auszahlung kam. War dies bereits im Jahre 2005 der Fall, beträgt die Rürup Rente Steuer 50%. Seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um 2%, ab dem Jahre 2020 allerdings nur noch um 1%. Im Jahre 2040 wird die Rürup Rente Steuer 100% betragen, was nichts anderes heißt, als dass alle erhaltenen Rentenbeträge voll versteuert werden müssen. Hierfür wird der persönliche Steuersatz herangezogen.
Versteuerung Berufsunfähigkeitsrente in Kombination mit einer Rürup Rente
Muss man die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall versteuern, wenn man die BU-Absicherung mit einer Rürup Rente (=Basis Rente) kombiniert hat weil das steuerliche Vorteile hat? Das können Sie hier auf meinem Blog nachlesen:
weitere Unterlagen / Rückfragen
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