Wie sich die Spondylarthrose auf die Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt

Unser Arbeitsalltag stellt häutig eine hohe Belastung für unseren Rücken und die Gelenke dar.

Wenn es um die Berufsunfähigkeitsversicherung geht, gibt es verschiedene Krankheiten und Einschränkungen, bei deren Vorliegen es schwieriger werden kann, zu angemessenen Konditionen bei einer BU unterzukommen. In den folgenden Zeilen beschäftigen wir uns mit dem Wesen der Spondylarthrose und damit, welche Folgen diese für den Köper sowie die BU Rente hat.

Spondylarthrose – Ein Überblick

Die Spondylarthrose trifft die meisten von uns irgendwann.

Bei einer Spondylarthrose handelt es sich um eine Arthrose, die zu einem Verschleiß der kleinen Wirbelgelenke führt. Die häufigsten Beschwerden sind Rückenschmerzen. Bedingt durch fortschreitendes Alter kommt sie bei fast jedem Menschen vor.

Kommt zu dem Verschleiß der Gelenke noch eine Entzündung, also Arthritis, hinzu, spricht man von einer aktiven Spondylarthrose. Auch zusätzliches Wachstum der Knochen kann für die Spondylarthrose typisch sein, insbesondere an Spondylophyten, also viel beanspruchten Stellen der Wirbelsäule.

Spondylose ist im Übrigen der Sammelbegriff für Verschleiß-Erkrankungen der Wirbelsäule. Ein weiterer Begriff, den Sie schon einmal gehört haben könnten, ist Spondylosis Deformans: Hiermit sind Abnutzungskrankheiten mit degenerativen Veränderungen am Wirbelkörper gemeint.

Die Spondylarthrose lässt sich mit konservativen Maßnahmen, also nicht operativen Behandlungen wie Medikamenten, Physiotherapie usw., gut behandeln; Operationen sind daher nur in den seltensten Fällen notwendig.
Eine Behandlung des Patienten lindert häufig die Symptome, vor allem die Schmerzen, welche seltenen chronisch sind. Die Spondylarthrose kann im gesamten Bereich der Wirbelsäule auftreten. Am häufigsten von der Facettengelenksarthrose betroffen sind etwa der Lendenwirbel-Bereich (LWS), der Bereich der Halswirbelsäule (HWS) sowie die Brustwirbelsäule (BWS). Der Gelenkverschleiß tritt häufig nicht punktgenau und eingrenzbar auf, sondern kann auch an mehreren Stellen gleichzeitig vorkommen.

Die Diagnose der Arthrose erfolgt durch eine körperliche Untersuchung mit Blick auf die Krankengeschichte und gegebenenfalls durch Heranziehung von Röntgen- oder MRT bzw. CT Untersuchungen.

Gut zu wissen: Der Begriff Spondylarthrose beschreibt das Krankheitsbild bereits ganz gut: Er leitet sich vom griechischen Wort “Spondylos” für Wirbel und “Arthros” für Gelenk ab. Andere Bezeichnungen sind auch Facettengelenksarthrose, Facettensyndrom oder Wirbelsäulenarthrose.

Symptome

Betroffene haben oft mir Rückenschmerzen zu kämpfen. Aber: Die Behandlung ist in der Regel einfach und unkompliziert.

Bei der Arthrose nutzen sich die kleinen Wirbelgelenke, auch Facettengelenke genannt, ab und verlieren so ihre natürliche Struktur. Die Spondylarthrose ist daher auch unter dem Namen Facetten Syndrom bekannt. Die Fläche der Gelenkknorpel und mit ihr die Beweglichkeit werden mit der Zeit weniger geschmeidig.
Regelmäßig tauchen bei Patienten durch die Spondylarthrose folgende Symptome auf:

  • Nicht genau lokalisierbare Rückenschmerzen
  • Morgen-Steifigkeit der Wirbelsäule, stockende Bewegung
  • Gefühl blockierter Wirbel
  • Eingeschränkte Beweglichkeit des Rückens und der Gelenke
  • Ausstrahlungen in die Beine oder den Nacken sind auch möglich

Der Gelenkverschleiß der Arthrose muss jedoch nicht in jedem Fall zu Schmerzen führen. Die Schmerzen sind in den meisten Fällen nicht chronisch, sondern vorübergehend. Sie kommen also manchmal plötzlich um dann wieder weniger zu werden und ganz zu verschwinden.

Ursachen der Spondylarthrose

Häufig gibt es keinen konkreten oder spontanen Grund bzw. Auslöser, nach dem es zu einer Erkrankung kommt. Kurz gesagt: Auch die Wirbel und Wirbelkörper altern mit der Zeit und nutzen sich ab, weshalb diese Form der Arthrose so gut wie unumgänglich ist.

Zu den Ursachen der Arthrose zählen vor allem der altersbedingte Verschleiß oder eine Überbelastung durch Sport. Aber auch schwere körperliche Arbeit oder Übergewicht erhöhen das Risiko einer Arthrose Erkrankung.

Besonders häufig sind ältere Menschen, Nicht-Sportler, Frauen und Raucher von einer Spondylarthrose betroffen.

Spondylarthrose: Behandlung

Um eine Spondylarthrose zu behandeln und somit auftretende Schmerzen zu lindern, werden regelmäßig Schmerzmittel verabreicht und Krankengymnastik sowie Rückentraining verordnet. Das richtige, rückenfreundliche Bewegen sowie Physio- und Ergotherapien können bereits viel helfen. Die sogenannte Triggerpunkt-Therapie lindert ebenfalls Beschwerden.

Der Spondylarthrose kann aber auch vorbeugend begegnet werden: Durch ausgewogene und regelmäßige Bewegung und die Schonung des Bewegungsapparates während der Arbeit durch entsprechende “Vorkehrungen”, lässt sich das Risiko, an der Arthrose zu erkranken, etwas eindämmen.

Wird eine OP dennoch nötig, werden hier die Nervenenden verödet. Dies schaltet die die Nerven aus, die für das Empfinden der Schmerzen verantwortlich sind.

Spondylarthrose Berufsunfähigkeit

Umfassender BU-Schutz ist auch mit Vorerkranungen möglich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen und schützt den Versicherungsnehmer, wenn dieser seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Daher erfreut sich die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) auch großer Beliebtheit, was jedoch auch bedeutet, dass die Voraussetzungen der Annahme relativ hoch sind und das Vorliegen von Beschwerden oder Krankheiten zu schlechteren Konditionen oder gar dem Ausschluss der Versicherbarkeit führen kann.

Erkrankungen am Skelett und/oder Bewegungsapparat gehören zu den häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit, wozu auch die Krankheit der Arthrose zählt. Jeder fünfte Leistungsantrag fußt auf dieser Art von Beschwerden.

Die Spondylarthrose ist für sich genommen nicht unbedingt der Grund für die Arbeitsunfähigkeit. Vielmehr können die Symptome und der Fortschritt der Arthrose durch anhaltende oder auch vorübergehende, aber starke Scherzen des Rückens, hierzu führen.

Wer durch seinen Arzt eine Krankschreibung aufgrund einer Wirbelgelenkarthrose erhalten hat, ist dadurch natürlich noch nicht automatisch außer Stande zu arbeiten.

Arthrose an der Wirbelsäule: Wann wird man berufsunfähig?

Dies ist eine wichtige Frage, nicht nur für Arthrosebetroffene sondern auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Inwieweit jemand mit Spondylarthrose berufsunfähig wird, lässt sich verständlicherweise nicht pauschal beantworten, da die Krankengeschichte und die Ausprägung so individuell wie die Personen dahinter sind.

Ob es zur Berufsunfähigkeit kommt, hängt von vielen Faktoren ab. So spielt die Art und Intensität der Symptome, die Schwere der Arthrose, das Vorliegen einer Arthritis und der Lebensstil des Betroffenen eine große Rolle. Es kann daher durchaus sein, dass die bisherige Tätigkeit ohne Einschränkungen mit der selben Arbeitskraft weiterhin ausgeführt werden kann und es zu keinem Zeitpunkt zu einer auch nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit kommt.

Andererseits können Personen mit Arthrose ihrem Beruf überhaupt nicht mehr oder nur vermindert nachgehen, insbesondere wenn es sich um eine Tätigkeit mit starker körperlicher Belastung handelt, welche nicht selten eine der Ursachen für die Spondylarthrose ist. Wenn sich die Gelenke entzünden und schmerzen oder der Verschleiß der Wirbelsäulengelenke weit fortgeschritten ist, kann auch dies zu Leistungseinbußen im Beruf führen.

Ist die Spondylarthrose chronisch und leidet der Betroffene unter anhaltenden, starken Schmerzen, kann eine Anerkennung der Schwerbehinderung folgen. Solche “Extremfälle” sind aber die Seltenheit. Welcher Grad der Behinderung anerkannt wird, hängt von dem individuellen Leiden ab.

Grundsätzlich gilt, dass für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit sind die Versorgungsämter und ihre Gutachter zuständig sind. Zunächst sollte jedoch der Hausarzt und/oder Orthopäde kontaktiert werden.

Exkurs: Wann ist jemand berufsunfähig?

Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die Beeinträchtigung ist also so schwerwiegend, dass die Tätigkeiten nicht mehr ohne Einschränkungen ausgeführt werden können.

Warum ist der BU Schutz so wichtig?

Wer aufgrund der Spondylarthrose und der damit einhergehenden Rückenschmerzen frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, dem steht in der Regel nur die staatliche Erwerbsminderungsrente zu. Jedoch reicht die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung kaum zu Leben aus, eine Veränderung des Lebensstandards wird für viele Menschen also spürbar sein. Daher ist es wichtig, sich bereits in frühen Jahren um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern, um bei einem Verlust der Arbeitskraft und den hiermit verbundenen Veränderungen optimal geschützt zu sein.

Wir stehen Ihnen vom ersten Impuls bis zur Wahl der passenden BU und noch weit darüber hinaus eng zur Seite und beraten Sie tatkräftig beim Thema Versicherungsschutz. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen optimal helfen können.

BU-Rente mit Spondylarthrose

Im Fall der Fälle mit der BU-Rente gut abgesichert sein.

Sind die Beschwerden so markant, dass sie dazu führen, dass der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, so muss dies zunächst durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden. Der Gutachter geht neben der Diagnose bzw. Feststellung der Erkrankung mitsamt ihrer Symptome auch darauf ein, ob der Versicherte die Tätigkeiten innerhalb seines Jobs gar nicht mehr oder nur noch teilweise erbringen kann.

Dieses Gutachten sowie weitere, benötigte Dokumente reicht der Versicherungsnehmer anschließend bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Diese prüft dann, ob ein Anspruch auf die Auszahlung der BU-Rente (Leistungserbringung) besteht. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern. Daher raten wir, vertraglich zu vereinbaren, dass der Versicherer rückwirkend zahlt. Ist dies der Fall, wird die Rente nicht erst ab der positiven Entscheidung nach der Prüfung gezahlt, sondern bereits ab dem Tag der Diagnose.

Ein Blick in den Versicherungsvertrag ist wichtig: Dort sind die Voraussetzungen für u.a. den Erhalt der Rente aufgeführt. Bestenfalls hat sich der Versicherte bereits vor Vertragsschluss mit den Bedingungen auseinandergesetzt und muss sie nur noch einmal in Erinnerung rufen.

Hier ist vor allem darauf zu achten, ob es Leistungsausschlüsse wegen einer Erkrankung am Rücken und der Wirbelsäule bzw. bei Schmerzen an den betreffenden Stellen oder wegen Arthrose gibt. Auch ist interessant, ob auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wurde. Ist beides nicht (!) der Fall, so steht dem Leistungsantrag eigentlich nichts mehr im Wege.

Versicherungsschutz auch mit Arthrose

Wir als Versicherungsmakler und -Berater wissen, dass nur, weil etwas schwer ist, es noch lange nicht unmöglich ist. Daher teilen wir unsere Tipps und Ratschläge, wie Sie trotz Schäden an der Wirbelsäule und auch mit Spondylarthrose bei einer BU unterkommen können.

Vorab ist es uns wichtig zu betonen, dass es auch immer Alternativen zur BU gibt, wenn eine Versicherbarkeit bei dieser schlichtweg ausgeschlossen oder angesichts der Beitragshöhe aufgrund des Risikozuschlags unverhältnismäßig ist. Beispielsweise kann die Erwebsunfähigkeitsversicherung, bei der die Versicherten eine Erwerbsminderungsrente erhalten, oder eine Grundunfähigkeitsversicherung eine Lösung sein. Hierzu beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch gerne ausführlich. Uns ist es wichtig, transparent und offen mit Ihnen zu kommunizieren. Daher beschönigen wir nichts, sind aber optimistisch und setzen alles daran, Ihnen den nötigen Schutz zu verschaffen.

Kontaktieren Sie und daher gerne jederzeit per E-Mail, telefonisch oder über Kontaktformular!

Exkurs: Anonymisierte Risikovoranfrage

Gesundheitsfragen ohne Risiko beantworten und die passende BU finden!

Die Wahrscheinlichkeit, auf Anhieb zu attraktiven Konditionen bei einer BU mit einer Arthrose angenommen zu werden, ist leider nicht so hoch. Allerdings sollte auch vom wahrlosen Anfragen verschiedener Versicherer abgesehen werden. Grund hierfür ist die sogenannte Wagnisdatei. Die Daten und Informationen, die Sie durch Beantworten der Gesundheitsfragen preisgeben, können durch einen Risikoprüfer in eine sogenannte his Datei übertragen werden.

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer – kurz HIS, auch Wagnisdatei genannt– enthält Informationen über Berufsunfähigkeitsversicherungs-Kandidaten, welche die Versicherer untereinander austauschen und auf die sie Zugriff haben. In dieser Datenbank sind unter anderem Informationen darüber enthalten, ob ein Antragsteller bei einer anderen Versicherungsanstalt bereits abgelehnt wurde. Diese Daten haben eine gewisse Signalwirkung und können dazu führen, dass Sie als Antragsteller bei vielen Versicherungen als “verbrannt” gelten. Daher sollte es bestmöglich vermieden werden, mit einem negativen Eintrag in der Datenbank aufzutauchen.

Die beste Möglichkeit, Informationen über die Bedingungen der einzelnen Versicherer zu erhalten, ohne jedoch das eben genannte Risiko einzugehen, ist die anonyme Risikovoranfrage. Hierzu haben wir bereits eigene Beiträge sowie eine Fallstudie veröffentlicht, die Sie hier einsehen können.

Kurz gesagt reichen wir die von Ihnen wahrheitsgemäß ausgefüllten Gesundheitsfragen bei den Versicherern so ein, dass diese keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Nach Prüfung erhalten wir dann eine Antwort der BU, welche wir mit Ihnen besprechen. Liegen mehrere Angebote bzw. Absagen vor, können wir im nächsten Schritt die Lösung auswählen, die am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.

Fazit: Spondylarthrose Berufsunfähigkeit

Ein Gelenk oder Wirbel können ebenso altern und verscheißen wie ihre "Träger".

Die Spondylarthrose, eine degenerative Erkrankung der Wirbelsäule, kann Auswirkungen auf die Gesundheit und somit Berufsunfähigkeit von Patienten haben. Aufgrund der Natur der Erkrankung und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfähigkeit ist es ratsam, schon früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht zu ziehen.

Die Ursachen für Spondylarthrose liegen in der Abnutzung der Facettengelenke, den kleinen Gelenken zwischen den Wirbeln. Diese Arthose-Form betrifft vor allem ältere Menschen, aber auch jüngere Menschen, die durch schwere körperliche Belastungen oder Verletzungen beeinträchtigt sind. Der schleichende Verlauf der Erkrankung kann zu chronischen Rückenschmerzen führen, die das Sitzen und die Ausführung alltäglicher Tätigkeiten beeinträchtigen. Ein Hinweis auf die Erkrankung kann eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit sein, insbesondere in Verbindung mit längeren Sitzphasen. Hier ist jedoch das Wort “kann” zu betonen – die Gelenks- und Wirbelbeeinträchtigung kann auch harmlos sein und durch Einnahme von Schmerztabletten keine größere Auswirkung auf den Job haben.

Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit aufgrund von Spondylarthrose erfolgt durch entsprechende Diagnose und Mitteilung an die BU.
Die Gelenke und Knochen im Rücken sind wichtige “Mitarbeiter” für die Ausführung der meisten Berufe, und die eingeschränkte Beweglichkeit kann die Fähigkeit, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, erheblich beeinträchtigen. Eine rechtzeitige Behandlung und angemessene Behandlungsstrategien sind daher wichtig. Physiotherapie, Medikamente und gezielte Übungen zur Stärkung der Muskulatur können die Belastung der Gelenke reduzieren.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Erwägung ziehen, sollten Sie darauf achten, ob es spezifischen Bedingungen im Zusammenhang mit Spondylarthrose gibt. Einige Versicherungen schließen die Erkrankung ein, während andere möglicherweise die Anerkennung der Berufsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung per se ausschließen.

Insgesamt ist es ratsam, frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken, insbesondere wenn Sie anfällig für Erkrankungen der Wirbelsäule sind. Durch geeignete Maßnahmen, regelmäßige ärztliche Untersuchungen, viel Bewegung und die Beachtung von ergonomischen Tipps zur Reduzierung von Belastungen können Sie möglicherweise das Risiko von Berufsunfähigkeit aufgrund von Spondylarthrose verringern.