Über die Riester-Rente existieren
viele Missverständnisse und Vorurteile.

Außerdem gibt es viele offene Fragen: Wie ist das mit der staatlichen Zulage? Darf jeder riestern? Kann man mit einem Minijob riestern? Darf mein Ehepartner riestern? Kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen? Wie ist das mit der Kinderzulage? Muss ich 100 Jahre alt werden, dass sich Riester lohnt?

Dieser Animationsfilm klärt die fünf größten Missverständnisse zu Riester auf:

1. Die Riesterprodukte sind teuer und intransparent.
2. Ich darf nicht riestern.
3. Riestern lohnt sich nur wenn man viele Kinder hat.
4. Ich muss über 100 Jahre alt werden, damit sich Riestern auszahlt.
5. Riestern ist unflexibel.

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Wer ist riesterfähig – bekommt jede Person die staatlichen Zulagen?

Wer ist riesterfähig
Wer ist riesterfähig

Grundsätzlich muss man mal sagen, dass eine Riester-Rente jede beliebige Person in Deutschland abschließen kann, also unabhängig von der Art der Beschäftigung, ob Angestellt oder Selbständig, das spielt erstmal keine Rolle. Allerdings kann man die Frage “wer ist riesterfähig” nur dann sinnvoll beantworten wenn man berücksichtigt, dass nicht jede Person zulagenberechtigt ist und somit in den Genuss der staatlichen Zulagen kommt. Zulagenberechtigt sind nämlich nur die Personenkreise (geregelt in §10a EStG), die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen und zum Personenkreis der unmittelbar und mittelbar zulagenberechtigten Personen gehören.

Wer ist riesterfähig?

Riesterfähig sind zum einen die unmittelbar zulagenberechtigten Personen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Bezieher von Krankengeld
  • ALG-II-Empfänger
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig Beschäftigte (bitte lesen Sie hier die weiteren Hinweise, wann man riesterfähig ist: Link zum Blogbeitrag)
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Amtsträger
  • vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
  • Kindererziehende

Wer ist riesterfähig? Das sind aber auch die mittelbar zulagenberechtigten Personen:

Ehepartner von unmmittelbar Zulagenberechtigten erhalten selbst auch die staatlichen Zulagen, obwohl sie selbst nur mittelbar berechtigt sind, aber einen pflichtversicherten Ehepartner haben und den Sockelbeitrag in die Riester-Rente einzahlen über 60 € pro Kalenderjahr. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht selbst zu den unmittelbar zulagenberechtigten Personen gehören, nicht dauernd von deren Partner getrennt leben und beide ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben. Wenn jemand weniger als 60 € pro Jahr einzahlt, verfällt die mittelbar Zulagenberechtigung.

Wer ist riesterfähig das haben wir nun geklärt, aber wer ist nicht riesterfähig?

Nicht zulagenberechtigter Personenkreis bzw. Personen, die keinen Anspruch auf staatliche Zulagen haben sind:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherung in Versorgungswerken von Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern u.w.
  • geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte
  • Altersrentner
  • Bezieher einer Rente wegen teilweiser verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Anstellung oder Tätigkeit

Lohnt sich die Kündigung einer Riester Rente?

Wenn Sie mehr über das Thema Kündigung Riester-Rente wissen wollen, können Sie das hier nachlesen in meinem Blog-Beitrag:

Riester Rente in der Steuererklärung

Wie funktioniert die Absetzbarkeit der Beiträge zur Riester Rente? Geht das automatisch oder muss man die Beiträge in der Steuererklärung angeben? Lesen Sie hier mehr dazu:

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Rückfragen / Angebot zur Riester-Rente

Wenn Sie weitere Fragen haben zu “wer ist riesterfähig” oder ein Angebot zur Riester-Rente wünschen, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu ([email protected]) oder nutzen mein Kontaktformular.

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