Seit 14. Juni 2021 ist der digitale Impfpass (das digitale Impfzertifikat) per Smartphone nutzbar. Mit der digitalen Version des gelben Impfpasses oder der Impfbescheinigung sollen Reisen erleichtert und ein bisschen Papier gespart werden.

Auch wenn es gar nicht direkt etwas mit der Krankenversicherung zu tun hat, indirekt schon. Und auch wenn viele der Fragen bereits besprochen sind, bleiben immer wieder Rückfragen übrig.

Im Folgenden habe ich für Sie noch einmal in einem Überblick alles Wichtige zusammengetragen:

1.) Wann bekomme ich den digitalen Impfpass?

Seit 14.06.2021 können die Apotheken den neuen, digitalen Impfpass ausstellen. Welche Apotheken dabei sind, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf seiner Internetseite zusammengestellt und bietet hierzu eine Suchfunktion an.

Nicht jede Apotheke muss mitmachen, nicht jede wird von Anfang an dabei sein. Es bedarf an logistischem Aufwand, Personalplanung und -schulung. Wie bereits nach den ersten Tagen nach der Einführung in den Medien berichtet wurde, gab es einen regelrechten ‚Run‘ auf den digitalen Impfpass.

Auf der Seite „Mein-Apothekenmanager.de“ können Sie nach Serviceleistungen wie Apotheken mit Schnelltests oder auch nach Apotheken, die den digitalen Impfpass ausstellen.

2.) Wer kann den Impfpass ausstellen?

Verschiedene Stellen können Ihren digitalen Impfpass ausstellen. Unter Punkt 1.) habe ich Ihnen eine Option genannt: die Apotheken.

Werden Sie in einem Impfzentrum geimpft, kann auch ggf. dieses den Impfpass ausstellen. Allerdings gibt es hier Unterschiede in den Bundesländern.

Auch in Arztpraxen können Sie das digitale Impfzertifikat erhalten, insbesondere natürlich dort, wo Sie geimpft wurden. Falls Sie in einer anderen Arztpraxis den digitalen Impfpass erhalten möchten, fragen Sie direkt dort an, ob die Ausstellung angeboten wird.

Hier einmal ein Beispiel, wie so ein digitales Impfzertifikat aussieht:

Beispiel Impfzertifikat

3.) Kann ich meinen gelben Impfpass weiter nutzen?

Ja, Sie können Ihren gelben Impfpass weiterhin nutzen.

Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie den gelben Impfpass (der auch für alle anderen Impfungen gilt) nutzen, oder eine Impfbescheinigung SARS-CoV-2 Ihres Arztes oder Impfzentrums, oder / und das digitale Impfzertifikat.

Sie werden nicht gezwungen nur das Eine oder das Andere zu nutzen, noch ersetzt Eines das Andere.

Heutzutage hat man fast immer sein Handy dabei, daher soll die digitale Version Ihnen nur die Nutzung erleichtern.

4.) Gilt meine Impfbescheinigung weiter?

Ja, Ihre Impfbescheinigung gilt weiterhin.

Im Endeffekt bleibt alles unverändert und es ist Ihre Entscheidung, welche der drei Optionen für Sie am passendsten ist. (gelber Impfpass, Impfbescheinigung SARS-CoV-2 des Arztes oder Impfzentrums) und/ oder das digitale Impfzertifikat.

5.) Was brauche ich um den digitalen Pass zu bekommen?

Für die Ausstellung des digitalen Impfzertifikates müssen Sie den Originalimpfpass und einen Lichtbildausweis mitbringen. Nach Vorlage der Dokumente erstellt die Apotheke, das Impfzentrum oder die Arztpraxis dann einen QR-Code.

Diesen können Sie mit den Apps (Siehe 6.) scannen und dann nutzen.

6.) Welche Apps kann ich nutzen?

Abhängig von Ihrem Smartphone Betriebssystem gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Zuerst einmal die Corona-Warn-App des Bundes:

Download der CORONA WARN APP für APPLE Geräte

Download der CORONA WARN APP für Android Geräte

Falls Sie die Apps bereits genutzte haben, schadet ein Update nicht.

Eine weitere Möglichkeit um das digitale Impfzertifikat anzuzeigen ist die neue CovPass App.

CovPass App für Apple Geräte,

Hier zum Download für Android Geräte und hier für HUAWEI Geräte.

7.) Wann bekomme ich den Pass?

Grundsätzlich können Sie den digitalen Impfpass bekommen, wenn Sie vollständig mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sind. Bei Biontech/Pfizer und Moderna ist dies nach der zweiten Impfung, bei Johnson & J. nach der ersten Impfung der Fall. Um den entsprechenden Schutz zu haben, müssen nach der zweiten Impfung noch 2 Wochen vergehen.

Aber, auch die erste erfolgten Impfung können Sie bereits eintragen lassen um vor allem in anderen Ländern, wie Tschechien oder Österreich, einige Vorteile wie mehr Freiheiten und weniger Testen bereits nach der ersten Impfung in Anspruch zu nehmen. So zum Beispiel Österreich und Tschechien.

8.) Ich habe kein Smartphone. Was nun?

Es ist nicht zwingend notwendig den digitalen Impfpass zu erwerben. Erst Recht nicht, wenn Sie kein Smartphone besitzen.

Das digitale Impfzertifikat ist eine Ergänzung und kein Ersatz. Sehen Sie auch hierzu noch einmal Punkt 3.) und 4.).