Die Wohnungsbauprämie, auch bekannt unter der Abkürzung WoP, ist ein Element der Wohnungsbauförderung in Deutschland und allgemein eine staatliche Subvention. Bereits Wohnungsbauprämieseit dem Jahr 1952 gibt es diese Prämie, entwickelt wurde sie aufgrund der großen Wohnungsknappheit nach dem Krieg. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Wohnungsbauprämie hatte der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer, welche auf diese Weise für Ruhe und Zufriedenheit in der Bevölkerung sorgen wollte. Grundlage für diese Prämie legt das Wohnungsbau-Prämiengesetz. Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben alle Menschen, die in Deutschland leben, mindestens 16 Jahre alt und unbeschränkt steuerpflichtig sind, aber beispielsweise auch Vollwaisen, egal welchen Alters. Eine weitere Bedingung, um in den Genuss der Prämie zu gelangen ist die Tatsache, dass das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr die Summe von 25600 Euro nicht überschreiten darf.

Diese Aufwendungen sind prämienbegünstigt…

Es gibt einige Aufwendungen, die zur Förderung des Wohnungsbaus begünstigt sind und somit durch die staatlichen Subventionen gefördert werden. Hierzu zählen die Beiträge, welche an Bausparkassen geleistet werden, Beiträge, die zu Sparverträgen geleistet werden (diese müssen allerdings für den Bau oder Erwerb eigener Wohnräume genutzt werden) sowie Belastungen bzw. Aufwendungen, welche für den Erwerb von beispielsweise Wohnungs- oder auch Baugenossengeschaften gedacht sind. Wichtig ist bei diesem Punkt allerdings, dass es sich hierbei um den erstmaligen Erwerb handeln muss.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Prämie 8,8 Prozent beträgt, natürlich auf die folgenden Aufwendungen bezogen. Zu diesen zählen aktive Bausparbeiträge, Zinsen, die auf Bausparguthaben gezahlt werden, sowie Abschlussgebühren, die zusätzlich zu diesen Aufwendungen gezahlt werden. Allerdings gibt es auch einen maximalen Betrag, der pro Jahr bezuschusst wird. Dieser liegt bei Einzelpersonen bei 512 Euro, bei einem Ehepaar bei 1024 Euro. Insgesamt ergibt dies eine maximale Prämie von 45,06 Euro bei einer Einzelperson bzw. 90,11 Euro bei einem Ehepaar, die im Jahr gezahlt wird. Dieses Geld wird direkt an die Bausparkasse überwiesen, diesen Betrag schreibt diese dann dem Bausparkonto gut. Die Überweisung erfolgt direkt vom Finanzamt aus.

Besonderheiten bei der Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnungsbauprämie gilt eine 7 jährige Sperrfrist. Erst nach diesem Zeitraum kann die Bausparsumme inklusive der Prämie ausgezahlt werden. Wird die Summe vorher auch nur zum Teil ausgezahlt, muss die komplette Prämie erstattet werden. Übrigens: Die Wohnungsbauprämie wird komplett vom Bund, also auch durch den Steuerzahler finanziert. Im Jahr 2012 gab es somit Ausgaben von 486 Millionen Euro für dieWohnungsbauprämie. Die Ausgaben gehen allerdings momentan zurück, so lagen diese im Jahr 2011 noch deutlich über 500 Millionen Euro.

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