Schnell ist es passiert: Es wird in die eigene Wohnung eingebrochen, ein wilder Sturm zerstört das Eigentum oder es kommt zu einem Brand oder Wasserschaden. Wegen dieser Schadensfälle ist eine Hausratversicherung unverzichtbar. Doch was geschieht, wenn die festgelegte Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Schaden? Hier besteht die Gefahr, dass nur eine anteilige Entschädigung stattfindet. Dies kann jedoch durch den Unterversicherungsverzicht in der richtigen Hausratversicherung verhindert werden.
Die Hausratversicherung: Was sie schützt und welche Gefahren sie abdeckt
Eine Hausratversicherung schützt grundsätzlich alles, was in einem Haushalt an Einrichtung und zum Verbrauch oder Gebrauch dient. Einbegriffen sind beispielsweise das Mobiliar, Elektrogeräte, Musikinstrumente, Spielsachen und optional auch Glasschäden. Durch die Hausratversicherung sind zahlreiche Gefahren abgedeckt wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Rohrschäden oder Frostschäden. Weitere Risiken können durch einen Aufpreis abgedeckt werden, beispielsweise Einbruchdiebstahl in das Auto, Glassschäden oder Elementarschäden. Soweit nicht anders vereinbart, gilt die Hausratversicherung an Orten wie Ihrem Haus bzw. der Wohnung, Keller- und Speicherräumen, Nebengebäuden Ihres Grundstücks und privat genutzten Garagen.
Die Festlegung der Versicherungssumme
Elementar bei dem Abschluss der Versicherung ist die Versicherungssumme, welche die Höhe der Entschädigung festlegt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, diese Summe zu ermitteln: Soll die Summe exakt dem Wert des Hausrats entsprechen, muss eine Wertaufstellung des gesamten Besitzes vorgenommen werden. Oder die Versicherungssumme wird über die Wohnfläche festgelegt, indem pro Quadratmeter Wohnfläche ein bestimmter Betrag vereinbart wird (ca. 650 – 750 € pro Quadratmeter). Der Versicherung liegt dabei der Neuwert der Gegenstände zu Grunde.
Der Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung
Unterversicherung meint, dass die Versicherungssumme geringer ist als der Wert der versicherten Sachen. Dementsprechend führt dies zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung – es findet also nur eine anteilige Entschädigung statt. Bei einem Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung werden im Schadensfall keine Abzüge gemacht, auch wenn eine Unterversicherung vorliegt. Um diese Klausel zu gewährleisten, muss eine Mindestversicherungssumme je Quadratmeter eingehalten werden. Diese beträgt meist zwischen 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter.
Hier können Sie einen Artikel auf dem Portal von Versicherungsbote.de nachlesen, wie Sie eine Unterversicherung bei der Hausratversicherung vermeiden können:
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