In Deutschland muss man für ein Auto zumindest eine Haftpflichtversicherung haben, wenn man mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Darüber hinaus hat man noch die Möglichkeit zum Beispiel zusätzlich eine sogenannte Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Bei einer Vollkaskoversicherung genießt man den größten Schutz, denn hier springt die Autoversicherung auch bei einem selbst verschuldeten Unfall in der Regel für die Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Wir beschäftigen uns in diesem Artikel ein wenig mit der Frage, was versicherungstechnisch nach einem Unfall passiert.

Unfallwagen, Versicherung muss kontaktiert werden!

Was passiert nach einem Unfall bezogen auf die Versicherung

Hat man grundsätzlich einen Unfall, bei dem die Autoversicherung einen Schaden reguliert, dann wird man hoch gestuft. Damit ist gemeint, dass man im nächsten Versicherungsjahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse kommt und sich entsprechend auch der Versicherungsbeitrag erhöht. Besonders häufig kommt es im Straßenverkehr auch zu Auffahrunfällen, bei denen die Schuldfrage nicht immer einfach zu beantworten ist. Gut zu wissen ist aber, dass man nach einem Unfall in vielen Fällen Anspruch auf einen Werkstattersatzwagen hat.

Es ist natürlich ärgerlich, wenn man aufgrund eines Unfalls bei der Prämie hochgestuft wird. Aus diesem Grund gibt es bei vielen Autoversicherern auch sogenannte Rabatretter. Das bedeutet einfach ausgedrückt, dass man einen verschuldeten Unfall gut hat und man in diesem Fall nicht hochgestuft wird. Für diesen Rabatretter muss man in der Regel zwar einen etwas höheren Versicherungsbetrag bezahlen, was sich aber im Schadensfall absolut lohnen kann.

Unfall immer direkt bei der Versicherungsgesellschaft melden

Wenn man einen Unfall verschuldet hat, dann ist es wichtig, dass man diesen Unfall unverzüglich bei der Versicherung meldet. Dabei macht es übrigens keinen Unterschied, ob es sich nur um einen Schaden am Fahrzeug eines Unfallgegners handelt, oder ob man zusätzlich einen Schaden am eigenen Auto melden will. Hat man selbst nur einen kleinen Schaden am Fahrzeug, dann kann es auch eine Überlegung sein, dass man die Reparatur selbst bezahlt.

Schließlich kann das zumindest in einigen Fällen unterm Strich wirtschaftlich sinnvoller sein, als eine Hochstufung in der Vollkasko in Kauf zu nehmen. An dieser Stelle gilt es also einen kühlen Kopf zu bewahren und die Sache gut durchzurechnen, um sich dann für die bessere Variante zu entscheiden. Diese Entscheidungsmöglichkeit hat man übrigens nicht nur bei der Vollkaskoversicherung, sondern genauso auch bei einem Schaden, der in den Bereich der Teilkaskoversicherung oder der Haftpflichtversicherung fällt.

Nachträglich die Kosten für einen Schaden übernehmen

Wahrscheinlich längst nicht jedem Autofahrer bekannt ist die Möglichkeit, nachträglich noch die Kosten für einen entstandenen Schaden selbst zu übernehmen. Damit ist gemeint, dass man sich nach der Regulierung durch den Versicherer über den neuen Beitrag im Folgejahr durch eine Hochstufung informieren kann. Sollte der erhöhte Beitrag die Kosten für den entstandenen Schaden übersteigen, dann kann man auch den entsprechenden von der Versicherung geleisteten Betrag zurückzahlen und beim Unfallgegner oder bei der Werkstatt selbst für die Kosten aufkommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine solche Änderung nur in einem bestimmten Zeitraum nach einem Unfall erfolgen kann, sodass man hier nicht zu viel Zeit verstreichen lassen sollte.