Sterbegeldversicherungen – Finanziell abgesichert für den Todesfall und die Bestattungskosten
Der Tod ist ein Thema, mit dem sich die wenigsten Menschen beschäftigen wollen – verständlicherweise. Doch gerade mit Blick auf die Bestattung und die hiermit verbundenen Kosten ist es wichtig, sich rechtzeitig auch mit den unbequemen Fragen des Lebens auseinanderzusetzen. Um die Last der Hinterbliebenen zumindest aus finanzieller Sicht zu dämpfen, kann sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung anbieten.
Sterbegeldversicherung: Das beinhaltet sie
Eine Sterbegeldversicherung zahlt nach dem Tod des Versicherungsnehmers eine vertraglich vereinbarte Summe an die Angehörigen des Verstorbenen. Die Sterbegeldversicherung zahlt den Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer stirb, also Geld, von welchem die Kosten der Beerdigung gezahlt werden.
Denn diese können schnell in die Höhe schließen, denn auch das Sterben ist nicht umsonst. Die durchschnittlichen Beerdigungskosten (Gesamtkosten) liegen bei 13.000 Euro, wobei die Spanne zwischen kostengünstig und hochpreisig sehr weit ist. Woraus sich diese zusammensetzen, lesen Sie gleich.
Höhe der Versicherungssumme
Die Höhe des zu zahlenden Betrags kann die versicherte Person selbst bestimmen. Diese sollte am besten für die gesamten Beerdigungskosten reichen. Daher sollte sich der Versicherungsnehmer vorab fragen, wie er sich seine Beisetzung vorstellt, da es auch in puncto Beerdigung verschiedene – preisliche – Variationen gibt. Zu berücksichtigen ist hier also die Bestattungsart, der Umfang der Trauerfeier und die Wahl des Sarges bzw. der Urne und des Grabsteins. Aber auch die Grabpflege kann durch die Zahlung aus der Sterbegeldversicherung bezahlt werden.
Die übliche Versicherungssumme liegt zwischen 4.000 Euro und 10.000 Euro.
Was kostet eine Sterbegeldversicherung ab 60?
Die Höhe der Beiträge hängt maßgeblich von der gewählten Versicherungssumme und dem Alter des Versicherungsnehmers ab. Tatsächlich lassen sich die Beitragskosten hierdurch ziemlich gut selbst gestalten.
Wird etwa eine eher niedrige Versicherungssumme gewählt, da die versicherte Person keinen Wert auf eine teure, pompöse Beisetzung legt, sind die Beiträge gut stemmbar.
Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Sterbegeldversicherung vergleichsweise nicht unbedingt billig sind. Dies liegt nicht an den wie gesagt gut gestaltbaren Beiträgen, sondern vielmehr an den letztendlichen Leistungen der Versicherung an die Angehörigen.
In der Regel wird mehr in den Vertrag eingezahlt, als am Ende (bei Eintritt des Versicherungsfalls) an Auszahlung geleistet wird.
Doch wie viel kosten Sterbegeldversicherungen nun? Werfen wir einen kurzen Blick auf check24.
Dem Vergleichsportal check24 sind Sie sicher schon begegnet, es eignet sich besonders gut, um verschiedene Anbieter von bestimmten Versicherungen gegenüberzustellen; Ihre individuellen Parameter können Sie bei check24 bereits in der Suchmaske angeben.
Check24 vergleicht circa 60 Sterbegeldversicherungen: Die Tarife der Versicherungen starten bereits ab 13,04 Euro im Monat zur Deckung der gesamten Beisetzungskosten. Haben Rentner und Senioren aber bereits etwas angespart und wollen nur einen Teil der Kosten durch die Sterbegeldversicherung abdecken, gibt es bereits Tarife mit einem monatlichen Beitrag ab 4,89 Euro. Check24 betont ebenfalls, dass sich die Tarife, Leistungen und Preise teils stark unterscheiden, weshalb stets ein individuell angepasstes Angebot eingeholt werden sollte.
Wie Sie sicherlich bemerkt haben, haben wir das Alter von 60 Jahren bereits im Titel erwähnt. Dies hat den Hintergrund, dass dies ein beliebtes Alter für den Abschluss einer Sterbeversicherung ist und der Beitrag deutlich günstiger als wenn für den oder die 70-Jährige. Ein Beispiel:
Schließt ein 60-Jähriger eine Sterbeversicherung mit einer Versicherungssumme von 7.500 Euro ab, zahlt er bei der Monuta beispielsweise 43,31 Euro und bei der Dela 40,41 Euro. Gehen wir von denselben Bedingungen aus und ändern das Alter auf eine versicherte Person ab 70 Jahren, so steigen die Beiträge bei der Monuta auf 82,09 Euro und bei der Dela auf 76,88 Euro.
Sie sehen also, wie stark die Beitragshöhe vom Mensch selbst, also seinem Alter, manchmal seiner gesundheitlichen Verfassung und der gewählten Summe abhängen.
Kosten einer Bestattung in Deutschland
Der Tod ist nicht kostenlos und nicht nur Senioren sollten sich über die Finanzierung der letzten Ruhestätte Gedanken machen. In Deutschland besteht die Bestattungspflicht, weshalb sich die Hinterbliebenen zwingend um eine solche kümmern müssen.
Die durchschnittlichen Beerdigungskosten belaufen sich in ihrer Gesamtheit auf etwa 13.000 Euro – denn selbst das Sterben kostet Geld. Wir wollen an dieser Stelle betonen, dass es sich um den Durchschnitt handelt und die Spanne zwischen einer günstigen bis zur hochpreisigen Bestattung sehr groß ist.
Wer sich für eine anonyme Feuerbestattung entscheidet, kann mit Bestattungskosten von etwa 2.000 Euro rechnen. Deutlich teurer wird hingegen eine Erdbestattung in großem Rahmen, also mit einer großen Trauergemeinde und anschließender Trauerfeier für 20.000 Euro aufwärts.
Die Kosten setzen sich grundlegend auch 3 Faktoren zusammen:
Den Friedhofsgebühren, den Kosten für den Bestatter sowie die Kosten für die Trauerfeier.
Daneben gibt es noch viele weitere Posten, an welche Hinterblieben denken sollten, wie etwa einen Trauerredner, Steinmetz oder Blumen.
Sie sehen, wie viele Möglichkeiten es gibt. So wie das Leben ist auch das Sterben und die letzte Ruhestätte sehr individuell, weshalb wir empfehlen, eine sogenannte Bestattungsverfügung schriftlich festzuhalten.
Hierbei handelt es sich um die wichtigsten Anweisungen für das Bestattungsunternehmen, alles Wichtige sollte hierin geklärt werden. Die Bestattungsverfügung kann beispielsweise die folgenden Fragen behandeln:
- Ort der Bestattung
- Art der Bestattung
- Nennung der für die Organisation der Beerdigung verantwortliche Person
- Gang der Beisetzung: Solle es anschließend eine Trauerfeier oder ein Trauermahl geben?
- Soll es einen Gottesdienst geben? Eine Zeitungsanzeige?
Die Verfügung wird unterschrieben und an einem Ort aufbewahrt, an dem sie von Ihren Hinterbliebenen gefunden werden kann.
Exkurs: Sterbegeld
Das Sterbegeld wurde 2004 durch die Krankenkasse ersatzlos gestrichen. Das Sterbegeld war eine Geldleistung, die für die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen eingesetzt werden sollte und bis zu ihrer Abschaffung Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur noch Beamte haben einen Anspruch auf das Sterbegeld.
Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, wird in der Regel eine Person festgelegt, welche die Versicherungssumme nach dem Tod des Versicherungsnehmers erhält. Dieser Bezugsberechtigte kümmert sich meistens auch um die Organisation der Bestattung und sollte eine Vertrauensperson sein. Hier können Kinder, Ehepartner oder auch gute Freunde eingesetzt werden. Der Versicherung kann dann mitgeteilt werden, dass eine Kapitalauszahlung nach dem Tod des Versicherungsnehmers an die entsprechende Person erwünscht ist.
Unser Tipp: Haben Sie vertragliche eine bezugsberechtigte Person festgelegt, sollten Sie auch darauf achten, dass Sie diese später noch einmal ändern können. Dies nennt sich „widerrufliches Bezugsrecht“ und kann im Ernstfall viele Konflikte verhindern. So eng eine zwischenmenschliche Verbindung auch erscheint, es ist nie vollkommen ausgeschlossen, dass es zu einem Zerwürfnis kommt oder der Mensch, der einem doch so nahe stand, es irgendwann nicht mehr ist. Wurde kein solches Recht vereinbart, muss der ursprünglich Berechtigte vor einer Änderung dieser zustimmen. Das widerrufliche Bezugsrecht wird übrigens auch bei Kapitallebensversicherungen eingesetzt.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Versicherung direkt an die Erben zahlt, eine bezugsberechtigte Person muss also nicht zwangsläufig gewählt werden. Hier muss bei Eintritt des Versicherungsfalls auch der Erbschein beigelegt werden. Achtung: Das Ausstellen des Erbscheins kann einige Zeit in Anspruch nehmen, oft einige Wochen, weshalb die Erben oft in Vorleistung treten müssen.
Gibt es eine Altersgrenze?
In der Regel kann in Sterbegeldversicherungen nur bis zu einem Alter von 85 Jahren eingezahlt werden. Hier lohnt sich jedoch der Vergleich verschiedener Tarife, da es durchaus auch Ausnahmen gibt.
Hierbei helfen wir Ihnen gerne und beraten Sie transparent und kompetent zu den verschiedenen Möglichkeiten, die Sie haben!
Hierauf sollten Sie beim Abschluss der Sterbegeldversicherung achten
Die Auswahl der Versicherungsgesellschaften, welche Sterbegeldversicherungen anbieten, ist nicht gerade klein, weshalb Sie sorgfältig wählen sollten.
Wie bei allen Verträgen gibt es auch bei einer Sterbeversicherung einige Punkte, auf die Sie besonders achten sollten. Die wichtigsten stellen wir Ihnen nun vor.
Die Wartezeit
Niemand kennt den Zeitpunkt seines Todes und kann logischerweise auch nicht abschätzen, bis wann er eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben muss, um im Todesfall von den Leistungen profitieren zu können. Daher bietet eine möglichst kurze Wartezeit den erheblichen Vorteil an, schnellstmöglich den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Die Wartezeit sollte bei maximal 12 bis 18 Monaten liegen, bestenfalls sogar darunter. Dies ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften der Fall, dennoch sollten Sie hierauf achten – vor allem, wenn Sie selbst schon ein höheres Alter erreicht haben.
Auszahlung auch während der Wartezeit
Tritt der Todesfall des Versicherungsnehmers während der eben genannten Wartezeit ein, so stehen die Verwandten im schlimmsten Fall ohne irgendetwas da. Daher sollte der Tarif vorsehen, dass wenigstens ein Teil der Beisetzungskosten von dem Versicherer getragen werden. Je nach Vertrag werden hier verschiedene Anteile an der Versicherungssumme bereits während der Wartezeit ausgezahlt.
Die Zahldauer
Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine kurze Zahldauer. Diese beschreibt den Zeitpunkt bzw. das Alter, bis zu welchem der Versicherungsnehmer in die Versicherung einzahlt. Dies können etwa 65 oder auch 85 Jahre sein. Je kürzer die Laufzeit ist, desto niedriger ist also der insgesamt gezahlte Beitrag. Ein kleines Beispiel: Wer mit 57 eine Sterbegeldversicherung abschließt und eine Zahldauer von 85 Jahren hat, der zahlt deutlich länger ein als wenn der vereinbarte Zeitpunkt bei 70 Jahre läge. Hier lohnt sich aber ein genauer Blick in den Tarif und vor allem der Vergleich aller verfügbaren Angebote: Kürzere Laufzeiten bedeuten nämlich oftmals einen höheren monatlichen Beitrag.
Fixe Beiträge
Achten Sie darauf, dass sich die Beiträge nicht bis auf ein Maximalniveau erhöhen, sondern fest vereinbart werden. Ersteres passiert häufig bei verlockend günstigen Angeboten. Wenn es eine Steigerung mit der Zeit gibt, sollten die Maximalbeiträge gut mit dem eigenen Budget vereinbar sein, damit diese keine unverhältnismäßige Belastung für den eigenen Geldbeutel darstellen.
Die Gesundheitsprüfung
Der gewählte Tarif sollte keine Gesundheitsprüfung verlangen, da diese vor allem für Rentner und Senioren mit Vorerkrankungen oder solchen, die nicht mehr in der besten körperlichen Verfassung sind, erhebliche Probleme bereite könnte. Zum Thema Gesundheitsprüfung gehen wir in diesem Beitrag weiter unten genauer ein.
Das Rating
Nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags vergehen oft sehr viele Jahre, bis der Versicherungsfall und somit der Tod des Versicherten eintritt. Der Versicherer sollte also in der Lage sein, auch nach Jahren und Jahrzehnten seine Leistungen erbringen zu können, er sollte also „finanzstabil“ sein. Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des passenden Anbieters und stellen dessen Finanzstärke für Sie sicher.
Überschüsse und Bonuszahlungen
Einige Versicherungsunternehmen bieten eine Form von Überschussbeteiligung an. Das bedeutet, dass im späteren Verlauf die Angehörigen mehr als die versicherte Summe erhalten können. Alternativ besteht die Möglichkeit, die erwirtschafteten Überschüsse mit den monatlichen Beiträgen zu verrechnen, dies nennt man Beitragsrabatt. Wenn das Unternehmen erfolgreich gewirtschaftet hat, können auch die Beiträge leicht gesenkt werden. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass im umgekehrten Fall, wenn das Unternehmen weniger Überschüsse erwirtschaftet, auch eine Erhöhung möglich sein kann. Wer langfristig mit stabilen monatlichen Zahlungen planen möchte, für den ist die Auswahl der Bonusauszahlung daher ratsam.
Ende der Sterbegeldversicherung
Versicherungsnehmer zahlen regelmäßig nur bis zu einem zuvor vereinbarten Alter in die Versicherung ein, die Beitragszahlungsdauer ist demnach begrenzt.
In der Praxis endet die Zahlung der Beiträge etwa mit 65 oder 85 Jahren, dies hängt maßgeblich vom Alter bei Versicherungsbeginn ab.
Stirbt der Versicherungsnehmer noch während der Beitragsdauer, zahlt die Sterbegeldversicherung dennoch die volle Versicherungssumme aus.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass eine Wartezeit von 12 bis 18 Monaten üblich ist – je nach gewähltem Anbieter und Vertrag. Verstirbt die versicherte Person während dieser Zeit, werden entweder nur die bis dahin gezahlten Beiträge an die Erben ausgezahlt oder alternativ ein Teil der Versicherungssumme ausgeschüttet.
Diese Wartezeit kann jedoch verkürzt oder gänzlich hiervon abgesehen werden, wenn es sich um einen Unfalltod handelt. Hier gibt es auch Anbieter, die in bei einem Unfalltod die Versicherungssumme sogar verdoppeln.
Dahingegen kann die Auszahlung der Versicherungssumme bei einem Suizid der versicherten Person hingegen problematisch werden. Einige Versicherungen zahlen nur dann, wenn der Abschluss einer Sterbegeldversicherung bereits mehrere Jahre (oft zwei bis drei Jahre) zurückliegt.
Tritt der Versicherungsfall ein, müssen der Versicherung verschiedene Dokumente vorgelegt werden, wie etwa den Versicherungsschein, die Sterbeurkunde sowie eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache. Anschließend wird die Summe innerhalb von wenigen Tagen auf das Konto des Bezugsberechtigens oder Erben überwiesen.
Sind Sterbegeldversicherungen sinnvoll?
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Wer über ein beachtliches Vermögen und somit auch über Rücklagen verfügt, der muss sich in der Regel keine Sorgen um die Bezahlung seiner Beerdigung machen. Die Kosten hierfür können größtenteils bereits „im Leben“ bezahlt und die Belastung der Angehörigen dadurch bis auf 0 reduziert werden.
Wer jedoch über nur geringe Rücklagen verfügt und eine finanzielle Beeinträchtigung seiner Liebsten im Falle seines Ablebens befürchtet, für den kann die Sterbegeldversicherung eine gute Wahl sein.
Wie bereits angerissen steht das, was der Versicherungsnehmer in den Vertrag einzahlt, häufig nicht im angemessenen Verhältnis zu dem, was die Sterbegeldversicherung letzten Endes an die Angehörigen leistet.
Grundsätzlich können wir als freie Finanz- und Versicherungsberater nur jedem ans Herz legen, sich so früh wie möglich selbst um seine finanzielle Sicherheit – auch und besonders im Alter – zu kümmern und somit bestenfalls nicht auf eine Sterbegeldversicherung angewiesen zu sein. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, Geld anzusparen und sich ein Polster auch für Themen wie die Beisetzung zu schaffen.
Ist dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich gewesen oder reichen die Mittel im Alter vorhersehbar nicht für die eigene Beisetzung aus, so kann es gleichwohl sinnvoll sein, sich hier Unterstützung zu holen und für die Sterbegeldversicherung zu entscheiden.
Ob der Abschluss einer Sterbegeldversicherung in Ihrem Fall sinnvoll und wirtschaftlich ist und ob es nicht Alternativen gibt, die Sie sich näher ansehen sollten, können wir in einem persönlichen Gespräch feststellen. Wir sind für Sie und Ihre Vorsorge da und begleiten Sie bei allen Fragen und Zweifeln stets kompetent, verständnisvoll und lösungsorientiert.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, ob telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Sie!
Gesundheitsprüfung bei der Sterbegeldversicherung
Die Gesundheitsprüfung ist bei vielen Versicherungen gang und gäbe, so wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der privaten Krankenversicherung.
Manche Versicherer fordern auch bei Sterbegeldversicherungen eine Gesundheitsprüfung, im Gegenzug verzichten sie auf die Wartezeit. Die Prüfung umfasst regelmäßig einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren und kann sich vor allem für Rentner und Senioren, welche eben nicht mehr bei bester Gesundheit sind, als schwierig herausstellen. Je nach Schwere einer Krankheit kann hier auch ein Ausschluss der Versicherbarkeit drohen. Werden im Rahmen der Gesundheitsprüfung falsche Angaben gemacht oder sogar nur aus Versehen vergessen, bestimmte Krankheiten oder Gebrechen anzugeben, kann das Versicherungsunternehmen die Auszahlung der Versicherungssumme nach dem Todesfall kürzen oder ganz verweigern.
Die Gesundheitsprüfung besteht aus mehreren Gesundheitsfragen, durch die der Versicherer Ihr persönliches Risiko einzuschätzen versucht. In anderen Worten: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Versicherungsfall eintritt und der Anbieter den vereinbarten Versicherungsschutz gewähren muss? Typische Gesundheitsfragen thematisieren etwa vorangegangene Erkrankungen, den Allgemeinzustand, erwartbare Gebrechen, aber auch die Gestaltung der Freizeit.
Zugegebenermaßen ist eine Gesundheitsprüfung vor allem mit Blick auf den Sinn von Sterbegeldversicherungen nicht gerade einleuchtend, weshalb darauf geachtet werden sollte, dass der Versicherer vor Abschluss keine derartige Prüfung verlangt.
Für Ihre Hinterbliebenen: Verantwortung auch nach dem Tod
Die Liebsten sind nach dem Ableben der versicherten Person oft voller Trauer und nicht selten mit den vielen organisatorischen Arbeiten und wichtigen Entscheidungen überfordert.
Denn es sind die Angehörigen, also Erben, eines Verstorbenen, die verpflichtet sind, sich um die Bestattung zu kümmern, wenn es die verstorbene Person nicht schon selbst gemacht hat. So sieht es auch das Gesetz in § 31 Bestattungsgesetz sowie § 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor.
Sind die Beerdigungskosten für die Angehörigen überhaupt nicht tragbar, so kann in seltenen Fällen der Staat diese tragen. Hierfür muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden, die Kosten werden auch nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
Im Folgenden wollen wir noch einmal gezielt auf die Vorteile und Nachteile der Sterbegeldversicherung eingehen.
Vorteile der Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist vom Erbe, genauer gesagt der Erbmasse getrennt, die Versicherungssumme steht nur dem Bezugsberechtigten zu. Im Zweifel vermeidet die Trennung zwischen Sterbegeldversicherung und Erbmasse auch eine Auseinandersetzung oder Konflikte zwischen den beerbten Angehörigen.
Ein ganz wesentlicher Pluspunkt der Sterbegeldversicherung liegt in der schnellen Absicherung und der effizienten Vorsorge. Durch die vergleichsweise niedrige Einzahlungsphase ist das Geld für die Beerdigung recht schnell angesammelt und die Versicherung leistet ihren Teil der Vereinbarung im Todesfall. Wer etwa nach den 18 Monaten Wartezeit verstirbt, hat in der Zeit nur einen Bruchteil der Versicherungssumme in Form von Beiträgen gezahlt, seine Angehörigen erhalten die Summe jedoch in voller Höhe.
Auch der psychologische Faktor ist hier nicht zu vernachlässigen: Gerade Senioren, die nicht mehr bei bester Gesundheit sind, aber und keine ausreichenden finanziellen Rücklagen bilden konnten, machen sich häufig Sorgen darüber, dass sie ihren Kindern auch nach dem Tod eine Belastung sein werden. Zu wissen, dass für die eigene Beerdigung gesorgt ist und sich die Kinder wenigstens hierüber keine Gedanken machen müssen, gibt vielen Menschen ein Gefühl der Sicherheit.
Letztlich wird das Kapital aus der Sterbegeldversicherung auch nicht als Vermögen angerechnet. Dies ist vor allem für Menschen wichtig, die im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die einzige Voraussetzung hierfür: Die Auszahlung darf nur im Todesfall ergehen und die Höhe der Versicherung muss angemessen sein. Die Beurteilung der Angemessenheit, hängt auch vom Ort der Bestattung, und dem letzten Wohnort des Verstorbenen, ist letztlich jedoch stets eine Einzelfallentscheidung. Wer unsicher ist und alle Unklarheiten beseitigen will, sollte sich am besten an das zuständige Sozialamt wenden und nachfragen.
Wenn Geld hingegen auf einem Konto angespart wird, kann es in bestimmten Fällen dazu führen, dass das Sozialamt die erbrachten Leistungen reduziert. Einzelpersonen können über ein bestimmtes Schonvermögen von 5.000 Euro verfügen, während für Verheiratete ein Schonvermögen von 10.000 Euro gilt. Jeder Betrag, der über diese Grenzen hinausgeht, wird bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen berücksichtigt.
Gut zu wissen: Bleibt von dem ausgezahlten Betrag nach der Bestattung etwas übrig, darf der oder die Bezugsberechtigte das Geld behalten.
Nachteile der Sterbegeldversicherung
Ein großer Kritikpunkt der Sterbegeldversicherung sind ihre Kosten. Hier kommt es neben der Höhe der Versicherungssumme vor allem auf das Alter des Versicherten an: Je älter die Person ist, desto höher sind die monatlichen Beiträge.
Hier kommt man zwangsläufig in einen Konflikt: Wenn sich betagte Senioren für den Abschluss der Versicherung entscheiden, werden sie mit ziemlich hohen Beiträgen konfrontiert. Schließen junge oder jüngere Personen hingegen eine Sterbegeldversicherung ab, profitieren sie zwar von günstigeren Monatsbeiträgen, zahlen dafür bis zu ihrem Ableben deutlich länger in die Versicherung ein. Das hat zur Folge, dass dies nicht mehr im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Leistungen der Versicherung im Todesfall, also der auszuzahlenden Versicherungssumme, steht.
Wer über Jahre und Jahrzehnte in die Sterbegeldversicherung einzahlt, also viele Beitragsjahre hat, aber eine relativ geringe Versicherungssumme vereinbarte, dessen eingezahlten Geld übersteigt die bei seinem Ableben auszuzahlende Summe hingegen enorm.
Es gibt außerdem Anbieter von Sterbegeldversicherungen, die nur eine hohe Versicherungssumme vorsehen, etwa von mehreren tausend Euro. Dies macht für denjenigen, der beispielsweise eine Feuerbestattung möchte, keinen Sinn.
Exkurs: Lebensversicherungen
Die Risikolebensversicherung kann eine attraktive Alternative zu Sterbegeldversicherungen sein, die sogar deutlich mehr kann.
Sie zahlt eine vorab vertraglich vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Hier geht es jedoch nicht primär um die Deckung der Kosten für die Beerdigung, sondern um die allgemeine Absicherung der Hinterbliebenen. Stirbt etwa ein Elternteil, dessen Einkommen maßgeblich zum finanziellen Lebenserhalt beigetragen hat, sind der zurückbleibende Elternteil und die Kinder häufig mit einem großen Problem konfrontiert. Insbesondere, wenn etwa ein Kredit aufgrund einer gemeinsam erworbene Immobilie abzubezahlen ist oder die verstorbene Person Alleinverdiener war.
Allerdings birgt die Risikolebensversicherung mit Blick auf die Kosten der Beisetzung den Nachteil, dass der Versicherungsschutz in der Regel spätestens im Alter von 75 Jahren endet. Durch diese Altersgrenze kommt es also zu keiner Auszahlung der Versicherungssumme, wenn der Versicherte etwa mit 83 Jahren stirbt. Hier muss die Bestattungsvorsorge also von der Familie allein getragen werden.
Aber auch eine Kapitallebensversicherung kann für Sie die mögliche Wahl sein: Sie verbindet Hinterbliebenenschutz mit Altersvorsorge. Hier wird die Leistung des Versicherers sowohl im Todesfalls als auch im Erlebensfall ausgezahlt. Letzterer meint, dass der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit der Kapitallebensversicherung erlebt.
Worin die genauen Vorteile und Nachteile dieser Versicherungsformen liegen und welche für Sie persönlich am meisten Sinn ergibt, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach der passenden Versicherung und begleiten Sie vom ersten Gedanken hin zum Versicherungsbeginn und weit darüber hinaus! Kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu!
Fazit: Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist ein Produkt, das vielen Menschen, insbesondere Rentnern und Senioren, bei der finanziellen Vorsorge für die Zeit nach dem eigenen Tod helfen kann. Die verschiedenen Tarife der Anbieter sind vielfältig und sollten den individuellen Bedürfnissen gerecht werden.
Die Sterbegeldversicherung dient dazu, die Bestattungskosten und andere mit dem Todesfall verbundene Ausgaben zu decken. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine Geldsumme, die sie für die Organisation der Beerdigung, die Grabpflege und andere anfallende Aufgaben nutzen können.
Ein wesentlicher Faktor bei Sterbegeldversicherungen ist die Wartezeit. In den meisten Fällen müssen die Versicherten eine bestimmte Aufbauzeit von einigen Monaten abwarten, bevor der volle Versicherungsschutz im Todesfall greift. Die Wartezeit beträgt je nach Versicherer 12 bis 18 Monate und sollte möglichst kurz sein.
Einen großen Vorteil bieten Sterbegeldversicherungen, welche keine Gesundheitsfragen stellen. Das bedeutet, dass Menschen jeden Gesundheitszustands eine Sterbegeldversicherung abschließen können, ohne hier Risikozuschläge zu befürchten. Dies ist besonders wichtig, da gerade im Alter mit Erkrankungen die Sterblichkeit steigt, und viele Menschen ihren Hinterbliebenen nicht die finanzielle Belastung der Bestattungskosten und der Grabpflege hinterlassen möchten.
Ein weiterer Aspekt, den man bei der Auswahl des besten Tarifs beachten sollte, ist der Umgang mit dem Unfalltod oder Suizid der versicherten Person. Alle diese Fragen und Bestimmungen sollten Sie vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung in Ruhe prüfen – gerne gemeinsam mit uns.
Schließlich ist es ratsam, verschiedene Angebote und Tarife von mehreren Versicherern zu vergleichen, um die beste Sterbegeldversicherung zu finden, die den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht. Damit kann man sicherstellen, dass die Hinterbliebenen im Todesfall nicht mit finanziellen Belastungen und organisatorischem Stress belastet werden, sondern sich in Ruhe der Trauer und dem Abschied widmen können.