Bei Krankheit gut abgesichert aber wie viel Krankengeld bekommt man und ist das steuerfrei?
Gegen eine Erkrankung ist kein Mensch immun, doch in der Regel sind dies kleinere die schnell wieder auskuriert sind. Leider kann es auch vorkommen, dass jemand richtig krank wird, und dann oftmals vor einem Berg von Sorgen steht. Denn fast keiner weiß wie viel Krankengeld bekommt man eigentlich von der gesetzlichen Krankenkasse, und somit kommt dann zur Krankheit noch die quälende Unsicherheit, die diese noch verschlimmern kann. Die ersten sechs Wochen bekommt ein Arbeitnehmer noch den Lohn weitergezahlt vom Arbeitgeber (bei manchen Arbeitgebern auch länger als sechs Wochen, Angestellte über einen IG-Metall Tarifvertrag haben teilweise sogar bis zu 6 Monate Lohnfortzahlung wie z.B. bei der Audi AG, BMW AG oder Siemens AG), danach erst übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Man bekommt aber max. 78 Wochen (incl. Arbeitgeber Lohnfortzahlung) die Ausfallzahlung im Krankheitsfall von der GKV. Bei Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld I beziehen beginnt, die Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse direkt ab der nächsten Zahlung durch das Arbeitsamt. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige, die sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert haben.
Wichtiger Hinweis: Ein Selbständiger, der gesetzlich krankenversichert ist, hat keine Krankengeldabsicherung über die gesetzliche Krankenkasse und muss unbedingt eine private Krankentagegeldversicherung abschließen! Ein privat Versicherter in der PKV muss auch eine Krankentagegeldversicherung abschließen, weil es über die PKV kein Krankengeld gibt. Weitere Info´s zur Krankentagegeldversicherung finden Sie hier und auch wie ein Selbständiger GKV-Versicherter bei der GKV trotzdem ein Krankengeld bekommt:
Die Krankengeldfalle
Falls Sie sich vom Arzt rückwirkend krankschreiben lassen, führt das zu Lücken beim Arbeitsunfähigkeitsnachweis. Dann gibt es kein Krankengeld. Sehen Sie sich hierzu den Beitrag von ZDF WISO an vom 24.04.2017:
Wie viel Krankengeld bekommt man konkret und wie lange?
In der Regel beträgt das Krankengeld 70% des zuletzt gezahlten Brutto-Lohnes (max. 90% vom letzten Nettogehalt). Bei Arbeitslosen beträgt dieses den Betrag, der das Arbeitsamt bezahlen würde. Doch wie viel Krankengeld bekommt man kann dann die Krankenkasse genau errechnen. Allerdings müssen von diesem Krankengeld noch die Pflegeversicherung, Rentenbeiträge und die Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Die Krankenkasse ist im Falle einer längeren Erkrankung kostenfrei, also es müssen keine Beiträge bezahlt werden. Diese Pflichtabgaben werden von der Krankenkasse direkt abgezogen und an die jeweiligen Versicherungsträger bezahlt. Doch dieses Geld wird höchstens 78 Wochen (incl. Arbeitgeber Lohnfortzahlung) gezahlt, und falls dieselbe Erkrankung dann nochmals innerhalb von 3 Jahren auftritt, dann bezahlt die Krankenkasse nicht mehr. Die Techniker Krankenkasse hat hierzu auch einen Onlinerechner, wo man die Höhe vom Krankengeld berechnen kann. Hier der Link:
Sollte man in den 78 Wochen der Krankschreibung und bei Bezug vom Krankengeld an einer weiteren Krankheit erkranken so verlängert sich das Krankengeld nicht um weitere 78 Wochen, dass wird immer wieder falsch mitgeteilt. Wenn man nach den 78 Wochen Krankschreibung wieder arbeiten geht (mind. 1 Tag) und würde dann wieder erkranken, so hat man wieder Anspruch auf Krankengeld über max. 78 Wochen (incl. Arbeitgeber Lohnfortzahlung).
Da das Krankengeld geringer als das Nettogehalt ist empfiehlt es sich diese Lücke mit einer privaten Krankentagegeldabsicherung zu schließen. Bei der Höhe vom Krankengeld muss man aber auch beachten, dass die max. 70% vom Bruttogehalt an die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt sind. Die BBG beträgt im Jahr 2013 genau 3937,50 € mtl. Für jeden Besserverdiener, der über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist die Vorsorgelücke noch grösser und muss unbedingt durch eine Krankentagegeldabsicherung geschlossen werden.
Beispiel:
Bruttoeinkommen 10.000 €/Monat
Nettoeinkommen ca. 6.600 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2013 GKV 3.937,50 €/Monat
Krankengeld max. 70% BBG 91,88 €/Tag
-abzgl. AN-Beitrag 9,45% GRV 8,68 €/tag
-abzgl. AN-Beitrag 1,5% ALV 1,38€/Tag
-abzgl. AN-Beitrag 1,025% PPV 0,94 €/Tag
= verfügbares Krankengeld 80,88 €/Tag
Nettoeinkommen vor Krankheit 220,00 €/Tag
-abzgl. Krankengeld 80,88 €/Tag
Deckungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung 139,12 €/Tag oder 4.173,60 €/Monat
Ein einfaches Schaubild zur Lücke:
Ist das Krankengeld steuerfrei?
Das Krankengeld an sich ist steuerfrei und darauf muss keine Einkommenssteuer bezahlt werden aber dabei muss man den Progressionsvorbehalt beachten. Was heisst das? Wenn ein Krankengeld-Empfänger noch weitere Einkunftsarten hat, so wird das Krankengeld auf die steuerpflichtigen Einnahmen hinzugerechnet, das erhöht seinen persönlichen Steuersatz und auf die weiteren Einkunftsarten muss man höhere Steuern bezahlen als ohne den Emfpang von Krankengeld.
Am besten privat Absichern
Gerade wenn sich eine Krankheit über längere Zeit hinzieht, dann ist die Frage nicht mehr wie viel Krankengeld bekommt man, sondern es kann zu richtigen Engpässen kommen. Daher sollte jeder für sich zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese sorgt dann dafür, dass die finanziellen Sorgen erst gar nicht auftreten können, und jeder ganz einfach nur noch gesund werden kann. Allerdings gibt es wie bei allen Versicherungen hier große Unterschiede, und für Laien sind diese nicht immer direkt zu erkennen. Daher sollte sich jeder individuell einen Vergleich machen lassen, denn gerade diese Versicherung muss auf die einzelne Person und den Beruf zugeschnitten sein. Generell ist aber zu sagen, dass die private Krankentagegeldversicherung unbegrenzt bezahlt solange man krankgeschrieben ist.
Wenn aber festgestellt wird, dass man nicht mehr krankgeschrieben sondern berufsunfähig ist, wird die Zahlung entweder sofort oder nach einer Übergangsfrist von 1 – 6 Monaten eingestellt (je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich). Aber auch bei einer Berufsunfähigkeit kann es schnell zu finanziellen Engpässen kommen, wenn man sich nicht dagegen versichert. Diese lässt sich genauso versichern wie eine länger dauernde Krankheit. Nur wer sich rechtzeitig und umfassend versichert, der ist dann auch im schlimmsten Fall gut abgesichert. Denn niemand kann sagen, was die Zukunft bringt, und wer dann richtig abgesichert ist, wird keine Sorgen haben. Deshalb auch einen Vergleich verschiedener Anbieter erstellen lassen und vor allem die Bedingungen vergleichen lassen, damit man die beste Lösung für sich selbst schnell finden kann.
Rückfragen / Angebot
Wenn Sie dazu weitere Fragen haben wie viel Krankengeld bekommt man oder einen Angebot zum Krankentagegeld wünschen, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu ([email protected]) oder nutzen mein Kontaktformular.